pwa_280.001 Das ist nun Alles genauer zu erörtern. Es ist angemessen, dass pwa_280.002 die Rede sich gleich von vorn herein als solche ankündige, dass sie pwa_280.003 schon beim ersten Anfange ihren eigenthümlichen Character behaupte pwa_280.004 und bewähre, also dass sie gleich mit einer Einwirkung auf den Willen, pwa_280.005 mit Ueberredung anhebe. Nun ist es aber nicht möglich, schon pwa_280.006 jetzt den Willen auf das bestimmte Ziel hinzulenken, das jenseits der pwa_280.007 Rede liegt, schon jetzt den Zuhörer zu überreden, dass er etwas pwa_280.008 thue: er ist ja noch gar nicht belehrt, was geschehen ist, wie kann pwa_280.009 man ihm da schon sagen, was geschehen solle? Er ist über die pwa_280.010 ganze Sache noch zu gar keiner theoretischen Ueberzeugung gelangt: pwa_280.011 wie kann man da jetzt schon einen practischen Entschluss von ihm pwa_280.012 fordern? Diese eigentliche, volle Ueberredung muss daher nothwendiger pwa_280.013 Weise verspart werden auf den dritten Theil, wo die factische pwa_280.014 und wo die practische Belehrung bereits abgethan und zur Genüge pwa_280.015 ausgeführt sind. Gleichwohl soll das Exordium mit Ueberredung pwa_280.016 beginnen. Das geht nun unter solchen Umständen nur in der Weise, pwa_280.017 dass der Redner die Willfährigkeit der Zuhörer statt auf den beabsichtigten pwa_280.018 Zweck auf sich selbst hinleite, auf sich den Redner, der pwa_280.019 den Zweck beabsichtigt; dass er die Zuhörer zwar noch nicht jenem pwa_280.020 Zwecke, sondern nur noch sich selbst geneigt und wohlwollend zu pwa_280.021 machen suche. Und damit ist denn auch für die eigentliche, volle pwa_280.022 Ueberredung schon genug gewonnen: ist der Zuhörer dem Redner pwa_280.023 einmal geneigt, begleitet er die Worte dessen, der ihn überreden pwa_280.024 will, von Anfang an mit persönlichem Wohlwollen, so ist er damit auch pwa_280.025 schon halb für die Sache gewonnen, und das Wohlwollen für die Person pwa_280.026 wird sich unvermerkt in ein Wohlwollen für deren Zwecke verwandeln. pwa_280.027 Es beginnt also das Exordium und die ganze Rede damit, ut auditorem pwa_280.028 habeas benevolum. Man nennt deshalb diess Anfangsglied auch captatio pwa_280.029 benevolentiae; auch werden zuweilen die Benennungen Exordium pwa_280.030 und Eingang ziemlich ungeschickt auf diese eine Unterabtheilung eingeschränkt. pwa_280.031 Man könnte dieselbe auch den subjectiven Theil nennen: pwa_280.032 denn es handelt sich hier nur noch um die Stellung des redenden pwa_280.033 Subjectes zu der hörenden Versammlung, nicht aber um die factischen pwa_280.034 und practischen und theoretischen Objecte seines Vortrages. Wie aber pwa_280.035 kann nun der Redner sich das Wohlwollen der Zuhörerschaft erwerben? pwa_280.036 Indem er das Gefühl derselben auf wohlthuende Weise berührt durch pwa_280.037 Bescheidenheit, was ihn selbst betrifft, und durch Freundlichkeit gegen pwa_280.038 die Hörer; Beides fliesst in der Regel zusammen: je nachdrücklicher pwa_280.039 der Redner seine eigene Unzulänglichkeit bekennt, je mehr er sich pwa_280.040 selber von dem Rechte nimmt, sich als Lehrer über die Andern zu pwa_280.041 erheben, desto gewinnender ist das für diese Andern; desto mehr fühlen
pwa_280.001 Das ist nun Alles genauer zu erörtern. Es ist angemessen, dass pwa_280.002 die Rede sich gleich von vorn herein als solche ankündige, dass sie pwa_280.003 schon beim ersten Anfange ihren eigenthümlichen Character behaupte pwa_280.004 und bewähre, also dass sie gleich mit einer Einwirkung auf den Willen, pwa_280.005 mit Ueberredung anhebe. Nun ist es aber nicht möglich, schon pwa_280.006 jetzt den Willen auf das bestimmte Ziel hinzulenken, das jenseits der pwa_280.007 Rede liegt, schon jetzt den Zuhörer zu überreden, dass er etwas pwa_280.008 thue: er ist ja noch gar nicht belehrt, was geschehen ist, wie kann pwa_280.009 man