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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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Zeit vorher/ eine so grosse See-Wissenschaft gehabt haben? und in welchem Lande Asiens haben sie gewohnt/ alsdann sie solche erlernen können? Das ist zwar wahr/ daß sie mit ihrer See-Räuberey/ denen Sallischen/ Englischen/ und auch denen Römischen Seeküsten gar überlästig fielen/ weswegen auch die Römer gewisse Strand-Grafen/ oder Stadthalter über die Seeküsten ordnen müssen; Allein dieses beweiset noch lange nicht dero Ankunft zur See / weil ein Volck zwar der See-Sachen kündig werden kan/ daraus folget aber noch nicht/ daß es zu Wasser in das von ihm bewohnte Land müsse gekommen seyn; wie denn hoffentlich kein Mensch wird behaupten wollen/ als ob die Holländer/ oder die alten Bataver, auch zur See in ihr Land solten angelanget seyn/ gleichwol geben sie vortrefliche Seefahrer ab. Also waren die Sachsen aus Teutschland selbsten entsprossen/ mithin/ gleich wie alle Teutsche Völcker/ der Freyheit überaus ergeben/ daher gantz irrig ist/ wann einige von denen Sächsischen Königen viel daher schwatzen und die Ankunft des heutigen Hauses Sachsen von dem Wittikindo ableiten wollen/ sintemahl zwar/ so viel bekannt/ daß sie von gewissen vornehmen Herren regieret worden/ doch diese Würde war nicht erblich/ und ein solcher vornehmer Herr war auch besagter Wittik. der dem Carolo M. so viel zu schaffen machte. Darneben ist auch dieses irrig/ wenn vorgegeben wird/ ob habe nur ermeldter Carolus M. den Wittikin. dum, nach beschehener Unterwerffung/ zu einem Hertzog von Sachsen erhoben/ in dem man eines Theils von dergleichen Würde damahls nichts wuste/ andern theils/ dieses wider die Staats-Maximen des Caroli gewesen wäre/ solche hohe Reichs-Bedienungen erblich zu machen / sintemahl beydes unter den nachherigen Kaysern erstlich geschehen. Also bleibet es eine Fabel/ daß bey denen Sachsen damahls ein erblicher Hertzog gewesen / sondern sie wurden vielmehr von dem Carolo Magno mit einem Stadthalter/ und andern Kayserlichen Bedienten versehen/ einfolglich war damahls ein Hertzog in Sachsen eine gantz unbekannte Sache. Gleiches Fabel Werck ist es auch/ wann vorgegeben wird/ als ob zu des Caroli Magni, und seiner Nachfolger Zeiten/ gar Groß-Hertzoge in Sachsen gewesen/ wie etliche Autores träumen / angesehen/ in selbigen Zeiten/ von diesem praedicat kein Mensch etwas wuste / kunte auch solches/ üm ungefährter Ursachen Willen/ unmöglich Statt finden. Zu dem ist oben bereits erwiesen worden/ daß diejenige Abstammung des hohen Hauses Sachsen/ die insgemein von dem Wittekindo geschicht/ gantz irrig und sonder allen Grund sey: Und die Entdeckung sothaner Wahrheit/ benimmt

V. Pancirol. Not. Vet, Imp. Meibom. Introduct. in hist. Saxon. Inf.
V. Hubner. i[unleserliches Material]. Tab. Geneal. 149.
V. Beda Hist. Eccles Angl. l. 5. wittik. l. cit
V. Aut Anonym super Schilt. in Collect. script. rer. Germ. Eginh. in vita Car. Magni
V. Hubner. tab cit. & Deph Gen. l. cit. priorem enim fabulis genealogicis delectari pervulgare est, wie dan das gantze Werck aus dem Henninges zusammen geschmieret ist.

