Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
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Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
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Zeit ein anders in dem recht elenden und aus dem Stegereif abgefasten Responso nicht gefunden haben; so werden Ew. Durchl. nach Dero hocherleuchtetem Verstande gnädigst erkennen, daß wir bey Administration des h. Abendmahls uns fremder Sünden theilhaftig machen würden und also gnädigst zufrieden sein (damit wir um so vielmehr von allem Verdachte eines unzeitigen Eifers und Eigensinnes vor der Welt, vor Gotte aber vom bösen Gewissen uns befreien mögen) daß wir diese hochwichtige, das Heil so vieler Selen concernirende Sache etwa folgender gestalt mit einigen theologischen Facultäten und Collegiis communiciren 1) ob Constantinus, ein evangelischer Landesherr, würdig communiciren könne? non obstante praxi & opinione ista, nach welcher er haben wil, daß seine neptis um einer Heyrath willen von der aus Gottes Worte gründlig erkanten und vor 1 und 3 viertel Jahren bey solenner Confirmation, unter und mit Anrufung des Namens Gottes, beweglich bekanten Warheit, zu der römisch-catholischen Kirche übertreten soll; dawieder er weder schriftmäßige Remonstrationes der Lehrer, noch ihr und der beiden Eltern Bitte und Tränen achtet, sondern vielmehr saget, er wolle alle von daher besorgte Sünde und Verantwortung auf sich nehmen. 2) Wie Constantini Prediger, der absolution, communion und öffentlichen Elenchi halber, sich zu verhalten habe? Welches Ew. Durchl. zu gndgst. verlangter Explication deß,
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1023>, abgerufen am 22.11.2024.
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