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Dr. Vollmer’s Wörterbuch der Mythologie aller Völker. 3. Aufl. Stuttgart, 1874.

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der Mythologie aller Kulturvölker zu verweisen1, worin man eine bei aller Gedrungenheit hoffentlich genügende Uebersicht der griechisch-römischen Vielgötterei vorgelegt findet. Unter Verzicht auf Vollständigkeit der Darstellung sei daher hier nur so viel auseinandergesetzt. Bei den Griechen treffen wir drei nacheinander auftretende Götterherrschaften, von welchen die dritte und letzte sich fortan behauptete. In der ersten führten Uranos und Gäa das Zepter, in der zweiten Kronos und Rhea; Kronos entthronte nebst seiner Mutter den Uranos, seinen Vater. Ihn und Rhea wiederum verdrängte Zeus, der jüngste Sohn dieses Paares; er gründete nun das dritte Regiment, welches als ein milderes sich darstellt und desshalb dauernd wurde, bestehend aus ihm und seiner Familie, deren Mitglieder fernerhin die "jüngeren" Götter hiessen, im Gegensatz zu den gestürzten älteren. Als der Streit entschieden war, kam es zuvörderst zu einer Theilung des Weltalls, wie sie von Zeus bestimmt wurde, dem Oberhaupte der dritten Herrschaft. Da der letztere zwei ältere Brüder hatte, den Poseidon und Pluton, deren Ansprüche vorzugsweise berücksichtigt werden mussten, gränzte er drei besondere Reiche ab, den Himmel (mit der festen Erde), das Meergebiet und die Unterwelt (den Hades). Er selbst las für sich den Himmel aus, während Poseidon mit dem Wasserreich, Pluton mit der Unterwelt vorlieb nehmen musste: ein Jeder war Oberhaupt in seinem ihm angewiesenen Bezirke, nur dass Zeus die höchste Entscheidung über Alles fortbehauptete, nach Gutdünken vom Himmel her seinen Willen verkündigend. Denn im Himmel (Olympos) schlug er selbst seinen Thron auf, umgeben von Obergöttern, deren Zahl auf zwölf festgesetzt wurde, ihn selbst mitgerechnet. Auch Poseidon gehörte in diese Zwölfzahl, weil er sein Reich im Sonnenlichte der Oberwelt hatte; der unterirdische Pluton dagegen blieb von der Theilnahme an diesem Kreise ausgeschlossen. In Folge dessen pflegte man die Götter häufig in zwei Rubriken zu theilen, in obere und untere, in Superi und Inferi, in Lichtgötter und in Nachtgötter. Die zwölf Gottheiten des Himmels stellten einen abgeschlossenen Götterstaat vor; sie hiessen nach ihren griechischen und römischen Namen: Zeus (Jupiter), Hera (Juno), Phoibos Apollon (Phöbus Apollo), Artemis (Diana), Pallas Athene (Minerva), Hermes (Mercurius), Ares (Mars), Aphrodite (Venus), Hephästos (Vulcanus), Demeter (Ceres), Hestia (Vesta) und Poseidon (Neptunus). Zeus also stand an der Spitze der Gesammtheit, die übrigen Mitglieder erhielten besondere Aemter; ihr König jedoch machte sich nach allen Seiten geltend, auch sonst waren keine unverletzbaren Gränzen für die einzelnen Felder eines Jeden gezogen. Denn sie hatten zwar, wie gesagt, ihre eigenen Funktionen, aber mehrere unter ihnen griffen, wenn es die Umstände mit sich brachten, in die Wirksamkeit der Mitgötter über, mochte auch zuweilen Hader daraus entbrennen; manche aus der Zwölfzahl wurden nach und nach immer reicher ausgestattet, indem diejenigen, die sie riefen, ihnen zeitweise den Machteinfluss anderer Gottheiten zuschrieben. Nicht so verhielt es sich mit Zeus, der als oberster Herrscher seine ihm allein zustehenden Befugnisse unveräusserlich festhielt und seine Gewalt über Alles erstreckte, über das Grösste und Kleinste, das Nächste und Fernste. Wie gross man sich seine Erscheinung dachte, erfahren wir schon aus der Ilias des Homer; aber im erhabensten Bilde, fast dem alleinigen Gott der Christen gleich, zeigt ihn uns Aeschylos, wenn er im Tone der Psalmen singt:

1 Katechismus der Mythologie aller Kulturvölker. Leipzig 1874, dritte Auflage.

der Mythologie aller Kulturvölker zu verweisen1, worin man eine bei aller Gedrungenheit hoffentlich genügende Uebersicht der griechisch-römischen Vielgötterei vorgelegt findet. Unter Verzicht auf Vollständigkeit der Darstellung sei daher hier nur so viel auseinandergesetzt. Bei den Griechen treffen wir drei nacheinander auftretende Götterherrschaften, von welchen die dritte und letzte sich fortan behauptete. In der ersten führten Uranos und Gäa das Zepter, in der zweiten Kronos und Rhea; Kronos entthronte nebst seiner Mutter den Uranos, seinen Vater. Ihn und Rhea wiederum verdrängte Zeus, der jüngste Sohn dieses Paares; er gründete nun das dritte Regiment, welches als ein milderes sich darstellt und desshalb dauernd wurde, bestehend aus ihm und seiner Familie, deren Mitglieder fernerhin die »jüngeren« Götter hiessen, im Gegensatz zu den gestürzten älteren. Als der Streit entschieden war, kam es zuvörderst zu einer Theilung des Weltalls, wie sie von Zeus bestimmt wurde, dem Oberhaupte der dritten Herrschaft. Da der letztere zwei ältere Brüder hatte, den Poseidon und Pluton, deren Ansprüche vorzugsweise berücksichtigt werden mussten, gränzte er drei besondere Reiche ab, den Himmel (mit der festen Erde), das Meergebiet und die Unterwelt (den Hades). Er selbst las für sich den Himmel aus, während Poseidon mit dem Wasserreich, Pluton mit der Unterwelt vorlieb nehmen musste: ein Jeder war Oberhaupt in seinem ihm angewiesenen Bezirke, nur dass Zeus die höchste Entscheidung über Alles fortbehauptete, nach Gutdünken vom Himmel her seinen Willen verkündigend. Denn im Himmel (Olympos) schlug er selbst seinen Thron auf, umgeben von Obergöttern, deren Zahl auf zwölf festgesetzt wurde, ihn selbst mitgerechnet. Auch Poseidon gehörte in diese Zwölfzahl, weil er sein Reich im Sonnenlichte der Oberwelt hatte; der unterirdische Pluton dagegen blieb von der Theilnahme an diesem Kreise ausgeschlossen. In Folge dessen pflegte man die Götter häufig in zwei Rubriken zu theilen, in obere und untere, in Superi und Inferi, in Lichtgötter und in Nachtgötter. Die zwölf Gottheiten des Himmels stellten einen abgeschlossenen Götterstaat vor; sie hiessen nach ihren griechischen und römischen Namen: Zeus (Jupiter), Hera (Juno), Phoibos Apollon (Phöbus Apollo), Artemis (Diana), Pallas Athene (Minerva), Hermes (Mercurius), Ares (Mars), Aphrodite (Venus), Hephästos (Vulcanus), Demeter (Ceres), Hestia (Vesta) und Poseidon (Neptunus). Zeus also stand an der Spitze der Gesammtheit, die übrigen Mitglieder erhielten besondere Aemter; ihr König jedoch machte sich nach allen Seiten geltend, auch sonst waren keine unverletzbaren Gränzen für die einzelnen Felder eines Jeden gezogen. Denn sie hatten zwar, wie gesagt, ihre eigenen Funktionen, aber mehrere unter ihnen griffen, wenn es die Umstände mit sich brachten, in die Wirksamkeit der Mitgötter über, mochte auch zuweilen Hader daraus entbrennen; manche aus der Zwölfzahl wurden nach und nach immer reicher ausgestattet, indem diejenigen, die sie riefen, ihnen zeitweise den Machteinfluss anderer Gottheiten zuschrieben. Nicht so verhielt es sich mit Zeus, der als oberster Herrscher seine ihm allein zustehenden Befugnisse unveräusserlich festhielt und seine Gewalt über Alles erstreckte, über das Grösste und Kleinste, das Nächste und Fernste. Wie gross man sich seine Erscheinung dachte, erfahren wir schon aus der Ilias des Homer; aber im erhabensten Bilde, fast dem alleinigen Gott der Christen gleich, zeigt ihn uns Aeschylos, wenn er im Tone der Psalmen singt:

1 Katechismus der Mythologie aller Kulturvölker. Leipzig 1874, dritte Auflage.
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[LVI/0056] der Mythologie aller Kulturvölker zu verweisen 1, worin man eine bei aller Gedrungenheit hoffentlich genügende Uebersicht der griechisch-römischen Vielgötterei vorgelegt findet. Unter Verzicht auf Vollständigkeit der Darstellung sei daher hier nur so viel auseinandergesetzt. Bei den Griechen treffen wir drei nacheinander auftretende Götterherrschaften, von welchen die dritte und letzte sich fortan behauptete. In der ersten führten Uranos und Gäa das Zepter, in der zweiten Kronos und Rhea; Kronos entthronte nebst seiner Mutter den Uranos, seinen Vater. Ihn und Rhea wiederum verdrängte Zeus, der jüngste Sohn dieses Paares; er gründete nun das dritte Regiment, welches als ein milderes sich darstellt und desshalb dauernd wurde, bestehend aus ihm und seiner Familie, deren Mitglieder fernerhin die »jüngeren« Götter hiessen, im Gegensatz zu den gestürzten älteren. Als der Streit entschieden war, kam es zuvörderst zu einer Theilung des Weltalls, wie sie von Zeus bestimmt wurde, dem Oberhaupte der dritten Herrschaft. Da der letztere zwei ältere Brüder hatte, den Poseidon und Pluton, deren Ansprüche vorzugsweise berücksichtigt werden mussten, gränzte er drei besondere Reiche ab, den Himmel (mit der festen Erde), das Meergebiet und die Unterwelt (den Hades). Er selbst las für sich den Himmel aus, während Poseidon mit dem Wasserreich, Pluton mit der Unterwelt vorlieb nehmen musste: ein Jeder war Oberhaupt in seinem ihm angewiesenen Bezirke, nur dass Zeus die höchste Entscheidung über Alles fortbehauptete, nach Gutdünken vom Himmel her seinen Willen verkündigend. Denn im Himmel (Olympos) schlug er selbst seinen Thron auf, umgeben von Obergöttern, deren Zahl auf zwölf festgesetzt wurde, ihn selbst mitgerechnet. Auch Poseidon gehörte in diese Zwölfzahl, weil er sein Reich im Sonnenlichte der Oberwelt hatte; der unterirdische Pluton dagegen blieb von der Theilnahme an diesem Kreise ausgeschlossen. In Folge dessen pflegte man die Götter häufig in zwei Rubriken zu theilen, in obere und untere, in Superi und Inferi, in Lichtgötter und in Nachtgötter. Die zwölf Gottheiten des Himmels stellten einen abgeschlossenen Götterstaat vor; sie hiessen nach ihren griechischen und römischen Namen: Zeus (Jupiter), Hera (Juno), Phoibos Apollon (Phöbus Apollo), Artemis (Diana), Pallas Athene (Minerva), Hermes (Mercurius), Ares (Mars), Aphrodite (Venus), Hephästos (Vulcanus), Demeter (Ceres), Hestia (Vesta) und Poseidon (Neptunus). Zeus also stand an der Spitze der Gesammtheit, die übrigen Mitglieder erhielten besondere Aemter; ihr König jedoch machte sich nach allen Seiten geltend, auch sonst waren keine unverletzbaren Gränzen für die einzelnen Felder eines Jeden gezogen. Denn sie hatten zwar, wie gesagt, ihre eigenen Funktionen, aber mehrere unter ihnen griffen, wenn es die Umstände mit sich brachten, in die Wirksamkeit der Mitgötter über, mochte auch zuweilen Hader daraus entbrennen; manche aus der Zwölfzahl wurden nach und nach immer reicher ausgestattet, indem diejenigen, die sie riefen, ihnen zeitweise den Machteinfluss anderer Gottheiten zuschrieben. Nicht so verhielt es sich mit Zeus, der als oberster Herrscher seine ihm allein zustehenden Befugnisse unveräusserlich festhielt und seine Gewalt über Alles erstreckte, über das Grösste und Kleinste, das Nächste und Fernste. Wie gross man sich seine Erscheinung dachte, erfahren wir schon aus der Ilias des Homer; aber im erhabensten Bilde, fast dem alleinigen Gott der Christen gleich, zeigt ihn uns Aeschylos, wenn er im Tone der Psalmen singt: 1 Katechismus der Mythologie aller Kulturvölker. Leipzig 1874, dritte Auflage.

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Zitationshilfe: Dr. Vollmer’s Wörterbuch der Mythologie aller Völker. 3. Aufl. Stuttgart, 1874, S. LVI. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/vollmer_mythologie_1874/56>, abgerufen am 04.12.2024.