reichen Häuserbesitzer. Der Bauer geht frei aus, so wie Künstler, Handwerker und Gelehrte, wenn diese auch Häuser haben. Die letzten bekommen noch dazu, wenn sie nicht in Aemtern stehen, oh- ne Ausnahme, Pension, sobald sie nur beweisen können, daß sie auf einer Universität gewesen sind. Das Militair wird gänzlich abgeschaft. Diesen Vorschlag thut jedoch der König durch Couriere al- len andern Mächten, und kömmt mit ihnen überein, daß sie einander, wenn sie Streitigkeiten haben, beim Reichskammergerichte verklagen wollen. Alles, was die Soldaten bisher gekostet haben, wird auf hohe und niedre Schulen, nicht nur in jedem kleinen Städtchen, sondern auch auf Dör- fern verwendet, damit die Bauern aufgeklärt wer- den. Das Justizwesen im Lande wird verändert, und zwar dergestalt, daß der Prediger und der vor- nehmste Schulmann jedes Orts nebst einigen Ge- richtspersonen alles unentgeldlich entscheiden. Alle Jahre werden dem König, als Oberrichter, die schwersten Sachen in allen seinen Provinzen, die bloß darum nicht entschieden werden konnten, weil sich die Partheien nicht fügen wollten, vorgelegt; und er entscheidet sie durch einen Machtsprnch. Die Juden werden nebst den abgeschaften Solda- ten aus dem Lande verwiesen; jedoch bekommen die
letz-
reichen Haͤuſerbeſitzer. Der Bauer geht frei aus, ſo wie Kuͤnſtler, Handwerker und Gelehrte, wenn dieſe auch Haͤuſer haben. Die letzten bekommen noch dazu, wenn ſie nicht in Aemtern ſtehen, oh- ne Ausnahme, Penſion, ſobald ſie nur beweiſen koͤnnen, daß ſie auf einer Univerſitaͤt geweſen ſind. Das Militair wird gaͤnzlich abgeſchaft. Dieſen Vorſchlag thut jedoch der Koͤnig durch Couriere al- len andern Maͤchten, und koͤmmt mit ihnen uͤberein, daß ſie einander, wenn ſie Streitigkeiten haben, beim Reichskammergerichte verklagen wollen. Alles, was die Soldaten bisher gekoſtet haben, wird auf hohe und niedre Schulen, nicht nur in jedem kleinen Staͤdtchen, ſondern auch auf Doͤr- fern verwendet, damit die Bauern aufgeklaͤrt wer- den. Das Juſtizweſen im Lande wird veraͤndert, und zwar dergeſtalt, daß der Prediger und der vor- nehmſte Schulmann jedes Orts nebſt einigen Ge- richtsperſonen alles unentgeldlich entſcheiden. Alle Jahre werden dem Koͤnig, als Oberrichter, die ſchwerſten Sachen in allen ſeinen Provinzen, die bloß darum nicht entſchieden werden konnten, weil ſich die Partheien nicht fuͤgen wollten, vorgelegt; und er entſcheidet ſie durch einen Machtſprnch. Die Juden werden nebſt den abgeſchaften Solda- ten aus dem Lande verwieſen; jedoch bekommen die
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reichen Haͤuſerbeſitzer. Der Bauer geht frei aus,
ſo wie Kuͤnſtler, Handwerker und Gelehrte, wenn
dieſe auch Haͤuſer haben. Die letzten bekommen
noch dazu, wenn ſie nicht in Aemtern ſtehen, oh-
ne Ausnahme, Penſion, ſobald ſie nur beweiſen
koͤnnen, daß ſie auf einer Univerſitaͤt geweſen ſind.
Das Militair wird gaͤnzlich abgeſchaft. Dieſen
Vorſchlag thut jedoch der Koͤnig durch Couriere al-
len andern Maͤchten, und koͤmmt mit ihnen
uͤberein, daß ſie einander, wenn ſie Streitigkeiten
haben, beim Reichskammergerichte verklagen wollen.
Alles, was die Soldaten bisher gekoſtet haben,
wird auf hohe und niedre Schulen, nicht nur in
jedem kleinen Staͤdtchen, ſondern auch auf Doͤr-
fern verwendet, damit die Bauern aufgeklaͤrt wer-
den. Das Juſtizweſen im Lande wird veraͤndert,
und zwar dergeſtalt, daß der Prediger und der vor-
nehmſte Schulmann jedes Orts nebſt einigen Ge-
richtsperſonen alles unentgeldlich entſcheiden. Alle
Jahre werden dem Koͤnig, als Oberrichter, die
ſchwerſten Sachen in allen ſeinen Provinzen, die
bloß darum nicht entſchieden werden konnten, weil
ſich die Partheien nicht fuͤgen wollten, vorgelegt;
und er entſcheidet ſie durch einen Machtſprnch.
Die Juden werden nebſt den abgeſchaften Solda-
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Wallenrodt, Johanna Isabella Eleonore von: Fritz, der Mann wie er nicht seyn sollte oder die Folgen einer übeln Erziehung. Bd. 1. Gera, 1800, S. 52. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wallenrodt_fritz01_1800/58>, abgerufen am 21.11.2024.
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