hausen, mit seiner bekannten Energie für die so ungerecht be- handelten Officiere eintrat.
Der Bundescommissar Fischer war in vielen Beziehungen nicht der geeignete Mann, um den ihm gewordenen allerdings peinlichen Auftrag in einer Weise zu erledigen, wie es im Inter- esse aller Betheiligten erwünscht war.
Eine sehr unliebsame Verzögerung der Angelegenheit war die Folge, und erst am 31. März 1853 der letzte Act des nationalen Dramas ausgespielt. Ein Generalbefehl des Ad- miral Brommy von diesem Tage verkündete dem deutschen Volke, daß die deutsche Flotte aufgehört hatte, zu existiren und nur noch der Erinnerung angehörte.
Dieser Befehl lautete folgendermaßen:
"Dem sämmtlichen Personal der deutschen Bundesmarine wird hiermit bekannt gegeben, daß im Anschluß an die bezüg- lichen früheren Verfügungen zur Ausscheidung von Schiffen und Material sowie zur Entlassung von Personal nunmehr unter dem 15. d. M. die Auflösung der Marinebehörden und da- mit die Entlassung des gesammten bei Abwickelung der Geschäfte noch betheiligt gewesenen Personals zum 31. März d. J. höch- sten Ortes beschlossen worden ist und durch das Obercommando zur Ausführung wird gebracht werden.
"Schmerzlich ist es dem Obercommando, diesen inhaltschwe- ren Act zur allgemeinen Kenntniß bringen zu müssen, einen Act, durch welchen nicht nur das mit nationaler Begeisterung in's Leben gerufene und unter den schönsten Erwartungen emporgeblühte Institut einer deutschen Marine den bloßen Er- innerungen anheimgegeben wird, sondern durch welchen auch die Hoffnungen so vieler tüchtiger Männer, die dem Vaterlande ihre Kräfte und Leben zu weihen nicht anstanden, vernichtet worden sind.
"Dagegen bleibt es dem Obercommando ein wohlthuendes Gefühl, den von diesen trüben Verhältnissen abgewendeten Blick
Werner
hauſen, mit ſeiner bekannten Energie für die ſo ungerecht be- handelten Officiere eintrat.
Der Bundescommiſſar Fiſcher war in vielen Beziehungen nicht der geeignete Mann, um den ihm gewordenen allerdings peinlichen Auftrag in einer Weiſe zu erledigen, wie es im Inter- eſſe aller Betheiligten erwünſcht war.
Eine ſehr unliebſame Verzögerung der Angelegenheit war die Folge, und erſt am 31. März 1853 der letzte Act des nationalen Dramas ausgeſpielt. Ein Generalbefehl des Ad- miral Brommy von dieſem Tage verkündete dem deutſchen Volke, daß die deutſche Flotte aufgehört hatte, zu exiſtiren und nur noch der Erinnerung angehörte.
Dieſer Befehl lautete folgendermaßen:
„Dem ſämmtlichen Perſonal der deutſchen Bundesmarine wird hiermit bekannt gegeben, daß im Anſchluß an die bezüg- lichen früheren Verfügungen zur Ausſcheidung von Schiffen und Material ſowie zur Entlaſſung von Perſonal nunmehr unter dem 15. d. M. die Auflöſung der Marinebehörden und da- mit die Entlaſſung des geſammten bei Abwickelung der Geſchäfte noch betheiligt geweſenen Perſonals zum 31. März d. J. höch- ſten Ortes beſchloſſen worden iſt und durch das Obercommando zur Ausführung wird gebracht werden.
„Schmerzlich iſt es dem Obercommando, dieſen inhaltſchwe- ren Act zur allgemeinen Kenntniß bringen zu müſſen, einen Act, durch welchen nicht nur das mit nationaler Begeiſterung in’s Leben gerufene und unter den ſchönſten Erwartungen emporgeblühte Inſtitut einer deutſchen Marine den bloßen Er- innerungen anheimgegeben wird, ſondern durch welchen auch die Hoffnungen ſo vieler tüchtiger Männer, die dem Vaterlande ihre Kräfte und Leben zu weihen nicht anſtanden, vernichtet worden ſind.
