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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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V. 7. Polen und Schleswigholstein.
nachdem er sich im Uebermaß rebellischer Frechheit selbst zerstört hatte".*)
Aehnlich sagte Metternich in mehreren Rundschreiben, diese Republik habe
ihre Begründer gezwungen nur noch zu bedenken was sie sich selbst und
ihren Völkern schuldig seien; er stellte sogar die kühne Behauptung auf:
"Die Congreß-Akte wird in Folge des Krakauer Ereignisses nur zu ge-
winnen vermögen!"**) Nesselrode betonte namentlich, daß die polnischen
Flüchtlinge den Freistaat von vornherein verfälscht und darauf mit eigenen
Händen zerstört hätten.***) Als die drei Mächte dann nochmals (4. Jan.
1847) in gleichlautenden Depeschen ihre Ansicht vertheidigt hatten war
der diplomatische Kampf zu Ende. Die Redeschlachten, die nunmehr noch
in Paris und London entbrannten, bedeuteten nichts mehr. Die Welt
begann des polnischen Rührstücks satt zu werden; Lord Bentinck, Disraeli
und einige andere beherzte Torys wagten auch schon einzugestehen, daß
ihnen die politische Nothwendigkeit des Gewaltstreiches einleuchtete.

Trotz dieses leichten diplomatischen Erfolges fühlten sich die beiden
deutschen Großmächte beunruhigt. Was sie auch sagen mochten -- durch die
gewaltsame Vernichtung eines allgemein anerkannten europäischen Staates
wurde das unwandelbare legitime Recht, zu dem sie sich selber so oft feier-
lich bekannt hatten, gröber verletzt als durch irgend eine der Revolutionen
und Gebietsveränderungen des letzten Menschenalters. Daher bemächtigte
sich der kleinen deutschen Höfe eine wohl begreifliche Angst. Auf festerem
Rechtsboden als weiland Krakau standen Meiningen und Sondershausen
nicht, und die Macht sich selber zu behaupten besaßen sie eben so wenig.
Einige der kleinen Bundesgesandten befragten in ihrer Herzensangst schon
den Vertreter Frankreichs Chasseloup-Laubat.+) Metternich empfand selbst,
in welche Widersprüche er gerathen war. Um die erschreckten Kleinen zu
beschwichtigen und zugleich sich selber vor aller Welt das Zeugniß unwandel-
barer Ueberzeugungstreue auszustellen entwarf er nun einen Plan, den
ihm nur die starre Selbstgerechtigkeit seines Greisenalters eingeben konnte.
Er verabredete mit Canitz nach langen Verhandlungen eine Erklärung fol-
genden Inhalts: "Jeder rechtsgiltig geschlossene Vertrag hat den Werth
gegenseitig gelobter Treue ... Ihre Majestäten können jedoch keineswegs
einräumen, daß ein Vertrag bestehen könne ohne jene Verknüpfung gegen-
seitiger Rechte und Verbindlichkeiten, noch daß die Grenzen dieser Rechte
und Verpflichtungen willkürlich über den Bereich der Betheiligten hinaus
erweitert oder durch Einmischung Nichtbetheiligter beschränkt oder verschoben
werden dürfen."++)


*) Canitz, Rundschreiben an die Gesandtschaften, 29. Nov. 1846.
**) Metternich, Rundschreiben an die Gesandtschaften, 18. 29. Nov. 1846, nebst
Denkschrift: die Beschlüsse der drei Mächte in Beziehung auf Krakau.
***) Nesselrode, Rundschreiben an die Gesandtschaften, 20. Nov. a. St. 1846.
+) Dönhoff's Bericht, Frankfurt, 12. Dec. 1846.
++) Metternich, Weisungen an Trauttmansdorff, 7. März, 8. April 1847.

