rathen, und da die Kolonie sich bisher ansehnlich ausge- breitet hat, ist auch der Anwachs der Volksmenge sehr stark gewesen.
So weit ins Land hinein auch die Kolonie der Hol- länder in diesen Gegenden erstreckt, und von Euro- päern bewohnt ist, und obgleich die Hottentotten; so weit Europäer wohnen, fast ganz ausgerottet sind, so eräuget sich doch bisweilen der Fall, daß Sklaven weg- laufen, und, besonders wenn sie in die Gebirge flüch- ten, nicht wieder zu bekommen sind. Sehr selten hin- gegen begiebt es sich, daß ein Soldat oder ein Matrose entläuft und tief ins Land die Flucht nimmt, weil ein solcher leicht wieder gefunden wird. Bekommt man ei- nen entlaufnen Sklaven, der zugleich ein Heide ist, wie- der, so empfängt er entweder von seinem Herrn, oder von den Polizey-Bedienten des Fiscals, Schläge. Ent- weicht aber ein Christ aus dem Dienste der Compagnie, so wird er, wenn man seiner habhaft wird, gehenkt. Jenem rettet der Geldeswerth, welchen er für seinen Herrn hat, das Leben; diesen verdammen die Gesetze zum Tode. Tauschen aber dürfen Soldaten und Matrosen wohl mit einander, und es trägt sich auch bisweilen wirklich zu, daß ein Soldat Matrose und ein Matrose für ihn Sol- dat wird, und umgekehrt.
Jeder Sklave ist schuldig, seinem Herrn täglich zwey Schillinge einzubringen. Dies beträgt jährlich ungefähr achtzig Reichsthaler. Hiedurch macht ein Sklave sich nun zwar in kurzer Zeit bezahlt; aber er ver- dient damit doch nichts ab, sondern seine Sklaverey dauert sein ganzes Leben fort.
Man sieht hier viele Kinder, die Europäer mit schwarzen Frauen oder Mädchen gezeuget haben. Ge- schwister dieser Art ist aber doch nicht gleich schwärzlich.
Von politiſchen Einrichtungen am Cap.
rathen, und da die Kolonie ſich bisher anſehnlich ausge- breitet hat, iſt auch der Anwachs der Volksmenge ſehr ſtark geweſen.
So weit ins Land hinein auch die Kolonie der Hol- laͤnder in dieſen Gegenden erſtreckt, und von Euro- paͤern bewohnt iſt, und obgleich die Hottentotten; ſo weit Europaͤer wohnen, faſt ganz ausgerottet ſind, ſo eraͤuget ſich doch bisweilen der Fall, daß Sklaven weg- laufen, und, beſonders wenn ſie in die Gebirge fluͤch- ten, nicht wieder zu bekommen ſind. Sehr ſelten hin- gegen begiebt es ſich, daß ein Soldat oder ein Matroſe entlaͤuft und tief ins Land die Flucht nimmt, weil ein ſolcher leicht wieder gefunden wird. Bekommt man ei- nen entlaufnen Sklaven, der zugleich ein Heide iſt, wie- der, ſo empfaͤngt er entweder von ſeinem Herrn, oder von den Polizey-Bedienten des Fiſcals, Schlaͤge. Ent- weicht aber ein Chriſt aus dem Dienſte der Compagnie, ſo wird er, wenn man ſeiner habhaft wird, gehenkt. Jenem rettet der Geldeswerth, welchen er fuͤr ſeinen Herrn hat, das Leben; dieſen verdammen die Geſetze zum Tode. Tauſchen aber duͤrfen Soldaten und Matroſen wohl mit einander, und es traͤgt ſich auch bisweilen wirklich zu, daß ein Soldat Matroſe und ein Matroſe fuͤr ihn Sol- dat wird, und umgekehrt.
Jeder Sklave iſt ſchuldig, ſeinem Herrn taͤglich zwey Schillinge einzubringen. Dies betraͤgt jaͤhrlich ungefaͤhr achtzig Reichsthaler. Hiedurch macht ein Sklave ſich nun zwar in kurzer Zeit bezahlt; aber er ver- dient damit doch nichts ab, ſondern ſeine Sklaverey dauert ſein ganzes Leben fort.
Man ſieht hier viele Kinder, die Europaͤer mit ſchwarzen Frauen oder Maͤdchen gezeuget haben. Ge- ſchwiſter dieſer Art iſt aber doch nicht gleich ſchwaͤrzlich.
