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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776.

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Amt in der Kirche bis auf weitern Bescheid verrichten. Anthon Ulrich. P. S. des Sontags Nachmittages soll derjenige von Riddagshausen predigen, den der Abt mitbringen wird. Als nun der Abt Specht, ohne einige Rüksprache mit dem bisherigen Confessionario, diese Vocation annam und des nächstfolgenden Sonabends und Sontags die Actus verrichtete, schikte der vorige Confessionarius diesem Neoelecto consilia Dedekenni zu, und als er solche zurükschikte, schrieben beide Hosprediger folgenden Brief.

Und das beides hätten die Hofprediger wol unterlassen können: die algemeine Verbindligkeit andere, wo möglig, zurechte zuweisen, wurde hier wieder die Klugheit und ohne den geringsten Anschein eines zuhoffenden guten Erfolgs ausgedehnet; da zuvermuthen war, daß der Abt solche Erinnerung sehr übel empfinden würde, wie brüderlig sie auch gemeinet sein mögte. Der 21 post Tr. fiel auf den 1 Nov. und der 6 Nov. an welchem der folgende Brief abgelassen, war also ein Freitag.

XVII. N. Der Prediger Schreiben an den Herrn Abt, Obersuperintendenten und Consistorialrath, Herrn Christian Specht. Hochgeehrter Herr Abt. Die dem Herrn Abt communicirten und bey dem Dedekenno befindlichen theologischen Responsa, von absolviren und communiciren fremder Pfar- und Beichtkinder, sind mit so guten und schriftmäßigen Gründen verwaret, daß uns wundert, daß er zwar sagen lassen, er hätte solches schon vor 40 Jahren

Amt in der Kirche bis auf weitern Bescheid verrichten. Anthon Ulrich. P. S. des Sontags Nachmittages soll derjenige von Riddagshausen predigen, den der Abt mitbringen wird. Als nun der Abt Specht, ohne einige Rüksprache mit dem bisherigen Confessionario, diese Vocation annam und des nächstfolgenden Sonabends und Sontags die Actus verrichtete, schikte der vorige Confessionarius diesem Neoelecto consilia Dedekenni zu, und als er solche zurükschikte, schrieben beide Hosprediger folgenden Brief.

Und das beides hätten die Hofprediger wol unterlassen können: die algemeine Verbindligkeit andere, wo möglig, zurechte zuweisen, wurde hier wieder die Klugheit und ohne den geringsten Anschein eines zuhoffenden guten Erfolgs ausgedehnet; da zuvermuthen war, daß der Abt solche Erinnerung sehr übel empfinden würde, wie brüderlig sie auch gemeinet sein mögte. Der 21 post Tr. fiel auf den 1 Nov. und der 6 Nov. an welchem der folgende Brief abgelassen, war also ein Freitag.

XVII. N. Der Prediger Schreiben an den Herrn Abt, Obersuperintendenten und Consistorialrath, Herrn Christian Specht. Hochgeehrter Herr Abt. Die dem Herrn Abt communicirten und bey dem Dedekenno befindlichen theologischen Responsa, von absolviren und communiciren fremder Pfar- und Beichtkinder, sind mit so guten und schriftmäßigen Gründen verwaret, daß uns wundert, daß er zwar sagen lassen, er hätte solches schon vor 40 Jahren

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Amt in der Kirche bis auf                      weitern Bescheid verrichten. Anthon Ulrich. P. S. des Sontags Nachmittages soll                      derjenige von Riddagshausen predigen, den der Abt mitbringen wird. Als nun der                      Abt Specht, ohne einige Rüksprache mit dem bisherigen Confessionario, diese                      Vocation annam und des nächstfolgenden Sonabends und Sontags die Actus                      verrichtete, schikte der vorige Confessionarius diesem Neoelecto consilia                      Dedekenni zu, und als er solche zurükschikte, schrieben beide Hosprediger                      folgenden Brief.</p>
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[82/1038] Amt in der Kirche bis auf weitern Bescheid verrichten. Anthon Ulrich. P. S. des Sontags Nachmittages soll derjenige von Riddagshausen predigen, den der Abt mitbringen wird. Als nun der Abt Specht, ohne einige Rüksprache mit dem bisherigen Confessionario, diese Vocation annam und des nächstfolgenden Sonabends und Sontags die Actus verrichtete, schikte der vorige Confessionarius diesem Neoelecto consilia Dedekenni zu, und als er solche zurükschikte, schrieben beide Hosprediger folgenden Brief. Und das beides hätten die Hofprediger wol unterlassen können: die algemeine Verbindligkeit andere, wo möglig, zurechte zuweisen, wurde hier wieder die Klugheit und ohne den geringsten Anschein eines zuhoffenden guten Erfolgs ausgedehnet; da zuvermuthen war, daß der Abt solche Erinnerung sehr übel empfinden würde, wie brüderlig sie auch gemeinet sein mögte. Der 21 post Tr. fiel auf den 1 Nov. und der 6 Nov. an welchem der folgende Brief abgelassen, war also ein Freitag. XVII. N. Der Prediger Schreiben an den Herrn Abt, Obersuperintendenten und Consistorialrath, Herrn Christian Specht. Hochgeehrter Herr Abt. Die dem Herrn Abt communicirten und bey dem Dedekenno befindlichen theologischen Responsa, von absolviren und communiciren fremder Pfar- und Beichtkinder, sind mit so guten und schriftmäßigen Gründen verwaret, daß uns wundert, daß er zwar sagen lassen, er hätte solches schon vor 40 Jahren

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Zitationshilfe: Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/1038>, abgerufen am 22.11.2024.