Wort führen, und der Confrontation beywoh- nen solte; damit alles in guter Ordre und mit ge- bührendem Respect, so viel nur möglich, vorge- nommen würde. Anbey haben die Staatischen Plenipotentiarii ihren Laquays scharf befohlen: sie solten bey Vermeidung ihrer Ungnade, keinen Laquayen von des Mons. Menager anklagen, von welchem sie nicht gewiß sagen könten, daß er mit unter denen Frevelern gewesen, und sie inju- riret. Darnach ist der Graf Rechtern gegen 1. Uhr nach Hause gekehret: und als er kaum eine halbe Stunde zu Hause gewesen, kam ein Gentil- homme, von Mons. Menager geschickt, zu ihm, und sagte ihm von wegen seines Principalen: Daß selbiger zwar darein gewilliget, daß um 3. Uhr nach Mittage sich die Laquayen der Staa- tischen Gesandten zu ihm verfügen solten, um mit den Seinigen confrontiret zu werden; weil aber zweye von den Domestiquen des Mons. Mena- ger, mit seiner Erlaubniß aus der Stadt ge- gangen: und erst gegen Abend wieder kommen würden; so wünschte er, daß die Confrontation bis auf den morgenden Tag möchte verschoben werden, weil sodann alle seine Domestiquen würden beysammen seyn; Welches der Hr. Graf Rechtern auch accordiret, und darauf Abends, wegen einiger vorgefallener Affaires, nach dem Haag verreisen müssen.
§. 2.
Hoff-Ceremoniel.
Wort fuͤhren, und der Confrontation beywoh- nen ſolte; damit alles in guter Ordre und mit ge- buͤhrendem Reſpect, ſo viel nur moͤglich, vorge- nommen wuͤrde. Anbey haben die Staatiſchen Plenipotentiarii ihren Laquays ſcharf befohlen: ſie ſolten bey Vermeidung ihrer Ungnade, keinen Laquayen von des Monſ. Menager anklagen, von welchem ſie nicht gewiß ſagen koͤnten, daß er mit unter denen Frevelern geweſen, und ſie inju- riret. Darnach iſt der Graf Rechtern gegen 1. Uhr nach Hauſe gekehret: und als er kaum eine halbe Stunde zu Hauſe geweſen, kam ein Gentil- homme, von Monſ. Menager geſchickt, zu ihm, und ſagte ihm von wegen ſeines Principalen: Daß ſelbiger zwar darein gewilliget, daß um 3. Uhr nach Mittage ſich die Laquayen der Staa- tiſchen Geſandten zu ihm verfuͤgen ſolten, um mit den Seinigen confrontiret zu werden; weil aber zweye von den Domeſtiquen des Monſ. Mena- ger, mit ſeiner Erlaubniß aus der Stadt ge- gangen: und erſt gegen Abend wieder kommen wuͤrden; ſo wuͤnſchte er, daß die Confrontation bis auf den morgenden Tag moͤchte verſchoben werden, weil ſodann alle ſeine Domeſtiquen wuͤrden beyſammen ſeyn; Welches der Hr. Graf Rechtern auch accordiret, und darauf Abends, wegen einiger vorgefallener Affaires, nach dem Haag verreiſen muͤſſen.
§. 2.
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Hoff-Ceremoniel.
Wort fuͤhren, und der Confrontation beywoh-
nen ſolte; damit alles in guter Ordre und mit ge-
buͤhrendem Reſpect, ſo viel nur moͤglich, vorge-
nommen wuͤrde. Anbey haben die Staatiſchen
Plenipotentiarii ihren Laquays ſcharf befohlen:
ſie ſolten bey Vermeidung ihrer Ungnade, keinen
Laquayen von des Monſ. Menager anklagen,
von welchem ſie nicht gewiß ſagen koͤnten, daß er
mit unter denen Frevelern geweſen, und ſie inju-
riret. Darnach iſt der Graf Rechtern gegen 1.
Uhr nach Hauſe gekehret: und als er kaum eine
halbe Stunde zu Hauſe geweſen, kam ein Gentil-
homme, von Monſ. Menager geſchickt, zu ihm,
und ſagte ihm von wegen ſeines Principalen:
Daß ſelbiger zwar darein gewilliget, daß um 3.
Uhr nach Mittage ſich die Laquayen der Staa-
tiſchen Geſandten zu ihm verfuͤgen ſolten, um mit
den Seinigen confrontiret zu werden; weil aber
zweye von den Domeſtiquen des Monſ. Mena-
ger, mit ſeiner Erlaubniß aus der Stadt ge-
gangen: und erſt gegen Abend wieder kommen
wuͤrden; ſo wuͤnſchte er, daß die Confrontation
bis auf den morgenden Tag moͤchte verſchoben
werden, weil ſodann alle ſeine Domeſtiquen
wuͤrden beyſammen ſeyn; Welches der Hr. Graf
Rechtern auch accordiret, und darauf Abends,
wegen einiger vorgefallener Affaires, nach dem
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§. 2.
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 671. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/699>, abgerufen am 22.11.2024.
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