tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet,Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind. sondern in Dero hohen Alter einer
tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet,Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind. sondern in Dero hohen Alter einer
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tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet,<noteplace="left">Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind.</note> sondern in Dero hohen Alter einer
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tes, und beharret in solcher ihrer Ybertretung bis in ihren Todt, wie kan sie den Hofnung zur Seligkeit bebalten. 5) Giebt die Princeßin Durchl. mit solchem Abfalle ein erschreklich Aergerniß (1) den Papisten welche dadurch in ihrem Irthum gestärket und in der Meinung befestiget werden, daß ihre Kirche von denen, die zu ihr treten, in der Lehre richtiger und besser müsse erkant sein, als diejenige, von welcher sie abgetreten; welches den ihre Clerisei andern zur behaltung in ihrer Religion schon nachdrüklich vorzuhalten weiß: daß also hiedurch, wie durch Davids Fall die Feinde des Hn. lästernd gemacht werden (2) so wird hiedurch die ganze evangelische Kirche, insonderheit in diesen und benachbahrten Landen, so viel kräftiger geärgert, jemehr der Ruhm von Ihro Hochfürstl. Durchl. und Dero Hoch Fürstl. Hauses Liebe zur Warheit und Gottseligkeit, der sonderbahre Eifer vor die Reinigkeit der Lehre bey ihnen erschollen, daß sie in ihren Landen auch geringe und an der Seligkeit unschadl. Irthümer nicht dulden wollen, laut anno 1692. publicirten Edicts, sondern eine völlige Reinigkeit der Lehre zu erhalten, dreye von Ihren verdächtig gehaltenen sonst gottseligen exemplarischen Predigern, welche ihr Amt mit großer Erbauung in dieser Stadt geführet, entuhrlauben wollen. Wenn sie nun hören solten, daß nicht allein Papisten und Reformirten in Dero Residenz das öffentliche exercitium Religionis vergönnet, sondern in Dero hohen Alter einer
Dieses hätte wol kein Vorwurf sein sollen und mit dem vorhergehenden Vorwurfe hätte man den Fürsten verschonen mögen. Dis Edict wieder die Schwärmer ist von vielen nur für eine Falle angesehen worden, hat auch bei einigen dazu gedienet: wiewol mir die eigentligen Umstände unbekant sind.
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Tönnies, Johann Heinrich: Auszug der Geschichte zur Erklärung der Offenbarung Johannis. Leipzig, 1776, S. 42. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/toennies_auszug_1776/998>, abgerufen am 22.11.2024.
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