V. 7. Polen und Schleswigholſtein.
nachdem er ſich im Uebermaß rebelliſcher Frechheit ſelbſt zerſtört hatte“.*)
Aehnlich ſagte Metternich in mehreren Rundſchreiben, dieſe Republik habe
ihre Begründer gezwungen nur noch zu bedenken was ſie ſich ſelbſt und
ihren Völkern ſchuldig ſeien; er ſtellte ſogar die kühne Behauptung auf:
„Die Congreß-Akte wird in Folge des Krakauer Ereigniſſes nur zu ge-
winnen vermögen!“**) Neſſelrode betonte namentlich, daß die polniſchen
Flüchtlinge den Freiſtaat von vornherein verfälſcht und darauf mit eigenen
Händen zerſtört hätten.***) Als die drei Mächte dann nochmals (4. Jan.
1847) in gleichlautenden Depeſchen ihre Anſicht vertheidigt hatten war
der diplomatiſche Kampf zu Ende. Die Redeſchlachten, die nunmehr noch
in Paris und London entbrannten, bedeuteten nichts mehr. Die Welt
begann des polniſchen Rührſtücks ſatt zu werden; Lord Bentinck, Disraeli
und einige andere beherzte Torys wagten auch ſchon einzugeſtehen, daß
ihnen die politiſche Nothwendigkeit des Gewaltſtreiches einleuchtete.

Trotz dieſes leichten diplomatiſchen Erfolges fühlten ſich die beiden
deutſchen Großmächte beunruhigt. Was ſie auch ſagen mochten — durch die
gewaltſame Vernichtung eines allgemein anerkannten europäiſchen Staates
wurde das unwandelbare legitime Recht, zu dem ſie ſich ſelber ſo oft feier-
lich bekannt hatten, gröber verletzt als durch irgend eine der Revolutionen
und Gebietsveränderungen des letzten Menſchenalters. Daher bemächtigte
ſich der kleinen deutſchen Höfe eine wohl begreifliche Angſt. Auf feſterem
Rechtsboden als weiland Krakau ſtanden Meiningen und Sondershauſen
nicht, und die Macht ſich ſelber zu behaupten beſaßen ſie eben ſo wenig.
Einige der kleinen Bundesgeſandten befragten in ihrer Herzensangſt ſchon
den Vertreter Frankreichs Chaſſeloup-Laubat.†) Metternich empfand ſelbſt,
in welche Widerſprüche er gerathen war. Um die erſchreckten Kleinen zu
beſchwichtigen und zugleich ſich ſelber vor aller Welt das Zeugniß unwandel-
barer Ueberzeugungstreue auszuſtellen entwarf er nun einen Plan, den
ihm nur die ſtarre Selbſtgerechtigkeit ſeines Greiſenalters eingeben konnte.
Er verabredete mit Canitz nach langen Verhandlungen eine Erklärung fol-
genden Inhalts: „Jeder rechtsgiltig geſchloſſene Vertrag hat den Werth
gegenſeitig gelobter Treue … Ihre Majeſtäten können jedoch keineswegs
einräumen, daß ein Vertrag beſtehen könne ohne jene Verknüpfung gegen-
ſeitiger Rechte und Verbindlichkeiten, noch daß die Grenzen dieſer Rechte
und Verpflichtungen willkürlich über den Bereich der Betheiligten hinaus
erweitert oder durch Einmiſchung Nichtbetheiligter beſchränkt oder verſchoben
werden dürfen.“††)


