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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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daß es bey denen an 12. und 15. Aprilis ergangenen Verordnungen ver bleiben sollte. Ob nun wohl denen Herren Commissariis billig obgele gen hätte, ietztermeldten gnädigsten Befehl unterthänigst zu expediren, und mir denselben zu publiciren, so hat ihnen doch gefallen, mir solchen zu hinterhalten, und an dessen statt den odiösen Bericht fol. 16. actorum sub zu verfertigen, auf welchen Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit zur Ungnade wieder mich, und wegen eines nach Anleitung besagten Berichts mir imputirten Ungehorsams zu der in dem letzten gnädigsten Befehl fol. 17. Act. sub enthaltenen commination funffzig Rheinischer Gulden Straffe bewogen worden. Gleichwie ich aber die von denen Herren Commissarien mir hierunter zugefügte empfindliche Kränckungen ietzo verschmertzen und GOTT anbefehlen muß, und wohl mercken kan, auf wessen Antrieb und aus was für intention solches geschehen; Also habe ich doch der Nothdurfft zu seyn erachtet, in gegenwärtiger meiner Verantwortung der Sachen Beschaffenheit kürtzlich anzu führen, um Seiner Churfl. Durchl. für allen Dingen unterthänigst darzuthun, daß meine bishero unterlassene Antwort nicht ex contumacia, oder Ermanglung meines unterthänigsten Gehorsams, sondern wegen nicht in acht genommener publicirung des offierwehnten gnädigsten Befehligs herrühre.

Vorstellung / daß wegen des gesuchten Vergleichs bishero die denunciationes nicht beantwortet worden.

So soll auch hiernechst Seiner Churfürstl. Durchl. ich unberichtet nicht lassen, wie daß ich bißanhero fleißig und als einen Christen gebühret, mich bearbeitet, ob die weit aussehenden Irrungen zwischen E. Ehrwürdigen Ministerio und mir, in Güte gehoben werden könten, massen ich in Betrachtung meines guten Gewissens und gerechten Sache leicht zuvor gesehen, daß die Fortsetzung dieser wieder mich angesponnenen schweren Beschuldigung, in Ermangelung gegründeten Beweises, auf Seiten E. Ehrwürdigen Ministerii nicht zum besten ablauffen würde, und dannenhero mich gegen dasselbige derer gebührenden graduum admonitionis bedienen wollen, damit für GOtt und der gantzen ehrbaren Welt an denen wahrscheinlich aus der Fortsetzung dieser Zanck-Händel entstehenden prostitutionen ich meine Unschuld desto deutlicher erweisen könnte. Gleichwie dannenhero auch ex hoc capite erhellet, daß die bisher von mir verzögerte Beantwortung nicht ex contemtu superioris aut contumacia hergerühret, sondern vielmehr aus Hoffnung entstanden, diese Verdrießlichkeit in Güte zu componiren; Umbständlichealso achte ich vonnöthen zu seyn, diese meine gesuchte Güte etwas deutlicher zu entwerffen, theils damit S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit gnä-

daß es bey denen an 12. und 15. Aprilis ergangenen Verordnungen ver bleiben sollte. Ob nun wohl denen Herren Commissariis billig obgele gen hätte, ietztermeldten gnädigsten Befehl unterthänigst zu expediren, und mir denselben zu publiciren, so hat ihnen doch gefallen, mir solchen zu hinterhalten, und an dessen statt den odiösen Bericht fol. 16. actorum sub zu verfertigen, auf welchen Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit zur Ungnade wieder mich, und wegen eines nach Anleitung besagten Berichts mir imputirten Ungehorsams zu der in dem letzten gnädigsten Befehl fol. 17. Act. sub enthaltenen commination funffzig Rheinischer Gulden Straffe bewogen worden. Gleichwie ich aber die von denen Herren Commissarien mir hierunter zugefügte empfindliche Kränckungen ietzo verschmertzen und GOTT anbefehlen muß, und wohl mercken kan, auf wessen Antrieb und aus was für intention solches geschehen; Also habe ich doch der Nothdurfft zu seyn erachtet, in gegenwärtiger meiner Verantwortung der Sachen Beschaffenheit kürtzlich anzu führen, um Seiner Churfl. Durchl. für allen Dingen unterthänigst darzuthun, daß meine bishero unterlassene Antwort nicht ex contumacia, oder Ermanglung meines unterthänigsten Gehorsams, sondern wegen nicht in acht genommener publicirung des offierwehnten gnädigsten Befehligs herrühre.

