Da dieser Beschluß sich indessen nicht sofort ausführen ließ, andererseits aber der Mangel an Geld zur ferneren Unterhal- tung der Flotte den Bund in nicht geringe Verlegenheit setzte, so erbarmte sich Preußen der jetzt von allen Seiten Verlassenen und erklärte sich bereit, ihr Dasein durch Nachzahlung seines Theiles an der letzten Matricularumlage im Betrage von 532,000 Gulden noch eine Zeitlang zu fristen.
Es wurden nun bundesseitig die Einleitungen zur Ver- werthung der Flotte getroffen, und unter dem 12. Januar 1852 theilte der Bundespräsidial-Gesandte Graf von Thun dem Contreadmiral Brommy das traurige Resultat des letzten Bundes- beschlusses mit.
Dieses Schreiben enthielt zugleich die Aufforderung, bei der bevorstehenden Katastrophe Alles zu verhindern, was das Ansehen und die Würde des Bundes gefährden könne, eine Mahnung durch die sich der Oberbefehlshaber mit Recht verletzt fühlen mußte, da sie einen Zweifel an seinem Willen einschloß, bis zum letzten Augenblicke seine Pflicht zu thun.
Sein Antwortschreiben wies diese Unterstellung in würde- voller Weise zurück.
"Daß ich bis zum letzten Augenblicke," schrieb er, "die Disciplin streng aufrecht erhalten werde, dafür darf Euer Ex- cellenz dasjenige als Bürgschaft dienen, was ich in den von mir ausgearbeiteten Dienstvorschriften niedergeschrieben habe. Die Vorschriften, welche ich meinen Untergebenen als Richtschnur vorzeichnete, werde ich selbst pünktlich auszuführen wissen.
"Alles zu verhindern, was in der zu befürchtenden Kata- strophe das Ansehn und die Würde des Bundes gefährden könnte, soll alsdann meine Aufgabe sein, damit mir im allge- meinen Schiffbruche wenigstens der Ruhm zu Theil werde, ein während anarchischer Zustände geschaffenes Werk aus dem Chaos in Ordnung gebracht, es als Muster von Subordination und Disciplin unter den schwierigsten und verwickeltsten Umständen
Die deutſche Marine 1848—1852
Da dieſer Beſchluß ſich indeſſen nicht ſofort ausführen ließ, andererſeits aber der Mangel an Geld zur ferneren Unterhal- tung der Flotte den Bund in nicht geringe Verlegenheit ſetzte, ſo erbarmte ſich Preußen der jetzt von allen Seiten Verlaſſenen und erklärte ſich bereit, ihr Daſein durch Nachzahlung ſeines Theiles an der letzten Matricularumlage im Betrage von 532,000 Gulden noch eine Zeitlang zu friſten.
Es wurden nun bundesſeitig die Einleitungen zur Ver- werthung der Flotte getroffen, und unter dem 12. Januar 1852 theilte der Bundespräſidial-Geſandte Graf von Thun dem Contreadmiral Brommy das traurige Reſultat des letzten Bundes- beſchluſſes mit.
Dieſes Schreiben enthielt zugleich die Aufforderung, bei der bevorſtehenden Kataſtrophe Alles zu verhindern, was das Anſehen und die Würde des Bundes gefährden könne, eine Mahnung durch die ſich der Oberbefehlshaber mit Recht verletzt fühlen mußte, da ſie einen Zweifel an ſeinem Willen einſchloß, bis zum letzten Augenblicke ſeine Pflicht zu thun.
Sein Antwortſchreiben wies dieſe Unterſtellung in würde- voller Weiſe zurück.
„Daß ich bis zum letzten Augenblicke,“ ſchrieb er, „die Disciplin ſtreng aufrecht erhalten werde, dafür darf Euer Ex- cellenz dasjenige als Bürgſchaft dienen, was ich in den von mir ausgearbeiteten Dienſtvorſchriften niedergeſchrieben habe. Die Vorſchriften, welche ich meinen Untergebenen als Richtſchnur vorzeichnete, werde ich ſelbſt pünktlich auszuführen wiſſen.
„Alles zu verhindern, was in der zu befürchtenden Kata- ſtrophe das Anſehn und die Würde des Bundes gefährden könnte, ſoll alsdann meine Aufgabe ſein, damit mir im allge- meinen Schiffbruche wenigſtens der Ruhm zu Theil werde, ein während anarchiſcher Zuſtände geſchaffenes Werk aus dem Chaos in Ordnung gebracht, es als Muſter von Subordination und Disciplin unter den ſchwierigſten und verwickeltſten Umſtänden
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Die deutſche Marine 1848—1852
Da dieſer Beſchluß ſich indeſſen nicht ſofort ausführen ließ,
andererſeits aber der Mangel an Geld zur ferneren Unterhal-
tung der Flotte den Bund in nicht geringe Verlegenheit ſetzte,
ſo erbarmte ſich Preußen der jetzt von allen Seiten Verlaſſenen
und erklärte ſich bereit, ihr Daſein durch Nachzahlung ſeines
Theiles an der letzten Matricularumlage im Betrage von
532,000 Gulden noch eine Zeitlang zu friſten.
Es wurden nun bundesſeitig die Einleitungen zur Ver-
werthung der Flotte getroffen, und unter dem 12. Januar 1852
theilte der Bundespräſidial-Geſandte Graf von Thun dem
Contreadmiral Brommy das traurige Reſultat des letzten Bundes-
beſchluſſes mit.
Dieſes Schreiben enthielt zugleich die Aufforderung, bei
der bevorſtehenden Kataſtrophe Alles zu verhindern, was das
Anſehen und die Würde des Bundes gefährden könne, eine
Mahnung durch die ſich der Oberbefehlshaber mit Recht verletzt
fühlen mußte, da ſie einen Zweifel an ſeinem Willen einſchloß,
bis zum letzten Augenblicke ſeine Pflicht zu thun.
Sein Antwortſchreiben wies dieſe Unterſtellung in würde-
voller Weiſe zurück.
„Daß ich bis zum letzten Augenblicke,“ ſchrieb er, „die
Disciplin ſtreng aufrecht erhalten werde, dafür darf Euer Ex-
cellenz dasjenige als Bürgſchaft dienen, was ich in den von
mir ausgearbeiteten Dienſtvorſchriften niedergeſchrieben habe. Die
Vorſchriften, welche ich meinen Untergebenen als Richtſchnur
vorzeichnete, werde ich ſelbſt pünktlich auszuführen wiſſen.
„Alles zu verhindern, was in der zu befürchtenden Kata-
ſtrophe das Anſehn und die Würde des Bundes gefährden
könnte, ſoll alsdann meine Aufgabe ſein, damit mir im allge-
meinen Schiffbruche wenigſtens der Ruhm zu Theil werde, ein
während anarchiſcher Zuſtände geſchaffenes Werk aus dem Chaos
in Ordnung gebracht, es als Muſter von Subordination und
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Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 215. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/227>, abgerufen am 24.11.2024.
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