Valentini, Michael Bernhard: Museum Museorum [...] Schau-Bühne Aller Materialien und Specereyen. Frankfurt (Main), 1704.diese so theure Specerey zu entwenden/ ein wachtsames Aug haben könne. Muß also dieses eines Residenten Pflicht in seinem District seyn/ daß er/ so viel/ als ein Fiscal scharff zusiehet/ nach äusserstem Vermögen zu hüten/ und hüten zu lassen/ daß von den Innländern/ von den Nägeln/ nichts ab handen komme: und ist deßwewegen den Fahrzeugen/ so allda zu Ancker lauffen/ gantz nicht zu trauen/ wann sie auß vorgewendeter Noch wegen/ des bösen Wassers und gut Trinck-Wasser zu haben/ die Nägelein aufsuchen/ viel weniger den eingesessenen zuzulassen/ daß sie selbst mit neuen Pässen und Licentien nach den frembden Comptoiren verreysen/ und Handlung damit treiben/ in dem die Erfahrung mehr als zu viel gelehret hat/ daß sich einige nicht scheuen/ so wol die gemeine Nägeln/ als auch die Mutter-Nägelein zu ihrem eigenen Ruin ausser Land zu führen/ und solten sie es auf Galgen und Ketten wagen. Weßwegen dann obbemeldte Fahrzeuge bey ihrem Abreysen/ und so offt sie die Ancker heben/ sollen visitiret werden; und damit hierinnen desto mehr vigiliret werde/ so haben wir durch öffentliche Notification, unter dato den 9. Novembr. dieses Jahrs/ so wohl in Nieder-Teutscher/ als Maleitscher Sprach aller Orten ein Capital-Belohnung vor diejenige zu wissen gethan/ welche einige Winckel-Händler entdecken oder einholen werden/ daß sie nemlich die Helfft der gantzen Straffe/ so dergl. diebischen Händlern gesetzt werden soll/ haben sollen: Worzu wir noch diese Zusage thun/ daß wir den Außfinder nach seiner Bequemlichkeit avanciren wollen/ dafern die Quantität der entführten Nägelen etwas zu sagen haben wird. Im Fall dann einige Fahr zeuge/ es seyen gleich Chalouppen/ Siampan oder Creubay, dergleichen Nägeln/ oder auch wohl Muscat-Nüß und Muscat-Blumen eingenommen hätten/ und solches entdecket wird/ so sollen die Mahodas, benebenst noch drey biß vier von anderm Volck / so darauff bescheiden/ angehalten/ die Specereyen und alle Güter unter einem Inventario in guter Bewahrung gehalten/ das Fahrzeug an dem Wall geholet/ und alles auf das schleunigste anhero oder auf das nechste Comptoir berichtet/ auch deßwegen Ordres erwartet werden. Was sonsten noch in Acht zu Nehwen. IN Beschreibung der Nägeln-Bäumen sind 1. Die Frucht-tragende 2. die halb-wachsende und 3. die geringere Sorten wohl zu unterscheiden. Unter die Erste sind nicht allein die Alte/ sondern auch die junge Bäume/ so nicht zu tragen beginnen/ oder neulich getragen haben zu rechnen/ solten sie auch nur 10. Schuh hoch von dem Grund biß an das Laub gewachsen seyn. 2. Die halb-wachsende sind zwischen fünff und zehen Schuh hoch. Die dritte Sorte von 11/2. 3. biß 5. Schuh hoch. Die geringere Sträuchlein werden nicht gerechnet/ und ist kein Gefahr deßwegen Red und Antwort zu geben/ wann sie etwa abgehen oder verderben solten. XX. Von dem Nägeln-Baum. DEr Nägeln-Baum ist erst von MaloKov, gekommen: ist angenehm von Geschmack und auch gut zur Medicin. Dieser Nelcken-Baum/ wie auch der Muscatnuß-Bäum/ müssen in einen guten und fetten Grund gepflantzet werden/ dieweilen sie alsdann zu 50. Jahren und länger dauren: Da sie hergegen in einem magern Grund kaum über 30. Jahr stehen können. Vom Octob. an beginnet man solchen zu plücken/ wann sie noch nicht gantz zeitig sind/ und wie der Abriß TAB. II. zeiget/ außsehen; und dauret die Erndte biß in Novembr. Decembr. und Januarium, und wann die Früchte recht trucken sind/ werden sie dargewogen/ und bekommen sie ihre Zahlung. Dieser Baum ist einer sonderlichen Kranckheit unterworffen/ welche von einem kleinen Wurm / so sich in dem Baum verstecket/ und zwischen der Rinde aufhält/ herrühret. Wann nemlich dieser Wurm die Schale in die Ründe durchfrist/ so trauret und stirbt der Baum: indem dieser Wurm nicht auf und nieder kriechet/ sondern nur in die Ründe beisset und wandelt/ eben als wann er an einem Ring von einem End zum andern wanderte. Das Zeichen/ da man sehen kan/ ob der Wurm den Baum umgessen habe/ und derselbe nothwendig verderben müsse/ ist dieses/ wann nemlich einige Blätter niederhangen und schlaff werden. diese so theure Specerey zu entwenden/ ein wachtsames Aug haben könne. Muß also dieses eines Residenten Pflicht in seinem District seyn/ daß er/ so viel/ als ein Fiscal scharff zusiehet/ nach äusserstem Vermögen zu hüten/ und hüten zu lassen/ daß von den Innländern/ von den Nägeln/ nichts ab handen komme: und ist deßwewegen den Fahrzeugen/ so allda zu Ancker lauffen/ gantz nicht zu trauen/ wann sie auß vorgewendeter Noch wegen/ des bösen Wassers und gut Trinck-Wasser zu haben/ die Nägelein aufsuchen/ viel weniger den eingesessenen zuzulassen/ daß sie selbst mit neuen Pässen und Licentien nach den frembden Comptoiren verreysen/ und Handlung damit treiben/ in dem die Erfahrung mehr als zu viel gelehret hat/ daß sich einige nicht scheuen/ so wol die gemeine Nägeln/ als auch die Mutter-Nägelein zu ihrem eigenen Ruin ausser Land zu führen/ und solten sie es auf Galgen und Ketten wagen. Weßwegen dann obbemeldte Fahrzeuge bey ihrem Abreysen/ und so offt sie die Ancker heben/ sollen visitiret werden; und damit hierinnen desto mehr vigiliret werde/ so haben wir durch öffentliche Notification, unter dato den 9. Novembr. dieses Jahrs/ so wohl in Nieder-Teutscher/ als Maleitscher Sprach aller Orten ein Capital-Belohnung vor diejenige zu wissen gethan/ welche einige Winckel-Händler entdecken oder einholen werden/ daß sie nemlich die Helfft der gantzen Straffe/ so dergl. diebischen Händlern gesetzt werden soll/ haben sollen: Worzu wir noch diese Zusage thun/ daß wir den Außfinder nach seiner Bequemlichkeit avanciren wollen/ dafern die Quantität der entführten Nägelen etwas zu sagen haben wird. Im Fall dann einige Fahr zeuge/ es seyen gleich Chalouppen/ Siampan oder Creubay, dergleichen Nägeln/ oder auch wohl Muscat-Nüß und Muscat-Blumen eingenommen hätten/ und solches entdecket wird/ so sollen die Mahodas, benebenst noch drey biß vier von anderm Volck / so darauff bescheiden/ angehalten/ die Specereyen und alle Güter unter einem Inventario in guter Bewahrung gehalten/ das Fahrzeug an dem Wall geholet/ und alles auf das schleunigste anhero oder auf das nechste Comptoir berichtet/ auch deßwegen Ordres erwartet werden. Was sonsten noch in Acht zu Nehwen. IN Beschreibung der Nägeln-Bäumen sind 1. Die Frucht-tragende 2. die halb-wachsende und 3. die geringere Sorten wohl zu unterscheiden. Unter die Erste sind nicht allein die Alte/ sondern auch die junge Bäume/ so nicht zu tragen beginnen/ oder neulich getragen haben zu rechnen/ solten sie auch nur 10. Schuh hoch von dem Grund biß an das Laub gewachsen seyn. 2. Die halb-wachsende sind zwischen fünff und zehen Schuh hoch. Die dritte Sorte von 1½. 3. biß 5. Schuh hoch. Die geringere Sträuchlein werden nicht gerechnet/ und ist kein Gefahr deßwegen Red und Antwort zu geben/ wann sie etwa abgehen oder verderben solten. XX. Von dem Nägeln-Baum. DEr Nägeln-Baum ist erst von MaloKov, gekommen: ist angenehm von Geschmack und auch gut zur Medicin. Dieser Nelcken-Baum/ wie auch der Muscatnuß-Bäum/ müssen in einen guten und fetten Grund gepflantzet werden/ dieweilen sie alsdann zu 50. Jahren und länger dauren: Da sie hergegen in einem magern Grund kaum über 30. Jahr stehen können. Vom Octob. an begiñet man solchen zu plücken/ wañ sie noch nicht gantz zeitig sind/ und wie der Abriß TAB. II. zeiget/ außsehen; und dauret die Erndte biß in Novembr. Decembr. und Januarium, und wann die Früchte recht trucken sind/ werden sie dargewogen/ und bekommen sie ihre Zahlung. Dieser Baum ist einer sonderlichen Kranckheit unterworffen/ welche von einem kleinen Wurm / so sich in dem Baum verstecket/ und zwischen der Rinde aufhält/ herrühret. Wann nemlich dieser Wurm die Schale in die Ründe durchfrist/ so trauret und stirbt der Baum: indem dieser Wurm nicht auf und nieder kriechet/ sondern nur in die Ründe beisset und wandelt/ eben als wann er an einem Ring von einem End zum andern wanderte. Das Zeichen/ da man sehen kan/ ob der Wurm den Baum umgessen habe/ und derselbe nothwendig verderben müsse/ ist dieses/ wann nemlich einige Blätter niederhangen und schlaff werden. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0733" n="77"/> diese so theure Specerey zu entwenden/ ein wachtsames Aug haben könne. Muß also dieses eines Residenten Pflicht in seinem District seyn/ daß er/ so viel/ als ein Fiscal scharff zusiehet/ nach äusserstem Vermögen zu hüten/ und hüten zu lassen/ daß von den Innländern/ von den Nägeln/ nichts ab handen komme: und ist deßwewegen den Fahrzeugen/ so allda zu Ancker lauffen/ gantz nicht zu trauen/ wann sie auß vorgewendeter Noch wegen/ des bösen Wassers und gut Trinck-Wasser zu haben/ die Nägelein aufsuchen/ viel weniger den eingesessenen zuzulassen/ daß sie selbst mit neuen Pässen und Licentien nach den frembden Comptoiren verreysen/ und Handlung damit treiben/ in dem die Erfahrung mehr als zu viel gelehret hat/ daß sich einige nicht scheuen/ so wol die gemeine Nägeln/ als auch die Mutter-Nägelein zu ihrem eigenen Ruin ausser Land zu führen/ und solten sie es auf Galgen und Ketten wagen. Weßwegen dann obbemeldte Fahrzeuge bey ihrem Abreysen/ und so offt sie die Ancker heben/ sollen visitiret werden; und damit hierinnen desto mehr vigiliret werde/ so haben wir durch öffentliche Notification, unter dato den 9. Novembr. dieses Jahrs/ so wohl in Nieder-Teutscher/ als Maleitscher Sprach aller Orten ein Capital-Belohnung vor diejenige zu wissen gethan/ welche einige Winckel-Händler entdecken oder einholen werden/ daß sie nemlich die Helfft der gantzen Straffe/ so dergl. diebischen Händlern gesetzt werden soll/ haben sollen: Worzu wir noch diese Zusage thun/ daß wir den Außfinder nach seiner Bequemlichkeit avanciren wollen/ dafern die Quantität der entführten Nägelen etwas zu sagen haben wird.</p> <p>Im Fall dann einige Fahr zeuge/ es seyen gleich Chalouppen/ Siampan oder Creubay, dergleichen Nägeln/ oder auch wohl Muscat-Nüß und Muscat-Blumen eingenommen hätten/ und solches entdecket wird/ so sollen die Mahodas, benebenst noch drey biß vier von anderm Volck / so darauff bescheiden/ angehalten/ die Specereyen und alle Güter unter einem Inventario in guter Bewahrung gehalten/ das Fahrzeug an dem Wall geholet/ und alles auf das schleunigste anhero oder auf das nechste Comptoir berichtet/ auch deßwegen Ordres erwartet werden.</p> <p>Was sonsten noch in Acht zu Nehwen.</p> <p>IN Beschreibung der Nägeln-Bäumen sind 1. Die Frucht-tragende 2. die halb-wachsende und 3. die geringere Sorten wohl zu unterscheiden.