Conferentien in einer solchen Sprache gehal- ten, welche sie verstanden, und in welcher es ihnen leichte gefallen, sich deutlich zu expliciren. Gleich- wohl aber hat dennoch die Lateinische Sprache, noch immer für allen andern die Praerogativ er- halten: daß man die zwischen Deutschen, Jtalie- nern, Spaniern, Frantzosen, Engelländern, Schweden, Dähnen, Pohlen etc. gemachte Ver- träge und Instrumenta publica, in Lateinischer Sprache verfasset, ob gleich etwan die vorherge- henden Unterhandlungen in anderer Sprache vorgenommen worden.
§. 11.
Es gehet nun aber mit der Praerogativa der Sprache nicht anders her, als mit dem übri- gen Vorzuge, welchen ein Potentate für dem an- dern zu behaupten trachtet. Denn einige Souve- rains nehmen es sehr genau, und wollen weder in denen Vorträgen welche sie thun, noch in denen Briefen welche sie schreiben lassen, sich einiger an- dern Sprache, ausser der, welche von dem Lande, welches sie beherrschen den Nahmen führet, be- dienen; wie denn bekandt, daß Kayser Fridericus I. oder Barbarossa, als er mit dem Pabst Alexan- dro III. in Venedig zusammen kommen, mit dem Pabst durch aus nicht lateinisch reden wolte: ob er gleich in gemeldter Sprache wohl erfahren war; sondern er hielt der Deutschen Nation zu Ehren, seine Rede auch in Deutsch: und muste der Chur- fürst zu Mayntz einen Dolmetscher des Kaysers
und
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Hoff-Ceremoniel.
Conferentien in einer ſolchen Sprache gehal- ten, welche ſie verſtanden, und in welcher es ihnen leichte gefallen, ſich deutlich zu expliciren. Gleich- wohl aber hat dennoch die Lateiniſche Sprache, noch immer fuͤr allen andern die Prærogativ er- halten: daß man die zwiſchen Deutſchen, Jtalie- nern, Spaniern, Frantzoſen, Engellaͤndern, Schweden, Daͤhnen, Pohlen ꝛc. gemachte Ver- traͤge und Inſtrumenta publica, in Lateiniſcher Sprache verfaſſet, ob gleich etwan die vorherge- henden Unterhandlungen in anderer Sprache vorgenommen worden.
§. 11.
Es gehet nun aber mit der Prærogativa der Sprache nicht anders her, als mit dem uͤbri- gen Vorzuge, welchen ein Potentate fuͤr dem an- dern zu behaupten trachtet. Denn einige Souve- rains nehmen es ſehr genau, und wollen weder in denen Vortraͤgen welche ſie thun, noch in denen Briefen welche ſie ſchreiben laſſen, ſich einiger an- dern Sprache, auſſer der, welche von dem Lande, welches ſie beherrſchen den Nahmen fuͤhret, be- dienen; wie deñ bekandt, daß Kayſer Fridericus I. oder Barbaroſſa, als er mit dem Pabſt Alexan- dro III. in Venedig zuſammen kommen, mit dem Pabſt durch aus nicht lateiniſch reden wolte: ob er gleich in gemeldter Sprache wohl erfahren war; ſondern er hielt der Deutſchen Nation zu Ehren, ſeine Rede auch in Deutſch: und muſte der Chur- fuͤrſt zu Mayntz einen Dolmetſcher des Kayſers
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Hoff-Ceremoniel.
Conferentien in einer ſolchen Sprache gehal-
ten, welche ſie verſtanden, und in welcher es ihnen
leichte gefallen, ſich deutlich zu expliciren. Gleich-
wohl aber hat dennoch die Lateiniſche Sprache,
noch immer fuͤr allen andern die Prærogativ er-
halten: daß man die zwiſchen Deutſchen, Jtalie-
nern, Spaniern, Frantzoſen, Engellaͤndern,
Schweden, Daͤhnen, Pohlen ꝛc. gemachte Ver-
traͤge und Inſtrumenta publica, in Lateiniſcher
Sprache verfaſſet, ob gleich etwan die vorherge-
henden Unterhandlungen in anderer Sprache
vorgenommen worden.
§. 11. Es gehet nun aber mit der Prærogativa
der Sprache nicht anders her, als mit dem uͤbri-
gen Vorzuge, welchen ein Potentate fuͤr dem an-
dern zu behaupten trachtet. Denn einige Souve-
rains nehmen es ſehr genau, und wollen weder in
denen Vortraͤgen welche ſie thun, noch in denen
Briefen welche ſie ſchreiben laſſen, ſich einiger an-
dern Sprache, auſſer der, welche von dem Lande,
welches ſie beherrſchen den Nahmen fuͤhret, be-
dienen; wie deñ bekandt, daß Kayſer Fridericus I.
oder Barbaroſſa, als er mit dem Pabſt Alexan-
dro III. in Venedig zuſammen kommen, mit dem
Pabſt durch aus nicht lateiniſch reden wolte: ob er
gleich in gemeldter Sprache wohl erfahren war;
ſondern er hielt der Deutſchen Nation zu Ehren,
ſeine Rede auch in Deutſch: und muſte der Chur-
fuͤrſt zu Mayntz einen Dolmetſcher des Kayſers
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 345. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/373>, abgerufen am 24.11.2024.
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