Etwas genauer wollen wir jedoch noch einige Apparate betrachten, welche automatisch das Ueberschreiten einer vorher bestimmten Temperatur jenes Raumes, in welchem sie aufgestellt sind, anzeigen. Werden diese Automaten für höhere Temperaturen eingestellt, beziehungsweise construirt, so dienen sie dann eben als automatische Feuermelder. Die einfachste Art der letzteren wirkt wieder in der Weise, daß durch sie im gegebenen Falle ein Läutewerk in Thätigkeit gesetzt wird. Man kann dies z. B. so bewirken, daß man in dem zu schützenden Raume Hanffäden mit einem Ende befestigt und durch ein Metallgewicht am zweiten Ende gespannt erhält. Kommen solche Fäden mit Flammen in Berührung, so brennen sie natürlich ab, und die sie spannenden Metallgewichte fallen auf darunter an- gebrachte Taster, durch deren Schluß der Alarm-Apparat in Thätigkeit gesetzt wird. Von verschiedenen Seiten wurde vorgeschlagen, die Bühnen und Schnür- böden unserer Theater mit einem förmlichen Netze solcher Fäden zu versehen und die betreffenden Contacte nicht nur mit Alarmglocken, sondern auch mit Auslöse- vorrichtungen zum automatischen Herablassen der eisernen Courtine, zum Oeffnen der Wasserwechsel, zum Oeffnen einer großen Dachluke oberhalb der Bühne u. dgl. zu benützen. Wir glauben jedoch hierzu bemerken zu sollen, daß der Werth derartiger Einrichtungen ein höchst zweifelhafter ist. Abgesehen davon, daß die Anbringung eines solchen Fadennetzes in einem ohnehin schon durch Seile, Schnüre, Rollen, Decorationsstücke u. s. w. überladenen Raume auf mancherlei Schwierigkeiten stoßen würde, könnten gerade diese Sicherheitsvorrichtungen Anlaß zu großem Unglücke geben. Da die Fäden, wenn sie überhaupt ihren Zweck erfüllen sollen, nicht an geschützten Stellen, sondern überall, wo Feuersgefahr eintreten könnte, angebracht sein müßten, so könnte nur zu leicht durch irgend einen Zufall die Zerstörung eines oder mehrerer Fäden eintreten. Die Folge wäre dann das Niedergehen eines Platzregens auf die Schauspieler, das Herabfallen der Eisencourtine und jedenfalls eine allgemeine Panik.
Wie zahlreiche Fälle gezeigt haben, ist ein Theater fast ausnahmslos ganz verloren, wenn einmal auf der Bühne oder am Schnürboden Feuer ausbricht. Es ist dies nur zu begreiflich, wenn man bedenkt, daß der mit brennbaren Stoffen übervoll behängte Raum allabendlich der Erhitzung durch eine Unzahl von Gas- flammen ausgesetzt ist und so gewissermaßen systematisch zum Verbrennen präparirt wird. Wird die Entzündung nicht im Momente des Entstehens selbst bemerkt und die Flamme ebenso schnell gelöscht als sie entstanden ist, so ist gewöhnlich nichts mehr zu retten; daran dürften auch Automaten obiger Art wenig ändern.
Theater und ähnliche Locale können unserer Ansicht nach gegen Feuersgefahr durch keinerlei Mittel gesichert werden, welche bezwecken, den bereits eingetretenen Brand anzuzeigen oder zu bekämpfen, sondern nur durch solche, welche das Ent- stehen des Brandes so sehr als möglich erschweren. Hierher gehören die baulichen Dispositionen und inneren Einrichtungen, also z. B. die Verwendung von Eisen- traversen an Stelle von Holzbalken, von Drahtseilen an Stelle der Hanfseile u. s. w. Vor allem Anderen aber sind jede Art offener Flammen aus dem Theater zu ver- bannen; da diese Forderung gegenwärtig durch Anwendung des elektrischen Glüh- lichtes ausführbar erscheint,*) wird sie über kurz oder lang von den hierzu beru- fenen Organen wohl auch aufgestellt werden müssen; aber allerdings werden dann ebenso bündige, wie stricte Vorschriften für die Herstellung derartiger Anlagen auf-
*) Vergleiche auch Seite 725 u. f.
