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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724.

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lich in Anno 1691. nicht ohne sonderbahres Nachdencken, auf einige Monath gar verlassen, und eine kostbare Reise an einen Catholischen Churfürstl. Hoffe zu N. vorgenommen; Wiewohl er nun vorhero schon angefangen gehabt, eines gesamten Wohllöbl. Magistrats, und also seines eigenen Raths-Collegii, Actiones gantz ohne Scheu, beydes inn- und ausserhalb des Raths, fast gegen jedermänniglich, und öffentlich zu syndiciren und durchzuziehen, man auch wohl vermuthen können, daß er dergleichen an vorbemeldten hohen Hoffe ebenfalls nicht unterlassen würde, so hat man ihn doch an der Reise selbsten nicht hindern mögen, sondern ihm die Grgl. Erlaubniß dazu gegeben; Es hat sich aber aus dem bald nach seiner Wiederkunfft erfolgten Churfl. Recommendation Schreiben ergeben, daß Ihrer Churfl. Durchl. er viel unerfindliches, und der gemeinen Stadt ziemlich nachtheiliges Dinges wieder seine vorgesetzte Obrigkeit beygebracht haben müsse, man hat ihn hierauf auch deßwegen zu Rede gestellt, jedoch endlich, ohngeachtet seiner schlechten Verantwortung, das beste bey sich bestehen, und ihm im Majo 1692. allein finaliter schrifftlich intimiren lassen, daß man sich versehen wolte, er werde künfftig bey grossen Herren seiner Obrigkeit schonen, derselben nicht etwa einigen Unglimpf zuziehen, und sich im übrigen dergestalt comportiren, daß man des vergangenen desto leichter vergessen, u. mit ihme zufrieden seyn könne; er hat auch darwieder weiter nichts repliciret, von seinem vorigen Comportement aber so wenig nachgelassen, daß er vielmehr täglich darinnen zugenommen, und noch viele andere impertinente Dinge verübet, so, daß man ihn endlich, wegen einer besondern extravagance, gar mit einer Geld-Busse belegen, und die übrige dagegen, in Hoffnung künfftiger Besserung, connivendo hingehenlassen. Allein er ist hierauf fast täglich noch unruhiger und hochmüthiger worden, und hat im Septembri darauf eine andre Reise an den Käyserl. Hoff, ohne Wissen und Willen seiner Herren und Obern, angetreten, und erst unterwegens, mit Einschickung einer Intercession von einem vornehmen Grafen und hohen Ministro an dem obgemeldten Hofe, Erlaubniß dazu ausgebeten, so man ihm wieder nicht abgeschlagen, jedoch mit dem Anhang, daß er künfftig dergleichen, mit seinen Aemtern incompatible Reisen einstellen möchte. Von solcher Reise nun, und was er dadurch vor sich und gegen seine vermeynte Wiedersacher zu wegen bringen und ausrichten werde, auch würcklich ausgerichtet habe, ist vor, unter, und nach derselben von ihm und andern Leuten viel Wesens uud Großfprechens gemacht worden, zum wenigsten muß er viel tentirt und gehofft haben, weil er nach seiner Wiederkunfft, als man ihn deßwegen obrigkeitlich constituiren lassen, und seine negotiation wissen wollen, die Antwort dahin ertheilet, daß sich ein Wohllöbl. Magistrat verhoffentlich nicht capable erachten werde, ihme in Sachen zu befehlen, die in Ihrer Kayserl. Maj. dispositiones einlieffen, und gebührte ihme nicht, das geringste darein zu reden, das täglich erwartende allergnädigste Käyserl. Rescript würde

lich in Anno 1691. nicht ohne sonderbahres Nachdencken, auf einige Monath gar verlassen, und eine kostbare Reise an einen Catholischen Churfürstl. Hoffe zu N. vorgenommen; Wiewohl er nun vorhero schon angefangen gehabt, eines gesamten Wohllöbl. Magistrats, und also seines eigenen Raths-Collegii, Actiones gantz ohne Scheu, beydes inn- und ausserhalb des Raths, fast gegen jedermänniglich, und öffentlich zu syndiciren und durchzuziehen, man auch wohl vermuthen können, daß er dergleichen an vorbemeldten hohen Hoffe ebenfalls nicht unterlassen würde, so hat man ihn doch an der Reise selbsten nicht hindern mögen, sondern ihm die Grgl. Erlaubniß dazu gegeben; Es hat sich aber aus dem bald nach seiner Wiederkunfft erfolgten Churfl. Recommendation Schreiben ergeben, daß Ihrer Churfl. Durchl. er viel unerfindliches, und der gemeinen Stadt ziemlich nachtheiliges Dinges wieder seine vorgesetzte Obrigkeit beygebracht haben müsse, man hat ihn hierauf auch deßwegen zu Rede gestellt, jedoch endlich, ohngeachtet