*) Canitz, Rundſchreiben an die Geſandtſchaften, 29. Nov. 1846.
**) Metternich, Rundſchreiben an die Geſandtſchaften, 18. 29. Nov. 1846, nebſt
Denkſchrift: die Beſchlüſſe der drei Mächte in Beziehung auf Krakau.
***) Neſſelrode, Rundſchreiben an die Geſandtſchaften, 20. Nov. a. St. 1846.
†) Dönhoff’s Bericht, Frankfurt, 12. Dec. 1846.
††) Metternich, Weiſungen an Trauttmansdorff, 7. März, 8. April 1847.
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[558/0572] V. 7. Polen und Schleswigholſtein. nachdem er ſich im Uebermaß rebelliſcher Frechheit ſelbſt zerſtört hatte“. *) Aehnlich ſagte Metternich in mehreren Rundſchreiben, dieſe Republik habe ihre Begründer gezwungen nur noch zu bedenken was ſie ſich ſelbſt und ihren Völkern ſchuldig ſeien; er ſtellte ſogar die kühne Behauptung auf: „Die Congreß-Akte wird in Folge des Krakauer Ereigniſſes nur zu ge- winnen vermögen!“ **) Neſſelrode betonte namentlich, daß die polniſchen Flüchtlinge den Freiſtaat von vornherein verfälſcht und darauf mit eigenen Händen zerſtört hätten. ***) Als die drei Mächte dann nochmals (4. Jan. 1847) in gleichlautenden Depeſchen ihre Anſicht vertheidigt hatten war der diplomatiſche Kampf zu Ende. Die Redeſchlachten, die nunmehr noch in Paris und London entbrannten, bedeuteten nichts mehr. Die Welt begann des polniſchen Rührſtücks ſatt zu werden; Lord Bentinck, Disraeli und einige andere beherzte Torys wagten auch ſchon einzugeſtehen, daß ihnen die politiſche Nothwendigkeit des Gewaltſtreiches einleuchtete. Trotz dieſes leichten diplomatiſchen Erfolges fühlten ſich die beiden deutſchen Großmächte beunruhigt. Was ſie auch ſagen mochten — durch die gewaltſame Vernichtung eines allgemein anerkannten europäiſchen Staates wurde das unwandelbare legitime Recht, zu dem ſie ſich ſelber ſo oft feier- lich bekannt hatten, gröber verletzt als durch irgend eine der Revolutionen und Gebietsveränderungen des letzten Menſchenalters. Daher bemächtigte ſich der kleinen deutſchen Höfe eine wohl begreifliche Angſt. Auf feſterem Rechtsboden als weiland Krakau ſtanden Meiningen und Sondershauſen nicht, und die Macht ſich ſelber zu behaupten beſaßen ſie eben ſo wenig. Einige der kleinen Bundesgeſandten befragten in ihrer Herzensangſt ſchon den Vertreter Frankreichs Chaſſeloup-Laubat. †) Metternich empfand ſelbſt, in welche Widerſprüche er gerathen war. Um die erſchreckten Kleinen zu beſchwichtigen und zugleich ſich ſelber vor aller Welt das Zeugniß unwandel- barer Ueberzeugungstreue auszuſtellen entwarf er nun einen Plan, den ihm nur die ſtarre Selbſtgerechtigkeit ſeines Greiſenalters eingeben konnte. Er verabredete mit Canitz nach langen Verhandlungen eine Erklärung fol- genden Inhalts: „Jeder rechtsgiltig geſchloſſene Vertrag hat den Werth gegenſeitig gelobter Treue … Ihre Majeſtäten können jedoch keineswegs einräumen, daß ein Vertrag beſtehen könne ohne jene Verknüpfung gegen- ſeitiger Rechte und Verbindlichkeiten, noch daß die Grenzen dieſer Rechte und Verpflichtungen willkürlich über den Bereich der Betheiligten hinaus erweitert oder durch Einmiſchung Nichtbetheiligter beſchränkt oder verſchoben werden dürfen.“ ††) *) Canitz, Rundſchreiben an die Geſandtſchaften, 29. Nov. 1846. **) Metternich, Rundſchreiben an die Geſandtſchaften, 18. 29. Nov. 1846, nebſt Denkſchrift: die Beſchlüſſe der drei Mächte in Beziehung auf Krakau. ***) Neſſelrode, Rundſchreiben an die Geſandtſchaften, 20. Nov. a. St. 1846. †) Dönhoff’s Bericht, Frankfurt, 12. Dec. 1846. ††) Metternich, Weiſungen an Trauttmansdorff, 7. März, 8. April 1847.

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 558. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/572>, abgerufen am 22.11.2024.