Vorstellung / daß wegen des gesuchten Vergleichs bishero die denunciationes nicht beantwortet worden.

So soll auch hiernechst Seiner Churfürstl. Durchl. ich unberichtet nicht lassen, wie daß ich bißanhero fleißig und als einen Christen gebühret, mich bearbeitet, ob die weit aussehenden Irrungen zwischen E. Ehrwürdigen Ministerio und mir, in Güte gehoben werden könten, massen ich in Betrachtung meines guten Gewissens und gerechten Sache leicht zuvor gesehen, daß die Fortsetzung dieser wieder mich angesponnenen schweren Beschuldigung, in Ermangelung gegründeten Beweises, auf Seiten E. Ehrwürdigen Ministerii nicht zum besten ablauffen würde, und dannenhero mich gegen dasselbige derer gebührenden graduum admonitionis bedienen wollen, damit für GOtt und der gantzen ehrbaren Welt an denen wahrscheinlich aus der Fortsetzung dieser Zanck-Händel entstehenden prostitutionen ich meine Unschuld desto deutlicher erweisen könnte. Gleichwie dannenhero auch ex hoc capite erhellet, daß die bisher von mir verzögerte Beantwortung nicht ex contemtu superioris aut contumacia hergerühret, sondern vielmehr aus Hoffnung entstanden, diese Verdrießlichkeit in Güte zu componiren; Umbständlichealso achte ich vonnöthen zu seyn, diese meine gesuchte Güte etwas deutlicher zu entwerffen, theils damit S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit gnä-

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[144/0150] daß es bey denen an 12. und 15. Aprilis ergangenen Verordnungen ver bleiben sollte. Ob nun wohl denen Herren Commissariis billig obgele gen hätte, ietztermeldten gnädigsten Befehl unterthänigst zu expediren, und mir denselben zu publiciren, so hat ihnen doch gefallen, mir solchen zu hinterhalten, und an dessen statt den odiösen Bericht fol. 16. actorum sub zu verfertigen, auf welchen Seine Churfürstl. Durchlauchtigkeit zur Ungnade wieder mich, und wegen eines nach Anleitung besagten Berichts mir imputirten Ungehorsams zu der in dem letzten gnädigsten Befehl fol. 17. Act. sub enthaltenen commination funffzig Rheinischer Gulden Straffe bewogen worden. Gleichwie ich aber die von denen Herren Commissarien mir hierunter zugefügte empfindliche Kränckungen ietzo verschmertzen und GOTT anbefehlen muß, und wohl mercken kan, auf wessen Antrieb und aus was für intention solches geschehen; Also habe ich doch der Nothdurfft zu seyn erachtet, in gegenwärtiger meiner Verantwortung der Sachen Beschaffenheit kürtzlich anzu führen, um Seiner Churfl. Durchl. für allen Dingen unterthänigst darzuthun, daß meine bishero unterlassene Antwort nicht ex contumacia, oder Ermanglung meines unterthänigsten Gehorsams, sondern wegen nicht in acht genommener publicirung des offierwehnten gnädigsten Befehligs herrühre. So soll auch hiernechst Seiner Churfürstl. Durchl. ich unberichtet nicht lassen, wie daß ich bißanhero fleißig und als einen Christen gebühret, mich bearbeitet, ob die weit aussehenden Irrungen zwischen E. Ehrwürdigen Ministerio und mir, in Güte gehoben werden könten, massen ich in Betrachtung meines guten Gewissens und gerechten Sache leicht zuvor gesehen, daß die Fortsetzung dieser wieder mich angesponnenen schweren Beschuldigung, in Ermangelung gegründeten Beweises, auf Seiten E. Ehrwürdigen Ministerii nicht zum besten ablauffen würde, und dannenhero mich gegen dasselbige derer gebührenden graduum admonitionis bedienen wollen, damit für GOtt und der gantzen ehrbaren Welt an denen wahrscheinlich aus der Fortsetzung dieser Zanck-Händel entstehenden prostitutionen ich meine Unschuld desto deutlicher erweisen könnte. Gleichwie dannenhero auch ex hoc capite erhellet, daß die bisher von mir verzögerte Beantwortung nicht ex contemtu superioris aut contumacia hergerühret, sondern vielmehr aus Hoffnung entstanden, diese Verdrießlichkeit in Güte zu componiren; also achte ich vonnöthen zu seyn, diese meine gesuchte Güte etwas deutlicher zu entwerffen, theils damit S. Churfürstl. Durchlauchtigkeit gnä- Umbständliche

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/150>, abgerufen am 21.11.2024.