Etwas genauer wollen wir jedoch noch einige Apparate betrachten, welche automatiſch das Ueberſchreiten einer vorher beſtimmten Temperatur jenes Raumes, in welchem ſie aufgeſtellt ſind, anzeigen. Werden dieſe Automaten für höhere Temperaturen eingeſtellt, beziehungsweiſe conſtruirt, ſo dienen ſie dann eben als automatiſche Feuermelder. Die einfachſte Art der letzteren wirkt wieder in der Weiſe, daß durch ſie im gegebenen Falle ein Läutewerk in Thätigkeit geſetzt wird. Man kann dies z. B. ſo bewirken, daß man in dem zu ſchützenden Raume Hanffäden mit einem Ende befeſtigt und durch ein Metallgewicht am zweiten Ende geſpannt erhält. Kommen ſolche Fäden mit Flammen in Berührung, ſo brennen ſie natürlich ab, und die ſie ſpannenden Metallgewichte fallen auf darunter an- gebrachte Taſter, durch deren Schluß der Alarm-Apparat in Thätigkeit geſetzt wird. Von verſchiedenen Seiten wurde vorgeſchlagen, die Bühnen und Schnür- böden unſerer Theater mit einem förmlichen Netze ſolcher Fäden zu verſehen und die betreffenden Contacte nicht nur mit Alarmglocken, ſondern auch mit Auslöſe- vorrichtungen zum automatiſchen Herablaſſen der eiſernen Courtine, zum Oeffnen der Waſſerwechſel, zum Oeffnen einer großen Dachluke oberhalb der Bühne u. dgl. zu benützen. Wir glauben jedoch hierzu bemerken zu ſollen, daß der Werth derartiger Einrichtungen ein höchſt zweifelhafter iſt. Abgeſehen davon, daß die Anbringung eines ſolchen Fadennetzes in einem ohnehin ſchon durch Seile, Schnüre, Rollen, Decorationsſtücke u. ſ. w. überladenen Raume auf mancherlei Schwierigkeiten ſtoßen würde, könnten gerade dieſe Sicherheitsvorrichtungen Anlaß zu großem Unglücke geben. Da die Fäden, wenn ſie überhaupt ihren Zweck erfüllen ſollen, nicht an geſchützten Stellen, ſondern überall, wo Feuersgefahr eintreten könnte, angebracht ſein müßten, ſo könnte nur zu leicht durch irgend einen Zufall die Zerſtörung eines oder mehrerer Fäden eintreten. Die Folge wäre dann das Niedergehen eines Platzregens auf die Schauſpieler, das Herabfallen der Eiſencourtine und jedenfalls eine allgemeine Panik.
Wie zahlreiche Fälle gezeigt haben, iſt ein Theater faſt ausnahmslos ganz verloren, wenn einmal auf der Bühne oder am Schnürboden Feuer ausbricht. Es iſt dies nur zu begreiflich, wenn man bedenkt, daß der mit brennbaren Stoffen übervoll behängte Raum allabendlich der Erhitzung durch eine Unzahl von Gas- flammen ausgeſetzt iſt und ſo gewiſſermaßen ſyſtematiſch zum Verbrennen präparirt wird. Wird die Entzündung nicht im Momente des Entſtehens ſelbſt bemerkt und die Flamme ebenſo ſchnell gelöſcht als ſie entſtanden iſt, ſo iſt gewöhnlich nichts mehr zu retten; daran dürften auch Automaten obiger Art wenig ändern.
Theater und ähnliche Locale können unſerer Anſicht nach gegen Feuersgefahr durch keinerlei Mittel geſichert werden, welche bezwecken, den bereits eingetretenen Brand anzuzeigen oder zu bekämpfen, ſondern nur durch ſolche, welche das Ent- ſtehen des Brandes ſo ſehr als möglich erſchweren. Hierher gehören die baulichen Dispoſitionen und inneren Einrichtungen, alſo z. B. die Verwendung von Eiſen- traverſen an Stelle von Holzbalken, von Drahtſeilen an Stelle der Hanfſeile u. ſ. w. Vor allem Anderen aber ſind jede Art offener Flammen aus dem Theater zu ver- bannen; da dieſe Forderung gegenwärtig durch Anwendung des elektriſchen Glüh- lichtes ausführbar erſcheint,*) wird ſie über kurz oder lang von den hierzu beru- fenen Organen wohl auch aufgeſtellt werden müſſen; aber allerdings werden dann ebenſo bündige, wie ſtricte Vorſchriften für die Herſtellung derartiger Anlagen auf-
*) Vergleiche auch Seite 725 u. f.
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[1054/1068]
Etwas genauer wollen wir jedoch noch einige Apparate betrachten, welche
automatiſch das Ueberſchreiten einer vorher beſtimmten Temperatur jenes Raumes,
in welchem ſie aufgeſtellt ſind, anzeigen. Werden dieſe Automaten für höhere
Temperaturen eingeſtellt, beziehungsweiſe conſtruirt, ſo dienen ſie dann eben als
automatiſche Feuermelder. Die einfachſte Art der letzteren wirkt wieder in der
Weiſe, daß durch ſie im gegebenen Falle ein Läutewerk in Thätigkeit geſetzt wird.
