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Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 3. Leipzig, 1873.

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Leibeigener.

Ein Leibeigener ist ein leiblich Gut. - Graf, 42, 149.

Er wird als Sache betrachtet. (S. Eigener 2, 4 u. 5, Eigenmann 1 und Eigenschaft 5.)

Mhd.: Eyn leibeygener ist ein leiblich guet. (Hertius, 68.)


Leibeigenschaft.

* Es ist keine schlimmere Leibeigenschaft als sein eigener Sklave sein.

Aehnlich russisch Altmann VI, 429.


Leiben.

1 Was wohl leibt, das seelt übel; was wohl seelt, das leibt übel. - Eiselein, 418; Simrock, 6301a.

Mit Bezug auf das Fasten.

2 Wenn sich's hier wohl leibt, es wird sich dort wohl seelen.

"Was Himmel, wer sie (grosse Summe Goldes) wol hette! das ist jhr eckerlein, Paradies vnd Himmelreich, das sie ewig hieblieben, sie nemen hie rheinisch Gold vnd liessen einem das Vngrisch. Was Himmel! Wenn sichs hie nur wol leibete, es würde sich dort wol seelen." (Fischer, Psalter, 303c.)

*3 Wie er leibt und lebt. - Braun, I, 2213.

*4 Wie er leibt und lebt, von Kopf bis zu Fuss. - Eiselein, 418.


Leibesarmuth.

Leibesarmuth ist beschwerlich, aber Geistesarmuth ist gefährlich.


Leibeserben.

An Leibeserben fällt das Eigen (s. d.) lediglich. - Graf, 188, 21.

Das deutsche Erbrecht gründet sich ursprünglich nur auf Sippe, d. i. eheliche Verwandtschaft, nahe und fern, Vater, Kinder und alle Vettern. Es liegt in der Natur des deutschen Erbrechts, dass das Erbe nur in der Familie sich vererbe, d. h. was der Sinn des obigen Sprichworts ist, nur an Leibeserben falle. (S. Erbschaft 3.)

Mhd.: An lip erben vallz daz aigen ledeclich. (Gaupp, 146.)

Böhm.: Matka pri synu neni napadnice. (Celakovsky, 347.)


Leibesgestalt.

Was an Leibesgestalt abgeht, geht an Gemüth und Kunst wieder zu.


Leibeskraft.

1 Wer leibeskrefft vielleicht ist ohn, der ist desto ein klügrer man.

Lat.: Ingenio plenus uir, uiribus extat egenus. (Loci comm., 148.)

*2 Aus Leibeskräften. - Braun, I, 2214.


Leibesleben.

Bei Leibesleben gibt's kein Erbe.

Dän.: I midt levens live tör man ei om arven kive. (Prov. dan., 38.)


Leibesnoth.

1 Leibesnoth bricht das Recht. (S. Noth.) - Graf, 389, 539; Petri, II, 435.

Dem Hungertode gegenüber sind z. B. Eingriffe in fremdes Eigenthum gestattet. Im Plattdeutschen: Lyvesnot brikt dat recht. (Reinke de Voss, III, 4, 4616.)

2 Leibesnoth und Herrengebot ist ausgeschlossen. (S. Hungersnoth 5.) - Graf, 389, 548.

Mhd.: Leibes not und herrengebot ausgeschlossen. (Grimm, I, 751.)


Leibesstrafe.

Die Leibs Straff hebt all Geldstraff auf. - Weingarten, II, 391, 46.


Leibfarbe.

1 Leibfarb und Liebfarb schiessen bald ab. - Parömiakon, 689.

2 Man muss jedem seine Leibfarbe, seine Leibspeise und seine Leibreligion lassen.

Dies nordamerikanische Sprichwort charakterisirt hinlänglich den Geist der religiösen Duldsamkeit in den nordamerikanischen Freistaaten.


Leibgarde.

* Er ist von der Leibgarde. (S. Prätorianer.) - Faselius, 79.


Leibgeding (s. Leibgut).

1 Leibgedinge folgt dem Manne nicht. - Graf, 134, 102.

Bezieht sich auf eine Bestimmung im Kaiserrecht, wonach der Frau das Leibgedinge so bestellt werden kann, dass es ihr "ewiglich" verbleibt; dann folgt es freilich nach dem Tode der Witwe den berechtigten männlichen Erben nicht, aber es ist dann auch wol kein Leibgedinge mehr.