Zeit vorher/ eine so grosse See-Wissenschaft gehabt haben? und in welchem Lande Asiens haben sie gewohnt/ alsdann sie solche erlernen können? Das ist zwar wahr/ daß sie mit ihrer See-Räuberey/ denen Sallischen/ Englischen/ und auch denen Römischen Seeküsten gar überlästig fielen/ weswegen auch die Römer gewisse Strand-Grafen/ oder Stadthalter über die Seeküsten ordnen müssen; Allein dieses beweiset noch lange nicht dero Ankunft zur See / weil ein Volck zwar der See-Sachen kündig werden kan/ daraus folget aber noch nicht/ daß es zu Wasser in das von ihm bewohnte Land müsse gekommen seyn; wie denn hoffentlich kein Mensch wird behaupten wollen/ als ob die Holländer/ oder die alten Bataver, auch zur See in ihr Land solten angelanget seyn/ gleichwol geben sie vortrefliche Seefahrer ab. Also waren die Sachsen aus Teutschland selbsten entsprossen/ mithin/ gleich wie alle Teutsche Völcker/ der Freyheit überaus ergeben/ daher gantz irrig ist/ wann einige von denen Sächsischen Königen viel daher schwatzen und die Ankunft des heutigen Hauses Sachsen von dem Wittikindo ableiten wollen/ sintemahl zwar/ so viel bekannt/ daß sie von gewissen vornehmen Herren regieret worden/ doch diese Würde war nicht erblich/ und ein solcher vornehmer Herr war auch besagter Wittik. der dem Carolo M. so viel zu schaffen machte. Darneben ist auch dieses irrig/ wenn vorgegeben wird/ ob habe nur ermeldter Carolus M. den Wittikin. dum, nach beschehener Unterwerffung/ zu einem Hertzog von Sachsen erhoben/ in dem man eines Theils von dergleichen Würde damahls nichts wuste/ andern theils/ dieses wider die Staats-Maximen des Caroli gewesen wäre/ solche hohe Reichs-Bedienungen erblich zu machen / sintemahl beydes unter den nachherigen Kaysern erstlich geschehen. Also bleibet es eine Fabel/ daß bey denen Sachsen damahls ein erblicher Hertzog gewesen / sondern sie wurden vielmehr von dem Carolo Magno mit einem Stadthalter/ und andern Kayserlichen Bedienten versehen/ einfolglich war damahls ein Hertzog in Sachsen eine gantz unbekannte Sache. Gleiches Fabel Werck ist es auch/ wann vorgegeben wird/ als ob zu des Caroli Magni, und seiner Nachfolger Zeiten/ gar Groß-Hertzoge in Sachsen gewesen/ wie etliche Autores träumen / angesehen/ in selbigen Zeiten/ von diesem praedicat kein Mensch etwas wuste / kunte auch solches/ üm ungefährter Ursachen Willen/ unmöglich Statt finden. Zu dem ist oben bereits erwiesen worden/ daß diejenige Abstammung des hohen Hauses Sachsen/ die insgemein von dem Wittekindo geschicht/ gantz irrig und sonder allen Grund sey: Und die Entdeckung sothaner Wahrheit/ benimmt

V. Pancirol. Not. Vet, Imp. Meibom. Introduct. in hist. Saxon. Inf.
V. Hubner. i[unleserliches Material]. Tab. Geneal. 149.
V. Beda Hist. Eccles Angl. l. 5. wittik. l. cit
V. Aut Anonym super Schilt. in Collect. script. rer. Germ. Eginh. in vita Car. Magni
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Zeit vorher/ eine so grosse See-Wissenschaft gehabt haben? und in welchem                      Lande Asiens haben sie gewohnt/ alsdann sie solche erlernen können? Das ist                      zwar wahr/ daß sie mit ihrer See-Räuberey/ denen Sallischen/ Englischen/ und                      auch denen Römischen Seeküsten gar überlästig fielen/ weswegen auch die Römer                      gewisse Strand-Grafen/ oder Stadthalter über die Seeküsten ordnen müssen; <note place="foot">V. Pancirol. Not. Vet, Imp. Meibom. Introduct. in hist. Saxon.                          Inf.</note> Allein dieses beweiset noch lange nicht dero Ankunft zur See /                      weil ein Volck zwar der See-Sachen kündig werden kan/ daraus folget aber noch                      nicht/ daß es zu Wasser in das von ihm bewohnte Land müsse gekommen seyn; wie                      denn hoffentlich kein Mensch wird behaupten wollen/ als ob die Holländer/ oder                      die alten Bataver, auch zur See in ihr Land solten angelanget seyn/ gleichwol                      geben sie vortrefliche Seefahrer ab. Also waren die Sachsen aus Teutschland                      selbsten entsprossen/ mithin/ gleich wie alle Teutsche Völcker/ der Freyheit                      überaus ergeben/ daher gantz irrig ist/ wann einige von denen Sächsischen                      Königen viel daher schwatzen <note place="foot">V. Hubner. i<gap reason="illegible"/>. Tab. Geneal.                          149.