Wagner, Richard: Das Kunstwerk der Zukunft. Leipzig, 1850.Gesetzgeber der Genossenschaft erhebt, um von dieser Höhe Geſetzgeber der Genoſſenſchaft erhebt, um von dieſer Höhe <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0231" n="215"/><hi rendition="#g">Geſetzgeber</hi> der Genoſſenſchaft erhebt, um von dieſer Höhe<lb/> vollkommen wieder in die Genoſſenſchaft aufzugehen. Das<lb/> Wirken dieſes Geſetzgebens iſt daher immer nur ein <hi rendition="#g">periodi¬<lb/> ſches</hi>, das nur auf den einen beſonderen, von ihm aus<lb/> ſeiner Individualität angeregten, und zum gemeinſamen<lb/> künſtleriſchen Gegenſtand erhobenen Fall ſich zu erſtrecken<lb/> hat; es iſt daher keineswegs ein auf <hi rendition="#g">alle</hi> Fälle ſich aus¬<lb/> dehnendes. Die Diktatur des dichteriſchen Darſtellens iſt na¬<lb/> turgemäß zugleich mit der Erreichung ſeiner Abſicht zu<lb/> Ende, eben dieſer Abſicht, die er zu einer gemeinſamen erhoben<lb/> hatte und in die er aufging, ſobald ſie als eine gemeinſame<lb/> ſich der Gemeinſamkeit mittheilte. Jeder einzelne Genoſſe<lb/> vermag ſich zur Ausübung dieſer Diktatur zu erheben,<lb/> wenn er eine beſondere, ſeiner Individualität in dem Maße<lb/> entſprechende Abſicht kund zu geben hat, daß er ſie zu einer<lb/> gemeinſchaftlichen zu erheben vermag; denn in derjenigen<lb/> künſtleriſchen Genoſſenſchaft, <hi rendition="#g">die zu keinem anderen<lb/> Zwecke</hi>, <hi rendition="#g">als zu dem der Befriedigung gemein¬<lb/> ſchaftlichen Kunſtdranges ſich vereinigt</hi>, kann un¬<lb/> möglich je etwas Anderes zu maßgebender, geſetzlicher Be¬<lb/> ſtimmung gelangen, als das, was die gemeinſchaftliche Be¬<lb/> friedigung herbeiführt, alſo <hi rendition="#g">die Kunſt ſelbſt und die<lb/> Geſetze</hi>, <hi rendition="#g">welche</hi>, <hi rendition="#g">in der Vereinigung des Indivi¬<lb/> duellen mit dem Allgemeinen</hi>, <hi rendition="#g">ihre vollkommen¬<lb/> ſten Erſcheinungen ermöglichen</hi>. —</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [215/0231]
Geſetzgeber der Genoſſenſchaft erhebt, um von dieſer Höhe
vollkommen wieder in die Genoſſenſchaft aufzugehen. Das
Wirken dieſes Geſetzgebens iſt daher immer nur ein periodi¬
ſches, das nur auf den einen beſonderen, von ihm aus
ſeiner Individualität angeregten, und zum gemeinſamen
künſtleriſchen Gegenſtand erhobenen Fall ſich zu erſtrecken
hat; es iſt daher keineswegs ein auf alle Fälle ſich aus¬
dehnendes. Die Diktatur des dichteriſchen Darſtellens iſt na¬
turgemäß zugleich mit der Erreichung ſeiner Abſicht zu
Ende, eben dieſer Abſicht, die er zu einer gemeinſamen erhoben
hatte und in die er aufging, ſobald ſie als eine gemeinſame
ſich der Gemeinſamkeit mittheilte. Jeder einzelne Genoſſe
vermag ſich zur Ausübung dieſer Diktatur zu erheben,
wenn er eine beſondere, ſeiner Individualität in dem Maße
entſprechende Abſicht kund zu geben hat, daß er ſie zu einer
gemeinſchaftlichen zu erheben vermag; denn in derjenigen
künſtleriſchen Genoſſenſchaft, die zu keinem anderen
Zwecke, als zu dem der Befriedigung gemein¬
ſchaftlichen Kunſtdranges ſich vereinigt, kann un¬
möglich je etwas Anderes zu maßgebender, geſetzlicher Be¬
ſtimmung gelangen, als das, was die gemeinſchaftliche Be¬
friedigung herbeiführt, alſo die Kunſt ſelbſt und die
Geſetze, welche, in der Vereinigung des Indivi¬
duellen mit dem Allgemeinen, ihre vollkommen¬
ſten Erſcheinungen ermöglichen. —
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde von OCR-Software automatisch erfasst und anschließend gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien von Muttersprachlern nachkontrolliert. Es wurde gemäß dem DTA-Basisformat in XML/TEI P5 kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |