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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724.

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mosen, die Vergebung der Beschimpffungen, und gleichfalls auch der Ehestand Sacramenta wären, zumahl da der Ehestand noch über dieses die Liebe Christi gegen seine Braut die Kirche abbildete. Wenn man aber durch die Sacramenta diejenigen Ceremonien verstünde, die mit dem Predigten Christi wären eingesetzt worden, so wären alsdenn die Tauffe, das Abendmahl und die Absolution Sacramente, ja auch die Ordinirung zum Kirchen-Dienste; aber keinesweges die Firmung und letzte Oehlung.Chemnitius sagt frey heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey. Hingegen hat Martinus Chemnitius in seinen locis Theologicis, in welchen er sich vorgenommen, die locos communes Philippi zu erklähren, gesetzt, es sey offenbahr, daß nur zwey eigentlich so genannte Sacramenta wären, die Tauffe und das Abendmahl; er hat aber dabey die Autores der Apologie entschuldiget, daß sie auch die Absolution dazu gerechnet. In Examine des Tridentinischen Concilii vertheydiget er diese seine Meynung noch weitläufftiger, und weiset zugleich, daß die Ehe kein Sacrament sey, und von der Zeit an ist so wohl von den Reformirten als Lutherischen Theologis diese Lehre beständig fortgesetzet worden. Denn obwohl die Apologie der Augspurgischen Confession lehret, daß sie der Ehe die Benennung des Sacraments nicht benehmen wolle, weil doch selbige eine heilige, von GOtt eingesetzte Lebens-Art wäre, so hat sich dennoch Chemnitius nicht gescheuet anzumercken, daß auf solche Weise mehr als sieben Sacramenta seyn würden. Denn es hätten auch die übrigen frommen Lebens-Arten den Befehl und die Verheissung GOttes für sich. Wer wolte aber, fähret er fort, deßwegen behaupten, daß auch der Ackerbau und Viehzucht Sacramenta wären, zugeschweigen daß auch die Ehe nicht erst im Neuen Tastament eingesetzt worden; auch Christus selbst sich in seiner Lehre von der Ehe ausdrücklich auf die erste Einsetzung des Ehestandes beziehet. Wenn aber die Ehe deßwegen, weil sie ein Geheimnüß ist, unter die Sacramenta der Kirchen gezehlet werden müsten, so müste auch alles dasjenige unter die Zahl der Sacramente gerechnet werden, worunter der Heilige Geist ein Gleichnüß und Bild Christi und seiner Kirche vorstellet. Wie offte kömmt doch in der Schrifft das Bild eines Hirten und der Schaffe für, und wie angenehm ist doch dessen application auf Christum und die Kirche. Soll man aber deßhalben die Viehzucht, die zwar eine heilige und unschuldige Lebens-Art ist, für ein Sacrament des neuen Testaments ausgeben, wie die Tauffe und das Abendmahl? Es giebt Chemnitius auch noch ein ander Exempel von dem Reich Davids, daß es ein Vorbild des Geistlichen Reichs Christi gewesen, und doch von niemand unter die Sacramenta wäre gezehlet worden. Ja er mercket auch

mosen, die Vergebung der Beschimpffungen, und gleichfalls auch der Ehestand Sacramenta wären, zumahl da der Ehestand noch über dieses die Liebe Christi gegen seine Braut die Kirche abbildete. Wenn man aber durch die Sacramenta diejenigen Ceremonien verstünde, die mit dem Predigten Christi wären eingesetzt worden, so wären alsdenn die Tauffe, das Abendmahl und die Absolution Sacramente, ja auch die Ordinirung zum Kirchen-Dienste; aber keinesweges die Firmung und letzte Oehlung.Chemnitius sagt frey heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey. Hingegen hat Martinus Chemnitius in seinen locis Theologicis, in welchen er sich vorgenommen, die locos communes Philippi zu erklähren, gesetzt, es sey offenbahr, daß nur zwey eigentlich so genannte Sacramenta wären, die Tauffe und das Abendmahl; er hat aber dabey die Autores der Apologie entschuldiget, daß sie auch die Absolution dazu gerechnet. In Examine des Tridentinischen Concilii vertheydiget er diese seine Meynung noch weitläufftiger, und weiset zugleich, daß die Ehe kein Sacrament sey, und von der Zeit an ist so wohl von den Reformirten als Lutherischen Theologis diese Lehre beständig fortgesetzet worden. Denn obwohl die Apologie der Augspurgischen Confession lehret, daß sie der Ehe die Benennung des Sacraments nicht benehmen wolle, weil doch selbige eine heilige, von GOtt eingesetzte Lebens-Art wäre, so hat sich dennoch Chemnitius nicht gescheuet anzumerckẽ, daß auf solche Weise mehr als sieben Sacramenta seyn würden. Denn es hätten auch die übrigen frommen Lebens-Arten den Befehl und die Verheissung GOttes für sich. Wer wolte aber, fähret er fort, deßwegen behaupten, daß auch der Ackerbau und Viehzucht Sacramenta wären, zugeschweigen daß auch die Ehe nicht erst im Neuen Tastament eingesetzt worden; auch Christus selbst sich in seiner Lehre von der Ehe ausdrücklich auf die erste Einsetzung des Ehestandes beziehet. Wenn aber die Ehe deßwegen, weil sie ein Geheimnüß ist, unter die Sacramenta der Kirchen gezehlet werden müsten, so müste auch alles dasjenige unter die Zahl der Sacramente gerechnet werden, worunter der Heilige Geist ein Gleichnüß und Bild Christi und seiner Kirche vorstellet. Wie offte kömmt doch in der Schrifft das Bild eines Hirten und der Schaffe für, und wie angenehm ist doch dessen application auf Christum und die Kirche. Soll man aber deßhalbẽ die Viehzucht, die zwar eine heilige und unschuldige Lebens-Art ist, für ein Sacrament des neuen Testaments ausgeben, wie die Tauffe und das Abendmahl? Es giebt Chemnitius auch noch ein ander Exempel von dem Reich Davids, daß es ein Vorbild des Geistlichen Reichs Christi gewesen, und doch von niemand unter die Sacramenta wäre gezehlet worden. Ja er mercket auch