</note> und die Ankunft des heutigen Hauses Sachsen von dem Wittikindo                      ableiten wollen/ sintemahl zwar/ so viel bekannt/ daß sie von gewissen                      vornehmen Herren regieret worden/ <note place="foot">V. Beda Hist. Eccles Angl.                          l. 5. wittik. l. cit</note> doch diese Würde war nicht erblich/ und ein                      solcher vornehmer Herr war auch besagter Wittik. der dem Carolo M. so viel zu                      schaffen machte. Darneben ist auch dieses irrig/ wenn vorgegeben wird/ ob habe                      nur ermeldter Carolus M. den Wittikin. dum, nach beschehener Unterwerffung/ zu                      einem Hertzog von Sachsen erhoben/ in dem man eines Theils von dergleichen                      Würde damahls nichts wuste/ andern theils/ dieses wider die Staats-Maximen des                      Caroli gewesen wäre/ solche hohe Reichs-Bedienungen erblich zu machen /                      sintemahl beydes unter den nachherigen Kaysern erstlich geschehen. Also bleibet                      es eine Fabel/ daß bey denen Sachsen damahls ein erblicher Hertzog gewesen /                      sondern sie wurden vielmehr von dem Carolo Magno mit einem Stadthalter/ und                      andern Kayserlichen Bedienten versehen/ einfolglich war damahls ein Hertzog in                      Sachsen eine gantz unbekannte Sache. <note place="foot">V. Aut Anonym super                          Schilt. in Collect. script. rer. Germ. Eginh. in vita Car. Magni</note>                      Gleiches Fabel Werck ist es auch/ wann vorgegeben wird/ als ob zu des Caroli                      Magni, und seiner Nachfolger Zeiten/ gar Groß-Hertzoge in Sachsen gewesen/ wie                      etliche Autores <note place="foot">V. Hubner. tab cit. &amp; Deph Gen. l. cit.                          priorem enim fabulis genealogicis delectari pervulgare est, wie dan das                          gantze Werck aus dem Henninges zusammen geschmieret ist.</note> träumen /                      angesehen/ in selbigen Zeiten/ von diesem praedicat kein Mensch etwas wuste /                      kunte auch solches/ üm ungefährter Ursachen Willen/ unmöglich Statt finden. Zu                      dem ist oben bereits erwiesen worden/ daß diejenige Abstammung des hohen Hauses                      Sachsen/ die insgemein von dem Wittekindo geschicht/ gantz irrig und sonder                      allen Grund sey: Und die Entdeckung sothaner Wahrheit/ benimmt
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[337/0385] Zeit vorher/ eine so grosse See-Wissenschaft gehabt haben? und in welchem Lande Asiens haben sie gewohnt/ alsdann sie solche erlernen können? Das ist zwar wahr/ daß sie mit ihrer See-Räuberey/ denen Sallischen/ Englischen/ und auch denen Römischen Seeküsten gar überlästig fielen/ weswegen auch die Römer gewisse Strand-Grafen/ oder Stadthalter über die Seeküsten ordnen müssen; Allein dieses beweiset noch lange nicht dero Ankunft zur See / weil ein Volck zwar der See-Sachen kündig werden kan/ daraus folget aber noch nicht/ daß es zu Wasser in das von ihm bewohnte Land müsse gekommen seyn; wie denn hoffentlich kein Mensch wird behaupten wollen/ als ob die Holländer/ oder die alten Bataver, auch zur See in ihr Land solten angelanget seyn/ gleichwol geben sie vortrefliche Seefahrer ab. Also waren die Sachsen aus Teutschland selbsten entsprossen/ mithin/ gleich wie alle Teutsche Völcker/ der Freyheit überaus ergeben/ daher gantz irrig ist/ wann einige von denen Sächsischen Königen viel daher schwatzen und die Ankunft des heutigen Hauses Sachsen von dem Wittikindo ableiten wollen/ sintemahl zwar/ so viel bekannt/ daß sie von gewissen vornehmen Herren regieret worden/ doch diese Würde war nicht erblich/ und ein solcher vornehmer Herr war auch besagter Wittik. der dem Carolo M. so viel zu schaffen machte. Darneben ist auch dieses irrig/ wenn vorgegeben wird/ ob habe nur ermeldter Carolus M. den Wittikin. dum, nach beschehener Unterwerffung/ zu einem Hertzog von Sachsen erhoben/ in dem man eines Theils von dergleichen Würde damahls nichts wuste/ andern theils/ dieses wider die Staats-Maximen des Caroli gewesen wäre/ solche hohe Reichs-Bedienungen erblich zu machen / sintemahl beydes unter den nachherigen Kaysern erstlich geschehen. Also bleibet es eine Fabel/ daß bey denen Sachsen damahls ein erblicher Hertzog gewesen / sondern sie wurden vielmehr von dem Carolo Magno mit einem Stadthalter/ und andern Kayserlichen Bedienten versehen/ einfolglich war damahls ein Hertzog in Sachsen eine gantz unbekannte Sache. Gleiches Fabel Werck ist es auch/ wann vorgegeben wird/ als ob zu des Caroli Magni, und seiner Nachfolger Zeiten/ gar Groß-Hertzoge in Sachsen gewesen/ wie etliche Autores träumen / angesehen/ in selbigen Zeiten/ von diesem praedicat kein Mensch etwas wuste / kunte auch solches/ üm ungefährter Ursachen Willen/ unmöglich Statt finden. Zu dem ist oben bereits erwiesen worden/ daß diejenige Abstammung des hohen Hauses Sachsen/ die insgemein von dem Wittekindo geschicht/ gantz irrig und sonder allen Grund sey: Und die Entdeckung sothaner Wahrheit/ benimmt V. Pancirol. Not. Vet, Imp. Meibom. Introduct. in hist. Saxon. Inf. V. Hubner. i_ . Tab. Geneal. 149. V. Beda Hist. Eccles Angl. l. 5. wittik. l. cit V. Aut Anonym super Schilt. in Collect. script. rer. Germ. Eginh. in vita Car. Magni V. Hubner. tab cit. & Deph Gen. l. cit. priorem enim fabulis genealogicis delectari pervulgare est, wie dan das gantze Werck aus dem Henninges zusammen geschmieret ist.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 337. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/385>, abgerufen am 24.11.2024.