Thomasius, Christian: Ausübung Der SittenLehre. Halle (Saale), 1696.Das 10. H. von dem Ehrgeitz damit zu liebkosen oder bey andern zu entschuldi-gen/ daß es vernünfftig sey nach hohen Ehren zu trachten damit man durch diese Frey- heit seine gute Thaten desto besser möge zu erkennen geben: Aber es ist auch hierinnen ein Unterscheid zwischen einen Tugendhafften und Ehrgeitzigen: Jener verlanget sich aus der Sclaverey zu erledigen/ daß er nicht unter anderer Gewalthätigkeit und Gebot leben mö- ge: Dieser aber trachtet andere unter seine Gewalt zu bringen. Jener ist mit Freyheit zu frieden/ und fliehet nur die Sclaverey/ kan aber wohl eine vernünfftige Unterthänigkeit mit der Freyheit vereinigen: Dieser aber verachtet Freyheit ohne Botmäßigkeit/ und will keinen Menschen unterthänig seyn. 22. Also ist auch ein Unterscheid zwischen 23. Ja
Das 10. H. von dem Ehrgeitz damit zu liebkoſen oder bey andern zu entſchuldi-gen/ daß es vernuͤnfftig ſey nach hohen Ehren zu trachten damit man durch dieſe Frey- heit ſeine gute Thaten deſto beſſer moͤge zu erkennen geben: Aber es iſt auch hierinnen ein Unterſcheid zwiſchen einen Tugendhafften und Ehrgeitzigen: Jener verlanget ſich aus der Sclaverey zu erledigen/ daß er nicht unter anderer Gewalthaͤtigkeit und Gebot leben moͤ- ge: Dieſer aber trachtet andere unter ſeine Gewalt zu bringen. Jener iſt mit Freyheit zu frieden/ und fliehet nur die Sclaverey/ kan aber wohl eine vernuͤnfftige Unterthaͤnigkeit mit der Freyheit vereinigen: Dieſer aber verachtet Freyheit ohne Botmaͤßigkeit/ und will keinen Menſchen unterthaͤnig ſeyn. 22. Alſo iſt auch ein Unterſcheid zwiſchen 23. Ja
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Das 10. H. von dem Ehrgeitz
damit zu liebkoſen oder bey andern zu entſchuldi-
gen/ daß es vernuͤnfftig ſey nach hohen Ehren
zu trachten damit man durch dieſe Frey-
heit ſeine gute Thaten deſto beſſer moͤge zu
erkennen geben: Aber es iſt auch hierinnen
ein Unterſcheid zwiſchen einen Tugendhafften
und Ehrgeitzigen: Jener verlanget ſich aus
der Sclaverey zu erledigen/ daß er nicht unter
anderer Gewalthaͤtigkeit und Gebot leben moͤ-
ge: Dieſer aber trachtet andere unter ſeine
Gewalt zu bringen. Jener iſt mit Freyheit zu
frieden/ und fliehet nur die Sclaverey/ kan aber
wohl eine vernuͤnfftige Unterthaͤnigkeit mit der
Freyheit vereinigen: Dieſer aber verachtet
Freyheit ohne Botmaͤßigkeit/ und will keinen
Menſchen unterthaͤnig ſeyn.
22. Alſo iſt auch ein Unterſcheid zwiſchen
einen Tugendhafften und Ehrgeitzigen/ was die
eußerlichen Bezeugungen anderer betrifft.
Ein Tugendhaffter iſt zu frieden wenn andere
fein auffrichtig und ohne ceremonien/ jedoch
nicht grob mit ihm umgehen/ und er muthet de-
nen Leuten nicht gerne etwas zu thun zu; Aber
ein Ehrgeitziger kan dergleichen offenhertzige con-
verſation nicht vertragen/ ſondern je mehr
Ceremonien man ihn erweiſet/ je lieber iſt es
ihm/ und ſein Vergnuͤgen wuͤrde zunehmen/ je-
mehr er Leuten zugleich was anbefehlen und ih-
nen zu thun geben koͤnte.
23. Ja
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