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Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894.

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V. 8. Der Vereinigte Landtag.
ein aus den gesündesten aristokratischen Kräften des Landes gebildetes
Oberhaus; sein Soldatenverstand konnte nicht begreifen, warum der König
jetzt, da "eine ganz neue ständische Aera geschaffen wird", sich immer noch
zaudernd vorbehielt über die Einrichtung der Herrencurie Weiteres zu be-
stimmen. Nur in einer gesondert tagenden Ersten Kammer -- so schrieb
er, sein eigenes Schicksal ahnend -- würden die königlichen Prinzen einen
angemessenen Platz finden; den Stürmen einer großen Versammlung, wo
"alle Wirren der politischen Leidenschaft sich zügellos Luft machen", dürfe
man sie nicht aussetzen.

Zum Zweiten warnte er nochmals vor dem Steuerbewilligungsrechte
der Landstände; das heiße ein Majestätsrecht aufgeben, das seit dem
Großen Kurfürsten dem preußischen Throne seine Selbständigkeit, dem
Staate seine Macht gesichert habe. Zum Dritten verlangte er wiederum,
daß alle Finanzsachen ausschließlich dem Vereinigten Landtage zugewiesen
würden. Zum Vierten endlich warnte er vor den Gefahren des unbe-
beschränkten ständischen Petitionsrechts, das so leicht die europäische Macht-
stellung des Staates und den Bestand seines Heeres schädigen könne.
Hier erinnerte sich der Prinz offenbar des Streites, den er seit so vielen
Jahren mit seinem Freunde Boyen führte, und lebhaft schilderte er nun,
wie die Bewegungspartei in allen Ländern nach Abschaffung der stehenden
Heere strebe, wie sie ihr Ziel auf Umwegen zu erreichen suche, zunächst
Schwächung der Armee, kürzere Dienstzeit für die Linie, seltenere Uebungen
für die Landwehr verlange. "Daher ist die Neigung unverkennbar, die
Landwehr auf Kosten der Linie zu erheben und ihre Trennung von der
Linie immer greller zu machen, und zu beweisen, daß die strenge militä-
rische Form und Disciplin ihr nicht nöthig sei und sie vielmehr die Stel-
lung einer Nationalgarde einzunehmen habe ... Wenn Discussionen
und Petitionen gedachter Natur dem Vereinigten Landtage preisgegeben
werden und die Presse noch mehr als bisher schon geschehen entfesselt
wird, ist das Bestehen der preußischen Landwehr, wie sie zur wahren Ehre,
zur Wohlfahrt und zum Ruhme des Vaterlandes vor zweiunddreißig
Jahren geschaffen wurde, eine völlige Unmöglichkeit!!" Kann aber der
Staat nicht mehr seine Armee im Kriege verdoppeln oder verdreifachen,
"so tritt Preußen auch von der Stelle, auf welche seine Armee es gestellt
hat, herab." -- So lebendig stand dem Prinzen schon vor Augen, was
er nach fünfzehn Jahren selbst erleben und durchkämpfen sollte. An die
Möglichkeit seiner eigenen Thronbesteigung dachte er jedoch in jenen Tagen
niemals. Vielmehr fuhr er fort: es sei seine Pflicht abzurathen, nicht
von der Erfüllung der alten Verheißungen selbst, wohl aber von dem ein-
geschlagenen Wege, der leicht dazu führen könne, daß demnächst eine Con-
stitution ertrotzt würde, und der König selbst hätte doch "oft ausgesprochen,
daß eine Constitution für Preußen unmöglich sei, weil es mit derselben auf-
hören würde Preußen zu sein ... Aber noch eine andere Pflicht nöthigt

V. 8. Der Vereinigte Landtag.
ein aus den geſündeſten ariſtokratiſchen Kräften des Landes gebildetes
Oberhaus; ſein Soldatenverſtand konnte nicht begreifen, warum der König
jetzt, da „eine ganz neue ſtändiſche Aera geſchaffen wird“, ſich immer noch
zaudernd vorbehielt über die Einrichtung der Herrencurie Weiteres zu be-
ſtimmen. Nur in einer geſondert tagenden Erſten Kammer — ſo ſchrieb
er, ſein eigenes Schickſal ahnend — würden die königlichen Prinzen einen
angemeſſenen Platz finden; den Stürmen einer großen Verſammlung, wo
„alle Wirren der politiſchen Leidenſchaft ſich zügellos Luft machen“, dürfe
man ſie nicht ausſetzen.

Zum Zweiten warnte er nochmals vor dem Steuerbewilligungsrechte
der Landſtände; das heiße ein Majeſtätsrecht aufgeben, das ſeit dem
Großen Kurfürſten dem preußiſchen Throne ſeine Selbſtändigkeit, dem
Staate ſeine Macht geſichert habe. Zum Dritten verlangte er wiederum,
daß alle Finanzſachen ausſchließlich dem Vereinigten Landtage zugewieſen
würden. Zum Vierten endlich warnte er vor den Gefahren des unbe-
beſchränkten ſtändiſchen Petitionsrechts, das ſo leicht die europäiſche Macht-
ſtellung des Staates und den Beſtand ſeines Heeres ſchädigen könne.
Hier erinnerte ſich der Prinz offenbar des Streites, den er ſeit ſo vielen
Jahren mit ſeinem Freunde Boyen führte, und lebhaft ſchilderte er nun,
wie die Bewegungspartei in allen Ländern nach Abſchaffung der ſtehenden
Heere ſtrebe, wie ſie ihr Ziel auf Umwegen zu erreichen ſuche, zunächſt
Schwächung der Armee, kürzere Dienſtzeit für die Linie, ſeltenere Uebungen
für die Landwehr verlange. „Daher iſt die Neigung unverkennbar, die
Landwehr auf Koſten der Linie zu erheben und ihre Trennung von der
Linie immer greller zu machen, und zu beweiſen, daß die ſtrenge militä-
riſche Form und Disciplin ihr nicht nöthig ſei und ſie vielmehr die Stel-
lung einer Nationalgarde einzunehmen habe … Wenn Discuſſionen
und Petitionen gedachter Natur dem Vereinigten Landtage preisgegeben
werden und die Preſſe noch mehr als bisher ſchon geſchehen entfeſſelt
wird, iſt das Beſtehen der preußiſchen Landwehr, wie ſie zur wahren Ehre,
zur Wohlfahrt und zum Ruhme des Vaterlandes vor zweiunddreißig
Jahren geſchaffen wurde, eine völlige Unmöglichkeit!!“ Kann aber der
Staat nicht mehr ſeine Armee im Kriege verdoppeln oder verdreifachen,
„ſo tritt Preußen auch von der Stelle, auf welche ſeine Armee es geſtellt
hat, herab.“ — So lebendig ſtand dem Prinzen ſchon vor Augen, was
er nach fünfzehn Jahren ſelbſt erleben und durchkämpfen ſollte. An die
Möglichkeit ſeiner eigenen Thronbeſteigung dachte er jedoch in jenen Tagen
niemals. Vielmehr fuhr er fort: es ſei ſeine Pflicht abzurathen, nicht
von der Erfüllung der alten Verheißungen ſelbſt, wohl aber von dem ein-
geſchlagenen Wege, der leicht dazu führen könne, daß demnächſt eine Con-
ſtitution ertrotzt würde, und der König ſelbſt hätte doch „oft ausgeſprochen,
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hören würde Preußen zu ſein … Aber noch eine andere Pflicht nöthigt

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[608/0622] V. 8. Der Vereinigte Landtag. ein aus den geſündeſten ariſtokratiſchen Kräften des Landes gebildetes Oberhaus; ſein Soldatenverſtand konnte nicht begreifen, warum der König jetzt, da „eine ganz neue ſtändiſche Aera geſchaffen wird“, ſich immer noch zaudernd vorbehielt über die Einrichtung der Herrencurie Weiteres zu be- ſtimmen. Nur in einer geſondert tagenden Erſten Kammer — ſo ſchrieb er, ſein eigenes Schickſal ahnend — würden die königlichen Prinzen einen angemeſſenen Platz finden; den Stürmen einer großen Verſammlung, wo „alle Wirren der politiſchen Leidenſchaft ſich zügellos Luft machen“, dürfe man ſie nicht ausſetzen. Zum Zweiten warnte er nochmals vor dem Steuerbewilligungsrechte der Landſtände; das heiße ein Majeſtätsrecht aufgeben, das ſeit dem Großen Kurfürſten dem preußiſchen Throne ſeine Selbſtändigkeit, dem Staate ſeine Macht geſichert habe. Zum Dritten verlangte er wiederum, daß alle Finanzſachen ausſchließlich dem Vereinigten Landtage zugewieſen würden. Zum Vierten endlich warnte er vor den Gefahren des unbe- beſchränkten ſtändiſchen Petitionsrechts, das ſo leicht die europäiſche Macht- ſtellung des Staates und den Beſtand ſeines Heeres ſchädigen könne. Hier erinnerte ſich der Prinz offenbar des Streites, den er ſeit ſo vielen Jahren mit ſeinem Freunde Boyen führte, und lebhaft ſchilderte er nun, wie die Bewegungspartei in allen Ländern nach Abſchaffung der ſtehenden Heere ſtrebe, wie ſie ihr Ziel auf Umwegen zu erreichen ſuche, zunächſt Schwächung der Armee, kürzere Dienſtzeit für die Linie, ſeltenere Uebungen für die Landwehr verlange. „Daher iſt die Neigung unverkennbar, die Landwehr auf Koſten der Linie zu erheben und ihre Trennung von der Linie immer greller zu machen, und zu beweiſen, daß die ſtrenge militä- riſche Form und Disciplin ihr nicht nöthig ſei und ſie vielmehr die Stel- lung einer Nationalgarde einzunehmen habe … Wenn Discuſſionen und Petitionen gedachter Natur dem Vereinigten Landtage preisgegeben werden und die Preſſe noch mehr als bisher ſchon geſchehen entfeſſelt wird, iſt das Beſtehen der preußiſchen Landwehr, wie ſie zur wahren Ehre, zur Wohlfahrt und zum Ruhme des Vaterlandes vor zweiunddreißig Jahren geſchaffen wurde, eine völlige Unmöglichkeit!!“ Kann aber der Staat nicht mehr ſeine Armee im Kriege verdoppeln oder verdreifachen, „ſo tritt Preußen auch von der Stelle, auf welche ſeine Armee es geſtellt hat, herab.“ — So lebendig ſtand dem Prinzen ſchon vor Augen, was er nach fünfzehn Jahren ſelbſt erleben und durchkämpfen ſollte. An die Möglichkeit ſeiner eigenen Thronbeſteigung dachte er jedoch in jenen Tagen niemals. Vielmehr fuhr er fort: es ſei ſeine Pflicht abzurathen, nicht von der Erfüllung der alten Verheißungen ſelbſt, wohl aber von dem ein- geſchlagenen Wege, der leicht dazu führen könne, daß demnächſt eine Con- ſtitution ertrotzt würde, und der König ſelbſt hätte doch „oft ausgeſprochen, daß eine Conſtitution für Preußen unmöglich ſei, weil es mit derſelben auf- hören würde Preußen zu ſein … Aber noch eine andere Pflicht nöthigt

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Zitationshilfe: Treitschke, Heinrich von: Deutsche Geschichte im Neunzehnten Jahrhundert. Bd. 5: Bis zur März-Revolution. Leipzig, 1894, S. 608. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/treitschke_geschichte05_1894/622>, abgerufen am 24.11.2024.