stehet sich auch aus der Erklärung selbst, daß der Friede nicht gebrochen werde, wenn es bey uns nicht stehet, daß man im Frieden das Versprechen er- fülle, z. E. wenn man selbst in Krieg ver- wickelt ist, und die verheissenen Hülfstrup- pen, oder Subsidien nicht schicken kann, oder die Sache, die gegeben werde sollte, verloh- ren gegangen ist. Friedensartickel(ar- ticuli pacis) werden alle eintzelne Stücke des Vergleichs genannt, in welchen diejenigen Dinge unterschieden werden, worüber man sich besonders verglichen hat. Es sind aber dieselben entweder zusammenhängend (connexi), wenn man sich über Sachen ver- gleicht, welche zu einerley Handel gehören, oder sie sind verschieden(diversi), wenn man über Sachen einig wird, die zu ver- schiedenen Händeln gehören. Daher ist leicht abzunehmen, daß der Friede, wenn er gleich in verschiedenen Artickeln ge- brochen wird, doch in den übrigen fortdaure; hingegen aber, wenn er von iemand in zusammenhangenden Ar- tickeln gebrochen wird, der andere nicht weiter verbunden sey den Frie- den zu halten (§. 442.). Da aber eine fremde That, wozu er nichts beygetragen hat, niemand zugerechnet werden kann (§. 26.); so wird der Friede, wenn je- mandes Unterthanen ohne seine Ein-
willi-
Von dem Frieden u. dem Friedensvertrag.
ſtehet ſich auch aus der Erklaͤrung ſelbſt, daß der Friede nicht gebrochen werde, wenn es bey uns nicht ſtehet, daß man im Frieden das Verſprechen er- fuͤlle, z. E. wenn man ſelbſt in Krieg ver- wickelt iſt, und die verheiſſenen Huͤlfstrup- pen, oder Subſidien nicht ſchicken kann, oder die Sache, die gegeben werde ſollte, verloh- ren gegangen iſt. Friedensartickel(ar- ticuli pacis) werden alle eintzelne Stuͤcke des Vergleichs genannt, in welchen diejenigen Dinge unterſchieden werden, woruͤber man ſich beſonders verglichen hat. Es ſind aber dieſelben entweder zuſammenhaͤngend (connexi), wenn man ſich uͤber Sachen ver- gleicht, welche zu einerley Handel gehoͤren, oder ſie ſind verſchieden(diverſi), wenn man uͤber Sachen einig wird, die zu ver- ſchiedenen Haͤndeln gehoͤren. Daher iſt leicht abzunehmen, daß der Friede, wenn er gleich in verſchiedenen Artickeln ge- brochen wird, doch in den uͤbrigen fortdaure; hingegen aber, wenn er von iemand in zuſammenhangenden Ar- tickeln gebrochen wird, der andere nicht weiter verbunden ſey den Frie- den zu halten (§. 442.). Da aber eine fremde That, wozu er nichts beygetragen hat, niemand zugerechnet werden kann (§. 26.); ſo wird der Friede, wenn je- mandes Unterthanen ohne ſeine Ein-
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[907/0943]
Von dem Frieden u. dem Friedensvertrag.
ſtehet ſich auch aus der Erklaͤrung ſelbſt, daß
der Friede nicht gebrochen werde,
wenn es bey uns nicht ſtehet, daß
man im Frieden das Verſprechen er-
fuͤlle, z. E. wenn man ſelbſt in Krieg ver-
wickelt iſt, und die verheiſſenen Huͤlfstrup-
pen, oder Subſidien nicht ſchicken kann, oder
die Sache, die gegeben werde ſollte, verloh-
ren gegangen iſt. Friedensartickel (ar-
ticuli pacis) werden alle eintzelne Stuͤcke des
Vergleichs genannt, in welchen diejenigen
Dinge unterſchieden werden, woruͤber man
ſich beſonders verglichen hat. Es ſind aber
dieſelben entweder zuſammenhaͤngend
(connexi), wenn man ſich uͤber Sachen ver-
gleicht, welche zu einerley Handel gehoͤren,
oder ſie ſind verſchieden (diverſi), wenn
man uͤber Sachen einig wird, die zu ver-
ſchiedenen Haͤndeln gehoͤren. Daher iſt leicht
abzunehmen, daß der Friede, wenn er
gleich in verſchiedenen Artickeln ge-
brochen wird, doch in den uͤbrigen
fortdaure; hingegen aber, wenn er von
iemand in zuſammenhangenden Ar-
tickeln gebrochen wird, der andere
nicht weiter verbunden ſey den Frie-
den zu halten (§. 442.). Da aber eine
fremde That, wozu er nichts beygetragen
hat, niemand zugerechnet werden kann (§.
26.); ſo wird der Friede, wenn je-
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Wolff, Christian von: Grundsätze des Natur- und Völckerrechts. Halle (Saale), 1754, S. 907. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_voelckerrecht_1754/943>, abgerufen am 22.11.2024.
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