in unserer Schloßcapelle zu gewönliger Zeit einzufinden, auch gefast zu halten, daß ihr Sontags, wen wir communiciren, die Mespredigt verrichtet und die Sacra ferner administriret; und könnet einen der ordinirten Collegiaten aus dem Kloster Riddagshausen mit euch bringen, der euch vor dem Altare bei Austheilung des hochwürdigen Sacraments assistiren möge. Ihr volbringet hierin unsern gnädigen Willen und wir sind etc. Gegeben in unsrer Stadt Braunschw. d. 28 Octob. 1705.
Aufschrift: an den Abt und Obersuperintendenten Specht.
Des Herzogs Schreiben an einen in Wolfenb. (nämlig den Klosterrath Töpfer) darin obiges eingeschlossen war. Beykommendes Original last den Abt Specht zustellen; und die beigefügte Copei bringet dem Hofprediger und vermeldet ihm, daß sein comportement mich dazu genöthiget; ich vergebe ihm dabei von Herzen, daß er sich dergestalt gegen mich erweisen dürfen: und werdet ihm und dem Hofeapellan dabei andeuten, daß sie sich künftigen Sonabend und Sontags des Beichtstuls enthalten; auch denen, so etwa haben communiciren wollen, kan gesagt werden, daß sie solches bis über 8 Tage versparen. Es bleibet im übrigen, wen die Herschaft nicht zur Communion gehet, im vorigen Stande, und soll der Hofprediger und Hofcapellan nach wie vor ihr
in unserer Schloßcapelle zu gewönliger Zeit einzufinden, auch gefast zu halten, daß ihr Sontags, wen wir communiciren, die Mespredigt verrichtet und die Sacra ferner administriret; und könnet einen der ordinirten Collegiaten aus dem Kloster Riddagshausen mit euch bringen, der euch vor dem Altare bei Austheilung des hochwürdigen Sacraments assistiren möge. Ihr volbringet hierin unsern gnädigen Willen und wir sind etc. Gegeben in unsrer Stadt Braunschw. d. 28 Octob. 1705.
Aufschrift: an den Abt und Obersuperintendenten Specht.
Des Herzogs Schreiben an einen in Wolfenb. (nämlig den Klosterrath Töpfer) darin obiges eingeschlossen war. Beykommendes Original last den Abt Specht zustellen; und die beigefügte Copei bringet dem Hofprediger und vermeldet ihm, daß sein comportement mich dazu genöthiget; ich vergebe ihm dabei von Herzen, daß er sich dergestalt gegen mich erweisen dürfen: und werdet ihm und dem Hofeapellan dabei andeuten, daß sie sich künftigen Sonabend und Sontags des Beichtstuls enthalten; auch denen, so etwa haben communiciren wollen, kan gesagt werden, daß sie solches bis über 8 Tage versparen. Es bleibet im übrigen, wen die Herschaft nicht zur Communion gehet, im vorigen Stande, und soll der Hofprediger und Hofcapellan nach wie vor ihr
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in unserer Schloßcapelle zu gewönliger Zeit einzufinden, auch gefast zu halten, daß ihr Sontags, wen wir communiciren, die Mespredigt verrichtet und die Sacra ferner administriret; und könnet einen der ordinirten Collegiaten aus dem Kloster Riddagshausen mit euch bringen, der euch vor dem Altare bei Austheilung des hochwürdigen Sacraments assistiren möge. Ihr volbringet hierin unsern gnädigen Willen und wir sind etc. Gegeben in unsrer Stadt Braunschw. d. 28 Octob. 1705.</p><p>Aufschrift: an den Abt und Obersuperintendenten Specht.</p><p>Des Herzogs Schreiben an einen in Wolfenb. (nämlig den Klosterrath Töpfer) darin obiges eingeschlossen war. Beykommendes Original last den Abt Specht zustellen; und die beigefügte Copei bringet dem Hofprediger und vermeldet ihm, daß sein comportement mich dazu genöthiget; ich vergebe ihm dabei von Herzen, daß er sich dergestalt gegen mich erweisen dürfen: und werdet ihm und dem Hofeapellan dabei andeuten, daß sie sich künftigen Sonabend und Sontags des Beichtstuls enthalten; auch denen, so etwa haben communiciren wollen, kan gesagt werden, daß sie solches bis über 8 Tage versparen. Es bleibet im übrigen, wen die Herschaft nicht zur Communion gehet, im vorigen Stande, und soll der Hofprediger und Hofcapellan nach wie vor ihr
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in unserer Schloßcapelle zu gewönliger Zeit einzufinden, auch gefast zu halten, daß ihr Sontags, wen wir communiciren, die Mespredigt verrichtet und die Sacra ferner administriret; und könnet einen der ordinirten Collegiaten aus dem Kloster Riddagshausen mit euch bringen, der euch vor dem Altare bei Austheilung des hochwürdigen Sacraments assistiren möge. Ihr volbringet hierin unsern gnädigen Willen und wir sind etc. Gegeben in unsrer Stadt Braunschw. d. 28 Octob. 1705.
Aufschrift: an den Abt und Obersuperintendenten Specht.
Des Herzogs Schreiben an einen in Wolfenb. (nämlig den Klosterrath Töpfer) darin obiges eingeschlossen war. Beykommendes Original last den Abt Specht zustellen; und die beigefügte Copei bringet dem Hofprediger und vermeldet ihm, daß sein comportement mich dazu genöthiget; ich vergebe ihm dabei von Herzen, daß er sich dergestalt gegen mich erweisen dürfen: und werdet ihm und dem Hofeapellan dabei andeuten, daß sie sich künftigen Sonabend und Sontags des Beichtstuls enthalten; auch denen, so etwa haben communiciren wollen, kan gesagt werden, daß sie solches bis über 8 Tage versparen. Es bleibet im übrigen, wen die Herschaft nicht zur Communion gehet, im vorigen Stande, und soll der Hofprediger und Hofcapellan nach wie vor ihr
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 81. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1037>, abgerufen am 22.11.2024.
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