[Spaltenumbruch] 2 Leibgedinge geht wieder an des Mannes Erben. - Graf, 154, 103 u. 195, 94.

Da das Leibgedinge blos eine Nutzniessung aus einem Gute für die Frau war, so lange sie lebte, so blieb der Betrag nach ihrem Tode natürlich den Erben ihres Mannes.

Mhd.: Daz lipgedinge geht wider an des mannes erben. (Gaupp, Das alte magdeburger u. s. w. Recht, 235, 28.)

3 Leibgedinge ist der Frauen Lehn. - Graf, 154, 101.

Um der Frau auch im Witwenstande ein sorgenfreies Bestehen zu sichern, ward ihr Leibgedinge, Leibzucht oder Witthum gewährt. Der Mann bestellte vor oder nach Schliessung der Ehe für den Leib, d. i. das Leben der Frau ein dingliches Nutzungsrecht an seinen Liegenschaften. Nach solcher Bestellung ging zwar das Eigenthum am liegenden Gute auf des Mannes männliche Erben über, blieb aber, so lange die Witwe lebte, ein sehr beschränktes Recht. (S. Leibzucht.) "Das leibgedinge der frawen lehen ist." (Klingen, 133a, 1.)

4 Wer gross Leibgeding hat, stirbt nicht gern. - Simrock, 12367.


Leibgut.

1 Leibgut gewinnt Hauptgut. - Eiselein, 418.

Starb die Witwe, die ein Leibgedinge bezogen hatte, so konnten ihre Erben den Brautschatz oder das Hauptgut nicht zurückfordern, sondern mussten es als verschwunden ansehen.

2 Leibgut schwindet Hauptgut (Leibgeding). - Sutor, 335; Eisenhart, 143; Estor, III, 496; Hillebrand, 1271, 180; Hertius, II, 22; Pistor., VI, 62; Eiselein, 418; Runde, 596; Simrock, 6297; Graf, 155, 113.

Das Leibgut oder Leibgedinge besteht in einem im Ehevertrage der einst zur Witwe werdenden Braut oder Frau ausgesetzten Unterhalte und richtet sich nach dem eingebrachten Brautschatze (d. i. Hauptgut) derselben. Daher geht der Sinn des Sprichworts dahin, dass der Brautschatz von den Erben derselben nicht zurückgefordert werden könne, sondern weil sie während ihres Witwenstandes einen entsprechenden Unterhalt dafür bezogen, als verschwunden anzusehen sei. Die Witwe hat nach dem Tode ihres Mannes die Wahl, den Brautschatz zurückzufordern, oder das Leibgedinge anzunehmen; thut sie das erstere, so verliert sie das letztere; nimmt sie dieses, so muss sie auf jenes verzichten.


Leibhuhn.

Leibhuhn folgt dem Unfreien allenthalben. - Graf, 60, 251; Dreyer, III, 1313.

Das Leibhuhn bezeichnet die Abgabe der Hörigen an ihren Schutzherrn, und das Sprichwort drückt die Rechtsansicht aus, dass die Freiheit nicht so wie die Hörigkeit (s. Luft) ersessen werden kann, sondern dass die Pflicht dem Unfreien überall hinfolge.


Leibrock.

Zieh' den Leibrock an, zieh' den Leibrock an, am Sackrock sind keine Knöpfe dran. (Dönhofstädt.)


Leibsache.

Leibsachen und Geldsachen sind zweierlei. - Graf, 341, 345.

Es war zur Regel geworden, dass vorzugsweise nur der Angriff auf Leib und Leben mit dem Tode, das Vermögen betreffendes Unrecht in den meisten Fällen auf andere Weise gebüsst wurde.


Leibschaden.

*1 Ear hot'n Leibschada unter'm Hut. - Nefflen, 457.

Er ist im Kopf nicht richtig, ist überspannt, oder blöde, ein Halbnarr oder Einfaltspinsel.

*2 Er hat einen Leibschaden, fünf Finger über der Nase. (Oberösterreich.)

Es ist ein beschränkter Kopf, ein dummer Mensch.


Leibschmerz, s. Leifpein.

Leibwache.

1 Eine treue Leibwache verhütet viel Unglück.

*2 Er ist aus der Leibwache der Prätoren. (Altgr.)

Wer auf jeden Wink und ohne weitere Prüfung erhaltene Befehle vollstreckt. In diesem Sinne reden wir noch jetzt von Prätorianern. Die Diener der Prätoren bedurften keiner andern Entschuldigung für ihre Handlungsweise als die: Wir haben es auf Befehl des Prätors gethan; die Anklage fiel dann auf diesen zurück.