</p> <p>Unter die Erste sind nicht allein die Alte/ sondern auch die junge Bäume/ so nicht zu tragen beginnen/ oder neulich getragen haben zu rechnen/ solten sie auch nur 10. Schuh hoch von dem Grund biß an das Laub gewachsen seyn.</p> <p>2. Die halb-wachsende sind zwischen fünff und zehen Schuh hoch.</p> <p>Die dritte Sorte von 1½. 3. biß 5. Schuh hoch. Die geringere Sträuchlein werden nicht gerechnet/ und ist kein Gefahr deßwegen Red und Antwort zu geben/ wann sie etwa abgehen oder verderben solten.</p> <p>XX.</p> <p>Von dem Nägeln-Baum.</p> <p>DEr Nägeln-Baum ist erst von MaloKov, gekommen: ist angenehm von Geschmack und auch gut zur Medicin.</p> <p>Dieser Nelcken-Baum/ wie auch der Muscatnuß-Bäum/ müssen in einen guten und fetten Grund gepflantzet werden/ dieweilen sie alsdann zu 50. Jahren und länger dauren: Da sie hergegen in einem magern Grund kaum über 30. Jahr stehen können.</p> <p>Vom Octob. an begiñet man solchen zu plücken/ wañ sie noch nicht gantz zeitig sind/ und wie der Abriß TAB. II. zeiget/ außsehen; und dauret die Erndte biß in Novembr. Decembr. und Januarium, und wann die Früchte recht trucken sind/ werden sie dargewogen/ und bekommen sie ihre Zahlung.</p> <p>Dieser Baum ist einer sonderlichen Kranckheit unterworffen/ welche von einem kleinen Wurm / so sich in dem Baum verstecket/ und zwischen der Rinde aufhält/ herrühret. Wann nemlich dieser Wurm die Schale in die Ründe durchfrist/ so trauret und stirbt der Baum: indem dieser Wurm nicht auf und nieder kriechet/ sondern nur in die Ründe beisset und wandelt/ eben als wann er an einem Ring von einem End zum andern wanderte.</p> <p>Das Zeichen/ da man sehen kan/ ob der Wurm den Baum umgessen habe/ und derselbe nothwendig verderben müsse/ ist dieses/ wann nemlich einige Blätter niederhangen und schlaff werden.</p> </div> </body> </text> </TEI> [77/0733]
diese so theure Specerey zu entwenden/ ein wachtsames Aug haben könne. Muß also dieses eines Residenten Pflicht in seinem District seyn/ daß er/ so viel/ als ein Fiscal scharff zusiehet/ nach äusserstem Vermögen zu hüten/ und hüten zu lassen/ daß von den Innländern/ von den Nägeln/ nichts ab handen komme: und ist deßwewegen den Fahrzeugen/ so allda zu Ancker lauffen/ gantz nicht zu trauen/ wann sie auß vorgewendeter Noch wegen/ des bösen Wassers und gut Trinck-Wasser zu haben/ die Nägelein aufsuchen/ viel weniger den eingesessenen zuzulassen/ daß sie selbst mit neuen Pässen und Licentien nach den frembden Comptoiren verreysen/ und Handlung damit treiben/ in dem die Erfahrung mehr als zu viel gelehret hat/ daß sich einige nicht scheuen/ so wol die gemeine Nägeln/ als auch die Mutter-Nägelein zu ihrem eigenen Ruin ausser Land zu führen/ und solten sie es auf Galgen und Ketten wagen. Weßwegen dann obbemeldte Fahrzeuge bey ihrem Abreysen/ und so offt sie die Ancker heben/ sollen visitiret werden; und damit hierinnen desto mehr vigiliret werde/ so haben wir durch öffentliche Notification, unter dato den 9. Novembr. dieses Jahrs/ so wohl in Nieder-Teutscher/ als Maleitscher Sprach aller Orten ein Capital-Belohnung vor diejenige zu wissen gethan/ welche einige Winckel-Händler entdecken oder einholen werden/ daß sie nemlich die Helfft der gantzen Straffe/ so dergl. diebischen Händlern gesetzt werden soll/ haben sollen: Worzu wir noch diese Zusage thun/ daß wir den Außfinder nach seiner Bequemlichkeit avanciren wollen/ dafern die Quantität der entführten Nägelen etwas zu sagen haben wird.
