Thomasius, Christian: Ausübung Der SittenLehre. Halle (Saale), 1696.Das 15. H. von der Unzulängligkeit setzen und derer Ausübung viel zu erinnern/indem auch dieser Theil der Jurisprudenz von der Fussolen bis auf das Haupt verdorben ist; Aber weil dieses mehr zu einer andern Disciplin als zur Sitten-Lehre gehöret/ als wollen wir uns dabey nicht aufhalten. 21. Doch kan ich den gemeinen Jrrthum Wohl- (kk) Conf. Henr. Morus in Schol. ad lib. 3. c. 1,
Sect. 2. Enchir. Ethic. Das 15. H. von der Unzulaͤngligkeit ſetzen und derer Ausuͤbung viel zu erinnern/indem auch dieſer Theil der Jurisprudenz von der Fuſſolen bis auf das Haupt verdorben iſt; Aber weil dieſes mehr zu einer andern Diſciplin als zur Sitten-Lehre gehoͤret/ als wollen wir uns dabey nicht aufhalten. 21. Doch kan ich den gemeinen Jrrthum Wohl- (kk) Conf. Henr. Morus in Schol. ad lib. 3. c. 1,
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Das 15. H. von der Unzulaͤngligkeit
ſetzen und derer Ausuͤbung viel zu erinnern/
indem auch dieſer Theil der Jurisprudenz von
der Fuſſolen bis auf das Haupt verdorben iſt;
Aber weil dieſes mehr zu einer andern Diſciplin
als zur Sitten-Lehre gehoͤret/ als wollen wir
uns dabey nicht aufhalten.
21. Doch kan ich den gemeinen Jrrthum
der Sitten-Lehre/ wie ſolche uͤberal getrieben
wird/ unerinnert nicht laſſen; Daß nemlich auch
die geſunde Vernunfft/ und die obigen Demon-
ſtrationes weiſen/ daß zwar dem Menſchen ſein
Thun und Laſſen zur Straffe koͤnne imputiret
werden; Aber daß er gantz und gar nicht ein
Lob verdienen koͤnne/ wenn er etwas Gutes
thue. Denn (1.) thut er nach ſeiner Natur
nichts Gutes/ ſondern lauter Boͤſes/ nur daß
ein Boͤſes nicht ſo ſchaͤdlich ſcheinet als das an-
dere. (2.) Wenn er ſeinen Willen alſo gebraucht/
daß er ſeinem Muthwillen nicht folget/ und nicht
ſo gar ſchlimm iſt/ als er wohl ſeyn koͤnte/ da-
durch verdienet er ſo wenig Lob/ als ein Dieb/
der nur hundert Thaler geſtohlen/ da er tau-
fend zu ſtehlen Gelegenheit gehabt. (kk) So
verdienet auch (3.) der Wohlluͤſtige kein Lob/
wenn er nicht ſo Ehrgeitzig iſt als der Ehrgeitzige/
noch der Ehr-Geitzige/ wenn er nicht ſo Geld-
geitzig iſt als der Geld-Geitzige/ noch der Geld-
Geitzige/ wenn er nicht ſo wohlluͤſtig iſt als der
Wohl-
(kk) Conf. Henr. Morus in Schol. ad lib. 3. c. 1,
Sect. 2. Enchir. Ethic.
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