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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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Supplique desselben an das Ober Consistorium wegen obiger lectionum.

§. LIV. Dieses vorstehende Attestatum legte ich hernach in der an das Ober-Consistorium sub dato 27. Junii abgelassenen Supplique bey, in welcher ich Herr D. P. Unfug ausführlich vorstellete, und wie aus derselben selbst zu lesen seyn wird, dergleichen rescripta künfftig gebührend deprecirte.

P. P. Es hat Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit gnädigst gefallen, ohnlängsten Herrn D. Aug. Pfeiffern zu verstatten, daß er sein öffentlich intimirtes Collegium Antiatheisticum halten solte. Nun will ich zwar jetzo nicht anführen, daß in denen von ihm dißfalls herausgegebenen quaestionibus, gar viele Dinge enthalten sind, die theils D. Pfeiffers Unwissenheit und incapacität, theils seine üble intention, turbas in der gemeinen Ruhe anzufangen an dem Tag geben, in Ansehen er, (1.) den terminum Atheistarum so abusive braucht, daß er unter denenselben wieder den gemeinen Gebrauch der Gelehrten alle diejenigen, die abgöttlichen Religionen, und die von uns irrig geglaubet werden, zugethan sind, begreifft, und solchergestalt unter denen adversariis, wieder die er disputiret, Pagani, Aristoteles, Pythagoras. Stoici, Platonici, Judaei, Mahummedani, Pelagiani, Rationalistae, Sociniani, Polytheitae, Tritheitae, Gnostici, Manichaei, Anthropomorphilae, Syncretistae anzutreffen sind. (2) Unter die Atheisten solche Leute rechnet, die man von diesen Laster unschuldig zu seyn gar leicht erweisen kan, als Thomam Broune, Spencerum, Marshamum, Witsium, Calvinum, Bezam, Raimundum Lullium, Mornaeum, Comenium, Poirctum, die Hermeticos novos, Nollium, H. Morum, Copernicum, die Scholasticos u. s. w. (3) Cartesium und die Cartesianer, derer Philosophie doch von den meisten Gelehrten, und sonderlich von denen Medicis, auch von denen, die auf Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Universttäten publice dociren, angenommen wird, als Atheisten tit. 1 q. 4. tit. 4. q. 15. 9. tit. 6. q. 7. & 11. angegeben. (4.) Unter die Quaestiones Anti-atheisticas auch solche rechnet, die gar nicht zur Theologie, sondern zur blossen Philosophie gehören, als zum Exempel tit. 6. qu. 10. & 11. Ob der Monden und die andern Planeten ihr eigen Licht führeten, oder es von der Sonnen entlehneten? Ob die Erde oder Sonne sich bewege? (5) Solche Meynungen in seinen quaestionibus defendiret, die entweder dem Mißbrauch fast gantz und gar unterworffen seyn, (z. E. tit. 1 qu. 5. daß man einem, der dem andern per bonam consequentiam in Verdacht des Atheismi gebracht hätte, nicht injuriarum belangen könte.) Denn welcher calumniante wird nicht e-

Supplique desselben an das Ober Consistorium wegen obiger lectionum.

§. LIV. Dieses vorstehende Attestatum legte ich hernach in der an das Ober-Consistorium sub dato 27. Junii abgelassenen Supplique bey, in welcher ich Herr D. P. Unfug ausführlich vorstellete, und wie aus derselben selbst zu lesen seyn wird, dergleichen rescripta künfftig gebührend deprecirte.

