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Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792.

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Vierte Abtheilung. Dritter Abschnitt.
Ich sah einen Sohn solcher Aeltern, der schwarz war,
große Augen hatte, und wie die Mutter aussah; sein
Bruder war weißlich, hatte nur hie und da schwarze
Flecken, und war mehr dem Vater ähnlich; seine Schwe-
ster war halb schwarz. Ueberhaupt aber pflegen solche
Kinder mit ihrem Europäischen Vater viel Aehnlichkeit
zu haben.

Bey der Taufe sehen die Geistlichen in der Capschen
Kolonie es als eine Hauptsache an, daß der Vater nicht
nur bekannt, sondern auch dabey zugegen seyn soll. Ist
ein Kind unehelich, und giebt der Vater sich nicht zu er-
kennen, so bleibt es ungetauft. Ist die Mutter eine
Schwarze, oder eine Hottentottin, der Vater aber ein
Christ, und begehrt dieser, daß es getauft werde, so wird
die Taufe zugelassen. Uebrigens darf keine Kindtaufe
anders als in der Kirche verrichtet werden. Daher müs-
sen die entfernt wohnenden Kolonisten ihre Kinder, wenn
sie ihre jährliche Reise nach der Stadt thun, mitneh-
men, um sie unterwegs in der Kirche, wo sie eingepfar-
ret sind, taufen zu lassen. Oft werden daher die Kin-
der ein halbes, wohl ein ganzes Jahr alt, ehe sie die
Taufe bekommen. Obgleich keine Sklaven im Chri-
stenthume unterwiesen, auch ihre Kinder nicht getauft
werden, so ist doch die Compagnie gegen diejenigen Kin-
der, welche von Sklavinnen, die unmittelbar im eignen
Dienste der Compagnie stehen, gebohren werden, so
christlich gesinnet, daß sie sie taufen und in der christli-
chen Religion einigermaßen unterrichten läßt. Die Ur-
sache hievon scheint hauptsächlich zu seyn, weil die mei-
sten solcher Kinder einen Europäischen Vater haben.

Die Lutheraner sind zwar in der Capstadt sehr zahl-
reich, haben aber bis jetzt keine eigne Kirche. Der
übertriebne Religionseifer der Reformirten hat dies bis

Vierte Abtheilung. Dritter Abſchnitt.
Ich ſah einen Sohn ſolcher Aeltern, der ſchwarz war,
große Augen hatte, und wie die Mutter ausſah; ſein
Bruder war weißlich, hatte nur hie und da ſchwarze
Flecken, und war mehr dem Vater aͤhnlich; ſeine Schwe-
ſter war halb ſchwarz. Ueberhaupt aber pflegen ſolche
Kinder mit ihrem Europaͤiſchen Vater viel Aehnlichkeit
zu haben.

Bey der Taufe ſehen die Geiſtlichen in der Capſchen
Kolonie es als eine Hauptſache an, daß der Vater nicht
nur bekannt, ſondern auch dabey zugegen ſeyn ſoll. Iſt
ein Kind unehelich, und giebt der Vater ſich nicht zu er-
kennen, ſo bleibt es ungetauft. Iſt die Mutter eine
Schwarze, oder eine Hottentottin, der Vater aber ein
Chriſt, und begehrt dieſer, daß es getauft werde, ſo wird
die Taufe zugelaſſen. Uebrigens darf keine Kindtaufe
anders als in der Kirche verrichtet werden. Daher muͤſ-
ſen die entfernt wohnenden Koloniſten ihre Kinder, wenn
ſie ihre jaͤhrliche Reiſe nach der Stadt thun, mitneh-
men, um ſie unterwegs in der Kirche, wo ſie eingepfar-
ret ſind, taufen zu laſſen. Oft werden daher die Kin-
der ein halbes, wohl ein ganzes Jahr alt, ehe ſie die
Taufe bekommen. Obgleich keine Sklaven im Chri-
ſtenthume unterwieſen, auch ihre Kinder nicht getauft
werden, ſo iſt doch die Compagnie gegen diejenigen Kin-
der, welche von Sklavinnen, die unmittelbar im eignen
Dienſte der Compagnie ſtehen, gebohren werden, ſo
chriſtlich geſinnet, daß ſie ſie taufen und in der chriſtli-
chen Religion einigermaßen unterrichten laͤßt. Die Ur-
ſache hievon ſcheint hauptſaͤchlich zu ſeyn, weil die mei-
ſten ſolcher Kinder einen Europaͤiſchen Vater haben.

Die Lutheraner ſind zwar in der Capſtadt ſehr zahl-
reich, haben aber bis jetzt keine eigne Kirche. Der
uͤbertriebne Religionseifer der Reformirten hat dies bis

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[230/0258] Vierte Abtheilung. Dritter Abſchnitt. Ich ſah einen Sohn ſolcher Aeltern, der ſchwarz war, große Augen hatte, und wie die Mutter ausſah; ſein Bruder war weißlich, hatte nur hie und da ſchwarze Flecken, und war mehr dem Vater aͤhnlich; ſeine Schwe- ſter war halb ſchwarz. Ueberhaupt aber pflegen ſolche Kinder mit ihrem Europaͤiſchen Vater viel Aehnlichkeit zu haben. Bey der Taufe ſehen die Geiſtlichen in der Capſchen Kolonie es als eine Hauptſache an, daß der Vater nicht nur bekannt, ſondern auch dabey zugegen ſeyn ſoll. Iſt ein Kind unehelich, und giebt der Vater ſich nicht zu er- kennen, ſo bleibt es ungetauft. Iſt die Mutter eine Schwarze, oder eine Hottentottin, der Vater aber ein Chriſt, und begehrt dieſer, daß es getauft werde, ſo wird die Taufe zugelaſſen. Uebrigens darf keine Kindtaufe anders als in der Kirche verrichtet werden. Daher muͤſ- ſen die entfernt wohnenden Koloniſten ihre Kinder, wenn ſie ihre jaͤhrliche Reiſe nach der Stadt thun, mitneh- men, um ſie unterwegs in der Kirche, wo ſie eingepfar- ret ſind, taufen zu laſſen. Oft werden daher die Kin- der ein halbes, wohl ein ganzes Jahr alt, ehe ſie die Taufe bekommen. Obgleich keine Sklaven im Chri- ſtenthume unterwieſen, auch ihre Kinder nicht getauft werden, ſo iſt doch die Compagnie gegen diejenigen Kin- der, welche von Sklavinnen, die unmittelbar im eignen Dienſte der Compagnie ſtehen, gebohren werden, ſo chriſtlich geſinnet, daß ſie ſie taufen und in der chriſtli- chen Religion einigermaßen unterrichten laͤßt. Die Ur- ſache hievon ſcheint hauptſaͤchlich zu ſeyn, weil die mei- ſten ſolcher Kinder einen Europaͤiſchen Vater haben. Die Lutheraner ſind zwar in der Capſtadt ſehr zahl- reich, haben aber bis jetzt keine eigne Kirche. Der uͤbertriebne Religionseifer der Reformirten hat dies bis

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Zitationshilfe: Thunberg, Carl Peter: Reisen durch einen Theil von Europa, Afrika und Asien [...] in den Jahren 1770 bis 1779. Bd. 1. Übers. v. Christian Heinrich Groskurd. Berlin, 1792, S. 230. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thunberg_reisen01_1792/258>, abgerufen am 26.11.2024.