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Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725.

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selben Nothwendigkeit die Dd. zu erinnern pflegen, solche Verbrechen betrifft, da der Prediger sich nur an denen Zuhörern, nicht aber an Principe selbst versündiget. Stryke d. l.

XI. Daferne aber endlich S. Hochfürstl. Durchl. auch bey der(XI) Oder mit einer Geldbusse zu bestraffen und zu translociren, gewöhnlichen Straffe einen Mittelweg treffen, und propter exemplum statuendum die Sache nicht gar ungeahntet hingehen lassen, dabey aber aus weltbekanter und angebohrner Mildigkeit denen zwey Predigern Gnade für Recht widerfahren lassen wolten, wären dieselbe wohl befugt, beyden Predigern eine ziemliche Geld-Busse nach ihren Vermögen zu dictiren, und sie auf eine Poenitenz-Pfarre zu translociren, ob dieses vielleicht ein Mitiel seyn möchte, daß sie in sich giengen, die Thorheit ihres Hochmuths, der sie itzo unter der Larve des Eyffers für GOttes Ehre plaget, erkenneten und wahrhaffte Busse thäten, welches ihnen der Verfasser dieses Responsi von Hertzen will angewünschet haben.

§. IIX. Von diesen Responso nun, fielen, wie von allen dergleichenAllerhand Urtheile von diesen Responso. Erzehlung etlicher die gar favorable geschienen. alte verborgene Wahrheiten entdeckenden Schrifften, unterschiedene Iudicia pro & contra. Serenissimus quaerens hatte solches mit grosser Attention durchlesen, und bey denen angeführten Rationibus dubitandi mercklichen Verdruß bezeiget, und sich dabey gar sehr gewundert, daß vormahls grosse Herren nebst ihren Ministris denen unruhigen Theologis so viel nachgegeben, daß sie solch Zeug in den Tag hinein schreiben dürffen; Es hatte Ihrer Durchl. aber dabey sonderlich gefallen, daß ich originem excommunicationis minoris, und wie es damit in denen ersten Seculis gehalten worden, deduciret, und hatte dabey gesagt, es wäre eben, wenn sie in dem Responso läsen, als wenn sie sich eine Passage aus Arnolds Ketzer-Historie vorlesen liessen. Man hatte auch dieses mein Responsum auf Begehren dem Herrn Autori des 5. Theologischen bey vorigen Handel §. 13. referirten Responsi nach H. zu lesen geschickt; der dann in einen Schreiben von 20. Sept. gebeten hatte, weil er von dem Responso wegen vieler Verhinderungen nicht mehr als zwey Lagen lesen können, daß er dasselbe bis auf die nächste Post behalten dürffe: Besagte zwey Lagen hätten ein grosses Vergnügen bey ihn erweckt, indem der Autor denen, die nicht über das Volck herrschen solten, aber doch über dasselbige, ja gar über die Herren selbst herrschen wolten, so nachdrücklich und ungescheuet aufgetrumpffet hätte. Bey Zurücksendung des Responsi den 24. Nov. 1705. schriebe derselbe abermahls, daß er selbiges mit grossen Vergnügen und nicht ohne Nutzen gelesen, und wäre es gut, wenn es an dem Ort, wo der Autor wäre,

selben Nothwendigkeit die Dd. zu erinnern pflegen, solche Verbrechen betrifft, da der Prediger sich nur an denen Zuhörern, nicht aber an Principe selbst versündiget. Stryke d. l.

XI. Daferne aber endlich S. Hochfürstl. Durchl. auch bey der(XI) Oder mit einer Geldbusse zu bestraffen und zu translociren, gewöhnlichen Straffe einen Mittelweg treffen, und propter exemplum statuendum die Sache nicht gar ungeahntet hingehen lassen, dabey aber aus weltbekanter und angebohrner Mildigkeit denen zwey Predigern Gnade für Recht widerfahren lassen wolten, wären dieselbe wohl befugt, beyden Predigern eine ziemliche Geld-Busse nach ihren Vermögen zu dictiren, und sie auf eine Poenitenz-Pfarre zu translociren, ob dieses vielleicht ein Mitiel seyn möchte, daß sie in sich giengen, die Thorheit ihres Hochmuths, der sie itzo unter der Larve des Eyffers für GOttes Ehre plaget, erkenneten und wahrhaffte Busse thäten, welches ihnen der Verfasser dieses Responsi von Hertzen will angewünschet haben.

