gehen solte, wiedersprachen die Bischöfe dem Vergleiche wegen ihrer Güter: daher wolte der König nicht Verzicht thun aufs Einsezungsrecht, daher wolte ihn auch der Papst nicht krönen, daher nam der König ihn gefangen. Man verglich sich aufs neue: der Papst überlies dem Kaiser die Einsezung, als ein besonderes Vorrecht: Der König suchte ihn und die Römer durch Geschenke zugewinnen und ward endlig von ihm gekrönet. Sobald aber der nunmerige Kaiser Italien 1112verlaßen hatte: berief der Papst 1112 eine Versamlung, auf welcher die geschehene Bewilligung für ungültig erkläret und vernichtet wurde, weil sie erzwungen wäre; der Kaiser ward mit Banne beleget, die Unterthanen wurden wieder ihn aufgewiegelt. Darauf empöreten sich die Sachsen unter Lothars Anführung, welchen Heinrich 5 aus einem Grafen von Suplinburg zum Herzoge von Sachsen gemacht hatte: nach mangen Abwechslungen 1115wurde das kaiserlige Heer 1115 in einem Haupttreffen geschlagen. Indeßen starb die Markgräfin Mathild und sezte den römischen Stul zum Erben ihrer Länder ein, die doch Reichslehne waren und an den Kaiser sallen musten, wen keine Verwandten übrig waren, dergleichen aber der Kaiser selbst zusein 1116meinete: er ging also 1116 nach Italten. 1118Als bei seinem Dasein 1118 Paschal verstarb und Gelasius 2 die angebotene kaiserlige Bestängung nichts achtete. am
gehen solte, wiedersprachen die Bischöfe dem Vergleiche wegen ihrer Güter: daher wolte der König nicht Verzicht thun aufs Einsezungsrecht, daher wolte ihn auch der Papst nicht krönen, daher nam der König ihn gefangen. Man verglich sich aufs neue: der Papst überlies dem Kaiser die Einsezung, als ein besonderes Vorrecht: Der König suchte ihn und die Römer durch Geschenke zugewinnen und ward endlig von ihm gekrönet. Sobald aber der nunmerige Kaiser Italien 1112verlaßen hatte: berief der Papst 1112 eine Versamlung, auf welcher die geschehene Bewilligung für ungültig erkläret und vernichtet wurde, weil sie erzwungen wäre; der Kaiser ward mit Banne beleget, die Unterthanen wurden wieder ihn aufgewiegelt. Darauf empöreten sich die Sachsen unter Lothars Anführung, welchen Heinrich 5 aus einem Grafen von Suplinburg zum Herzoge von Sachsen gemacht hatte: nach mangen Abwechslungen 1115wurde das kaiserlige Heer 1115 in einem Haupttreffen geschlagen. Indeßen starb die Markgräfin Mathild und sezte den römischen Stul zum Erben ihrer Länder ein, die doch Reichslehne waren und an den Kaiser sallen musten, wen keine Verwandten übrig waren, dergleichen aber der Kaiser selbst zusein 1116meinete: er ging also 1116 nach Italten. 1118Als bei seinem Dasein 1118 Paschal verstarb und Gelasius 2 die angebotene kaiserlige Bestängung nichts achtete. am
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gehen solte, wiedersprachen die Bischöfe dem Vergleiche wegen ihrer Güter: daher wolte der König nicht Verzicht thun aufs Einsezungsrecht, daher wolte ihn auch der Papst nicht krönen, daher nam der König ihn gefangen. Man verglich sich aufs neue: der Papst überlies dem Kaiser die Einsezung, als ein besonderes Vorrecht: Der König suchte ihn und die Römer durch Geschenke zugewinnen und ward endlig von ihm gekrönet. Sobald aber der nunmerige Kaiser Italien <noteplace="left">1112</note>verlaßen hatte: berief der Papst 1112 eine Versamlung, auf welcher die geschehene Bewilligung für ungültig erkläret und vernichtet wurde, weil sie erzwungen wäre; der Kaiser ward mit Banne beleget, die Unterthanen wurden wieder ihn aufgewiegelt. Darauf empöreten sich die Sachsen unter Lothars Anführung, welchen Heinrich 5 aus einem Grafen von Suplinburg zum Herzoge von Sachsen gemacht hatte: nach mangen Abwechslungen <noteplace="left">1115</note>wurde das kaiserlige Heer 1115 in einem Haupttreffen geschlagen. Indeßen starb die Markgräfin Mathild und sezte den römischen Stul zum Erben ihrer Länder ein, die doch Reichslehne waren und an den Kaiser sallen musten, wen keine Verwandten übrig waren, dergleichen aber der Kaiser selbst zusein <noteplace="left">1116</note>meinete: er ging also 1116 nach Italten. <noteplace="left">1118</note>Als bei seinem Dasein 1118 Paschal verstarb und Gelasius 2 die angebotene kaiserlige Bestängung nichts achtete. am
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gehen solte, wiedersprachen die Bischöfe dem Vergleiche wegen ihrer Güter: daher wolte der König nicht Verzicht thun aufs Einsezungsrecht, daher wolte ihn auch der Papst nicht krönen, daher nam der König ihn gefangen. Man verglich sich aufs neue: der Papst überlies dem Kaiser die Einsezung, als ein besonderes Vorrecht: Der König suchte ihn und die Römer durch Geschenke zugewinnen und ward endlig von ihm gekrönet. Sobald aber der nunmerige Kaiser Italien verlaßen hatte: berief der Papst 1112 eine Versamlung, auf welcher die geschehene Bewilligung für ungültig erkläret und vernichtet wurde, weil sie erzwungen wäre; der Kaiser ward mit Banne beleget, die Unterthanen wurden wieder ihn aufgewiegelt. Darauf empöreten sich die Sachsen unter Lothars Anführung, welchen Heinrich 5 aus einem Grafen von Suplinburg zum Herzoge von Sachsen gemacht hatte: nach mangen Abwechslungen wurde das kaiserlige Heer 1115 in einem Haupttreffen geschlagen. Indeßen starb die Markgräfin Mathild und sezte den römischen Stul zum Erben ihrer Länder ein, die doch Reichslehne waren und an den Kaiser sallen musten, wen keine Verwandten übrig waren, dergleichen aber der Kaiser selbst zusein meinete: er ging also 1116 nach Italten. Als bei seinem Dasein 1118 Paschal verstarb und Gelasius 2 die angebotene kaiserlige Bestängung nichts achtete. am
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 390. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/402>, abgerufen am 22.11.2024.
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