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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723.

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octavam deutlich zeiget, daß was ich daselbst von dergleichen harten Bestraffungen angeführet, nicht unsers Collegii, noch vielweniger meine eigene, sondern des Herren Quaerenten eigene, und derer meisten anderen JCtorum opinio adhuc hodie dominans sey; für der und derselben praxi er sich also höchlich zu hüten habe. Haben ihn aber die herrschenden Affecten seines Temperaments auch hieran gehindert, die sonst etwa nicht geringe dosin seines judicii intuitu seines Verstandes nicht gehörig zu brauchen, mag er es mit diesen seinen ehrgierigen Affecten ausmachen.

Nebst dem unzeitigen queruliren über unsere rationes decidendi.

§. XX. Dannenhero wenn gleich der Herr Quaerente noch tausendmahl queruliren, und daß er kein Atheiste sey auch coram Notario & testibus protestiren, und auff sein Christliches Leben und Wandel sich beruffen solte; so wird uns doch kein vernünfftiger Mensch mißdeuten können, daß weder unser Collegium noch ich in specie mich ferner drauff einlassen, indem unsere rationes decidendi, die er nicht beantworten wollen, noch können, augenscheinlich weisen, daß diese seine protestation unter die protestationes facto contrarias gehören, und so lange er diese rationes nicht beantwortet; wird jeder unpartheyischer Leser die in §. 27. gantz zur Unzeit angebrachte Wehklage von den blutigen Wunden seiner Seelen unter die figuras Rhetoricas oder vielleicht auch Poeticas rechnen, die wohl bey abergläubischen und einfältigen Leuten, aber nicht bey Vernünfftigen einen Eingang finden; hingegen aber wird jedermann dabeneben die Ungezaumheit seines losen Maules, oder die Unbeschnittenheit seiner spöttischen Fractur-Feder, und an unsern Orte die Grösse unserer Gedult bewundern, wenn der Herr Quaerente meinet, wunder was er gethan hätte, wenn er kurtz darauff unsere rationes decidendi §. 28. verlacht, von ihrer wenigen Force und Schneidigkeit, und daß sie ohne dem auff mürben Ecksteinen gemauret, und aus spröden Metall wären gegossen worden, etwas daher schwatzet.

Und daß er unsere gebrauchte Gleichnisse wunderlich tituliret.

§. XXI. Insonderheit aber kan ich nicht dafür, daß die in denen rationibus decidendi gebrauchte Gleichnisse nach seiner bald anfänglichen Beschwerung §. 1. ihn in die Nase gebissen, und wieder seinen Willen ein Niesen mögen erweckt haben; weßwegen sie ihm auch als recht wunderliche Gleichnisse vorgekommen sind. Wenn er einen unpartheyischen Leser hätte bereden wollen, hätte er die Wunderlichkeit dieser Gleichnisse etwas deutlicher zeigen, sich aber dabey dennoch bescheiden sollen, quod similia non probent, sed illustrent, und daß dannenhero die vorhergehenden rationes denen Gleichnissen so wohl als denen Exempeln ihr Gewichte geben müssen. Er wird aber mir bey dieser Gelegenheit erlauben, daß ich

octavam deutlich zeiget, daß was ich daselbst von dergleichen harten Bestraffungen angeführet, nicht unsers Collegii, noch vielweniger meine eigene, sondern des Herren Quaerenten eigene, und derer meisten anderen JCtorum opinio adhuc hodie dominans sey; für der und derselben praxi er sich also höchlich zu hüten habe. Haben ihn aber die herrschenden Affecten seines Temperaments auch hieran gehindert, die sonst etwa nicht geringe dosin seines judicii intuitu seines Verstandes nicht gehörig zu brauchen, mag er es mit diesen seinen ehrgierigen Affecten ausmachen.

Nebst dem unzeitigen queruliren über unsere rationes decidendi.

§. XX. Dannenhero wenn gleich der Herr Quaerente noch tausendmahl queruliren, und daß er kein Atheiste sey auch coram Notario & testibus protestiren, und auff sein Christliches Leben und Wandel sich beruffen solte; so wird uns doch kein vernünfftiger Mensch mißdeuten können, daß weder unser Collegium noch ich in specie mich ferner drauff einlassen, indem unsere rationes decidendi, die er nicht beantworten wollen, noch können, augenscheinlich weisen, daß diese seine protestation unter die protestationes facto contrarias gehören, und so lange er diese rationes nicht beantwortet; wird jeder unpartheyischer Leser die in §. 27. gantz zur Unzeit angebrachte Wehklage von den blutigen Wunden seiner Seelen unter die figuras Rhetoricas oder vielleicht auch Poeticas rechnen, die wohl bey abergläubischen und einfältigen Leuten, aber nicht bey Vernünfftigen einen Eingang finden; hingegen aber wird jedermann dabeneben die Ungezaumheit seines losen Maules, oder die Unbeschnittenheit seiner spöttischen Fractur-Feder, und an unsern Orte die Grösse unserer Gedult bewundern, wenn der Herr Quaerente meinet, wunder was er gethan hätte, wenn er kurtz darauff unsere rationes decidendi §. 28. verlacht, von ihrer wenigen Force und Schneidigkeit, und daß sie ohne dem auff mürben Ecksteinen gemauret, und aus spröden Metall wären gegossen worden, etwas daher schwatzet.