§. IIX. Von diesen Responso nun, fielen, wie von allen dergleichenAllerhand Urtheile von diesen Responso. Erzehlung etlicher die gar favorable geschienen. alte verborgene Wahrheiten entdeckenden Schrifften, unterschiedene Iudicia pro & contra. Serenissimus quaerens hatte solches mit grosser Attention durchlesen, und bey denen angeführten Rationibus dubitandi mercklichen Verdruß bezeiget, und sich dabey gar sehr gewundert, daß vormahls grosse Herren nebst ihren Ministris denen unruhigen Theologis so viel nachgegeben, daß sie solch Zeug in den Tag hinein schreiben dürffen; Es hatte Ihrer Durchl. aber dabey sonderlich gefallen, daß ich originem excommunicationis minoris, und wie es damit in denen ersten Seculis gehalten worden, deduciret, und hatte dabey gesagt, es wäre eben, wenn sie in dem Responso läsen, als wenn sie sich eine Passage aus Arnolds Ketzer-Historie vorlesen liessen. Man hatte auch dieses mein Responsum auf Begehren dem Herrn Autori des 5. Theologischen bey vorigen Handel §. 13. referirten Responsi nach H. zu lesen geschickt; der dann in einen Schreiben von 20. Sept. gebeten hatte, weil er von dem Responso wegen vieler Verhinderungen nicht mehr als zwey Lagen lesen können, daß er dasselbe bis auf die nächste Post behalten dürffe: Besagte zwey Lagen hätten ein grosses Vergnügen bey ihn erweckt, indem der Autor denen, die nicht über das Volck herrschen solten, aber doch über dasselbige, ja gar über die Herren selbst herrschen wolten, so nachdrücklich und ungescheuet aufgetrumpffet hätte. Bey Zurücksendung des Responsi den 24. Nov. 1705. schriebe derselbe abermahls, daß er selbiges mit grossen Vergnügen und nicht ohne Nutzen gelesen, und wäre es gut, wenn es an dem Ort, wo der Autor wäre,

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[191/0199] selben Nothwendigkeit die Dd. zu erinnern pflegen, solche Verbrechen betrifft, da der Prediger sich nur an denen Zuhörern, nicht aber an Principe selbst versündiget. Stryke d. l. XI. Daferne aber endlich S. Hochfürstl. Durchl. auch bey der gewöhnlichen Straffe einen Mittelweg treffen, und propter exemplum statuendum die Sache nicht gar ungeahntet hingehen lassen, dabey aber aus weltbekanter und angebohrner Mildigkeit denen zwey Predigern Gnade für Recht widerfahren lassen wolten, wären dieselbe wohl befugt, beyden Predigern eine ziemliche Geld-Busse nach ihren Vermögen zu dictiren, und sie auf eine Poenitenz-Pfarre zu translociren, ob dieses vielleicht ein Mitiel seyn möchte, daß sie in sich giengen, die Thorheit ihres Hochmuths, der sie itzo unter der Larve des Eyffers für GOttes Ehre plaget, erkenneten und wahrhaffte Busse thäten, welches ihnen der Verfasser dieses Responsi von Hertzen will angewünschet haben. (XI) Oder mit einer Geldbusse zu bestraffen und zu translociren, §. IIX. Von diesen Responso nun, fielen, wie von allen dergleichen alte verborgene Wahrheiten entdeckenden Schrifften, unterschiedene Iudicia pro & contra. Serenissimus quaerens hatte solches mit grosser Attention durchlesen, und bey denen angeführten Rationibus dubitandi mercklichen Verdruß bezeiget, und sich dabey gar sehr gewundert, daß vormahls grosse Herren nebst ihren Ministris denen unruhigen Theologis so viel nachgegeben, daß sie solch Zeug in den Tag hinein schreiben dürffen; Es hatte Ihrer Durchl. aber dabey sonderlich gefallen, daß ich originem excommunicationis minoris, und wie es damit in denen ersten Seculis gehalten worden, deduciret, und hatte dabey gesagt, es wäre eben, wenn sie in dem Responso läsen, als wenn sie sich eine Passage aus Arnolds Ketzer-Historie vorlesen liessen. Man hatte auch dieses mein Responsum auf Begehren dem Herrn Autori des 5. Theologischen bey vorigen Handel §. 13. referirten Responsi nach H. zu lesen geschickt; der dann in einen Schreiben von 20. Sept. gebeten hatte, weil er von dem Responso wegen vieler Verhinderungen nicht mehr als zwey Lagen lesen können, daß er dasselbe bis auf die nächste Post behalten dürffe: Besagte zwey Lagen hätten ein grosses Vergnügen bey ihn erweckt, indem der Autor denen, die nicht über das Volck herrschen solten, aber doch über dasselbige, ja gar über die Herren selbst herrschen wolten, so nachdrücklich und ungescheuet aufgetrumpffet hätte. Bey Zurücksendung des Responsi den 24. Nov. 1705. schriebe derselbe abermahls, daß er selbiges mit grossen Vergnügen und nicht ohne Nutzen gelesen, und wäre es gut, wenn es an dem Ort, wo der Autor wäre, Allerhand Urtheile von diesen Responso. Erzehlung etlicher die gar favorable geschienen.

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Zitationshilfe: Thomasius, Christian: Ernsthaffte, aber doch Muntere und Vernünfftige Thomasische Gedancken und Errinnerungen über allerhand außerlesene Juristische Händel. Vierdter Theil. Halle, 1725, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thomasius_ernsthaffte04_1725/199>, abgerufen am 27.11.2024.