ihm da schon sagen, was geschehen solle? Er ist über die pwa_280.010 ganze Sache noch zu gar keiner theoretischen Ueberzeugung gelangt: pwa_280.011 wie kann man da jetzt schon einen practischen Entschluss von ihm pwa_280.012 fordern? Diese eigentliche, volle Ueberredung muss daher nothwendiger pwa_280.013 Weise verspart werden auf den dritten Theil, wo die factische pwa_280.014 und wo die practische Belehrung bereits abgethan und zur Genüge pwa_280.015 ausgeführt sind. Gleichwohl soll das Exordium mit Ueberredung pwa_280.016 beginnen. Das geht nun unter solchen Umständen nur in der Weise, pwa_280.017 dass der Redner die Willfährigkeit der Zuhörer statt auf den beabsichtigten pwa_280.018 Zweck auf sich selbst hinleite, auf sich den Redner, der pwa_280.019 den Zweck beabsichtigt; dass er die Zuhörer zwar noch nicht jenem pwa_280.020 Zwecke, sondern nur noch sich selbst geneigt und wohlwollend zu pwa_280.021 machen suche. Und damit ist denn auch für die eigentliche, volle pwa_280.022 Ueberredung schon genug gewonnen: ist der Zuhörer dem Redner pwa_280.023 einmal geneigt, begleitet er die Worte dessen, der ihn überreden pwa_280.024 will, von Anfang an mit persönlichem Wohlwollen, so ist er damit auch pwa_280.025 schon halb für die Sache gewonnen, und das Wohlwollen für die Person pwa_280.026 wird sich unvermerkt in ein Wohlwollen für deren Zwecke verwandeln. pwa_280.027 Es beginnt also das Exordium und die ganze Rede damit, ut auditorem pwa_280.028 habeas benevolum. Man nennt deshalb diess Anfangsglied auch captatio pwa_280.029 benevolentiae; auch werden zuweilen die Benennungen Exordium pwa_280.030 und Eingang ziemlich ungeschickt auf diese eine Unterabtheilung eingeschränkt. pwa_280.031 Man könnte dieselbe auch den subjectiven Theil nennen: pwa_280.032 denn es handelt sich hier nur noch um die Stellung des redenden pwa_280.033 Subjectes zu der hörenden Versammlung, nicht aber um die factischen pwa_280.034 und practischen und theoretischen Objecte seines Vortrages. Wie aber pwa_280.035 kann nun der Redner sich das Wohlwollen der Zuhörerschaft erwerben? pwa_280.036 Indem er das Gefühl derselben auf wohlthuende Weise berührt durch pwa_280.037 Bescheidenheit, was ihn selbst betrifft, und durch Freundlichkeit gegen pwa_280.038 die Hörer; Beides fliesst in der Regel zusammen: je nachdrücklicher pwa_280.039 der Redner seine eigene Unzulänglichkeit bekennt, je mehr er sich pwa_280.040 selber von dem Rechte nimmt, sich als Lehrer über die Andern zu pwa_280.041 erheben, desto gewinnender ist das für diese Andern; desto mehr fühlen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><pbfacs="#f0298"n="280"/><p><lbn="pwa_280.001"/>
Das ist nun Alles genauer zu erörtern. Es ist angemessen, dass <lbn="pwa_280.002"/>
die Rede sich gleich von vorn herein als solche ankündige, dass sie <lbn="pwa_280.003"/>
schon beim ersten Anfange ihren eigenthümlichen Character behaupte <lbn="pwa_280.004"/>
und bewähre, also dass sie gleich mit einer Einwirkung auf den Willen, <lbn="pwa_280.005"/>
mit Ueberredung anhebe. Nun ist es aber nicht möglich, schon <lbn="pwa_280.006"/>
jetzt den Willen auf das bestimmte Ziel hinzulenken, das jenseits der <lbn="pwa_280.007"/>
Rede liegt, schon jetzt den Zuhörer zu überreden, dass er etwas <lbn="pwa_280.008"/>
thue: er ist ja noch gar nicht belehrt, was geschehen ist, wie kann <lbn="pwa_280.009"/>
man ihm da schon sagen, was geschehen solle? Er ist über die <lbn="pwa_280.010"/>
ganze Sache noch zu gar keiner theoretischen Ueberzeugung gelangt: <lbn="pwa_280.011"/>
wie kann man da jetzt schon einen practischen Entschluss von ihm <lbn="pwa_280.012"/>
fordern? Diese eigentliche, volle Ueberredung muss daher nothwendiger <lbn="pwa_280.013"/>
Weise verspart werden auf den dritten Theil, wo die factische <lbn="pwa_280.014"/>
und wo die practische Belehrung bereits abgethan und zur Genüge <lbn="pwa_280.015"/>
ausgeführt sind. Gleichwohl soll das Exordium mit Ueberredung <lbn="pwa_280.016"/>
beginnen. Das geht nun unter solchen Umständen nur in der Weise, <lbn="pwa_280.017"/>
dass der Redner die Willfährigkeit der Zuhörer statt auf den beabsichtigten <lbn="pwa_280.018"/>
Zweck auf sich selbst hinleite, auf sich den Redner, der <lbn="pwa_280.019"/>
den Zweck beabsichtigt; dass er die Zuhörer zwar noch nicht jenem <lbn="pwa_280.020"/>
Zwecke, sondern nur noch sich selbst geneigt und wohlwollend zu <lbn="pwa_280.021"/>
machen suche. Und damit ist denn auch für die eigentliche, volle <lbn="pwa_280.022"/>
Ueberredung schon genug gewonnen: ist der Zuhörer dem Redner <lbn="pwa_280.023"/>
einmal geneigt, begleitet er die Worte dessen, der ihn überreden <lbn="pwa_280.024"/>
will, von Anfang an mit persönlichem Wohlwollen, so ist er damit auch <lbn="pwa_280.025"/>
schon halb für die Sache gewonnen, und das Wohlwollen für die Person <lbn="pwa_280.026"/>
wird sich unvermerkt in ein Wohlwollen für deren Zwecke verwandeln. <lbn="pwa_280.027"/>
Es beginnt also das Exordium und die ganze Rede damit, ut auditorem <lbn="pwa_280.028"/>
habeas benevolum. Man nennt deshalb diess Anfangsglied auch <hirendition="#i">captatio <lbn="pwa_280.029"/>
benevolentiae;</hi> auch werden zuweilen die Benennungen Exordium <lbn="pwa_280.030"/>
und Eingang ziemlich ungeschickt auf diese eine Unterabtheilung eingeschränkt. <lbn="pwa_280.031"/>
Man könnte dieselbe auch den subjectiven Theil nennen: <lbn="pwa_280.032"/>
denn es handelt sich hier nur noch um die Stellung des redenden <lbn="pwa_280.033"/>
Subjectes zu der hörenden Versammlung, nicht aber um die factischen <lbn="pwa_280.034"/>
und practischen und theoretischen Objecte seines Vortrages. Wie aber <lbn="pwa_280.035"/>
kann nun der Redner sich das Wohlwollen der Zuhörerschaft erwerben? <lbn="pwa_280.036"/>
Indem er das Gefühl derselben auf wohlthuende Weise berührt durch <lbn="pwa_280.037"/>
Bescheidenheit, was ihn selbst betrifft, und durch Freundlichkeit gegen <lbn="pwa_280.038"/>
die Hörer; Beides fliesst in der Regel zusammen: je nachdrücklicher <lbn="pwa_280.039"/>
der Redner seine eigene Unzulänglichkeit bekennt, je mehr er sich <lbn="pwa_280.040"/>
selber von dem Rechte nimmt, sich als Lehrer über die Andern zu <lbn="pwa_280.041"/>
erheben, desto gewinnender ist das für diese Andern; desto mehr fühlen
</p></div></div></div></div></body></text></TEI>
[280/0298]
pwa_280.001
Das ist nun Alles genauer zu erörtern. Es ist angemessen, dass pwa_280.002
die Rede sich gleich von vorn herein als solche ankündige, dass sie pwa_280.003
schon beim ersten Anfange ihren eigenthümlichen Character behaupte pwa_280.004
und bewähre, also dass sie gleich mit einer Einwirkung auf den Willen, pwa_280.005
mit Ueberredung anhebe. Nun ist es aber nicht möglich, schon pwa_280.006
jetzt den Willen auf das bestimmte Ziel hinzulenken, das jenseits der pwa_280.007
Rede liegt, schon jetzt den Zuhörer zu überreden, dass er etwas pwa_280.008
thue: er ist ja noch gar nicht belehrt, was geschehen ist, wie kann pwa_280.009
man ihm da schon sagen, was geschehen solle? Er ist über die pwa_280.010
ganze Sache noch zu gar keiner theoretischen Ueberzeugung gelangt: pwa_280.011
wie kann man da jetzt schon einen practischen Entschluss von ihm pwa_280.012
fordern? Diese eigentliche, volle Ueberredung muss daher nothwendiger pwa_280.013
Weise verspart werden auf den dritten Theil, wo die factische pwa_280.014
und wo die practische Belehrung bereits abgethan und zur Genüge pwa_280.015
ausgeführt sind. Gleichwohl soll das Exordium mit Ueberredung pwa_280.016
beginnen. Das geht nun unter solchen Umständen nur in der Weise, pwa_280.017
dass der Redner die Willfährigkeit der Zuhörer statt auf den beabsichtigten pwa_280.018
Zweck auf sich selbst hinleite, auf sich den Redner, der pwa_280.019