Leibzucht.

Leibzucht kann den Frauen niemand brechen. (S. Leibgedinge 3 und Witthum.) - Graf, 154, 105.

Mhd.: Liftucht ne kan den vrouwen neman breken. (Sachsenspiegel, I, 21, 2.)


Leichdorn.

1 Lei Eibom de hett'n Leikdorn an de Fot, wenn de hum drückt, gifft Waternoth. - Kern, 1254.

Danach gibt es Regen, wenn die Leichdornen drücken oder schmerzen.

*2 Einem auf den Leichdorn treten.


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Leibeigener.

Ein Leibeigener ist ein leiblich Gut.Graf, 42, 149.

Er wird als Sache betrachtet. (S. Eigener 2, 4 u. 5, Eigenmann 1 und Eigenschaft 5.)

Mhd.: Eyn leibeygener ist ein leiblich guet. (Hertius, 68.)


Leibeigenschaft.

* Es ist keine schlimmere Leibeigenschaft als sein eigener Sklave sein.

Aehnlich russisch Altmann VI, 429.


Leiben.

1 Was wohl leibt, das seelt übel; was wohl seelt, das leibt übel.Eiselein, 418; Simrock, 6301a.

Mit Bezug auf das Fasten.

2 Wenn sich's hier wohl leibt, es wird sich dort wohl seelen.

„Was Himmel, wer sie (grosse Summe Goldes) wol hette! das ist jhr eckerlein, Paradies vnd Himmelreich, das sie ewig hieblieben, sie nemen hie rheinisch Gold vnd liessen einem das Vngrisch. Was Himmel! Wenn sichs hie nur wol leibete, es würde sich dort wol seelen.“ (Fischer, Psalter, 303c.)

*3 Wie er leibt und lebt.Braun, I, 2213.

*4 Wie er leibt und lebt, von Kopf bis zu Fuss.Eiselein, 418.


Leibesarmuth.

Leibesarmuth ist beschwerlich, aber Geistesarmuth ist gefährlich.


Leibeserben.

An Leibeserben fällt das Eigen (s. d.) lediglich.Graf, 188, 21.

Das deutsche Erbrecht gründet sich ursprünglich nur auf Sippe, d. i. eheliche Verwandtschaft, nahe und fern, Vater, Kinder und alle Vettern. Es liegt in der Natur des deutschen Erbrechts, dass das Erbe nur in der Familie sich vererbe, d. h. was der Sinn des obigen Sprichworts ist, nur an Leibeserben falle. (S. Erbschaft 3.)

Mhd.: An lip erben vallz daz aigen ledeclich. (Gaupp, 146.)

Böhm.: Matka při synu není nápadnice. (Čelakovský, 347.)


Leibesgestalt.

Was an Leibesgestalt abgeht, geht an Gemüth und Kunst wieder zu.


Leibeskraft.

1 Wer leibeskrefft vielleicht ist ohn, der ist desto ein klügrer man.

Lat.: Ingenio plenus uir, uiribus extat egenus. (Loci comm., 148.)

*2 Aus Leibeskräften.Braun, I, 2214.


Leibesleben.

Bei Leibesleben gibt's kein Erbe.

Dän.: I midt levens live tør man ei om arven kive. (Prov. dan., 38.)


Leibesnoth.

1 Leibesnoth bricht das Recht. (S. Noth.) – Graf, 389, 539; Petri, II, 435.

Dem Hungertode gegenüber sind z. B. Eingriffe in fremdes Eigenthum gestattet. Im Plattdeutschen: Lyvesnôt brikt dat recht. (Reinke de Voss, III, 4, 4616.)

2 Leibesnoth und Herrengebot ist ausgeschlossen. (S. Hungersnoth 5.) – Graf, 389, 548.

Mhd.: Leibes nôt und herrengebot ausgeschlossen. (Grimm, I, 751.)


Leibesstrafe.

Die Leibs Straff hebt all Geldstraff auf.Weingarten, II, 391, 46.


Leibfarbe.

1 Leibfarb und Liebfarb schiessen bald ab.Parömiakon, 689.

2 Man muss jedem seine Leibfarbe, seine Leibspeise und seine Leibreligion lassen.

Dies nordamerikanische Sprichwort charakterisirt hinlänglich den Geist der religiösen Duldsamkeit in den nordamerikanischen Freistaaten.


