Jeder Professor kann einmal eine Stelle in dem Collegio der Provinzen, von dem ich sogleich sprechen werde, vergeben, und der, welcher fünf Jahr im Amte gestanden hat, erlanget dadurch das Vorrecht, das sonst nur der Adel hat, ein Fideicommiß zu stif- ten. Dieses Vorrecht erlangt auch der, welcher zehn Jahr lang Mitglied einer der Facultäten gewesen ist.
Mit der Universität ist auch das Collegium der Provinzialstudenten verbunden: eine besondere Stif- tung, die ihr eigenes ansehnliches Gebäude hat, darin ar- me Studenten aus den Provinzen frey unterhalten werden.
Die Constitutionen dieser Universität haben mir merkwürdig genug gedünkt, um hier angeführt zu wer- den. Sie rühren größtentheils von dem König Vi- ctor Amadeus her; der letzt verstorbene König hat noch einiges darin verändert und hinzugesetzt, und im Jahr 1772 sowohl die Constitutionen, als die be- sondern Verordnungen des Magistrats der Reforme durch den Druck bekannt machen lassen. Aus dem, was ich selbst bey der Universität gesehen habe, urtheilte ich, daß die Gesetze strenge beobachtet werden.
Mir gefällt vorzüglich an dieser Einrichtung, daß die Professoren fast aller Nebengeschäffte entladen sind, und also Zeit und Aufmerksamkeit ganz allein auf ihre Lectionen verwenden können. Sie sind übrigens so gut besoldet, daß sie ganz anständig davon leben können.
Von dem Museo und der Bibliothek haben an- dere Reisende so viel geschrieben, daß mir wenig dar- über nachzuholen bleibt. Wegen des erstern will ich nur anmerken, daß die wenigen alten Monumente, die aus den Ruinen der nicht vor langer Zeit entdeck- ten Stadt Jndustria hervorgezogen worden, in Ab-
sicht
Tagebuch von der Ruͤckreiſe
Jeder Profeſſor kann einmal eine Stelle in dem Collegio der Provinzen, von dem ich ſogleich ſprechen werde, vergeben, und der, welcher fuͤnf Jahr im Amte geſtanden hat, erlanget dadurch das Vorrecht, das ſonſt nur der Adel hat, ein Fideicommiß zu ſtif- ten. Dieſes Vorrecht erlangt auch der, welcher zehn Jahr lang Mitglied einer der Facultaͤten geweſen iſt.
Mit der Univerſitaͤt iſt auch das Collegium der Provinzialſtudenten verbunden: eine beſondere Stif- tung, die ihr eigenes anſehnliches Gebaͤude hat, darin ar- me Studenten aus den Provinzen frey unterhalten werden.
Die Conſtitutionen dieſer Univerſitaͤt haben mir merkwuͤrdig genug geduͤnkt, um hier angefuͤhrt zu wer- den. Sie ruͤhren groͤßtentheils von dem Koͤnig Vi- ctor Amadeus her; der letzt verſtorbene Koͤnig hat noch einiges darin veraͤndert und hinzugeſetzt, und im Jahr 1772 ſowohl die Conſtitutionen, als die be- ſondern Verordnungen des Magiſtrats der Reforme durch den Druck bekannt machen laſſen. Aus dem, was ich ſelbſt bey der Univerſitaͤt geſehen habe, urtheilte ich, daß die Geſetze ſtrenge beobachtet werden.
Mir gefaͤllt vorzuͤglich an dieſer Einrichtung, daß die Profeſſoren faſt aller Nebengeſchaͤffte entladen ſind, und alſo Zeit und Aufmerkſamkeit ganz allein auf ihre Lectionen verwenden koͤnnen. Sie ſind uͤbrigens ſo gut beſoldet, daß ſie ganz anſtaͤndig davon leben koͤnnen.
Von dem Muſeo und der Bibliothek haben an- dere Reiſende ſo viel geſchrieben, daß mir wenig dar- uͤber nachzuholen bleibt. Wegen des erſtern will ich nur anmerken, daß die wenigen alten Monumente, die aus den Ruinen der nicht vor langer Zeit entdeck- ten Stadt Jnduſtria hervorgezogen worden, in Ab-
ſicht
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Tagebuch von der Ruͤckreiſe
Jeder Profeſſor kann einmal eine Stelle in dem
Collegio der Provinzen, von dem ich ſogleich ſprechen
werde, vergeben, und der, welcher fuͤnf Jahr im
Amte geſtanden hat, erlanget dadurch das Vorrecht,
das ſonſt nur der Adel hat, ein Fideicommiß zu ſtif-
ten. Dieſes Vorrecht erlangt auch der, welcher zehn
Jahr lang Mitglied einer der Facultaͤten geweſen iſt.
Mit der Univerſitaͤt iſt auch das Collegium der
Provinzialſtudenten verbunden: eine beſondere Stif-
tung, die ihr eigenes anſehnliches Gebaͤude hat, darin ar-
me Studenten aus den Provinzen frey unterhalten werden.
Die Conſtitutionen dieſer Univerſitaͤt haben mir
merkwuͤrdig genug geduͤnkt, um hier angefuͤhrt zu wer-
den. Sie ruͤhren groͤßtentheils von dem Koͤnig Vi-
ctor Amadeus her; der letzt verſtorbene Koͤnig hat
noch einiges darin veraͤndert und hinzugeſetzt, und im
Jahr 1772 ſowohl die Conſtitutionen, als die be-
ſondern Verordnungen des Magiſtrats der Reforme
durch den Druck bekannt machen laſſen. Aus
dem, was ich ſelbſt bey der Univerſitaͤt geſehen habe,
urtheilte ich, daß die Geſetze ſtrenge beobachtet werden.
Mir gefaͤllt vorzuͤglich an dieſer Einrichtung, daß
die Profeſſoren faſt aller Nebengeſchaͤffte entladen ſind,
und alſo Zeit und Aufmerkſamkeit ganz allein auf ihre
Lectionen verwenden koͤnnen. Sie ſind uͤbrigens ſo
gut beſoldet, daß ſie ganz anſtaͤndig davon leben koͤnnen.
Von dem Muſeo und der Bibliothek haben an-
dere Reiſende ſo viel geſchrieben, daß mir wenig dar-
uͤber nachzuholen bleibt. Wegen des erſtern will ich
nur anmerken, daß die wenigen alten Monumente,
die aus den Ruinen der nicht vor langer Zeit entdeck-
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Sulzer, Johann Georg: Tagebuch einer von Berlin nach den mittäglichen Ländern von Europa in den Jahren 1775 und 1776 gethanen Reise und Rückreise. Leipzig, 1780, S. 314. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sulzer_reise_1780/334>, abgerufen am 24.11.2024.
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