Und daß er unsere gebrauchte Gleichnisse wunderlich tituliret.

§. XXI. Insonderheit aber kan ich nicht dafür, daß die in denen rationibus decidendi gebrauchte Gleichnisse nach seiner bald anfänglichen Beschwerung §. 1. ihn in die Nase gebissen, und wieder seinen Willen ein Niesen mögen erweckt haben; weßwegen sie ihm auch als recht wunderliche Gleichnisse vorgekommen sind. Wenn er einen unpartheyischen Leser hätte bereden wollen, hätte er die Wunderlichkeit dieser Gleichnisse etwas deutlicher zeigen, sich aber dabey dennoch bescheiden sollen, quod similia non probent, sed illustrent, und daß dannenhero die vorhergehenden rationes denen Gleichnissen so wohl als denen Exempeln ihr Gewichte geben müssen. Er wird aber mir bey dieser Gelegenheit erlauben, daß ich

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[298/0314] octavam deutlich zeiget, daß was ich daselbst von dergleichen harten Bestraffungen angeführet, nicht unsers Collegii, noch vielweniger meine eigene, sondern des Herren Quaerenten eigene, und derer meisten anderen JCtorum opinio adhuc hodie dominans sey; für der und derselben praxi er sich also höchlich zu hüten habe. Haben ihn aber die herrschenden Affecten seines Temperaments auch hieran gehindert, die sonst etwa nicht geringe dosin seines judicii intuitu seines Verstandes nicht gehörig zu brauchen, mag er es mit diesen seinen ehrgierigen Affecten ausmachen. §. XX. Dannenhero wenn gleich der Herr Quaerente noch tausendmahl queruliren, und daß er kein Atheiste sey auch coram Notario & testibus protestiren, und auff sein Christliches Leben und Wandel sich beruffen solte; so wird uns doch kein vernünfftiger Mensch mißdeuten können, daß weder unser Collegium noch ich in specie mich ferner drauff einlassen, indem unsere rationes decidendi, die er nicht beantworten wollen, noch können, augenscheinlich weisen, daß diese seine protestation unter die protestationes facto contrarias gehören, und so lange er diese rationes nicht beantwortet; wird jeder unpartheyischer Leser die in §. 27. gantz zur Unzeit angebrachte Wehklage von den blutigen Wunden seiner Seelen unter die figuras Rhetoricas oder vielleicht auch Poeticas rechnen, die wohl bey abergläubischen und einfältigen Leuten, aber nicht bey Vernünfftigen einen Eingang finden; hingegen aber wird jedermann dabeneben die Ungezaumheit seines losen Maules, oder die Unbeschnittenheit seiner spöttischen Fractur-Feder, und an unsern Orte die Grösse unserer Gedult bewundern, wenn der Herr Quaerente meinet, wunder was er gethan hätte, wenn er kurtz darauff unsere rationes decidendi §. 28. verlacht, von ihrer wenigen Force und Schneidigkeit, und daß sie ohne dem auff mürben Ecksteinen gemauret, und aus spröden Metall wären gegossen worden, etwas daher schwatzet. §. XXI. Insonderheit aber kan ich nicht dafür, daß die in denen rationibus decidendi gebrauchte Gleichnisse nach seiner bald anfänglichen Beschwerung §. 1. ihn in die Nase gebissen, und wieder seinen Willen ein Niesen mögen erweckt haben; weßwegen sie ihm auch als recht wunderliche Gleichnisse vorgekommen sind. Wenn er einen unpartheyischen Leser hätte bereden wollen, hätte er die Wunderlichkeit dieser Gleichnisse etwas deutlicher zeigen, sich aber dabey dennoch bescheiden sollen, quod similia non probent, sed illustrent, und daß dannenhero die vorhergehenden rationes denen Gleichnissen so wohl als denen Exempeln ihr Gewichte geben müssen. Er wird aber mir bey dieser Gelegenheit erlauben, daß ich

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Erster Theil. Halle, 1723, S. 298. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte01_1723/314>, abgerufen am 24.11.2024.