Leibgarde.

* Er ist von der Leibgarde. (S. Prätorianer.) – Faselius, 79.


Leibgeding (s. Leibgut).

1 Leibgedinge folgt dem Manne nicht.Graf, 134, 102.

Bezieht sich auf eine Bestimmung im Kaiserrecht, wonach der Frau das Leibgedinge so bestellt werden kann, dass es ihr „ewiglich“ verbleibt; dann folgt es freilich nach dem Tode der Witwe den berechtigten männlichen Erben nicht, aber es ist dann auch wol kein Leibgedinge mehr.

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Da das Leibgedinge blos eine Nutzniessung aus einem Gute für die Frau war, so lange sie lebte, so blieb der Betrag nach ihrem Tode natürlich den Erben ihres Mannes.

Mhd.: Daz lipgedinge geht wider an des mannes erben. (Gaupp, Das alte magdeburger u. s. w. Recht, 235, 28.)

3 Leibgedinge ist der Frauen Lehn.Graf, 154, 101.

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4 Wer gross Leibgeding hat, stirbt nicht gern.Simrock, 12367.


Leibgut.

1 Leibgut gewinnt Hauptgut.Eiselein, 418.

Starb die Witwe, die ein Leibgedinge bezogen hatte, so konnten ihre Erben den Brautschatz oder das Hauptgut nicht zurückfordern, sondern mussten es als verschwunden ansehen.

2 Leibgut schwindet Hauptgut (Leibgeding).Sutor, 335; Eisenhart, 143; Estor, III, 496; Hillebrand, 1271, 180; Hertius, II, 22; Pistor., VI, 62; Eiselein, 418; Runde, 596; Simrock, 6297; Graf, 155, 113.

Das Leibgut oder Leibgedinge besteht in einem im Ehevertrage der einst zur Witwe werdenden Braut oder Frau ausgesetzten Unterhalte und richtet sich nach dem eingebrachten Brautschatze (d. i. Hauptgut) derselben. Daher geht der Sinn des Sprichworts dahin, dass der Brautschatz von den Erben derselben nicht zurückgefordert werden könne, sondern weil sie während ihres Witwenstandes einen entsprechenden Unterhalt dafür bezogen, als verschwunden anzusehen sei. Die Witwe hat nach dem Tode ihres Mannes die Wahl, den Brautschatz zurückzufordern, oder das Leibgedinge anzunehmen; thut sie das erstere, so verliert sie das letztere; nimmt sie dieses, so muss sie auf jenes verzichten.


Leibhuhn.

Leibhuhn folgt dem Unfreien allenthalben.Graf, 60, 251; Dreyer, III, 1313.

Das Leibhuhn bezeichnet die Abgabe der Hörigen an ihren Schutzherrn, und das Sprichwort drückt die Rechtsansicht aus, dass die Freiheit nicht so wie die Hörigkeit (s. Luft) ersessen werden kann, sondern dass die Pflicht dem Unfreien überall hinfolge.


Leibrock.

Zieh' den Leibrock an, zieh' den Leibrock an, am Sackrock sind keine Knöpfe dran. (Dönhofstädt.)


Leibsache.

Leibsachen und Geldsachen sind zweierlei.Graf, 341, 345.

Es war zur Regel geworden, dass vorzugsweise nur der Angriff auf Leib und Leben mit dem Tode, das Vermögen betreffendes Unrecht in den meisten Fällen auf andere Weise gebüsst wurde.


Leibschaden.

*1 Ear hôt'n Leibschada unter'm Hut.Nefflen, 457.

Er ist im Kopf nicht richtig, ist überspannt, oder blöde, ein Halbnarr oder Einfaltspinsel.

*2 Er hat einen Leibschaden, fünf Finger über der Nase. (Oberösterreich.)

Es ist ein beschränkter Kopf, ein dummer Mensch.


Leibschmerz, s. Lîfpîn.

Leibwache.

1 Eine treue Leibwache verhütet viel Unglück.

*2 Er ist aus der Leibwache der Prätoren. (Altgr.)

Wer auf jeden Wink und ohne weitere Prüfung erhaltene Befehle vollstreckt. In diesem Sinne reden wir noch jetzt von Prätorianern. Die Diener der Prätoren bedurften keiner andern Entschuldigung für ihre Handlungsweise als die: Wir haben es auf Befehl des Prätors gethan; die Anklage fiel dann auf diesen zurück.