Man kann dies z. B. ſo bewirken, daß man in dem zu ſchützenden Raume
Hanffäden mit einem Ende befeſtigt und durch ein Metallgewicht am zweiten Ende
geſpannt erhält. Kommen ſolche Fäden mit Flammen in Berührung, ſo brennen
ſie natürlich ab, und die ſie ſpannenden Metallgewichte fallen auf darunter an-
gebrachte Taſter, durch deren Schluß der Alarm-Apparat in Thätigkeit geſetzt
wird. Von verſchiedenen Seiten wurde vorgeſchlagen, die Bühnen und Schnür-
böden unſerer Theater mit einem förmlichen Netze ſolcher Fäden zu verſehen und
die betreffenden Contacte nicht nur mit Alarmglocken, ſondern auch mit Auslöſe-
vorrichtungen zum automatiſchen Herablaſſen der eiſernen Courtine, zum Oeffnen
der Waſſerwechſel, zum Oeffnen einer großen Dachluke oberhalb der Bühne u. dgl.
zu benützen. Wir glauben jedoch hierzu bemerken zu ſollen, daß der Werth derartiger
Einrichtungen ein höchſt zweifelhafter iſt. Abgeſehen davon, daß die Anbringung
eines ſolchen Fadennetzes in einem ohnehin ſchon durch Seile, Schnüre, Rollen,
Decorationsſtücke u. ſ. w. überladenen Raume auf mancherlei Schwierigkeiten
ſtoßen würde, könnten gerade dieſe Sicherheitsvorrichtungen Anlaß zu großem
Unglücke geben. Da die Fäden, wenn ſie überhaupt ihren Zweck erfüllen ſollen, nicht
an geſchützten Stellen, ſondern überall, wo Feuersgefahr eintreten könnte, angebracht
ſein müßten, ſo könnte nur zu leicht durch irgend einen Zufall die Zerſtörung
eines oder mehrerer Fäden eintreten. Die Folge wäre dann das Niedergehen
eines Platzregens auf die Schauſpieler, das Herabfallen der Eiſencourtine und
jedenfalls eine allgemeine Panik.
Wie zahlreiche Fälle gezeigt haben, iſt ein Theater faſt ausnahmslos ganz
verloren, wenn einmal auf der Bühne oder am Schnürboden Feuer ausbricht.
Es iſt dies nur zu begreiflich, wenn man bedenkt, daß der mit brennbaren Stoffen
übervoll behängte Raum allabendlich der Erhitzung durch eine Unzahl von Gas-
flammen ausgeſetzt iſt und ſo gewiſſermaßen ſyſtematiſch zum Verbrennen präparirt
wird. Wird die Entzündung nicht im Momente des Entſtehens ſelbſt bemerkt und
die Flamme ebenſo ſchnell gelöſcht als ſie entſtanden iſt, ſo iſt gewöhnlich nichts
mehr zu retten; daran dürften auch Automaten obiger Art wenig ändern.
Theater und ähnliche Locale können unſerer Anſicht nach gegen Feuersgefahr
durch keinerlei Mittel geſichert werden, welche bezwecken, den bereits eingetretenen
Brand anzuzeigen oder zu bekämpfen, ſondern nur durch ſolche, welche das Ent-
ſtehen des Brandes ſo ſehr als möglich erſchweren. Hierher gehören die baulichen
Dispoſitionen und inneren Einrichtungen, alſo z. B. die Verwendung von Eiſen-
traverſen an Stelle von Holzbalken, von Drahtſeilen an Stelle der Hanfſeile u. ſ. w.
Vor allem Anderen aber ſind jede Art offener Flammen aus dem Theater zu ver-
bannen; da dieſe Forderung gegenwärtig durch Anwendung des elektriſchen Glüh-
lichtes ausführbar erſcheint, *) wird ſie über kurz oder lang von den hierzu beru-
fenen Organen wohl auch aufgeſtellt werden müſſen; aber allerdings werden dann
ebenſo bündige, wie ſtricte Vorſchriften für die Herſtellung derartiger Anlagen auf-
*) Vergleiche auch Seite 725 u. f.
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Urbanitzky, Alfred von: Die Elektricität im Dienste der Menschheit. Wien; Leipzig, 1885, S. 1054. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/urbanitzky_electricitaet_1885/1068>, abgerufen am 22.11.2024.
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