P. P. Es hat Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit gnädigst gefallen, ohnlängsten Herrn D. Aug. Pfeiffern zu verstatten, daß er sein öffentlich intimirtes Collegium Antiatheisticum halten solte. Nun will ich zwar jetzo nicht anführen, daß in denen von ihm dißfalls herausgegebenen quaestionibus, gar viele Dinge enthalten sind, die theils D. Pfeiffers Unwissenheit und incapacität, theils seine üble intention, turbas in der gemeinen Ruhe anzufangen an dem Tag geben, in Ansehen er, (1.) den terminum Atheistarum so abusive braucht, daß er unter denenselben wieder den gemeinen Gebrauch der Gelehrten alle diejenigen, die abgöttlichen Religionen, und die von uns irrig geglaubet werden, zugethan sind, begreifft, und solchergestalt unter denen adversariis, wieder die er disputiret, Pagani, Aristoteles, Pythagoras. Stoici, Platonici, Judaei, Mahummedani, Pelagiani, Rationalistae, Sociniani, Polytheitae, Tritheitae, Gnostici, Manichaei, Anthropomorphilae, Syncretistae anzutreffen sind. (2) Unter die Atheisten solche Leute rechnet, die man von diesen Laster unschuldig zu seyn gar leicht erweisen kan, als Thomam Broune, Spencerum, Marshamum, Witsium, Calvinum, Bezam, Raimundum Lullium, Mornaeum, Comenium, Poirctum, die Hermeticos novos, Nollium, H. Morum, Copernicum, die Scholasticos u. s. w. (3) Cartesium und die Cartesianer, derer Philosophie doch von den meisten Gelehrten, und sonderlich von denen Medicis, auch von denen, die auf Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Universttäten publice dociren, angenommen wird, als Atheisten tit. 1 q. 4. tit. 4. q. 15. 9. tit. 6. q. 7. & 11. angegeben. (4.) Unter die Quaestiones Anti-atheisticas auch solche rechnet, die gar nicht zur Theologie, sondern zur blossen Philosophie gehören, als zum Exempel tit. 6. qu. 10. & 11. Ob der Monden und die andern Planeten ihr eigen Licht führeten, oder es von der Sonnen entlehneten? Ob die Erde oder Sonne sich bewege? (5) Solche Meynungen in seinen quaestionibus defendiret, die entweder dem Mißbrauch fast gantz und gar unterworffen seyn, (z. E. tit. 1 qu. 5. daß man einem, der dem andern per bonam consequentiam in Verdacht des Atheismi gebracht hätte, nicht injuriarum belangen könte.) Denn welcher calumniante wird nicht e-

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[114/0120] §. LIV. Dieses vorstehende Attestatum legte ich hernach in der an das Ober-Consistorium sub dato 27. Junii abgelassenen Supplique bey, in welcher ich Herr D. P. Unfug ausführlich vorstellete, und wie aus derselben selbst zu lesen seyn wird, dergleichen rescripta künfftig gebührend deprecirte. P. P. Es hat Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit gnädigst gefallen, ohnlängsten Herrn D. Aug. Pfeiffern zu verstatten, daß er sein öffentlich intimirtes Collegium Antiatheisticum halten solte. Nun will ich zwar jetzo nicht anführen, daß in denen von ihm dißfalls herausgegebenen quaestionibus, gar viele Dinge enthalten sind, die theils D. Pfeiffers Unwissenheit und incapacität, theils seine üble intention, turbas in der gemeinen Ruhe anzufangen an dem Tag geben, in Ansehen er, (1.) den terminum Atheistarum so abusive braucht, daß er unter denenselben wieder den gemeinen Gebrauch der Gelehrten alle diejenigen, die abgöttlichen Religionen, und die von uns irrig geglaubet werden, zugethan sind, begreifft, und solchergestalt unter denen adversariis, wieder die er disputiret, Pagani, Aristoteles, Pythagoras. Stoici, Platonici, Judaei, Mahummedani, Pelagiani, Rationalistae, Sociniani, Polytheitae, Tritheitae, Gnostici, Manichaei, Anthropomorphilae, Syncretistae anzutreffen sind. (2) Unter die Atheisten solche Leute rechnet, die man von diesen Laster unschuldig zu seyn gar leicht erweisen kan, als Thomam Broune, Spencerum, Marshamum, Witsium, Calvinum, Bezam, Raimundum Lullium, Mornaeum, Comenium, Poirctum, die Hermeticos novos, Nollium, H. Morum, Copernicum, die Scholasticos u. s. w. (3) Cartesium und die Cartesianer, derer Philosophie doch von den meisten Gelehrten, und sonderlich von denen Medicis, auch von denen, die auf Ew. Churfürstl. Durchlauchtigkeit Universttäten publice dociren, angenommen wird, als Atheisten tit. 1 q. 4. tit. 4. q. 15. 9. tit. 6. q. 7. & 11. angegeben. (4.) Unter die Quaestiones Anti-atheisticas auch solche rechnet, die gar nicht zur Theologie, sondern zur blossen Philosophie gehören, als zum Exempel tit. 6. qu. 10. & 11. Ob der Monden und die andern Planeten ihr eigen Licht führeten, oder es von der Sonnen entlehneten? Ob die Erde oder Sonne sich bewege? (5) Solche Meynungen in seinen quaestionibus defendiret, die entweder dem Mißbrauch fast gantz und gar unterworffen seyn, (z. E. tit. 1 qu. 5. daß man einem, der dem andern per bonam consequentiam in Verdacht des Atheismi gebracht hätte, nicht injuriarum belangen könte.) Denn welcher calumniante wird nicht e-

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 114. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/120>, abgerufen am 27.05.2024.