den Zweck beabsichtigt; dass er die Zuhörer zwar noch nicht jenem pwa_280.020
Zwecke, sondern nur noch sich selbst geneigt und wohlwollend zu pwa_280.021
machen suche. Und damit ist denn auch für die eigentliche, volle pwa_280.022
Ueberredung schon genug gewonnen: ist der Zuhörer dem Redner pwa_280.023
einmal geneigt, begleitet er die Worte dessen, der ihn überreden pwa_280.024
will, von Anfang an mit persönlichem Wohlwollen, so ist er damit auch pwa_280.025
schon halb für die Sache gewonnen, und das Wohlwollen für die Person pwa_280.026
wird sich unvermerkt in ein Wohlwollen für deren Zwecke verwandeln. pwa_280.027
Es beginnt also das Exordium und die ganze Rede damit, ut auditorem pwa_280.028
habeas benevolum. Man nennt deshalb diess Anfangsglied auch captatio pwa_280.029
benevolentiae; auch werden zuweilen die Benennungen Exordium pwa_280.030
und Eingang ziemlich ungeschickt auf diese eine Unterabtheilung eingeschränkt. pwa_280.031
Man könnte dieselbe auch den subjectiven Theil nennen: pwa_280.032
denn es handelt sich hier nur noch um die Stellung des redenden pwa_280.033
Subjectes zu der hörenden Versammlung, nicht aber um die factischen pwa_280.034
und practischen und theoretischen Objecte seines Vortrages. Wie aber pwa_280.035
kann nun der Redner sich das Wohlwollen der Zuhörerschaft erwerben? pwa_280.036
Indem er das Gefühl derselben auf wohlthuende Weise berührt durch pwa_280.037
Bescheidenheit, was ihn selbst betrifft, und durch Freundlichkeit gegen pwa_280.038
die Hörer; Beides fliesst in der Regel zusammen: je nachdrücklicher pwa_280.039
der Redner seine eigene Unzulänglichkeit bekennt, je mehr er sich pwa_280.040
selber von dem Rechte nimmt, sich als Lehrer über die Andern zu pwa_280.041
erheben, desto gewinnender ist das für diese Andern; desto mehr fühlen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Technische Universität Darmstadt, Universität Stuttgart: Bereitstellung der Scan-Digitalisate und der Texttranskription.
(2015-09-30T09:54:39Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
TextGrid/DARIAH-DE: Langfristige Bereitstellung der TextGrid/DARIAH-DE-Repository-Ausgabe
Stefan Alscher: Bearbeitung der digitalen Edition - Annotation des Metaphernbegriffs
Hans-Werner Bartz: Bearbeitung der digitalen Edition - Tustep-Unterstützung
Michael Bender: Bearbeitung der digitalen Edition - Koordination, Konzeption (Korpusaufbau, Annotationsschema, Workflow, Publikationsformen), Annotation des Metaphernbegriffs, XML-Auszeichnung)
Leonie Blumenschein: Bearbeitung der digitalen Edition - XML-Auszeichnung
David Glück: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung, Annotation des Metaphernbegriffs, XSL+JavaScript
Constanze Hahn: Bearbeitung der digitalen Edition - Korpusaufbau, XML-Auszeichnung
Philipp Hegel: Bearbeitung der digitalen Edition - XML/XSL/CSS-Unterstützung
Andrea Rapp: ePoetics-Projekt-Koordination
Sandra Richter: ePoetics-Projekt-Koordination
Weitere Informationen:
Bogensignaturen: keine Angabe;
Druckfehler: keine Angabe;
fremdsprachliches Material: gekennzeichnet;
Geminations-/Abkürzungsstriche: wie Vorlage;
Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage;
i/j in Fraktur: wie Vorlage;
I/J in Fraktur: wie Vorlage;
Kolumnentitel: nicht übernommen;
Kustoden: nicht übernommen;
langes s (ſ): wie Vorlage;
Normalisierungen: keine;
rundes r (ꝛ): wie Vorlage;
Seitenumbrüche markiert: ja;
Silbentrennung: nicht übernommen;
u/v bzw. U/V: wie Vorlage;
Vokale mit übergest. e: wie Vorlage;
Vollständigkeit: vollständig erfasst;
Zeichensetzung: wie Vorlage;
Zeilenumbrüche markiert: ja;
Wackernagel, Wilhelm: Poetik, Rhetorik und Stilistik: Academische Vorlesungen. Hrsg. v. L. Sieber. Halle, 1873, S. 280. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wackernagel_poetik_1873/298>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.