Christ und Bischof, auch auf Befehl der Obrigkeit und wegen Antheils an der unbefugten Einreißung, den Juden eine Synagoge bauete; daß die Obrigkeit strafen müße und nicht wilkürlig jedes Verbrechen vergeben dürfe, welches gegen die gemeine Ruhe begangen worden, daß es damit eine andere Bewandnis habe, als mit Beleidigungen so einzelnen Leuten wiederfaren, denen die götlige Sittenlehre das Rächen untersaget und Vergeben anbesielet, diese und andere Fragen von der Pflicht waren bis jezt nicht gnugsam untersuchet und entwikkelt worden. Ambrosius schrieb aus Aquileja an Theodosium und bat ihn seinen Schlus zuändern, weil der verurtheilte Bischof wieder Amt und Gewißen handeln würde, wen er dem Befele nachkäme; als dieses keinen Eindruk gemacht hatte, redete er bei feiner Rükkunft ihn beim Gottesdienste vom Lehrstule dieserwegen an: der Fürst entschlos sich hierauf seinen Besehl zuwiederrufen: Nichts, als die mangelhafte Einsicht selbiger Zeiten, kan dieses Verfaren entschuldigen. Zu Theßalonich 390wurde 390 der Befelshaber von Illyrien samt andern Beamten in einem Auflaufe erschlagen; Theodosius, der zum Jagzorne geneigt war, lies Kriegesvölker dahin gehen und Unschuldige mit den Schuldigen hinrichten, ohne auf diese Fürbitte der damals zu Meiland versamleten Bischöfe zuachten; es wurde also ein grausames Blut-
Christ und Bischof, auch auf Befehl der Obrigkeit und wegen Antheils an der unbefugten Einreißung, den Juden eine Synagoge bauete; daß die Obrigkeit strafen müße und nicht wilkürlig jedes Verbrechen vergeben dürfe, welches gegen die gemeine Ruhe begangen worden, daß es damit eine andere Bewandnis habe, als mit Beleidigungen so einzelnen Leuten wiederfaren, denen die götlige Sittenlehre das Rächen untersaget und Vergeben anbesielet, diese und andere Fragen von der Pflicht waren bis jezt nicht gnugsam untersuchet und entwikkelt worden. Ambrosius schrieb aus Aquileja an Theodosium und bat ihn seinen Schlus zuändern, weil der verurtheilte Bischof wieder Amt und Gewißen handeln würde, wen er dem Befele nachkäme; als dieses keinen Eindruk gemacht hatte, redete er bei feiner Rükkunft ihn beim Gottesdienste vom Lehrstule dieserwegen an: der Fürst entschlos sich hierauf seinen Besehl zuwiederrufen: Nichts, als die mangelhafte Einsicht selbiger Zeiten, kan dieses Verfaren entschuldigen. Zu Theßalonich 390wurde 390 der Befelshaber von Illyrien samt andern Beamten in einem Auflaufe erschlagen; Theodosius, der zum Jagzorne geneigt war, lies Kriegesvölker dahin gehen und Unschuldige mit den Schuldigen hinrichten, ohne auf diese Fürbitte der damals zu Meiland versamleten Bischöfe zuachten; es wurde also ein grausames Blut-
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Christ und Bischof, auch auf Befehl der Obrigkeit und wegen Antheils an der unbefugten Einreißung, den Juden eine Synagoge bauete; daß die Obrigkeit strafen müße und nicht wilkürlig jedes Verbrechen vergeben dürfe, welches gegen die gemeine Ruhe begangen worden, daß es damit eine andere Bewandnis habe, als mit Beleidigungen so einzelnen Leuten wiederfaren, denen die götlige Sittenlehre das Rächen untersaget und Vergeben anbesielet, diese und andere Fragen von der Pflicht waren bis jezt nicht gnugsam untersuchet und entwikkelt worden. Ambrosius schrieb aus Aquileja an Theodosium und bat ihn seinen Schlus zuändern, weil der verurtheilte Bischof wieder Amt und Gewißen handeln würde, wen er dem Befele nachkäme; als dieses keinen Eindruk gemacht hatte, redete er bei feiner Rükkunft ihn beim Gottesdienste vom Lehrstule dieserwegen an: der Fürst entschlos sich hierauf seinen Besehl zuwiederrufen: Nichts, als die mangelhafte Einsicht selbiger Zeiten, kan dieses Verfaren entschuldigen. Zu Theßalonich <noteplace="left">390</note>wurde 390 der Befelshaber von Illyrien samt andern Beamten in einem Auflaufe erschlagen; Theodosius, der zum Jagzorne geneigt war, lies Kriegesvölker dahin gehen und Unschuldige mit den Schuldigen hinrichten, ohne auf diese Fürbitte der damals zu Meiland versamleten Bischöfe zuachten; es wurde also ein grausames Blut-
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Christ und Bischof, auch auf Befehl der Obrigkeit und wegen Antheils an der unbefugten Einreißung, den Juden eine Synagoge bauete; daß die Obrigkeit strafen müße und nicht wilkürlig jedes Verbrechen vergeben dürfe, welches gegen die gemeine Ruhe begangen worden, daß es damit eine andere Bewandnis habe, als mit Beleidigungen so einzelnen Leuten wiederfaren, denen die götlige Sittenlehre das Rächen untersaget und Vergeben anbesielet, diese und andere Fragen von der Pflicht waren bis jezt nicht gnugsam untersuchet und entwikkelt worden. Ambrosius schrieb aus Aquileja an Theodosium und bat ihn seinen Schlus zuändern, weil der verurtheilte Bischof wieder Amt und Gewißen handeln würde, wen er dem Befele nachkäme; als dieses keinen Eindruk gemacht hatte, redete er bei feiner Rükkunft ihn beim Gottesdienste vom Lehrstule dieserwegen an: der Fürst entschlos sich hierauf seinen Besehl zuwiederrufen: Nichts, als die mangelhafte Einsicht selbiger Zeiten, kan dieses Verfaren entschuldigen. Zu Theßalonich wurde 390 der Befelshaber von Illyrien samt andern Beamten in einem Auflaufe erschlagen; Theodosius, der zum Jagzorne geneigt war, lies Kriegesvölker dahin gehen und Unschuldige mit den Schuldigen hinrichten, ohne auf diese Fürbitte der damals zu Meiland versamleten Bischöfe zuachten; es wurde also ein grausames Blut-
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/108>, abgerufen am 16.02.2025.
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