seiner schlechten Verantwortung, das beste bey sich bestehen, und ihm im Majo 1692. allein finaliter schrifftlich intimiren lassen, daß man sich versehen wolte, er werde künfftig bey grossen Herren seiner Obrigkeit schonen, derselben nicht etwa einigen Unglimpf zuziehen, und sich im übrigen dergestalt comportiren, daß man des vergangenen desto leichter vergessen, u. mit ihme zufrieden seyn könne; er hat auch darwieder weiter nichts repliciret, von seinem vorigen Comportement aber so wenig nachgelassen, daß er vielmehr täglich darinnen zugenommen, und noch viele andere impertinente Dinge verübet, so, daß man ihn endlich, wegen einer besondern extravagance, gar mit einer Geld-Busse belegen, und die übrige dagegen, in Hoffnung künfftiger Besserung, connivendo hingehenlassen. Allein er ist hierauf fast täglich noch unruhiger und hochmüthiger worden, und hat im Septembri darauf eine andre Reise an den Käyserl. Hoff, ohne Wissen und Willen seiner Herren und Obern, angetreten, und erst unterwegens, mit Einschickung einer Intercession von einem vornehmen Grafen und hohen Ministro an dem obgemeldten Hofe, Erlaubniß dazu ausgebeten, so man ihm wieder nicht abgeschlagen, jedoch mit dem Anhang, daß er künfftig dergleichen, mit seinen Aemtern incompatible Reisen einstellen möchte. Von solcher Reise nun, und was er dadurch vor sich und gegen seine vermeynte Wiedersacher zu wegen bringen und ausrichten werde, auch würcklich ausgerichtet habe, ist vor, unter, und nach derselben von ihm und andern Leuten viel Wesens uud Großfprechens gemacht worden, zum wenigsten muß er viel tentirt und gehofft haben, weil er nach seiner Wiederkunfft, als man ihn deßwegen obrigkeitlich constituiren lassen, und seine negotiation wissen wollen, die Antwort dahin ertheilet, daß sich ein Wohllöbl. Magistrat verhoffentlich nicht capable erachten werde, ihme in Sachen zu befehlen, die in Ihrer Kayserl. Maj. dispositiones einlieffen, und gebührte ihme nicht, das geringste darein zu reden, das täglich erwartende allergnädigste Käyserl. Rescript würde

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lich in Anno 1691. nicht ohne sonderbahres Nachdencken, auf einige Monath gar verlassen, und eine kostbare Reise an einen Catholischen Churfürstl. Hoffe zu N. vorgenommen; Wiewohl er nun vorhero schon angefangen gehabt, eines gesamten Wohllöbl. Magistrats, und also seines eigenen Raths-Collegii, Actiones gantz ohne Scheu, beydes inn- und ausserhalb des Raths, fast gegen jedermänniglich, und öffentlich zu syndiciren und durchzuziehen, man auch wohl vermuthen können, daß er dergleichen an vorbemeldten hohen Hoffe ebenfalls nicht unterlassen würde, so hat man ihn doch an der Reise selbsten nicht hindern mögen, sondern ihm die Grgl. Erlaubniß dazu gegeben; Es hat sich aber aus dem bald nach seiner Wiederkunfft erfolgten Churfl. Recommendation Schreiben ergeben, daß Ihrer Churfl. Durchl. er viel unerfindliches, und der gemeinen Stadt ziemlich nachtheiliges Dinges wieder seine vorgesetzte Obrigkeit beygebracht haben müsse, man hat ihn hierauf auch deßwegen zu Rede gestellt, jedoch endlich, ohngeachtet seiner schlechten Verantwortung, das beste bey sich bestehen, und ihm im Majo 1692. allein finaliter schrifftlich intimiren lassen, daß man sich versehen wolte, er werde künfftig bey grossen Herren seiner Obrigkeit schonen, derselben nicht etwa einigen Unglimpf zuziehen, und sich im übrigen dergestalt comportiren, daß man des vergangenen desto leichter vergessen, u. mit ihme zufrieden seyn könne; er hat auch darwieder weiter nichts repliciret, von seinem vorigen Comportement aber so wenig nachgelassen, daß er vielmehr täglich darinnen zugenommen, und noch viele andere impertinente Dinge verübet, so, daß man ihn endlich, wegen einer besondern extravagance, gar mit einer Geld-Busse belegen, und die übrige dagegen, in Hoffnung künfftiger Besserung, connivendo hingehenlassen. Allein er ist hierauf fast täglich noch unruhiger und hochmüthiger worden, und hat im Septembri darauf eine andre Reise an den Käyserl. Hoff, ohne Wissen und Willen seiner Herren und Obern, angetreten, und erst unterwegens, mit Einschickung einer Intercession von einem vornehmen Grafen und hohen Ministro an dem obgemeldten Hofe, Erlaubniß