noch in selbigem Jahre statt seiner erwelet worden: dieser beantwortete die Fragen in einem Decretal oder Entscheidigungsschreiben 385den 11 Februar 385, welches das erste ist, so von dieser Art auf die Nachwelt kommen. Nach dem andern Saze deßelben solte die Taufe nur auf Ostern und in den folgenden funfzig Tagen ertheilet werden, Todesgefahr ausgenommen: nach dem sechsten, solten Geistlige, so sich durch Unzucht verschuldet hätten, als Abtrünnige angesehen, also von der Gemeine und vom Abendmale ausgeschloßen werden, bis zur Stunde des Todes: nach dem siebenten solten Aeltesten und Diener der Gemeinen außer der Ehe leben und wen sie das Gegentheil als erlaubt verteidigten sogleich abgesezet werden; die aber ihren bisherigen Feler erkenneten, mögten in ihren Aemtern bleiben, doch ohne Hofnung weiterer Beförderung: ferner solte auch von der niedern Geistligkeit keinem erlaubet sein zweimal oder eine Witwe zuheirathen. In der folgenden Zeit brachte die vermehrte Strenge des siebenden Sazes an die Stelle des sechsten eine große Gelindigkeit. Maximus in Gallien und Spanien lies sich bald zu grausamer Verfolgung der Priscillianisten überreden, welche abgesezet, verbannet, hingerichtet wurden; Priscillianus ward nebst andern 385 enthauptet: Martinus, Bischof der Turoner oder von Tours, der sich wiedersezte und es misbilligte, daß
noch in selbigem Jahre statt seiner erwelet worden: dieser beantwortete die Fragen in einem Decretal oder Entscheidigungsschreiben 385den 11 Februar 385, welches das erste ist, so von dieser Art auf die Nachwelt kommen. Nach dem andern Saze deßelben solte die Taufe nur auf Ostern und in den folgenden funfzig Tagen ertheilet werden, Todesgefahr ausgenommen: nach dem sechsten, solten Geistlige, so sich durch Unzucht verschuldet hätten, als Abtrünnige angesehen, also von der Gemeine und vom Abendmale ausgeschloßen werden, bis zur Stunde des Todes: nach dem siebenten solten Aeltesten und Diener der Gemeinen außer der Ehe leben und wen sie das Gegentheil als erlaubt verteidigten sogleich abgesezet werden; die aber ihren bisherigen Feler erkenneten, mögten in ihren Aemtern bleiben, doch ohne Hofnung weiterer Beförderung: ferner solte auch von der niedern Geistligkeit keinem erlaubet sein zweimal oder eine Witwe zuheirathen. In der folgenden Zeit brachte die vermehrte Strenge des siebenden Sazes an die Stelle des sechsten eine große Gelindigkeit. Maximus in Gallien und Spanien lies sich bald zu grausamer Verfolgung der Priscillianisten überreden, welche abgesezet, verbannet, hingerichtet wurden; Priscillianus ward nebst andern 385 enthauptet: Martinus, Bischof der Turoner oder von Tours, der sich wiedersezte und es misbilligte, daß
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noch in selbigem Jahre statt seiner erwelet worden: dieser beantwortete die Fragen in einem Decretal oder Entscheidigungsschreiben <noteplace="left">385</note>den 11 Februar 385, welches das erste ist, so von dieser Art auf die Nachwelt kommen. Nach dem andern Saze deßelben solte die Taufe nur auf Ostern und in den folgenden funfzig Tagen ertheilet werden, Todesgefahr ausgenommen: nach dem sechsten, solten Geistlige, so sich durch Unzucht verschuldet hätten, als Abtrünnige angesehen, also von der Gemeine und vom Abendmale ausgeschloßen werden, bis zur Stunde des Todes: nach dem siebenten solten Aeltesten und Diener der Gemeinen außer der Ehe leben und wen sie das Gegentheil als erlaubt verteidigten sogleich abgesezet werden; die aber ihren bisherigen Feler erkenneten, mögten in ihren Aemtern bleiben, doch ohne Hofnung weiterer Beförderung: ferner solte auch von der niedern Geistligkeit keinem erlaubet sein zweimal oder eine Witwe zuheirathen. In der folgenden Zeit brachte die vermehrte Strenge des siebenden Sazes an die Stelle des sechsten eine große Gelindigkeit. Maximus in Gallien und Spanien lies sich bald zu grausamer Verfolgung der Priscillianisten überreden, welche abgesezet, verbannet, hingerichtet wurden; Priscillianus ward nebst andern 385 enthauptet: Martinus, Bischof der Turoner oder von Tours, der sich wiedersezte und es misbilligte, daß
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noch in selbigem Jahre statt seiner erwelet worden: dieser beantwortete die Fragen in einem Decretal oder Entscheidigungsschreiben den 11 Februar 385, welches das erste ist, so von dieser Art auf die Nachwelt kommen. Nach dem andern Saze deßelben solte die Taufe nur auf Ostern und in den folgenden funfzig Tagen ertheilet werden, Todesgefahr ausgenommen: nach dem sechsten, solten Geistlige, so sich durch Unzucht verschuldet hätten, als Abtrünnige angesehen, also von der Gemeine und vom Abendmale ausgeschloßen werden, bis zur Stunde des Todes: nach dem siebenten solten Aeltesten und Diener der Gemeinen außer der Ehe leben und wen sie das Gegentheil als erlaubt verteidigten sogleich abgesezet werden; die aber ihren bisherigen Feler erkenneten, mögten in ihren Aemtern bleiben, doch ohne Hofnung weiterer Beförderung: ferner solte auch von der niedern Geistligkeit keinem erlaubet sein zweimal oder eine Witwe zuheirathen. In der folgenden Zeit brachte die vermehrte Strenge des siebenden Sazes an die Stelle des sechsten eine große Gelindigkeit. Maximus in Gallien und Spanien lies sich bald zu grausamer Verfolgung der Priscillianisten überreden, welche abgesezet, verbannet, hingerichtet wurden; Priscillianus ward nebst andern 385 enthauptet: Martinus, Bischof der Turoner oder von Tours, der sich wiedersezte und es misbilligte, daß
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/106>, abgerufen am 21.11.2024.
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