zu mercken, daß die Trunckenheit bey uns nur aus übeler Gewohnheit gemein wor- den ist, und gar wohl rar werden könnte, wenn man sich mit rechtem Ernste der- selben wiedersetzte. Absonderlich aber sollten diejenigen bestraffet werden, die an- dere bey Gastereyen und anderen Gelegen- heiten zur Trunckenheit nöthigen.
§. 388.
Der Mensch soll auch nach ei-Von Bau- und Feuer- Ordnun ner bequemen und standmäßigen Woh- nung trachten (§. 509. & seqq. Mor.), und dannenhero hat man im gemeinen We- sen auch Bau-Ordnungen nöthig. Da nun in der Baukunst erwiesen wird, daß man auf dreyerley bey jedem Gebäude zusehen, nemlich auf die Festigkeit, die Be- quemlichkeit und Schönheit (§. 15. 17. 18. Archit. civil.); so siehet man hier- aus, worauf man in Bau-Ordnungen zu sehen hat. Unterdessen ist nicht zu leugnen, daß eines nothwendiger ist als das andere, und man nicht alle Kleinigkeiten in Bau- Ordnungen bringen, sondern vieles dem Wissen und Gewissen der Baumeister und Werckleute überlassen muß. Z. E. Es kan nichts grösseren Schaden anrich- ten als das Feuer. Dieses verwüstet nicht allein die Gebäude, sondern verzeh- ret auch alles, was darinnen ist, und kan in wenig Stunden öffters vermgenöde Leute, die zum wenigsten ihr gutes Aus-
kom-
(Politick) A a
des gemeinen Weſens.
zu mercken, daß die Trunckenheit bey uns nur aus uͤbeler Gewohnheit gemein wor- den iſt, und gar wohl rar werden koͤnnte, wenn man ſich mit rechtem Ernſte der- ſelben wiederſetzte. Abſonderlich aber ſollten diejenigen beſtraffet werden, die an- dere bey Gaſtereyen und anderen Gelegen- heiten zur Trunckenheit noͤthigen.
§. 388.
Der Menſch ſoll auch nach ei-Von Bau- und Feuer- Ordnun ner bequemen und ſtandmaͤßigen Woh- nung trachten (§. 509. & ſeqq. Mor.), und dannenhero hat man im gemeinen We- ſen auch Bau-Ordnungen noͤthig. Da nun in der Baukunſt erwieſen wird, daß man auf dreyerley bey jedem Gebaͤude zuſehen, nemlich auf die Feſtigkeit, die Be- quemlichkeit und Schoͤnheit (§. 15. 17. 18. Archit. civil.); ſo ſiehet man hier- aus, worauf man in Bau-Ordnungen zu ſehen hat. Unterdeſſen iſt nicht zu leugnen, daß eines nothwendiger iſt als das andere, und man nicht alle Kleinigkeiten in Bau- Ordnungen bringen, ſondern vieles dem Wiſſen und Gewiſſen der Baumeiſter und Werckleute uͤberlaſſen muß. Z. E. Es kan nichts groͤſſeren Schaden anrich- ten als das Feuer. Dieſes verwuͤſtet nicht allein die Gebaͤude, ſondern verzeh- ret auch alles, was darinnen iſt, und kan in wenig Stunden oͤffters vermgenoͤde Leute, die zum wenigſten ihr gutes Aus-
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des gemeinen Weſens.
zu mercken, daß die Trunckenheit bey uns
nur aus uͤbeler Gewohnheit gemein wor-
den iſt, und gar wohl rar werden koͤnnte,
wenn man ſich mit rechtem Ernſte der-
ſelben wiederſetzte. Abſonderlich aber
ſollten diejenigen beſtraffet werden, die an-
dere bey Gaſtereyen und anderen Gelegen-
heiten zur Trunckenheit noͤthigen.
§. 388.Der Menſch ſoll auch nach ei-
ner bequemen und ſtandmaͤßigen Woh-
nung trachten (§. 509. & ſeqq. Mor.), und
dannenhero hat man im gemeinen We-
ſen auch Bau-Ordnungen noͤthig. Da
nun in der Baukunſt erwieſen wird, daß
man auf dreyerley bey jedem Gebaͤude
zuſehen, nemlich auf die Feſtigkeit, die Be-
quemlichkeit und Schoͤnheit (§. 15. 17.
18. Archit. civil.); ſo ſiehet man hier-
aus, worauf man in Bau-Ordnungen zu
ſehen hat. Unterdeſſen iſt nicht zu leugnen,
daß eines nothwendiger iſt als das andere,
und man nicht alle Kleinigkeiten in Bau-
Ordnungen bringen, ſondern vieles dem
Wiſſen und Gewiſſen der Baumeiſter
und Werckleute uͤberlaſſen muß. Z. E.
Es kan nichts groͤſſeren Schaden anrich-
ten als das Feuer. Dieſes verwuͤſtet
nicht allein die Gebaͤude, ſondern verzeh-
ret auch alles, was darinnen iſt, und kan
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 369. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/387>, abgerufen am 22.11.2024.
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