„Dagegen bleibt es dem Obercommando ein wohlthuendes Gefühl, den von dieſen trüben Verhältniſſen abgewendeten Blick
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0236"n="224"/><fwplace="top"type="header">Werner</fw><lb/>
hauſen, mit ſeiner bekannten Energie für die ſo ungerecht be-<lb/>
handelten Officiere eintrat.</p><lb/><p>Der Bundescommiſſar Fiſcher war in vielen Beziehungen<lb/>
nicht der geeignete Mann, um den ihm gewordenen allerdings<lb/>
peinlichen Auftrag in einer Weiſe zu erledigen, wie es im Inter-<lb/>
eſſe aller Betheiligten erwünſcht war.</p><lb/><p>Eine ſehr unliebſame Verzögerung der Angelegenheit war<lb/>
die Folge, und erſt am 31. März 1853 der letzte Act des<lb/>
nationalen Dramas ausgeſpielt. Ein Generalbefehl des Ad-<lb/>
miral Brommy von dieſem Tage verkündete dem deutſchen Volke,<lb/>
daß die deutſche Flotte aufgehört hatte, zu exiſtiren und nur<lb/>
noch der Erinnerung angehörte.</p><lb/><p>Dieſer Befehl lautete folgendermaßen:</p><lb/><p>„Dem ſämmtlichen Perſonal der deutſchen Bundesmarine<lb/>
wird hiermit bekannt gegeben, daß im Anſchluß an die bezüg-<lb/>
lichen früheren Verfügungen zur Ausſcheidung von Schiffen und<lb/>
Material ſowie zur Entlaſſung von Perſonal nunmehr unter<lb/>
dem 15. d. M. die Auflöſung der Marinebehörden und da-<lb/>
mit die Entlaſſung des geſammten bei Abwickelung der Geſchäfte<lb/>
noch betheiligt geweſenen Perſonals zum 31. März d. J. höch-<lb/>ſten Ortes beſchloſſen worden iſt und durch das Obercommando<lb/>
zur Ausführung wird gebracht werden.</p><lb/><p>„Schmerzlich iſt es dem Obercommando, dieſen inhaltſchwe-<lb/>
ren Act zur allgemeinen Kenntniß bringen zu müſſen, einen<lb/>
Act, durch welchen nicht nur das mit nationaler Begeiſterung<lb/>
in’s Leben gerufene und unter den ſchönſten Erwartungen<lb/>
emporgeblühte Inſtitut einer deutſchen Marine den bloßen Er-<lb/>
innerungen anheimgegeben wird, ſondern durch welchen auch<lb/>
die Hoffnungen ſo vieler tüchtiger Männer, die dem Vaterlande<lb/>
ihre Kräfte und Leben zu weihen nicht anſtanden, vernichtet<lb/>
worden ſind.</p><lb/><p>„Dagegen bleibt es dem Obercommando ein wohlthuendes<lb/>
Gefühl, den von dieſen trüben Verhältniſſen abgewendeten Blick<lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[224/0236]
Werner
hauſen, mit ſeiner bekannten Energie für die ſo ungerecht be-
handelten Officiere eintrat.
Der Bundescommiſſar Fiſcher war in vielen Beziehungen
nicht der geeignete Mann, um den ihm gewordenen allerdings
peinlichen Auftrag in einer Weiſe zu erledigen, wie es im Inter-
eſſe aller Betheiligten erwünſcht war.
Eine ſehr unliebſame Verzögerung der Angelegenheit war
die Folge, und erſt am 31. März 1853 der letzte Act des
nationalen Dramas ausgeſpielt. Ein Generalbefehl des Ad-
miral Brommy von dieſem Tage verkündete dem deutſchen Volke,
daß die deutſche Flotte aufgehört hatte, zu exiſtiren und nur
noch der Erinnerung angehörte.
Dieſer Befehl lautete folgendermaßen:
„Dem ſämmtlichen Perſonal der deutſchen Bundesmarine
wird hiermit bekannt gegeben, daß im Anſchluß an die bezüg-
lichen früheren Verfügungen zur Ausſcheidung von Schiffen und
Material ſowie zur Entlaſſung von Perſonal nunmehr unter
dem 15. d. M. die Auflöſung der Marinebehörden und da-
mit die Entlaſſung des geſammten bei Abwickelung der Geſchäfte
noch betheiligt geweſenen Perſonals zum 31. März d. J. höch-
ſten Ortes beſchloſſen worden iſt und durch das Obercommando
zur Ausführung wird gebracht werden.
„Schmerzlich iſt es dem Obercommando, dieſen inhaltſchwe-
ren Act zur allgemeinen Kenntniß bringen zu müſſen, einen
Act, durch welchen nicht nur das mit nationaler Begeiſterung
in’s Leben gerufene und unter den ſchönſten Erwartungen
emporgeblühte Inſtitut einer deutſchen Marine den bloßen Er-
innerungen anheimgegeben wird, ſondern durch welchen auch
die Hoffnungen ſo vieler tüchtiger Männer, die dem Vaterlande
ihre Kräfte und Leben zu weihen nicht anſtanden, vernichtet
worden ſind.
„Dagegen bleibt es dem Obercommando ein wohlthuendes
Gefühl, den von dieſen trüben Verhältniſſen abgewendeten Blick
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Werner, Reinhold von: Erinnerungen und Bilder aus dem Seeleben. Berlin, 1880, S. 224. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/werner_seeleben_1880/236>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.