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Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leichpredigt/ Gehalten bey der Begräbnüß/ Des Weyland ... Herrn Johannis Bodemeiers/ [...]. Wolfenbüttel, 1620.

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sen / daß die liebe Iustitia neben seines gnedigen Fürsten vnd Herren / wie auch des gantzen Landts besten vnd auffnemen möchte erhalten vnd befördert werden Weil aber Gerechtigkeit vnd Warheit nicht jedermans Freund / hat er auch nach ist bey allen / wie der alte Gebrauch / gleichen Danck verdienen können.

Irgendt für anderthalb Jahr / ist er in Ansehen seines Alters / vieler grossen Mühe zu erheben / seiner Dienste / jedoch gantz gnediglich dimittirt vnd erlassen worden / welche dimission als ein Arbeitsamer Mensch / der auch zu keinem ding verdrossen worden war / er jhm zwar anfangs tieff zu Hertzen gezogen / aber so hat er sich doch endlich darinnen gantz vnterthänig vnd williglich mit gebührender Dancksagung begeben / vnd gesagt / Weil er nun in Weltlichen Sachen hette außgearbettet / so wolte er sich desto neher vnd fester an GOTt halten / der würde jhn nicht dimittiren noch erlassen / deme wolte er nun desto fleissiger vnd ruhiger die nen / biß er jhn endlich gar aus dem Angstkarren außspannen würde. Dahin er auch seit derselben zeit seiner dimission ein hertzliches verlangen getragen / vnnd mit seinen Kinderen fast jmmer vom Todt vnd Sterben geredt hat / auch nicht ruhen können / biß sein Ruhkammer alhie auff dem Gottes Acker verfertiget vnd fein Zierlich zugerichtet würde.

Wie das nun ist ein anzeig eines recht Christlichen Hertzens / wie auch des eiffers / denn er allewegen in fleissiger anhörung göttliches Worts vnd Gebrauch des hochwürdigen Abendmahls hat sehen lassen / so hat er auch dasselbe für wenig Tagen erlanget. Denn da schicket jhm GOtt der HErr zu grosse Schmertzen vnd Wehetagen seines Leibes vom Calculo oder Stein / durch welcher stetiges anhalten er nicht allein dermassen außgemattet / sondern auch andere symtomata dazu kommen / daß er leichtlich gemercket / daß das Ziel seines Lebens nun für dem Fuß were / da hat er das mit gehorsamen Gemüt verstanden / sich dem lieben GOtt gantz ergeben / der wol / es mit jhm machen nach

sen / daß die liebe Iustitia neben seines gnedigen Fürsten vnd Herren / wie auch des gantzen Landts besten vnd auffnemen möchte erhalten vñ befördert werden Weil aber Gerechtigkeit vnd Warheit nicht jedermans Freund / hat er auch nach ist bey allen / wie der alte Gebrauch / gleichen Danck verdienen können.

Irgendt für anderthalb Jahr / ist er in Ansehen seines Alters / vieler grossen Mühe zu erheben / seiner Dienste / jedoch gãtz gnediglich dimittirt vnd erlassen worden / welche dimission als ein Arbeitsamer Mensch / der auch zu keinem ding verdrossen worden war / er jhm zwar anfangs tieff zu Hertzen gezogen / aber so hat er sich doch endlich darinnen gantz vnterthänig vnd williglich mit gebührender Dancksagung begeben / vnd gesagt / Weil er nun in Weltlichen Sachen hette außgearbettet / so wolte er sich desto neher vnd fester an GOTt halten / der würde jhn nicht dimittiren noch erlassen / deme wolte er nun desto fleissiger vnd ruhiger die nen / biß er jhn endlich gar aus dem Angstkarren außspannen würde. Dahin er auch seit derselben zeit seiner dimission ein hertzliches verlangen getragen / vnnd mit seinen Kinderen fast jmmer vom Todt vnd Sterben geredt hat / auch nicht ruhen können / biß sein Ruhkammer alhie auff dem Gottes Acker verfertiget vnd fein Zierlich zugerichtet würde.

Wie das nun ist ein anzeig eines recht Christlichen Hertzens / wie auch des eiffers / denn er allewegen in fleissiger anhörung göttliches Worts vnd Gebrauch des hochwürdigen Abendmahls hat sehen lassen / so hat er auch dasselbe für wenig Tagen erlanget. Denn da schicket jhm GOtt der HErr zu grosse Schmertzen vnd Wehetagen seines Leibes vom Calculo oder Stein / durch welcher stetiges anhalten er nicht allein dermassen außgemattet / sondern auch andere symtomata dazu kommen / daß er leichtlich gemercket / daß das Ziel seines Lebens nun für dem Fuß were / da hat er das mit gehorsamen Gemüt verstanden / sich dem lieben GOtt gantz ergeben / der wol / es mit jhm machen nach

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[0047] sen / daß die liebe Iustitia neben seines gnedigen Fürsten vnd Herren / wie auch des gantzen Landts besten vnd auffnemen möchte erhalten vñ befördert werden Weil aber Gerechtigkeit vnd Warheit nicht jedermans Freund / hat er auch nach ist bey allen / wie der alte Gebrauch / gleichen Danck verdienen können. Irgendt für anderthalb Jahr / ist er in Ansehen seines Alters / vieler grossen Mühe zu erheben / seiner Dienste / jedoch gãtz gnediglich dimittirt vnd erlassen worden / welche dimission als ein Arbeitsamer Mensch / der auch zu keinem ding verdrossen worden war / er jhm zwar anfangs tieff zu Hertzen gezogen / aber so hat er sich doch endlich darinnen gantz vnterthänig vnd williglich mit gebührender Dancksagung begeben / vnd gesagt / Weil er nun in Weltlichen Sachen hette außgearbettet / so wolte er sich desto neher vnd fester an GOTt halten / der würde jhn nicht dimittiren noch erlassen / deme wolte er nun desto fleissiger vnd ruhiger die nen / biß er jhn endlich gar aus dem Angstkarren außspannen würde. Dahin er auch seit derselben zeit seiner dimission ein hertzliches verlangen getragen / vnnd mit seinen Kinderen fast jmmer vom Todt vnd Sterben geredt hat / auch nicht ruhen können / biß sein Ruhkammer alhie auff dem Gottes Acker verfertiget vnd fein Zierlich zugerichtet würde. Wie das nun ist ein anzeig eines recht Christlichen Hertzens / wie auch des eiffers / denn er allewegen in fleissiger anhörung göttliches Worts vnd Gebrauch des hochwürdigen Abendmahls hat sehen lassen / so hat er auch dasselbe für wenig Tagen erlanget. Denn da schicket jhm GOtt der HErr zu grosse Schmertzen vnd Wehetagen seines Leibes vom Calculo oder Stein / durch welcher stetiges anhalten er nicht allein dermassen außgemattet / sondern auch andere symtomata dazu kommen / daß er leichtlich gemercket / daß das Ziel seines Lebens nun für dem Fuß were / da hat er das mit gehorsamen Gemüt verstanden / sich dem lieben GOtt gantz ergeben / der wol / es mit jhm machen nach

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Zitationshilfe: Wiedeburg, Heinrich: Eine Christliche Leichpredigt/ Gehalten bey der Begräbnüß/ Des Weyland ... Herrn Johannis Bodemeiers/ [...]. Wolfenbüttel, 1620, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wiedeburg_leichpredigt_1620/47>, abgerufen am 21.11.2024.