Leibzucht.

Leibzucht kann den Frauen niemand brechen. (S. Leibgedinge 3 und Witthum.) – Graf, 154, 105.

Mhd.: Liftucht ne kan den vrouwen neman breken. (Sachsenspiegel, I, 21, 2.)


Leichdorn.

1 Lei Eibôm de hett'n Lîkdorn an de Fôt, wenn de hum drückt, gifft Waternoth.Kern, 1254.

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[[6]/0020] Leibeigener. Ein Leibeigener ist ein leiblich Gut. – Graf, 42, 149. Er wird als Sache betrachtet. (S. Eigener 2, 4 u. 5, Eigenmann 1 und Eigenschaft 5.) Mhd.: Eyn leibeygener ist ein leiblich guet. (Hertius, 68.) Leibeigenschaft. * Es ist keine schlimmere Leibeigenschaft als sein eigener Sklave sein. Aehnlich russisch Altmann VI, 429. Leiben. 1 Was wohl leibt, das seelt übel; was wohl seelt, das leibt übel. – Eiselein, 418; Simrock, 6301a. Mit Bezug auf das Fasten. 2 Wenn sich's hier wohl leibt, es wird sich dort wohl seelen. „Was Himmel, wer sie (grosse Summe Goldes) wol hette! das ist jhr eckerlein, Paradies vnd Himmelreich, das sie ewig hieblieben, sie nemen hie rheinisch Gold vnd liessen einem das Vngrisch. Was Himmel! Wenn sichs hie nur wol leibete, es würde sich dort wol seelen.“ (Fischer, Psalter, 303c.) *3 Wie er leibt und lebt. – Braun, I, 2213. *4 Wie er leibt und lebt, von Kopf bis zu Fuss. – Eiselein, 418. Leibesarmuth. Leibesarmuth ist beschwerlich, aber Geistesarmuth ist gefährlich. Leibeserben. An Leibeserben fällt das Eigen (s. d.) lediglich. – Graf, 188, 21. Das deutsche Erbrecht gründet sich ursprünglich nur auf Sippe, d. i. eheliche Verwandtschaft, nahe und fern, Vater, Kinder und alle Vettern. Es liegt in der Natur des deutschen Erbrechts, dass das Erbe nur in der Familie sich vererbe, d. h. was der Sinn des obigen Sprichworts ist, nur an Leibeserben falle. (S. Erbschaft 3.) Mhd.: An lip erben vallz daz aigen ledeclich. (Gaupp, 146.) Böhm.: Matka při synu není nápadnice. (Čelakovský, 347.) Leibesgestalt. Was an Leibesgestalt abgeht, geht an Gemüth und Kunst wieder zu. Leibeskraft. 1 Wer leibeskrefft vielleicht ist ohn, der ist desto ein klügrer man. Lat.: Ingenio plenus uir, uiribus extat egenus. (Loci comm., 148.) *2 Aus Leibeskräften. – Braun, I, 2214. Leibesleben. Bei Leibesleben gibt's kein Erbe. Dän.: I midt levens live tør man ei om arven kive. (Prov. dan., 38.) Leibesnoth. 1 Leibesnoth bricht das Recht. (S. Noth.) – Graf, 389, 539; Petri, II, 435. Dem Hungertode gegenüber sind z. B. Eingriffe in fremdes Eigenthum gestattet. Im Plattdeutschen: Lyvesnôt brikt dat recht. (Reinke de Voss, III, 4, 4616.) 2 Leibesnoth und Herrengebot ist ausgeschlossen. (S. Hungersnoth 5.) – Graf, 389, 548. Mhd.: Leibes nôt und herrengebot ausgeschlossen. (Grimm, I, 751.) Leibesstrafe. Die Leibs Straff hebt all Geldstraff auf. – Weingarten, II, 391, 46. Leibfarbe. 1 Leibfarb und Liebfarb schiessen bald ab. – Parömiakon, 689. 2 Man muss jedem seine Leibfarbe, seine Leibspeise und seine Leibreligion lassen. Dies nordamerikanische Sprichwort charakterisirt hinlänglich den Geist der religiösen Duldsamkeit in den nordamerikanischen Freistaaten. Leibgarde. * Er ist von der Leibgarde. (S. Prätorianer.) – Faselius, 79. Leibgeding (s. Leibgut). 