Conferentz, welche bey dem Herrn Graf Cau- nitz solte gehalten werden, Intimation thun: und durch selbigen die andere Churfürstl. Pleni- potentiarios, bey selbiger Nachmittage umb 3. Uhr zu erscheinen mit invitiren ließ; so meldete ge- dachter Kays. Legations-Secretarius dem Chur- Bayerischen Plenipotentiario zugleich, daß sei- ne Excellentz Herr Graf von Caunitz, in seinem eigenen Qvartier die Ober-Hand oder den Rang über die Churfürstl. Plenipotentiarios nehmen würde; theils darumb, weil dergleichen schon ehe- mahlen in dem Qvartier des Herrn Grafen von Stratemann geschehen; theils auch darumb, weil dieser Congreß als eine Reichs-Conferentz würde zu betrachten seyn. Von dieser geschehe- nen Intimation verfertigte der Chur-Beyerische Minister drey Billets, derer eines er dem Herrn Baron von Schrottenberg, das andere dem Herrn Baron von Schmettau, das dritte dem Herrn von Huniken zusendete, dem Kayserl. Legation- Secretario aber, auf seinen gethanen mündlichen Vortrag, auch mündlich antwortete: daß
1. Er nicht begreiffen könte, wie dieses eine Reichs-Conferentz seyn solte; weil biß da- to von einer Reichs-Deputation noch nichts bewust, noch auch die Churfürstl. qua tales, sondern als Reichs Mit-Alliirte im Haag versammlet und gegenwärtig wä- ren; jedoch der Kayserl. Gesandschafft an- heimstellete, was selbige dißfalls thun wolle.
2. Den
Hoff-Ceremoniel.
Conferentz, welche bey dem Herrn Graf Cau- nitz ſolte gehalten werden, Intimation thun: und durch ſelbigen die andere Churfuͤrſtl. Pleni- potentiarios, bey ſelbiger Nachmittage umb 3. Uhr zu erſcheinen mit invitiren ließ; ſo meldete ge- dachter Kayſ. Legations-Secretarius dem Chur- Bayeriſchen Plenipotentiario zugleich, daß ſei- ne Excellentz Herr Graf von Caunitz, in ſeinem eigenen Qvartier die Ober-Hand oder den Rang uͤber die Churfuͤrſtl. Plenipotentiarios nehmen wuͤrde; theils darumb, weil dergleichen ſchon ehe- mahlen in dem Qvartier des Herrn Grafen von Stratemann geſchehen; theils auch darumb, weil dieſer Congreß als eine Reichs-Conferentz wuͤrde zu betrachten ſeyn. Von dieſer geſchehe- nen Intimation verfertigte der Chur-Beyeriſche Miniſter drey Billets, derer eines er dem Herrn Baron von Schrottenberg, das andere dem Herrn Baron von Schmettau, das dritte dem Herrn von Huniken zuſendete, dem Kayſerl. Legation- Secretario aber, auf ſeinen gethanen muͤndlichen Vortrag, auch muͤndlich antwortete: daß
1. Er nicht begreiffen koͤnte, wie dieſes eine Reichs-Conferentz ſeyn ſolte; weil biß da- to von einer Reichs-Deputation noch nichts bewuſt, noch auch die Churfuͤrſtl. qua tales, ſondern als Reichs Mit-Alliirte im Haag verſammlet und gegenwaͤrtig waͤ- ren; jedoch der Kayſerl. Geſandſchafft an- heimſtellete, was ſelbige dißfalls thun wolle.
2. Den
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Hoff-Ceremoniel.
Conferentz, welche bey dem Herrn Graf Cau-
nitz ſolte gehalten werden, Intimation thun: und
durch ſelbigen die andere Churfuͤrſtl. Pleni-
potentiarios, bey ſelbiger Nachmittage umb 3.
Uhr zu erſcheinen mit invitiren ließ; ſo meldete ge-
dachter Kayſ. Legations-Secretarius dem Chur-
Bayeriſchen Plenipotentiario zugleich, daß ſei-
ne Excellentz Herr Graf von Caunitz, in ſeinem
eigenen Qvartier die Ober-Hand oder den Rang
uͤber die Churfuͤrſtl. Plenipotentiarios nehmen
wuͤrde; theils darumb, weil dergleichen ſchon ehe-
mahlen in dem Qvartier des Herrn Grafen von
Stratemann geſchehen; theils auch darumb, weil
dieſer Congreß als eine Reichs-Conferentz
wuͤrde zu betrachten ſeyn. Von dieſer geſchehe-
nen Intimation verfertigte der Chur-Beyeriſche
Miniſter drey Billets, derer eines er dem Herrn
Baron von Schrottenberg, das andere dem Herrn
Baron von Schmettau, das dritte dem Herrn
von Huniken zuſendete, dem Kayſerl. Legation-
Secretario aber, auf ſeinen gethanen muͤndlichen
Vortrag, auch muͤndlich antwortete: daß
1. Er nicht begreiffen koͤnte, wie dieſes eine
Reichs-Conferentz ſeyn ſolte; weil biß da-
to von einer Reichs-Deputation noch
nichts bewuſt, noch auch die Churfuͤrſtl.
qua tales, ſondern als Reichs Mit-Alliirte
im Haag verſammlet und gegenwaͤrtig waͤ-
ren; jedoch der Kayſerl. Geſandſchafft an-
heimſtellete, was ſelbige dißfalls thun wolle.
2. Den
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 589. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/617>, abgerufen am 22.06.2024.
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