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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882.

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II. 6. Süddeutsche Verfassungskämpfe.

Zwei Tage darauf unternahm Kapodistrias den kühnen Versuch, in
einer Denkschrift "über die Akte vom 26. Sept. 1815" den europäischen
Höfen darzulegen, daß die neue constitutionelle Herrlichkeit nichts anderes
sei als das nothwendige Ergebniß der Ideen der Heiligen Allianz. Die
von dem Heiligen Bunde anerkannten Grundsätze der christlichen Sitten-
lehre -- so betheuerte er salbungsvoll -- hätten jetzt in Polen ihre An-
wendung gefunden; möge nun die hohe Weisheit der Verbündeten Sr.
Majestät den Werth dieses Beispiels würdigen. "Dies Beispiel wird den
Staaten, welche sich bereits liberaler Institutionen erfreuen, zeigen, daß
allein die väterliche Gewalt der Fürsten berechtigt ist Verfassungen zu
verleihen, und daß diese Institutionen, also zum Zwecke des allgemeinen
Wohles angewendet, nicht nur mit der Ordnung sich vertragen, sondern
sogar deren stärkste Bürgschaft werden. Polens Beispiel wird endlich den
Völkern beweisen, daß die Laufbahn der bürgerlichen Freiheit fortan allen
Nationen eröffnet ist. Vielleicht, hieß es zum Schluß, wird man diese
Betrachtungen auch jetzt noch in das Reich der Träume verweisen wollen.
Gleichviel. Seien wir nur selber versichert, daß sie keine Träume sind,
und suchen wir denen, die uns Ergebenheit beweisen, dieselbe Ueberzeugung
beizubringen."*) So stellte sich Rußland feierlich an die Spitze der libe-
ralen Bewegung Europas. Die deutschen Cabinette aber wußten wohl,
warum sie dies wundersame Programm des christlichen Liberalismus tief
geheim hielten. Schon die Thronrede des Czaren hatte die ungeduldigen
Constitutionellen lebhaft erregt; die gesammte liberale Presse erging sich
in Vergleichungen zwischen der polnischen Freiheit und der deutschen
Knechtschaft. Metternich, Wellington, Richelieu verhehlten ihre Besorg-
nisse nicht. Gentz beklagte bitter die Rücksichtslosigkeit des Czaren gegen
seine Nachbarn; auch muthigere Männer fragten verwundert: warum
man also mit dem Feuer spiele inmitten der Polen, die sich bereits wieder
in Geheimbünden gegen das russische Joch verschworen?

Dem badischen Hofe blieb jetzt keine Wahl mehr. Immer wieder
meldete Blittersdorff, wie dringend ihn Kapodistrias an die verheißenen
"Institutionen" erinnere. Auch Hardenberg ließ wiederholt dieselbe Mah-
nung aussprechen und empfahl zugleich den gerechten Wünschen der Media-
tisirten entgegenzukommen; dann würde man Baierns "Bemühungen ganz
neutralisiren".**) Bereits im April war die Verfassungscommission wieder
zusammengetreten; der wackere Finanzrath Nebenius, der gelehrteste Kenner
der Volkswirthschaft in Deutschland, arbeitete mit treuem Fleiße einen
fünften Entwurf aus und nahm sich dabei das Meisterwerk des russischen
Gönners, die glorreiche polnische Verfassung zum Muster. Da kam die
Schreckensnachricht aus München: Baiern hatte seine Constitution voll-

*) Kapodistrias, Memoire sur l'Acte du 26 Septembre. Warschau 29. März 1818.
**) Weisung an Varnhagen, 11. Juli 1818.
II. 6. Süddeutſche Verfaſſungskämpfe.

Zwei Tage darauf unternahm Kapodiſtrias den kühnen Verſuch, in
einer Denkſchrift „über die Akte vom 26. Sept. 1815“ den europäiſchen
Höfen darzulegen, daß die neue conſtitutionelle Herrlichkeit nichts anderes
ſei als das nothwendige Ergebniß der Ideen der Heiligen Allianz. Die
von dem Heiligen Bunde anerkannten Grundſätze der chriſtlichen Sitten-
lehre — ſo betheuerte er ſalbungsvoll — hätten jetzt in Polen ihre An-
wendung gefunden; möge nun die hohe Weisheit der Verbündeten Sr.
Majeſtät den Werth dieſes Beiſpiels würdigen. „Dies Beiſpiel wird den
Staaten, welche ſich bereits liberaler Inſtitutionen erfreuen, zeigen, daß
allein die väterliche Gewalt der Fürſten berechtigt iſt Verfaſſungen zu
verleihen, und daß dieſe Inſtitutionen, alſo zum Zwecke des allgemeinen
Wohles angewendet, nicht nur mit der Ordnung ſich vertragen, ſondern
ſogar deren ſtärkſte Bürgſchaft werden. Polens Beiſpiel wird endlich den
Völkern beweiſen, daß die Laufbahn der bürgerlichen Freiheit fortan allen
Nationen eröffnet iſt. Vielleicht, hieß es zum Schluß, wird man dieſe
Betrachtungen auch jetzt noch in das Reich der Träume verweiſen wollen.
Gleichviel. Seien wir nur ſelber verſichert, daß ſie keine Träume ſind,
und ſuchen wir denen, die uns Ergebenheit beweiſen, dieſelbe Ueberzeugung
beizubringen.“*) So ſtellte ſich Rußland feierlich an die Spitze der libe-
ralen Bewegung Europas. Die deutſchen Cabinette aber wußten wohl,
warum ſie dies wunderſame Programm des chriſtlichen Liberalismus tief
geheim hielten. Schon die Thronrede des Czaren hatte die ungeduldigen
Conſtitutionellen lebhaft erregt; die geſammte liberale Preſſe erging ſich
in Vergleichungen zwiſchen der polniſchen Freiheit und der deutſchen
Knechtſchaft. Metternich, Wellington, Richelieu verhehlten ihre Beſorg-
niſſe nicht. Gentz beklagte bitter die Rückſichtsloſigkeit des Czaren gegen
ſeine Nachbarn; auch muthigere Männer fragten verwundert: warum
man alſo mit dem Feuer ſpiele inmitten der Polen, die ſich bereits wieder
in Geheimbünden gegen das ruſſiſche Joch verſchworen?

