Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Thes. IX. Das Königlich-Holsteinische/ und Hertzoglich-Holsteinische Haus/ haben viele Jahre nach einander in betrauernswürdigen Zwistigkeiten zusammen gelebet. Fratrum quoque gratia rara: ist vor undencklichen Jahren bereits ein gebräuchliches/ und wahres Sprichwort gewesen/ dessen Grund sich endlich leichte finden läst/ weil die Menschen doch insgemein so geartet/ daß/ wann es auf mein und dein ankommt/ die Liebe unter der Banck pausiren muß. Das Königl. und Hertzogliche Haus Holstein/ haben nicht nur einerley Stamm-Väter / sondern sie sind auch durch verschiedene Vermählungen noch genauer zusammen verknüpffet worden/ indem Hertzog Johann Adolph von Holstein-Gottorf/ oder der Hertzoglichen Linie/ die Augustam, Königliche Chron-Printzeßin in Dännemarck zur Gemahlin hatte/ und Hertzog Christian Albert, hatte sich ebenfals mit Friderica Amalia auch Königlich-Dänischer Printzeßin vermählet. Doch alle diese so genaue Bluts-Verknüpffungen haben nicht veranlassen können/ daß beyde diese Durchl. Häuser ein gutes Vernehmen unter einander gepflogen/ weil beyder ihr Interesse von einander sehr weit unterschieden. Den nur erwehnter Hertzog Christian Albert, ward Anno 1675. von Dännemarck seiner Lande entsetzt/ und dessen Haupt-Festung/ und Stadt Tönningen/ an ihren Wercken der Erde gleich gemachet. Der 1679. geschlossene Friede setzte ihn zwar wieder ein/ allein die Zwistigkeiten giengen 1683. von neuen an/ dergestalt/ daß er abermahls das Land räumen muste/ worein der Travendahlische Friede ihn wieder brachte/ der doch eben von keiner alzuvielen Dauer war. In dem 1709. von neuen entbranten Kriege/ hat Dännemarck/ nach abgewechselten Glücke/ so viel gewonnen/ daß es 1713. nicht nur die Festung Tönningen wieder bekam/ da dann die Wercke von Grund aus abermahls niedergerissen worden/ sondern es hat auch der jüngst getroffene Friede den Hertzogl. Schleßwigischen Antheil dieser Cron zu gewendet/ worwieder aber der Hertzog beständig protestiret. Indessen können die von beyden Seiten bisher wieder einander heraus gegangene Schrifften an angeführten Orten zum Theil nachgesehen werden. Es wäre zwar zu wünschen/ der Himmel regierte dieser/ und anderer so nahe verbundenen und im Krieg zusammen verwickelter Printzen ihre Hertzen/ darmit sie einen ewigen Frieden zusammen errichten mögen. Vid. Einleitung zum Krieg in Norden. Vid. Diar. Europ p. 43. 44. Theatr. Europ. Tom. XIII. XIV. Histor. Nachricht von Krieg in Norden. P. 1. 2. 3. 4. Welt- und Staats-Spiegel Tom. 6. 7. seqq. Staats-Cantzeley passim.
Thes. IX. Das Königlich-Holsteinische/ und Hertzoglich-Holsteinische Haus/ haben viele Jahre nach einander in betrauernswürdigen Zwistigkeiten zusammen gelebet. Fratrum quoque gratia rara: ist vor undencklichen Jahren bereits ein gebräuchliches/ und wahres Sprichwort gewesen/ dessen Grund sich endlich leichte finden läst/ weil die Menschen doch insgemein so geartet/ daß/ wann es auf mein und dein ankommt/ die Liebe unter der Banck pausiren muß. Das Königl. und Hertzogliche Haus Holstein/ haben nicht nur einerley Stamm-Väter / sondern sie sind auch durch verschiedene Vermählungen noch genauer zusammen verknüpffet worden/ indem Hertzog Johann Adolph von Holstein-Gottorf/ oder der Hertzoglichen Linie/ die Augustam, Königliche Chron-Printzeßin in Dännemarck zur Gemahlin hatte/ und Hertzog Christian Albert, hatte sich ebenfals mit Friderica Amalia auch Königlich-Dänischer Printzeßin vermählet. Doch alle diese so genaue Bluts-Verknüpffungen haben nicht veranlassen können/ daß beyde diese Durchl. Häuser ein gutes Vernehmen unter einander gepflogen/ weil beyder ihr Interesse von einander sehr weit unterschieden. Den nur erwehnter Hertzog Christian Albert, ward Anno 1675. von Dännemarck seiner Lande entsetzt/ und dessen Haupt-Festung/ und Stadt Tönningen/ an ihren Wercken der