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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880.

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mit der der Reichsgewalt zugleich in's Leben treten könne. Diese
Behörden waren eine Marine-Abtheilung und eine technische
Marine-Commission.

Die aus einigen Räthen und Schreibern bestehende Marine-
Abtheilung sollte unter Verantwortlichkeit des Ministers das
Rechnungswesen und die Verwaltung besorgen, wozu auch der
Ankauf von Schiffen und Material gehörte, der jedoch nicht
ohne Billigung der technischen Commission erfolgen durfte.

Als Aufgaben der letzteren wurden dagegen hauptsächlich
die nachstehenden bezeichnet:

1) Gutachtliche Aeußerungen über technische Fragen.
2) Anträge an die Marine-Abtheilung bezüglich Kauf oder
Bau von Schiffen etc.
3) Untersuchung der deutschen Häfen zu Kriegszwecken be-
hufs Anlegung von Arsenalen, Werften etc.
4) Ausarbeitung eines Planes für die deutsche Marine
und die künftige Gestaltung der Marinebehörden.

Der Erzherzog-Reichsverweser genehmigte diese Anträge,
und damit war der richtige Weg eingeschlagen, um dem zum
Vorsitzenden der technischen Commission ernannten Prinzen Adal-
bert von Preußen einen maßgebenden Einfluß auf die zukünftige
Gestaltung der deutschen Flotte üben zu lassen und seine reich-
haltigen maritimen Kenntnisse zu ihren Gunsten zu verwerthen,
ohne durch seine exceptionelle Stellung als königlicher Prinz be-
hindert zu sein.

Inzwischen hatte man noch andere höhere Marineoffi-
ciere, davon zwei geborne und einen naturalisirten Deutschen
ermittelt und Duckwitz sie zum Eintritt in die technische Com-
mission bewogen. Es waren dies der in griechischen Diensten
befindlich gewesene Kapitän Brommy oder Bromme, ein gebor-
ner Leipziger, der Kapitän Donner, früher in dänischen, damals
in schleswig-holsteinischen Diensten und der Kapitänlieutenant
Schröder, von Geburt ein Holländer, seit einigen Jahren aber

Werner
mit der der Reichsgewalt zugleich in’s Leben treten könne. Dieſe
Behörden waren eine Marine-Abtheilung und eine techniſche
Marine-Commiſſion.

Die aus einigen Räthen und Schreibern beſtehende Marine-
Abtheilung ſollte unter Verantwortlichkeit des Miniſters das
Rechnungsweſen und die Verwaltung beſorgen, wozu auch der
Ankauf von Schiffen und Material gehörte, der jedoch nicht
ohne Billigung der techniſchen Commiſſion erfolgen durfte.

Als Aufgaben der letzteren wurden dagegen hauptſächlich
die nachſtehenden bezeichnet:

1) Gutachtliche Aeußerungen über techniſche Fragen.
2) Anträge an die Marine-Abtheilung bezüglich Kauf oder
Bau von Schiffen ꝛc.
3) Unterſuchung der deutſchen Häfen zu Kriegszwecken be-
hufs Anlegung von Arſenalen, Werften ꝛc.
4) Ausarbeitung eines Planes für die deutſche Marine
und die künftige Geſtaltung der Marinebehörden.

Der Erzherzog-Reichsverweſer genehmigte dieſe Anträge,
und damit war der richtige Weg eingeſchlagen, um dem zum
Vorſitzenden der techniſchen Commiſſion ernannten Prinzen Adal-
bert von Preußen einen maßgebenden Einfluß auf die zukünftige
Geſtaltung der deutſchen Flotte üben zu laſſen und ſeine reich-
haltigen maritimen Kenntniſſe zu ihren Gunſten zu verwerthen,
ohne durch ſeine exceptionelle Stellung als königlicher Prinz be-
hindert zu ſein.

Inzwiſchen hatte man noch andere höhere Marineoffi-
ciere, davon zwei geborne und einen naturaliſirten Deutſchen
ermittelt und Duckwitz ſie zum Eintritt in die techniſche Com-
miſſion bewogen. Es waren dies der in griechiſchen Dienſten
befindlich geweſene Kapitän Brommy oder Bromme, ein gebor-
ner Leipziger, der Kapitän Donner, früher in däniſchen, damals
in ſchleswig-holſteiniſchen Dienſten und der Kapitänlieutenant
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[156/0168] Werner mit der der Reichsgewalt zugleich in’s Leben treten könne. Dieſe Behörden waren eine Marine-Abtheilung und eine techniſche Marine-Commiſſion. Die aus einigen Räthen und Schreibern beſtehende Marine- Abtheilung ſollte unter Verantwortlichkeit des Miniſters das Rechnungsweſen und die Verwaltung beſorgen, wozu auch der Ankauf von Schiffen und Material gehörte, der jedoch nicht ohne Billigung der techniſchen Commiſſion erfolgen durfte. Als Aufgaben der letzteren wurden dagegen hauptſächlich die nachſtehenden bezeichnet: 1) Gutachtliche Aeußerungen über techniſche Fragen. 2) Anträge an die Marine-Abtheilung bezüglich Kauf oder Bau von Schiffen ꝛc. 3) Unterſuchung der deutſchen Häfen zu Kriegszwecken be- hufs Anlegung von Arſenalen, Werften ꝛc. 4) Ausarbeitung eines Planes für die deutſche Marine und die künftige Geſtaltung der Marinebehörden. Der Erzherzog-Reichsverweſer genehmigte dieſe Anträge, und damit war der richtige Weg eingeſchlagen, um dem zum Vorſitzenden der techniſchen Commiſſion ernannten Prinzen Adal- bert von Preußen einen maßgebenden Einfluß auf die zukünftige Geſtaltung der deutſchen Flotte üben zu laſſen und ſeine reich- haltigen maritimen Kenntniſſe zu ihren Gunſten zu verwerthen, ohne durch ſeine exceptionelle Stellung als königlicher Prinz be- hindert zu ſein. Inzwiſchen hatte man noch andere höhere Marineoffi- ciere, davon zwei geborne und einen naturaliſirten Deutſchen ermittelt und Duckwitz ſie zum Eintritt in die techniſche Com- miſſion bewogen. Es waren dies der in griechiſchen Dienſten befindlich geweſene Kapitän Brommy oder Bromme, ein gebor- ner Leipziger, der Kapitän Donner, früher in däniſchen, damals in ſchleswig-holſteiniſchen Dienſten und der Kapitänlieutenant Schröder, von Geburt ein Holländer, ſeit einigen Jahren aber

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Zitationshilfe: Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/168>, abgerufen am 21.11.2024.