1 Leibgedinge folgt dem Manne nicht. – Graf, 134, 102. Bezieht sich auf eine Bestimmung im Kaiserrecht, wonach der Frau das Leibgedinge so bestellt werden kann, dass es ihr „ewiglich“ verbleibt; dann folgt es freilich nach dem Tode der Witwe den berechtigten männlichen Erben nicht, aber es ist dann auch wol kein Leibgedinge mehr. 2 Leibgedinge geht wieder an des Mannes Erben. – Graf, 154, 103 u. 195, 94. Da das Leibgedinge blos eine Nutzniessung aus einem Gute für die Frau war, so lange sie lebte, so blieb der Betrag nach ihrem Tode natürlich den Erben ihres Mannes. Mhd.: Daz lipgedinge geht wider an des mannes erben. (Gaupp, Das alte magdeburger u. s. w. Recht, 235, 28.) 3 Leibgedinge ist der Frauen Lehn. – Graf, 154, 101. Um der Frau auch im Witwenstande ein sorgenfreies Bestehen zu sichern, ward ihr Leibgedinge, Leibzucht oder Witthum gewährt. Der Mann bestellte vor oder nach Schliessung der Ehe für den Leib, d. i. das Leben der Frau ein dingliches Nutzungsrecht an seinen Liegenschaften. Nach solcher Bestellung ging zwar das Eigenthum am liegenden Gute auf des Mannes männliche Erben über, blieb aber, so lange die Witwe lebte, ein sehr beschränktes Recht. (S. Leibzucht.) „Das leibgedinge der frawen lehen ist.“ (Klingen, 133a, 1.) 4 Wer gross Leibgeding hat, stirbt nicht gern. – Simrock, 12367. Leibgut. 1 Leibgut gewinnt Hauptgut. – Eiselein, 418. Starb die Witwe, die ein Leibgedinge bezogen hatte, so konnten ihre Erben den Brautschatz oder das Hauptgut nicht zurückfordern, sondern mussten es als verschwunden ansehen. 2 Leibgut schwindet Hauptgut (Leibgeding). – Sutor, 335; Eisenhart, 143; Estor, III, 496; Hillebrand, 1271, 180; Hertius, II, 22; Pistor., VI, 62; Eiselein, 418; Runde, 596; Simrock, 6297; Graf, 155, 113. Das Leibgut oder Leibgedinge besteht in einem im Ehevertrage der einst zur Witwe werdenden Braut oder Frau ausgesetzten Unterhalte und richtet sich nach dem eingebrachten Brautschatze (d. i. Hauptgut) derselben. Daher geht der Sinn des Sprichworts dahin, dass der Brautschatz von den Erben derselben nicht zurückgefordert werden könne, sondern weil sie während ihres Witwenstandes einen entsprechenden Unterhalt dafür bezogen, als verschwunden anzusehen sei. Die Witwe hat nach dem Tode ihres Mannes die Wahl, den Brautschatz zurückzufordern, oder das Leibgedinge anzunehmen; thut sie das erstere, so verliert sie das letztere; nimmt sie dieses, so muss sie auf jenes verzichten. Leibhuhn. Leibhuhn folgt dem Unfreien allenthalben. – Graf, 60, 251; Dreyer, III, 1313. Das Leibhuhn bezeichnet die Abgabe der Hörigen an ihren Schutzherrn, und das Sprichwort drückt die Rechtsansicht aus, dass die Freiheit nicht so wie die Hörigkeit (s. Luft) ersessen werden kann, sondern dass die Pflicht dem Unfreien überall hinfolge. Leibrock. Zieh' den Leibrock an, zieh' den Leibrock an, am Sackrock sind keine Knöpfe dran. (Dönhofstädt.) Leibsache. Leibsachen und Geldsachen sind zweierlei. – Graf, 341, 345. 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Leibgedinge 3 und Witthum.) – Graf, 154, 105. Mhd.: Liftucht ne kan den vrouwen neman breken. (Sachsenspiegel, I, 21, 2.) Leichdorn. 1 Lei Eibôm de hett'n Lîkdorn an de Fôt, wenn de hum drückt, gifft Waternoth. – Kern, 1254. Danach gibt es Regen, wenn die Leichdornen drücken oder schmerzen. *2 Einem auf den Leichdorn treten.

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Zitationshilfe: Wander, Karl Friedrich Wilhelm (Hrsg.): Deutsches Sprichwörter-Lexikon. Bd. 3. Leipzig, 1873, S. [6]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wander_sprichwoerterlexikon03_1873/20>, abgerufen am 23.11.2024.