Valentini, Michael Bernhard: Museum Museorum [...] Schau-Bühne Aller Materialien und Specereyen. Frankfurt (Main), 1704.und Apothecker in Franckfurt am Mayn immer einen grossen Handel getrieben haben und deswegen noch in vorigem 1703. Jahr auch in grosse Strittigkeit gerathen sind/ weilen die letztere vor sich ein Kayserliches Privilegium darüber bekommen haben/ wie damahlen auch in denen wochentlichen Zeitungen ist gemeldet worden. Beyde haben die Beschreibung sehr in Geheim halten/ vor welche der General Tilli vor diesem einem derselben 300. Reichs-Thaler soll gezahlet haben/ wie Simon Paulli in Append. Quadripart. Bot. pag. 577. auß dem Grülingio berichtet. Indessen will dem gemeinem Besten zu gut die wahre Beschreibung derselben dem geneigten und curiosen Leser hiermit umbsonst mittheilen/ wie sie auß dem Manual eines gewissen Apotheckers/ welchem sie von dem Authore/ Herrn Doct. Beyern selbsten/ sub fide Juramenti anvertrauet worden / dechiffriret habe und also lautet: [unleserliches Material]. Aloes succotrinae von der besten q. v. reibe sie klein / schütte darüber so viel [unleserliches Material]. Viol. oder Veilen-Wasser/ daß es vier Finger hoch darüber stehe / setze es an einen warmen Ort/ und lasse es wohl verwahret also drey Tag stehen/ alsdann giesse das gefärbte Wasser sanfft ab/ schütte so offt frisches Veilen-Wasser darzu/ biß die Tinctur, auff vorige Manier/ alle außgezogen sey. Alle diese extrahirte Tinctur nun lasse zusammen gelind abrauchen/ biß ein Extract, wie dicker Honig/ zurück bleibe: Diesem setze noch soviel Violen-Safft zu und inspissire es l. a. zu einer Pillen-Masse/ woraus die Pillen in gewöhnlicher Grösse zu formiren sind. Weilen aber ein gewisser Frantzdischer Edelmann Herrn D. Bohnen zu Leiptzig versichern wollen/ daß ein Extr. Colocynth. darzu gehöre/ Hoeferus hergegen muthmasset/ daß das Diagridium darzu komme/ auch Pomet schreibet/ daß noch viele andere purgantia darunter gemischet würden: So will das Gegentheil auß des Authors/ theils auch D. Schroederi Worten beweissen. Jener/ nemblich Doct. Beyer Seel. schreibet in dem Anno 1647. von diesen Pillen gedruckten Zettul also: "Meine Pilulae Angelicae oder "Englische Pillen sind nichts anderst/ als ein "sonderbar und künstlich Extractum Aloes &amp;c. welche letztere Wort in den heutigen Zettulen/ so insgemein bey die Pillen in allerley Sprachen gegeben werden und sonsten in allem mit dem alten concordiren/ mit allem Fleiß außgelassen worden. Dieser/ als Doct. Schroederus schreibet am Ende des 75. Cap. Lib. 2. in seiner Apothecker-Kunst/ daß ihm zwar nicht erlaubet seye die Beschreibung zu publiciren/ doch dieses zur Nachricht diene/ daß diese Pillen ein Extractum proprie dictum Extracto improprie dicto commixtum seyen. Das erste ist das Extractum aloes cum aq. viol. Das andere der Violen-Safft. Sapienti sat! und Apothecker in Franckfurt am Mayn immer einen grossen Handel getrieben haben und deswegen noch in vorigem 1703. Jahr auch in grosse Strittigkeit gerathen sind/ weilen die letztere vor sich ein Kayserliches Privilegium darüber bekommen haben/ wie damahlen auch in denen wochentlichen Zeitungen ist gemeldet worden. Beyde haben die Beschreibung sehr in Geheim halten/ vor welche der General Tilli vor diesem einem derselben 300. Reichs-Thaler soll gezahlet haben/ wie Simon Paulli in Append. Quadripart. Bot. pag. 577. auß dem Grülingio berichtet. Indessen will dem gemeinem Besten zu gut die wahre Beschreibung derselben dem geneigten und curiosen Leser hiermit umbsonst mittheilen/ wie sie auß dem Manual eines gewissen Apotheckers/ welchem sie von dem Authore/ Herrn Doct. Beyern selbsten/ sub fide Juramenti anvertrauet worden / dechiffriret habe und also lautet: [unleserliches Material]. Aloes succotrinae von der besten q. v. reibe sie klein / schütte darüber so viel [unleserliches Material]. Viol. oder Veilen-Wasser/ daß es vier Finger hoch darüber stehe / setze es an einen warmen Ort/ und lasse es wohl verwahret also drey Tag stehen/ alsdann giesse das gefärbte Wasser sanfft ab/ schütte so offt frisches Veilen-Wasser darzu/ biß die Tinctur, auff vorige Manier/ alle außgezogen sey. Alle diese extrahirte Tinctur nun lasse zusammen gelind abrauchen/ biß ein Extract, wie dicker Honig/ zurück bleibe: Diesem setze noch soviel Violen-Safft zu und inspissire es l. a. zu einer Pillen-Masse/ woraus die Pillen in gewöhnlicher Grösse zu formiren sind. Weilen aber ein gewisser Frantzdischer Edelmann Herrn D. Bohnen zu Leiptzig versichern wollen/ daß ein Extr. Colocynth. darzu gehöre/ Hoeferus hergegen muthmasset/ daß das Diagridium darzu komme/ auch Pomet schreibet/ daß noch viele andere purgantia darunter gemischet würden: So will das Gegentheil auß des Authors/ theils auch D. Schroederi Worten beweissen. Jener/ nemblich Doct. Beyer Seel. schreibet in dem Anno 1647. von diesen Pillen gedruckten Zettul also: "Meine Pilulae Angelicae oder „Englische Pillen sind nichts anderst/ als ein „sonderbar und künstlich Extractum Aloës &amp;c. welche letztere Wort in den heutigen Zettulen/ so insgemein bey die Pillen in allerley Sprachen gegeben werden und sonsten in allem mit dem alten concordiren/ mit allem Fleiß außgelassen worden. Dieser/ als Doct. Schroederus schreibet am Ende des 75. Cap. Lib. 2. in seiner Apothecker-Kunst/ daß ihm zwar nicht erlaubet seye die Beschreibung zu publiciren/ doch dieses zur Nachricht diene/ daß diese Pillen ein Extractum propriè dictum Extracto impropriè dicto commixtum seyen. Das erste ist das Extractum aloes cum aq. viol. Das andere der Violen-Safft. Sapienti sat! <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0423" n="377"/> und Apothecker in Franckfurt am Mayn immer einen grossen Handel getrieben haben und deswegen noch in vorigem 1703. Jahr auch in grosse Strittigkeit gerathen sind/ weilen die letztere vor sich ein Kayserliches Privilegium darüber bekommen haben/ wie damahlen auch in denen wochentlichen Zeitungen ist gemeldet worden. Beyde haben die Beschreibung sehr in Geheim halten/ vor welche der General Tilli vor diesem einem derselben 300. Reichs-Thaler soll gezahlet haben/ wie Simon Paulli in Append. Quadripart. Bot. pag. 577. auß dem Grülingio berichtet. Indessen will dem gemeinem Besten zu gut die wahre Beschreibung derselben dem geneigten und curiosen Leser hiermit umbsonst mittheilen/ wie sie auß dem Manual eines gewissen Apotheckers/ welchem sie von dem Authore/ Herrn Doct. Beyern selbsten/ sub fide Juramenti anvertrauet worden / dechiffriret habe und also lautet: <gap reason="illegible"/>. Aloes succotrinae von der besten q. v. reibe sie klein / schütte darüber so viel <gap reason="illegible"/>. Viol. oder Veilen-Wasser/ daß es vier Finger hoch darüber stehe / setze es an einen warmen Ort/ und lasse es wohl verwahret also drey Tag stehen/ alsdann giesse das gefärbte Wasser sanfft ab/ schütte so offt frisches Veilen-Wasser darzu/ biß die Tinctur, auff vorige Manier/ alle außgezogen sey. Alle diese extrahirte Tinctur nun lasse zusammen gelind abrauchen/ biß ein Extract, wie dicker Honig/ zurück bleibe: Diesem setze noch soviel Violen-Safft zu und inspissire es l. a. zu einer Pillen-Masse/ woraus die Pillen in gewöhnlicher Grösse zu formiren sind. Weilen aber ein gewisser Frantzdischer Edelmann Herrn D. Bohnen zu Leiptzig versichern wollen/ daß ein Extr. Colocynth. darzu gehöre/ Hoeferus hergegen muthmasset/ daß das Diagridium darzu komme/ auch Pomet schreibet/ daß noch