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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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um bedenckt, der wird sich über dieses Urtheil eben nicht wundern. Es ließ sich auch der Justitiarius, nach dessen gustu dasselbige war, sehr angelegen seyn, noch mehrere indicia wieder die captivirte aufzusuchen, davon das (21) seyn solte, daß Inquisitin ihre neptis deponirt, wie sie vor 3. Jahren bey der Inquisitin gedienet, daß sie des Morgends offte vor der Hinterthüre gantze 16. Gr. Stücke, und sonsten auf dem Ofen und in der Stube, wenn sie auskehren wollen, Groschen, Dreyer und ander Geld gefunden, welches sie der Inquisitin gebracht, die es auch angenommen, und ihr verbothen, es niemand, auch der Inquisitin Mann nicht zu sagen: Dem Sohne Conrad hätte sie auch einsten ein gefunden 16. Gr. Stück gegeben, der es gleichfalls angenommen, und es nachzusagen verbothen. (Diese neptis hat hernach, als die Inquisitin ihre defension geführet, fol. 112. dieses geleugnet, und dabey angegeben: Ihre Frau hätte ihr geheissen: Sie solte so sprechen, und D. Harras, der Gerichts-Director hätte sie darzu zwingen wollen, sie hätte aber nichts gesagt, hätte auch nichts gefunden.) (22) Als Bastian Rießland in die Kirche gehen wollen, sey Inquisitin unter Wegs zu ihm kommen, habe ihn fortgestossen, auch ein wenig unten am Arm gedruckt, worauf er so fort solche Schmertzen empfunden, daß er nicht ruhen können, sondern kranck darauf worden. (23) Peter Edelmann deponiret: Er sey Anno 98. auf Fastnacht nebst seinem Weibe in der Nacht aufgestanden, und habe das Kalb saugen lassen wollen, da sie dann zwey Scheite Holtz vor die Stallthür gelehnet gefunden, darüber sie sich verwundert. Endlich sey Inquisitin kommen, und habe gesagt: Sie solte die Scheite ja verbrennen; Sie sey auch noch einmahl wieder zurücke kommen, und habe eben das gesagt. (Fol. 130. testiren Hans und Clauß Risch, daß Inquisitin allen armen Leuten guts gethan, und sonderlich denen Nachbarn öffters heimlich und ohne Wissen ihres Mannes Bunde Stroh und Scheiter-Holtz gegeben.) (24) H. C. Müller sagt, seine Tochter von 9. Jahren hätte einsten des Abends, da sie sich niedergelegt gehabt, zu schreyen angefangen: Das GOtt erbarm, da stehet die Latten Elsa, (Inquisitin) und ist lauter Feuer: Sie will mir was in den Mund giessen; welches das Mägdlein zum andern mahle gethan, daß Zeuge selbiges endlich zu sich ins Bette nehmen müssen. (Der Pfarrer attestiret fol. 24. daß er Müllern illo tempore dißfalls befraget, der aber geantwortet, daß es in der That nicht geschehen, sondern dem Mädgen es nur zweymahl also geträumet, darüber es erwacht, und die Eltern um Hülffe geruffen:) (25) Clauß Geyer sey mit der Inquisitin Sohn Conraden wegen Besatzung eines Teiches in

um bedenckt, der wird sich über dieses Urtheil eben nicht wundern. Es ließ sich auch der Justitiarius, nach dessen gustu dasselbige war, sehr angelegen seyn, noch mehrere indicia wieder die captivirte aufzusuchen, davon das (21) seyn solte, daß Inquisitin ihre neptis deponirt, wie sie vor 3. Jahren bey der Inquisitin gedienet, daß sie des Morgends offte vor der Hinterthüre gantze 16. Gr. Stücke, und sonsten auf dem Ofen und in der Stube, wenn sie auskehren wollen, Groschen, Dreyer und ander Geld gefunden, welches sie der Inquisitin gebracht, die es auch angenommen, und ihr verbothen, es niemand, auch der Inquisitin Mann nicht zu sagen: Dem Sohne Conrad hätte sie auch einsten ein gefunden 16. Gr. Stück gegeben, der es gleichfalls angenommen, und es nachzusagen verbothen. (Diese neptis hat hernach, als die Inquisitin ihre defension geführet, fol. 112. dieses geleugnet, und dabey angegeben: Ihre Frau hätte ihr geheissen: Sie solte so sprechen, und D. Harras, der Gerichts-Director hätte sie darzu zwingen wollen, sie hätte aber nichts gesagt, hätte auch nichts gefunden.) (22) Als Bastian Rießland in die Kirche gehen wollen, sey Inquisitin unter Wegs zu ihm kommen, habe ihn fortgestossen, auch ein wenig unten am Arm gedruckt, worauf er so fort solche Schmertzen empfunden, daß er nicht ruhen können, sondern kranck darauf worden. (23) Peter Edelmann deponiret: Er sey Anno 98. auf Fastnacht nebst seinem Weibe in der Nacht aufgestanden, und habe das Kalb saugen lassen wollen, da sie dann zwey Scheite Holtz vor die Stallthür gelehnet gefunden, darüber sie sich verwundert. Endlich sey Inquisitin kommen, und habe gesagt: Sie solte die Scheite ja verbrennen; Sie sey auch noch einmahl wieder zurücke kommen, und habe eben das gesagt. (Fol. 130. testiren Hans und Clauß Risch, daß Inquisitin allen armen Leuten guts gethan, und sonderlich denen Nachbarn öffters heimlich und ohne Wissen ihres Mannes Bunde Stroh und Scheiter-Holtz gegeben.) (24) H. C. Müller sagt, seine Tochter von 9. Jahren hätte einsten des Abends, da sie sich niedergelegt gehabt, zu schreyen angefangen: Das GOtt erbarm, da stehet die Latten Elsa, (Inquisitin) und ist lauter Feuer: Sie will mir was in den Mund giessen; welches das Mägdlein zum andern mahle gethan, daß Zeuge selbiges endlich zu sich ins Bette nehmen müssen. (Der Pfarrer attestiret fol. 24. daß er Müllern illo tempore dißfalls befraget, der aber geantwortet, daß es in der That nicht geschehen, sondern dem Mädgen es nur zweymahl also geträumet, darüber es erwacht, und die Eltern um Hülffe geruffen:) (25) Clauß Geyer sey mit der Inquisitin Sohn Conraden wegen Besatzung eines Teiches in