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[267/0275] mosen, die Vergebung der Beschimpffungen, und gleichfalls auch der Ehestand Sacramenta wären, zumahl da der Ehestand noch über dieses die Liebe Christi gegen seine Braut die Kirche abbildete. Wenn man aber durch die Sacramenta diejenigen Ceremonien verstünde, die mit dem Predigten Christi wären eingesetzt worden, so wären alsdenn die Tauffe, das Abendmahl und die Absolution Sacramente, ja auch die Ordinirung zum Kirchen-Dienste; aber keinesweges die Firmung und letzte Oehlung. Hingegen hat Martinus Chemnitius in seinen locis Theologicis, in welchen er sich vorgenommen, die locos communes Philippi zu erklähren, gesetzt, es sey offenbahr, daß nur zwey eigentlich so genannte Sacramenta wären, die Tauffe und das Abendmahl; er hat aber dabey die Autores der Apologie entschuldiget, daß sie auch die Absolution dazu gerechnet. In Examine des Tridentinischen Concilii vertheydiget er diese seine Meynung noch weitläufftiger, und weiset zugleich, daß die Ehe kein Sacrament sey, und von der Zeit an ist so wohl von den Reformirten als Lutherischen Theologis diese Lehre beständig fortgesetzet worden. Denn obwohl die Apologie der Augspurgischen Confession lehret, daß sie der Ehe die Benennung des Sacraments nicht benehmen wolle, weil doch selbige eine heilige, von GOtt eingesetzte Lebens-Art wäre, so hat sich dennoch Chemnitius nicht gescheuet anzumerckẽ, daß auf solche Weise mehr als sieben Sacramenta seyn würden. Denn es hätten auch die übrigen frommen Lebens-Arten den Befehl und die Verheissung GOttes für sich. Wer wolte aber, fähret er fort, deßwegen behaupten, daß auch der Ackerbau und Viehzucht Sacramenta wären, zugeschweigen daß auch die Ehe nicht erst im Neuen Tastament eingesetzt worden; auch Christus selbst sich in seiner Lehre von der Ehe ausdrücklich auf die erste Einsetzung des Ehestandes beziehet. Wenn aber die Ehe deßwegen, weil sie ein Geheimnüß ist, unter die Sacramenta der Kirchen gezehlet werden müsten, so müste auch alles dasjenige unter die Zahl der Sacramente gerechnet werden, worunter der Heilige Geist ein Gleichnüß und Bild Christi und seiner Kirche vorstellet. Wie offte kömmt doch in der Schrifft das Bild eines Hirten und der Schaffe für, und wie angenehm ist doch dessen application auf Christum und die Kirche. Soll man aber deßhalbẽ die Viehzucht, die zwar eine heilige und unschuldige Lebens-Art ist, für ein Sacrament des neuen Testaments ausgeben, wie die Tauffe und das Abendmahl? Es giebt Chemnitius auch noch ein ander Exempel von dem Reich Davids, daß es ein Vorbild des Geistlichen Reichs Christi gewesen, und doch von niemand unter die Sacramenta wäre gezehlet worden. Ja er mercket auch Chemnitius sagt frey heraus, daß die Ehe kein Sacrament sey.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Zweyter Theil. Halle, 1724, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte02_1724/275>, abgerufen am 24.11.2024.