dazu ausgebeten, so man ihm wieder nicht abgeschlagen, jedoch mit dem Anhang, daß er künfftig dergleichen, mit seinen Aemtern incompatible Reisen einstellen möchte. Von solcher Reise nun, und was er dadurch vor sich und gegen seine vermeynte Wiedersacher zu wegen bringen und ausrichten werde, auch würcklich ausgerichtet habe, ist vor, unter, und nach derselben von ihm und andern Leuten viel Wesens uud Großfprechens gemacht worden, zum wenigsten muß er viel tentirt und gehofft haben, weil er nach seiner Wiederkunfft, als man ihn deßwegen obrigkeitlich constituiren lassen, und seine negotiation wissen wollen, die Antwort dahin ertheilet, daß sich ein Wohllöbl. Magistrat verhoffentlich nicht capable erachten werde, ihme in Sachen zu befehlen, die in Ihrer Kayserl. Maj. dispositiones einlieffen, und gebührte ihme nicht, das geringste darein zu reden, das täglich erwartende allergnädigste Käyserl. Rescript würde
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[244/0250] lich in Anno 1691. nicht ohne sonderbahres Nachdencken, auf einige Monath gar verlassen, und eine kostbare Reise an einen Catholischen Churfürstl. Hoffe zu N. vorgenommen; Wiewohl er nun vorhero schon angefangen gehabt, eines gesamten Wohllöbl. Magistrats, und also seines eigenen Raths-Collegii, Actiones gantz ohne Scheu, beydes inn- und ausserhalb des Raths, fast gegen jedermänniglich, und öffentlich zu syndiciren und durchzuziehen, man auch wohl vermuthen können, daß er dergleichen an vorbemeldten hohen Hoffe ebenfalls nicht unterlassen würde, so hat man ihn doch an der Reise selbsten nicht hindern mögen, sondern ihm die Grgl. Erlaubniß dazu gegeben; Es hat sich aber aus dem bald nach seiner Wiederkunfft erfolgten Churfl. Recommendation Schreiben ergeben, daß Ihrer Churfl. Durchl. er viel unerfindliches, und der gemeinen Stadt ziemlich nachtheiliges Dinges wieder seine vorgesetzte Obrigkeit beygebracht haben müsse, man hat ihn hierauf auch deßwegen zu Rede gestellt, jedoch endlich, ohngeachtet seiner schlechten Verantwortung, das beste bey sich bestehen, und ihm im Majo 1692. allein finaliter schrifftlich intimiren lassen, daß man sich versehen wolte, er werde künfftig bey grossen Herren seiner Obrigkeit schonen, derselben nicht etwa einigen Unglimpf zuziehen, und sich im übrigen dergestalt comportiren, daß man des vergangenen desto leichter vergessen, u. mit ihme zufrieden seyn könne; er hat auch darwieder weiter nichts repliciret, von seinem vorigen Comportement aber so wenig nachgelassen, daß er vielmehr täglich darinnen zugenommen, und noch viele andere impertinente Dinge verübet, so, daß man ihn endlich, wegen einer besondern extravagance, gar mit einer Geld-Busse belegen, und die übrige dagegen, in Hoffnung künfftiger Besserung, connivendo hingehenlassen. Allein er ist hierauf fast täglich noch unruhiger und hochmüthiger worden, und hat im Septembri darauf eine andre Reise an den Käyserl. Hoff, ohne Wissen und Willen seiner Herren und Obern, angetreten, und erst unterwegens, mit Einschickung einer Intercession von einem vornehmen Grafen und hohen Ministro an dem obgemeldten Hofe, Erlaubniß dazu ausgebeten, so man ihm wieder nicht abgeschlagen, jedoch mit dem Anhang, daß er künfftig dergleichen, mit seinen Aemtern incompatible Reisen einstellen möchte. Von solcher Reise nun, und was er dadurch vor sich und gegen seine vermeynte Wiedersacher zu wegen bringen und ausrichten werde, auch würcklich ausgerichtet habe, ist vor, unter, und nach derselben von ihm und andern Leuten viel Wesens uud Großfprechens gemacht worden, zum wenigsten muß er viel tentirt und gehofft haben, weil er nach seiner Wiederkunfft, als man ihn deßwegen obrigkeitlich constituiren lassen, und seine negotiation wissen wollen, die Antwort dahin ertheilet, daß sich ein Wohllöbl. Magistrat verhoffentlich nicht capable erachten werde, ihme in Sachen zu befehlen, die in Ihrer Kayserl. Maj. dispositiones einlieffen, und gebührte ihme nicht, das geringste darein zu reden, das täglich erwartende allergnädigste Käyserl. Rescript würde

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Dritter Theil. Halle, 1724, S. 244. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte03_1724/250>, abgerufen am 18.12.2024.