Erde gleich gemachet. Der 1679. geschlossene Friede setzte ihn zwar wieder ein/ allein die Zwistigkeiten giengen 1683. von neuen an/ dergestalt/ daß er abermahls das Land räumen muste/ worein der Travendahlische Friede ihn wieder brachte/ der doch eben von keiner alzuvielen Dauer war. In dem 1709. von neuen entbranten Kriege/ hat Dännemarck/ nach abgewechselten Glücke/ so viel gewonnen/ daß es 1713. nicht nur die Festung Tönningen wieder bekam/ da dann die Wercke von Grund aus abermahls niedergerissen worden/ sondern es hat auch der jüngst getroffene Friede den Hertzogl. Schleßwigischen Antheil dieser Cron zu gewendet/ worwieder aber der Hertzog beständig protestiret. Indessen können die von beyden Seiten bisher wieder einander heraus gegangene Schrifften an angeführten Orten zum Theil nachgesehen werden. Es wäre zwar zu wünschen/ der Himmel regierte dieser/ und anderer so nahe verbundenen und im Krieg zusammen verwickelter Printzen ihre Hertzen/ darmit sie einen ewigen Frieden zusammen errichten mögen. Vid. Einleitung zum Krieg in Norden. Vid. Diar. Europ p. 43. 44. Theatr. Europ. Tom. XIII. XIV. Histor. Nachricht von Krieg in Norden. P. 1. 2. 3. 4. Welt- und Staats-Spiegel Tom. 6. 7. seqq. Staats-Cantzeley passim.
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Thes. IX.
Das Königlich-Holsteinische/ und Hertzoglich-Holsteinische Haus/ haben viele Jahre nach einander in betrauernswürdigen Zwistigkeiten zusammen gelebet.
Fratrum quoque gratia rara: ist vor undencklichen Jahren bereits ein gebräuchliches/ und wahres Sprichwort gewesen/ dessen Grund sich endlich leichte finden läst/ weil die Menschen doch insgemein so geartet/ daß/ wann es auf mein und dein ankommt/ die Liebe unter der Banck pausiren muß. Das Königl. und Hertzogliche Haus Holstein/ haben nicht nur einerley Stamm-Väter / sondern sie sind auch durch verschiedene Vermählungen noch genauer zusammen verknüpffet worden/ indem Hertzog Johann Adolph von Holstein-Gottorf/ oder der Hertzoglichen Linie/ die Augustam, Königliche Chron-Printzeßin in Dännemarck zur Gemahlin hatte/ und Hertzog Christian Albert, hatte sich ebenfals mit Friderica Amalia auch Königlich-Dänischer Printzeßin vermählet. Doch alle diese so genaue Bluts-Verknüpffungen haben nicht veranlassen können/ daß beyde diese Durchl. Häuser ein gutes Vernehmen unter einander gepflogen/ weil beyder ihr Interesse von einander sehr weit unterschieden. Den nur erwehnter Hertzog Christian Albert, ward Anno 1675. von Dännemarck seiner Lande entsetzt/ und dessen Haupt-Festung/ und Stadt Tönningen/ an ihren Wercken der Erde gleich gemachet. Der 1679. geschlossene Friede setzte ihn zwar wieder ein/ allein die Zwistigkeiten giengen 1683. von neuen an/ dergestalt/ daß er abermahls das Land räumen muste/ worein der Travendahlische Friede ihn wieder brachte/ der doch eben von keiner alzuvielen Dauer war. In dem 1709. von neuen entbranten Kriege/ hat Dännemarck/ nach abgewechselten Glücke/ so viel gewonnen/ daß es 1713. nicht nur die Festung Tönningen wieder bekam/ da dann die Wercke von Grund aus abermahls niedergerissen worden/ sondern es hat auch der jüngst getroffene Friede den Hertzogl. Schleßwigischen Antheil dieser Cron zu gewendet/ worwieder aber der Hertzog beständig protestiret. Indessen können die von beyden Seiten bisher wieder einander heraus gegangene Schrifften an angeführten Orten zum Theil nachgesehen werden. Es wäre zwar zu wünschen/ der Himmel regierte dieser/ und anderer so nahe verbundenen und im Krieg zusammen verwickelter Printzen ihre Hertzen/ darmit sie einen ewigen Frieden zusammen errichten mögen.
Vid. Einleitung zum Krieg in Norden.
Vid. Diar. Europ p. 43. 44. Theatr. Europ. Tom. XIII. XIV. Histor. Nachricht von Krieg in Norden. P. 1. 2. 3. 4. Welt- und Staats-Spiegel Tom. 6. 7. seqq. Staats-Cantzeley passim.
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