<TEI><text><body><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0257"n="229"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Von politiſchen Einrichtungen am <placeName>Cap</placeName>.</hi></fw><lb/>
rathen, und da die Kolonie ſich bisher anſehnlich ausge-<lb/>
breitet hat, iſt auch der Anwachs der Volksmenge ſehr<lb/>ſtark geweſen.</p><lb/><p>So weit ins Land hinein auch die Kolonie der Hol-<lb/>
laͤnder in dieſen Gegenden erſtreckt, und von Euro-<lb/>
paͤern bewohnt iſt, und obgleich die Hottentotten; ſo<lb/>
weit Europaͤer wohnen, faſt ganz ausgerottet ſind, ſo<lb/>
eraͤuget ſich doch bisweilen der Fall, daß Sklaven weg-<lb/>
laufen, und, beſonders wenn ſie in die Gebirge fluͤch-<lb/>
ten, nicht wieder zu bekommen ſind. Sehr ſelten hin-<lb/>
gegen begiebt es ſich, daß ein Soldat oder ein Matroſe<lb/>
entlaͤuft und tief ins Land die Flucht nimmt, weil ein<lb/>ſolcher leicht wieder gefunden wird. Bekommt man ei-<lb/>
nen entlaufnen Sklaven, der zugleich ein Heide iſt, wie-<lb/>
der, ſo empfaͤngt er entweder von ſeinem Herrn, oder<lb/>
von den Polizey-Bedienten des Fiſcals, Schlaͤge. Ent-<lb/>
weicht aber ein Chriſt aus dem Dienſte der Compagnie,<lb/>ſo wird er, wenn man ſeiner habhaft wird, gehenkt.<lb/>
Jenem rettet der Geldeswerth, welchen er fuͤr ſeinen Herrn<lb/>
hat, das Leben; dieſen verdammen die Geſetze zum Tode.<lb/>
Tauſchen aber duͤrfen Soldaten und Matroſen wohl mit<lb/>
einander, und es traͤgt ſich auch bisweilen wirklich zu,<lb/>
daß ein Soldat Matroſe und ein Matroſe fuͤr ihn Sol-<lb/>
dat wird, und umgekehrt.</p><lb/><p>Jeder Sklave iſt ſchuldig, ſeinem Herrn taͤglich<lb/>
zwey Schillinge einzubringen. Dies betraͤgt jaͤhrlich<lb/>
ungefaͤhr achtzig Reichsthaler. Hiedurch macht ein<lb/>
Sklave ſich nun zwar in kurzer Zeit bezahlt; aber er ver-<lb/>
dient damit doch nichts ab, ſondern ſeine Sklaverey<lb/>
dauert ſein ganzes Leben fort.</p><lb/><p>Man ſieht hier viele Kinder, die Europaͤer mit<lb/>ſchwarzen Frauen oder Maͤdchen gezeuget haben. Ge-<lb/>ſchwiſter dieſer Art iſt aber doch nicht gleich ſchwaͤrzlich.<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[229/0257]
Von politiſchen Einrichtungen am Cap.
rathen, und da die Kolonie ſich bisher anſehnlich ausge-
breitet hat, iſt auch der Anwachs der Volksmenge ſehr
ſtark geweſen.
So weit ins Land hinein auch die Kolonie der Hol-
laͤnder in dieſen Gegenden erſtreckt, und von Euro-
paͤern bewohnt iſt, und obgleich die Hottentotten; ſo
weit Europaͤer wohnen, faſt ganz ausgerottet ſind, ſo
eraͤuget ſich doch bisweilen der Fall, daß Sklaven weg-
laufen, und, beſonders wenn ſie in die Gebirge fluͤch-
ten, nicht wieder zu bekommen ſind. Sehr ſelten hin-
gegen begiebt es ſich, daß ein Soldat oder ein Matroſe
entlaͤuft und tief ins Land die Flucht nimmt, weil ein
ſolcher leicht wieder gefunden wird. Bekommt man ei-
nen entlaufnen Sklaven, der zugleich ein Heide iſt, wie-
der, ſo empfaͤngt er entweder von ſeinem Herrn, oder
von den Polizey-Bedienten des Fiſcals, Schlaͤge. Ent-
weicht aber ein Chriſt aus dem Dienſte der Compagnie,
ſo wird er, wenn man ſeiner habhaft wird, gehenkt.
Jenem rettet der Geldeswerth, welchen er fuͤr ſeinen Herrn
hat, das Leben; dieſen verdammen die Geſetze zum Tode.
Tauſchen aber duͤrfen Soldaten und Matroſen wohl mit
einander, und es traͤgt ſich auch bisweilen wirklich zu,
daß ein Soldat Matroſe und ein Matroſe fuͤr ihn Sol-
dat wird, und umgekehrt.
Jeder Sklave iſt ſchuldig, ſeinem Herrn taͤglich
zwey Schillinge einzubringen. Dies betraͤgt jaͤhrlich
ungefaͤhr achtzig Reichsthaler. Hiedurch macht ein
Sklave ſich nun zwar in kurzer Zeit bezahlt; aber er ver-
dient damit doch nichts ab, ſondern ſeine Sklaverey
dauert ſein ganzes Leben fort.
Man ſieht hier viele Kinder, die Europaͤer mit
ſchwarzen Frauen oder Maͤdchen gezeuget haben. Ge-
ſchwiſter dieſer Art iſt aber doch nicht gleich ſchwaͤrzlich.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 229. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/257>, abgerufen am 26.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.