Dem badiſchen Hofe blieb jetzt keine Wahl mehr. Immer wieder
meldete Blittersdorff, wie dringend ihn Kapodiſtrias an die verheißenen
„Inſtitutionen“ erinnere. Auch Hardenberg ließ wiederholt dieſelbe Mah-
nung ausſprechen und empfahl zugleich den gerechten Wünſchen der Media-
tiſirten entgegenzukommen; dann würde man Baierns „Bemühungen ganz
neutraliſiren“.**) Bereits im April war die Verfaſſungscommiſſion wieder
zuſammengetreten; der wackere Finanzrath Nebenius, der gelehrteſte Kenner
der Volkswirthſchaft in Deutſchland, arbeitete mit treuem Fleiße einen
fünften Entwurf aus und nahm ſich dabei das Meiſterwerk des ruſſiſchen
Gönners, die glorreiche polniſche Verfaſſung zum Muſter. Da kam die
Schreckensnachricht aus München: Baiern hatte ſeine Conſtitution voll-

*) Kapodiſtrias, Mémoire sur l’Acte du 26 Septembre. Warſchau 29. März 1818.
**) Weiſung an Varnhagen, 11. Juli 1818.
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[372/0386] II. 6. Süddeutſche Verfaſſungskämpfe. Zwei Tage darauf unternahm Kapodiſtrias den kühnen Verſuch, in einer Denkſchrift „über die Akte vom 26. Sept. 1815“ den europäiſchen Höfen darzulegen, daß die neue conſtitutionelle Herrlichkeit nichts anderes ſei als das nothwendige Ergebniß der Ideen der Heiligen Allianz. Die von dem Heiligen Bunde anerkannten Grundſätze der chriſtlichen Sitten- lehre — ſo betheuerte er ſalbungsvoll — hätten jetzt in Polen ihre An- wendung gefunden; möge nun die hohe Weisheit der Verbündeten Sr. Majeſtät den Werth dieſes Beiſpiels würdigen. „Dies Beiſpiel wird den Staaten, welche ſich bereits liberaler Inſtitutionen erfreuen, zeigen, daß allein die väterliche Gewalt der Fürſten berechtigt iſt Verfaſſungen zu verleihen, und daß dieſe Inſtitutionen, alſo zum Zwecke des allgemeinen Wohles angewendet, nicht nur mit der Ordnung ſich vertragen, ſondern ſogar deren ſtärkſte Bürgſchaft werden. Polens Beiſpiel wird endlich den Völkern beweiſen, daß die Laufbahn der bürgerlichen Freiheit fortan allen Nationen eröffnet iſt. Vielleicht, hieß es zum Schluß, wird man dieſe Betrachtungen auch jetzt noch in das Reich der Träume verweiſen wollen. Gleichviel. Seien wir nur ſelber verſichert, daß ſie keine Träume ſind, und ſuchen wir denen, die uns Ergebenheit beweiſen, dieſelbe Ueberzeugung beizubringen.“ *) So ſtellte ſich Rußland feierlich an die Spitze der libe- ralen Bewegung Europas. Die deutſchen Cabinette aber wußten wohl, warum ſie dies wunderſame Programm des chriſtlichen Liberalismus tief geheim hielten. Schon die Thronrede des Czaren hatte die ungeduldigen Conſtitutionellen lebhaft erregt; die geſammte liberale Preſſe erging ſich in Vergleichungen zwiſchen der polniſchen Freiheit und der deutſchen Knechtſchaft. Metternich, Wellington, Richelieu verhehlten ihre Beſorg- niſſe nicht. Gentz beklagte bitter die Rückſichtsloſigkeit des Czaren gegen ſeine Nachbarn; auch muthigere Männer fragten verwundert: warum man alſo mit dem Feuer ſpiele inmitten der Polen, die ſich bereits wieder in Geheimbünden gegen das ruſſiſche Joch verſchworen? Dem badiſchen Hofe blieb jetzt keine Wahl mehr. Immer wieder meldete Blittersdorff, wie dringend ihn Kapodiſtrias an die verheißenen „Inſtitutionen“ erinnere. Auch Hardenberg ließ wiederholt dieſelbe Mah- nung ausſprechen und empfahl zugleich den gerechten Wünſchen der Media- tiſirten entgegenzukommen; dann würde man Baierns „Bemühungen ganz neutraliſiren“. **) Bereits im April war die Verfaſſungscommiſſion wieder zuſammengetreten; der wackere Finanzrath Nebenius, der gelehrteſte Kenner der Volkswirthſchaft in Deutſchland, arbeitete mit treuem Fleiße einen fünften Entwurf aus und nahm ſich dabei das Meiſterwerk des ruſſiſchen Gönners, die glorreiche polniſche Verfaſſung zum Muſter. Da kam die Schreckensnachricht aus München: Baiern hatte ſeine Conſtitution voll- *) Kapodiſtrias, Mémoire sur l’Acte du 26 Septembre. Warſchau 29. März 1818. **) Weiſung an Varnhagen, 11. Juli 1818.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahrhundert. Bd. 2: Bis zu den Karlsbader Beschlüssen. Leipzig, 1882, S. 372. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte02_1882/386>, abgerufen am 22.11.2024.