Im Fall dann einige Fahr zeuge/ es seyen gleich Chalouppen/ Siampan oder Creubay, dergleichen Nägeln/ oder auch wohl Muscat-Nüß und Muscat-Blumen eingenommen hätten/ und solches entdecket wird/ so sollen die Mahodas, benebenst noch drey biß vier von anderm Volck / so darauff bescheiden/ angehalten/ die Specereyen und alle Güter unter einem Inventario in guter Bewahrung gehalten/ das Fahrzeug an dem Wall geholet/ und alles auf das schleunigste anhero oder auf das nechste Comptoir berichtet/ auch deßwegen Ordres erwartet werden.
Was sonsten noch in Acht zu Nehwen.
IN Beschreibung der Nägeln-Bäumen sind 1. Die Frucht-tragende 2. die halb-wachsende und 3. die geringere Sorten wohl zu unterscheiden.
Unter die Erste sind nicht allein die Alte/ sondern auch die junge Bäume/ so nicht zu tragen beginnen/ oder neulich getragen haben zu rechnen/ solten sie auch nur 10. Schuh hoch von dem Grund biß an das Laub gewachsen seyn.
2. Die halb-wachsende sind zwischen fünff und zehen Schuh hoch.
Die dritte Sorte von 1½. 3. biß 5. Schuh hoch. Die geringere Sträuchlein werden nicht gerechnet/ und ist kein Gefahr deßwegen Red und Antwort zu geben/ wann sie etwa abgehen oder verderben solten.
XX.
Von dem Nägeln-Baum.
DEr Nägeln-Baum ist erst von MaloKov, gekommen: ist angenehm von Geschmack und auch gut zur Medicin.
Dieser Nelcken-Baum/ wie auch der Muscatnuß-Bäum/ müssen in einen guten und fetten Grund gepflantzet werden/ dieweilen sie alsdann zu 50. Jahren und länger dauren: Da sie hergegen in einem magern Grund kaum über 30. Jahr stehen können.
Vom Octob. an begiñet man solchen zu plücken/ wañ sie noch nicht gantz zeitig sind/ und wie der Abriß TAB. II. zeiget/ außsehen; und dauret die Erndte biß in Novembr. Decembr. und Januarium, und wann die Früchte recht trucken sind/ werden sie dargewogen/ und bekommen sie ihre Zahlung.
Dieser Baum ist einer sonderlichen Kranckheit unterworffen/ welche von einem kleinen Wurm / so sich in dem Baum verstecket/ und zwischen der Rinde aufhält/ herrühret. Wann nemlich dieser Wurm die Schale in die Ründe durchfrist/ so trauret und stirbt der Baum: indem dieser Wurm nicht auf und nieder kriechet/ sondern nur in die Ründe beisset und wandelt/ eben als wann er an einem Ring von einem End zum andern wanderte.
Das Zeichen/ da man sehen kan/ ob der Wurm den Baum umgessen habe/ und derselbe nothwendig verderben müsse/ ist dieses/ wann nemlich einige Blätter niederhangen und schlaff werden.
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