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Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835.

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Zweiter Abschnitt.

Desswegen müssen sich die Vertheidiger der in Frage
stehenden Reden in lezter Instanz immer auf den über-
natürlichen Beistand des den Jüngern verheissenen para-
kletos berufen, welcher dieselben an Alles, was ihnen
Jesus gesagt hatte, erinnern sollte. Diess thut Tholuck
mit grosser Zuversicht 13), Lücke mit einiger Schüchtern-
heit 14), und wenn ihn der Tholuck'sche Anzeiger hierüber
hart angelassen hat, so müssen wir ihn darum vielmehr
loben, weil in dieser Scheue das richtige Gefühl liegt
theils von dem Cirkel, welchen es auch hier immerhin
bildet, die Glaubwürdigkeit der johanneischen Reden aus
einer eben nur in diesen Reden so vorkommenden Ver-
heissung Jesu zu beweisen (der Matth. 10, 19 f. den Jün-
gern zugesagte Beistand vor Gericht ist noch lange kein
upomimneskein an die Reden Jesu Joh. 14, 26.), theils von
dem Unangemessenen, in einer wissenschaftlichen Unter-
suchung sich auf populäre Vorstellungen, wie Beistand
des heiligen Geistes, zu berufen. Das Gefühl der Unzu-
länglichkeit einer solchen Berufung zeigt sich auch bei
Tholuck indirekt darin, dass er neben dem Paraklet sich
doch noch auf frühzeitige Aufzeichnungen beruft, und bei
Lücke ohnehin darin, dass er dennoch die wörtliche Au-
thentie der Reden Jesu bei Johannes aufgiebt, und nur
auf ihrer Glaubwürdigkeit im Wesentlichen beharrt, aus
Gründen, welche übrigens mehr in dem Verhältniss die-
ser Reden zu andern Darstellungen liegen.

Dieses äussere Verhältniss der Reden Jesu bei Johan-
nes ist selbst wieder ein gedoppeltes, indem sich zur Ver-
gleichung mit denselben theils diejenigen Reden darbieten,
welche die Synoptiker Jesu in den Mund legen, theils die
Art und Weise, wie der Verfasser des vierten Evange-
liums, wo er in eigner Person auftritt, zu reden pflegt.

13) S. 20 f.
14) S. 197: "Endlich aber, was scheuen wir uns, auch dasjeni-
ge anzuführen," u. s. f.
Zweiter Abschnitt.

Deſswegen müssen sich die Vertheidiger der in Frage
stehenden Reden in lezter Instanz immer auf den über-
natürlichen Beistand des den Jüngern verheissenen παρά-
κλητος berufen, welcher dieselben an Alles, was ihnen
Jesus gesagt hatte, erinnern sollte. Dieſs thut Tholuck
mit groſser Zuversicht 13), Lücke mit einiger Schüchtern-
heit 14), und wenn ihn der Tholuck'sche Anzeiger hierüber
hart angelassen hat, so müssen wir ihn darum vielmehr
loben, weil in dieser Scheue das richtige Gefühl liegt
theils von dem Cirkel, welchen es auch hier immerhin
bildet, die Glaubwürdigkeit der johanneischen Reden aus
einer eben nur in diesen Reden so vorkommenden Ver-
heissung Jesu zu beweisen (der Matth. 10, 19 f. den Jün-
gern zugesagte Beistand vor Gericht ist noch lange kein
υπομιμνήσκειν an die Reden Jesu Joh. 14, 26.), theils von
dem Unangemessenen, in einer wissenschaftlichen Unter-
suchung sich auf populäre Vorstellungen, wie Beistand
des heiligen Geistes, zu berufen. Das Gefühl der Unzu-
länglichkeit einer solchen Berufung zeigt sich auch bei
Tholuck indirekt darin, daſs er neben dem Paraklet sich
doch noch auf frühzeitige Aufzeichnungen beruft, und bei
Lücke ohnehin darin, daſs er dennoch die wörtliche Au-
thentie der Reden Jesu bei Johannes aufgiebt, und nur
auf ihrer Glaubwürdigkeit im Wesentlichen beharrt, aus
Gründen, welche übrigens mehr in dem Verhältniſs die-
ser Reden zu andern Darstellungen liegen.

Dieses äussere Verhältniſs der Reden Jesu bei Johan-
nes ist selbst wieder ein gedoppeltes, indem sich zur Ver-
gleichung mit denselben theils diejenigen Reden darbieten,
welche die Synoptiker Jesu in den Mund legen, theils die
Art und Weise, wie der Verfasser des vierten Evange-
liums, wo er in eigner Person auftritt, zu reden pflegt.

13) S. 20 f.
14) S. 197: „Endlich aber, was scheuen wir uns, auch dasjeni-
ge anzuführen,“ u. s. f.
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[670/0694] Zweiter Abschnitt. Deſswegen müssen sich die Vertheidiger der in Frage stehenden Reden in lezter Instanz immer auf den über- natürlichen Beistand des den Jüngern verheissenen παρά- κλητος berufen, welcher dieselben an Alles, was ihnen Jesus gesagt hatte, erinnern sollte. Dieſs thut Tholuck mit groſser Zuversicht 13), Lücke mit einiger Schüchtern- heit 14), und wenn ihn der Tholuck'sche Anzeiger hierüber hart angelassen hat, so müssen wir ihn darum vielmehr loben, weil in dieser Scheue das richtige Gefühl liegt theils von dem Cirkel, welchen es auch hier immerhin bildet, die Glaubwürdigkeit der johanneischen Reden aus einer eben nur in diesen Reden so vorkommenden Ver- heissung Jesu zu beweisen (der Matth. 10, 19 f. den Jün- gern zugesagte Beistand vor Gericht ist noch lange kein υπομιμνήσκειν an die Reden Jesu Joh. 14, 26.), theils von dem Unangemessenen, in einer wissenschaftlichen Unter- suchung sich auf populäre Vorstellungen, wie Beistand des heiligen Geistes, zu berufen. Das Gefühl der Unzu- länglichkeit einer solchen Berufung zeigt sich auch bei Tholuck indirekt darin, daſs er neben dem Paraklet sich doch noch auf frühzeitige Aufzeichnungen beruft, und bei Lücke ohnehin darin, daſs er dennoch die wörtliche Au- thentie der Reden Jesu bei Johannes aufgiebt, und nur auf ihrer Glaubwürdigkeit im Wesentlichen beharrt, aus Gründen, welche übrigens mehr in dem Verhältniſs die- ser Reden zu andern Darstellungen liegen. Dieses äussere Verhältniſs der Reden Jesu bei Johan- nes ist selbst wieder ein gedoppeltes, indem sich zur Ver- gleichung mit denselben theils diejenigen Reden darbieten, welche die Synoptiker Jesu in den Mund legen, theils die Art und Weise, wie der Verfasser des vierten Evange- liums, wo er in eigner Person auftritt, zu reden pflegt. 13) S. 20 f. 14) S. 197: „Endlich aber, was scheuen wir uns, auch dasjeni- ge anzuführen,“ u. s. f.

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Zitationshilfe: Strauß, David Friedrich: Das Leben Jesu, kritisch bearbeitet. Bd. 1. Tübingen, 1835, S. 670. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/strauss_jesus01_1835/694>, abgerufen am 21.11.2024.