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[227/0233] um bedenckt, der wird sich über dieses Urtheil eben nicht wundern. Es ließ sich auch der Justitiarius, nach dessen gustu dasselbige war, sehr angelegen seyn, noch mehrere indicia wieder die captivirte aufzusuchen, davon das (21) seyn solte, daß Inquisitin ihre neptis deponirt, wie sie vor 3. Jahren bey der Inquisitin gedienet, daß sie des Morgends offte vor der Hinterthüre gantze 16. Gr. Stücke, und sonsten auf dem Ofen und in der Stube, wenn sie auskehren wollen, Groschen, Dreyer und ander Geld gefunden, welches sie der Inquisitin gebracht, die es auch angenommen, und ihr verbothen, es niemand, auch der Inquisitin Mann nicht zu sagen: Dem Sohne Conrad hätte sie auch einsten ein gefunden 16. Gr. Stück gegeben, der es gleichfalls angenommen, und es nachzusagen verbothen. (Diese neptis hat hernach, als die Inquisitin ihre defension geführet, fol. 112. dieses geleugnet, und dabey angegeben: Ihre Frau hätte ihr geheissen: Sie solte so sprechen, und D. Harras, der Gerichts-Director hätte sie darzu zwingen wollen, sie hätte aber nichts gesagt, hätte auch nichts gefunden.) (22) Als Bastian Rießland in die Kirche gehen wollen, sey Inquisitin unter Wegs zu ihm kommen, habe ihn fortgestossen, auch ein wenig unten am Arm gedruckt, worauf er so fort solche Schmertzen empfunden, daß er nicht ruhen können, sondern kranck darauf worden. (23) Peter Edelmann deponiret: Er sey Anno 98. auf Fastnacht nebst seinem Weibe in der Nacht aufgestanden, und habe das Kalb saugen lassen wollen, da sie dann zwey Scheite Holtz vor die Stallthür gelehnet gefunden, darüber sie sich verwundert. Endlich sey Inquisitin kommen, und habe gesagt: Sie solte die Scheite ja verbrennen; Sie sey auch noch einmahl wieder zurücke kommen, und habe eben das gesagt. (Fol. 130. testiren Hans und Clauß Risch, daß Inquisitin allen armen Leuten guts gethan, und sonderlich denen Nachbarn öffters heimlich und ohne Wissen ihres Mannes Bunde Stroh und Scheiter-Holtz gegeben.) (24) H. C. Müller sagt, seine Tochter von 9. Jahren hätte einsten des Abends, da sie sich niedergelegt gehabt, zu schreyen angefangen: Das GOtt erbarm, da stehet die Latten Elsa, (Inquisitin) und ist lauter Feuer: Sie will mir was in den Mund giessen; welches das Mägdlein zum andern mahle gethan, daß Zeuge selbiges endlich zu sich ins Bette nehmen müssen. (Der Pfarrer attestiret fol. 24. daß er Müllern illo tempore dißfalls befraget, der aber geantwortet, daß es in der That nicht geschehen, sondern dem Mädgen es nur zweymahl also geträumet, darüber es erwacht, und die Eltern um Hülffe geruffen:) (25) Clauß Geyer sey mit der Inquisitin Sohn Conraden wegen Besatzung eines Teiches in

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 227. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/233>, abgerufen am 21.11.2024.