viele andere purgantia darunter gemischet würden: So will das Gegentheil auß des Authors/ theils auch D. Schroederi Worten beweissen. Jener/ nemblich Doct. Beyer Seel. schreibet in dem Anno 1647. von diesen Pillen gedruckten Zettul also: "Meine Pilulae Angelicae oder „Englische Pillen sind nichts anderst/ als ein „sonderbar und künstlich Extractum Aloës &amp;amp;c. welche letztere Wort in den heutigen Zettulen/ so insgemein bey die Pillen in allerley Sprachen gegeben werden und sonsten in allem mit dem alten concordiren/ mit allem Fleiß außgelassen worden. Dieser/ als Doct. Schroederus schreibet am Ende des 75. Cap. Lib. 2. in seiner Apothecker-Kunst/ daß ihm zwar nicht erlaubet seye die Beschreibung zu publiciren/ doch dieses zur Nachricht diene/ daß diese Pillen ein Extractum propriè dictum Extracto impropriè dicto commixtum seyen. Das erste ist das Extractum aloes cum aq. viol. Das andere der Violen-Safft. Sapienti sat!</p> </div> </body> </text> </TEI> [377/0423]
und Apothecker in Franckfurt am Mayn immer einen grossen Handel getrieben haben und deswegen noch in vorigem 1703. Jahr auch in grosse Strittigkeit gerathen sind/ weilen die letztere vor sich ein Kayserliches Privilegium darüber bekommen haben/ wie damahlen auch in denen wochentlichen Zeitungen ist gemeldet worden. Beyde haben die Beschreibung sehr in Geheim halten/ vor welche der General Tilli vor diesem einem derselben 300. Reichs-Thaler soll gezahlet haben/ wie Simon Paulli in Append. Quadripart. Bot. pag. 577. auß dem Grülingio berichtet. Indessen will dem gemeinem Besten zu gut die wahre Beschreibung derselben dem geneigten und curiosen Leser hiermit umbsonst mittheilen/ wie sie auß dem Manual eines gewissen Apotheckers/ welchem sie von dem Authore/ Herrn Doct. Beyern selbsten/ sub fide Juramenti anvertrauet worden / dechiffriret habe und also lautet: _ . Aloes succotrinae von der besten q. v. reibe sie klein / schütte darüber so viel _ . Viol. oder Veilen-Wasser/ daß es vier Finger hoch darüber stehe / setze es an einen warmen Ort/ und lasse es wohl verwahret also drey Tag stehen/ alsdann giesse das gefärbte Wasser sanfft ab/ schütte so offt frisches Veilen-Wasser darzu/ biß die Tinctur, auff vorige Manier/ alle außgezogen sey. Alle diese extrahirte Tinctur nun lasse zusammen gelind abrauchen/ biß ein Extract, wie dicker Honig/ zurück bleibe: Diesem setze noch soviel Violen-Safft zu und inspissire es l. a. zu einer Pillen-Masse/ woraus die Pillen in gewöhnlicher Grösse zu formiren sind. Weilen aber ein gewisser Frantzdischer Edelmann Herrn D. Bohnen zu Leiptzig versichern wollen/ daß ein Extr. Colocynth. darzu gehöre/ Hoeferus hergegen muthmasset/ daß das Diagridium darzu komme/ auch Pomet schreibet/ daß noch viele andere purgantia darunter gemischet würden: So will das Gegentheil auß des Authors/ theils auch D. Schroederi Worten beweissen. Jener/ nemblich Doct. Beyer Seel. schreibet in dem Anno 1647. von diesen Pillen gedruckten Zettul also: "Meine Pilulae Angelicae oder „Englische Pillen sind nichts anderst/ als ein „sonderbar und künstlich Extractum Aloës &amp;c. welche letztere Wort in den heutigen Zettulen/ so insgemein bey die Pillen in allerley Sprachen gegeben werden und sonsten in allem mit dem alten concordiren/ mit allem Fleiß außgelassen worden. Dieser/ als Doct. Schroederus schreibet am Ende des 75. Cap. Lib. 2. in seiner Apothecker-Kunst/ daß ihm zwar nicht erlaubet seye die Beschreibung zu publiciren/ doch dieses zur Nachricht diene/ daß diese Pillen ein Extractum propriè dictum Extracto impropriè dicto commixtum seyen. Das erste ist das Extractum aloes cum aq. viol. Das andere der Violen-Safft. Sapienti sat!
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