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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.

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Aufenthalt in der Capstadt.
eine Hebamme zu hohlen. In der Citadelle muß allezeit
ein Feldscheer schlafen.

Der Zustand der hiesigen Garnison ist schlecht.
Das erste, was ein Soldat sich erwerben muß, ist die
Mondirung. Diese bekommt er zwar von der Compa-
gnie, aber nicht anders als gegen Bezahlung, oder so,
daß er sie abverdient. Alle drey Jahr läßt die Compagnie
eine gewisse Partey Mondirungen zur Bekleidung der Be-
satzung verfertigen; in der Zwischenzeit aber läßt sie kein
Stück machen. Trägt es sich nun zu, daß die verfer-
tigte Anzahl für die neu ankommenden Soldaten auf die
Zeit, bis wieder neue Mondirung gemacht wird, nicht hin-
reicht, so muß der Soldat so lange in den Kleidern, die er
hat, wäre es auch nur das Wams, welches er vom See-
lenverkäufer bekam, Wache thun. Diejenigen Solda-
ten, welche in Holland einen sogenannten Transport-Zet-
tel bekommen haben, erhalten hier nicht eher Sold, als
bis die ganze Zeit verflossen ist, da sie den Werth des
Zettels abverdient haben. Gewöhnlich währt dies an-
derthalb Jahr, auch wohl länger; und in dieser ganzen
Zeit bekommt er nur etwas Kostgeld und Dienstgeld.
Was er sonst zu Unterhalt und Kleidung bedarf, muß
er entweder durch sein Handwerk, wenn er eines versteht,
oder durch Wachen, die er an den Tagen, da er frey
ist, für andre thut, sich selbst verdienen. Hat ein
Soldat ein nützliches Handwerk gelernt, so kann er täg-
lich einen halben Reichsthaler (Ducaton) verdienen,
da er denn seine Wache mit vier Holländischen Stübern
bezahlt. Mit Waschen für andre können sie auch etwas
verdienen. Ein Soldat kann auch wohl doppeltes Kost-
geld bekommen; aber alsdann werden ihm für Subsidien,
wie es genannt wird, monathlich zwey Gulden von sei-
nem Solde abgezogen. Jeder kommt alle zwey, bis-

Aufenthalt in der Capſtadt.
eine Hebamme zu hohlen. In der Citadelle muß allezeit
ein Feldſcheer ſchlafen.

Der Zuſtand der hieſigen Garniſon iſt ſchlecht.
Das erſte, was ein Soldat ſich erwerben muß, iſt die
Mondirung. Dieſe bekommt er zwar von der Compa-
gnie, aber nicht anders als gegen Bezahlung, oder ſo,
daß er ſie abverdient. Alle drey Jahr laͤßt die Compagnie
eine gewiſſe Partey Mondirungen zur Bekleidung der Be-
ſatzung verfertigen; in der Zwiſchenzeit aber laͤßt ſie kein
Stuͤck machen. Traͤgt es ſich nun zu, daß die verfer-
tigte Anzahl fuͤr die neu ankommenden Soldaten auf die
Zeit, bis wieder neue Mondirung gemacht wird, nicht hin-
reicht, ſo muß der Soldat ſo lange in den Kleidern, die er
hat, waͤre es auch nur das Wams, welches er vom See-
lenverkaͤufer bekam, Wache thun. Diejenigen Solda-
ten, welche in Holland einen ſogenannten Transport-Zet-
tel bekommen haben, erhalten hier nicht eher Sold, als
bis die ganze Zeit verfloſſen iſt, da ſie den Werth des
Zettels abverdient haben. Gewoͤhnlich waͤhrt dies an-
derthalb Jahr, auch wohl laͤnger; und in dieſer ganzen
Zeit bekommt er nur etwas Koſtgeld und Dienſtgeld.
Was er ſonſt zu Unterhalt und Kleidung bedarf, muß
er entweder durch ſein Handwerk, wenn er eines verſteht,
oder durch Wachen, die er an den Tagen, da er frey
iſt, fuͤr andre thut, ſich ſelbſt verdienen. Hat ein
Soldat ein nuͤtzliches Handwerk gelernt, ſo kann er taͤg-
lich einen halben Reichsthaler (Ducaton) verdienen,
da er denn ſeine Wache mit vier Hollaͤndiſchen Stuͤbern
bezahlt. Mit Waſchen fuͤr andre koͤnnen ſie auch etwas
verdienen. Ein Soldat kann auch wohl doppeltes Koſt-
geld bekommen; aber alsdann werden ihm fuͤr Subſidien,
wie es genannt wird, monathlich zwey Gulden von ſei-
nem Solde abgezogen. Jeder kommt alle zwey, bis-

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[101/0129] Aufenthalt in der Capſtadt. eine Hebamme zu hohlen. In der Citadelle muß allezeit ein Feldſcheer ſchlafen. Der Zuſtand der hieſigen Garniſon iſt ſchlecht. Das erſte, was ein Soldat ſich erwerben muß, iſt die Mondirung. Dieſe bekommt er zwar von der Compa- gnie, aber nicht anders als gegen Bezahlung, oder ſo, daß er ſie abverdient. Alle drey Jahr laͤßt die Compagnie eine gewiſſe Partey Mondirungen zur Bekleidung der Be- ſatzung verfertigen; in der Zwiſchenzeit aber laͤßt ſie kein Stuͤck machen. Traͤgt es ſich nun zu, daß die verfer- tigte Anzahl fuͤr die neu ankommenden Soldaten auf die Zeit, bis wieder neue Mondirung gemacht wird, nicht hin- reicht, ſo muß der Soldat ſo lange in den Kleidern, die er hat, waͤre es auch nur das Wams, welches er vom See- lenverkaͤufer bekam, Wache thun. Diejenigen Solda- ten, welche in Holland einen ſogenannten Transport-Zet- tel bekommen haben, erhalten hier nicht eher Sold, als bis die ganze Zeit verfloſſen iſt, da ſie den Werth des Zettels abverdient haben. Gewoͤhnlich waͤhrt dies an- derthalb Jahr, auch wohl laͤnger; und in dieſer ganzen Zeit bekommt er nur etwas Koſtgeld und Dienſtgeld. Was er ſonſt zu Unterhalt und Kleidung bedarf, muß er entweder durch ſein Handwerk, wenn er eines verſteht, oder durch Wachen, die er an den Tagen, da er frey iſt, fuͤr andre thut, ſich ſelbſt verdienen. Hat ein Soldat ein nuͤtzliches Handwerk gelernt, ſo kann er taͤg- lich einen halben Reichsthaler (Ducaton) verdienen, da er denn ſeine Wache mit vier Hollaͤndiſchen Stuͤbern bezahlt. Mit Waſchen fuͤr andre koͤnnen ſie auch etwas verdienen. Ein Soldat kann auch wohl doppeltes Koſt- geld bekommen; aber alsdann werden ihm fuͤr Subſidien, wie es genannt wird, monathlich zwey Gulden von ſei- nem Solde abgezogen. Jeder kommt alle zwey, bis-

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 101. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/129>, abgerufen am 21.11.2024.