Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.macht/ indem er Hertzog Heinrichen aus Kärndten/ der des verstorbenen Königs ältere Schwester/ die Printzessin Anna zur Ehe hatte/ mit gewaffneter Hand daraus vertriebe/ damit er sich auch desto fester auf dem Thron setzen konte/ vermählte er sich mit des ältern Wenceslai hinterlassenen Wittwe/ der Königin Elisabeth, doch die meisten Böhmischen Stände/ wolten ihn nicht vor einen rechten König erkennen/ wie denn auch kurtz darauf/ und zwar anno 1310. Rudolphus die Schuld der Natur bezahlete/ wiewohl insgemein behauptet werden wil/ als ob ihm von den Böhmen entweder wäre mit Gifft vergeben/ oder er im Bette ersticket worden sey. Nach dessen Tode/ suchte des Kaysers anderer Sohn / Friederich der schöne/ den Böhmischen Purpur zu erlangen/ weshalben er auch mit einer guten Armee ins Reich kam. Doch die Sache lief nicht nach Wunsch: und Kayser Henrich der VII. aus dem Hause Lugelburg/ brachte es durch Gewalt dahin/ daß erstlich ihm/ und dann auch seinem Sohn Johanni, die Crone aufgesetzet werden muste. Diesem ward die Printzessin Elisabeth vermählet / nachdem sie der Kayder dahin beredet hatte/ daß sie heimlich/ und in verstellter Kleydung/ aus Böhmen zu ihm/ nach Speyer kommen solte/ allwo das Beylager gehalten/ und hernach ihr Gemahl/ mit gewaffneter Hand/ in dem Besitz dieses Reichs gebracht ward. Bey dessen familie solches bis auf den Kayser Sigismundum verbliebe/ welcher/ weil dessen Männlicher Stamm ausgienge / in einem Testament denen Böhmen/ seinen Eydam/ den Kayser Albertum II. zum Nachfolger vortruge/ der auch öffentlich zum König gekrönet ward/ obgleich welche unruhige Köpffe den Printz Casimirn aus Pohlen haben wolten. Doch dieser Kayser/ muste anno 1439. unvermuhtet ins Grab: worauf die Böhmen von dem Oesteichischen Hause wieder abgiegen; Als aber anno 1526. der König Ludovicus, in der fatalen Schlacht bey Mohaz, in Ungarn/ Cron und Leben einbüssete / verlangete der Kayser Ferdinand I. der des unglücklichen Königs Ludwigs, Schwester/ die Printzessin Anna, in der Ehe hatte/ so wohl wegen eigener/ des Hauses Oestereich/ auf diese Crone habender alten Ansprüche/ als auch jure uxoris, den Böhmischen Scepter/ und ward den 24. Febr. 1527. zu Praag öffentlich gekrönet. Von selbiger Zeit an/ ist dieses Reich beständig bey Oestereich verblieben/ welches/ wie die Böhmischen Scribenten wollen/ derowegen nie anders/ als ex jure electitio succedirt haben soll. Doch/ dem sey/ wie ihm wolle/ sothane ehemahlige Freyheit/ ist nach der unseligen/ 1619. aufm Weissenberge vor Praag vorgefallenen Schlacht/ nunmehro völlig erloschen/ sintemahlen von selbiger Zeit an/ denen Böhmen alle privilegia genommen/ und sie in ein blosses Erb-Reich verwandelt worden/ dergestalt/ daß ein Ertz-Hertzog von Oestereich / dermahlen auch sogleich König in Böhmen wird. Ob vid. Dubrav. Hist. Bohem. l. 19. Id. l. cit. Id. l. cit. Sylv. c. 31. v. Dubrav. l. 27. AEn. Sylv. c. 53. Dubrav. l. 33.
macht/ indem er Hertzog Heinrichen aus Kärndten/ der des verstorbenen Königs ältere Schwester/ die Printzessin Anna zur Ehe hatte/ mit gewaffneter Hand daraus vertriebe/ damit er sich auch desto fester auf dem Thron setzen konte/ vermählte er sich mit des ältern Wenceslai hinterlassenen Wittwe/ der Königin Elisabeth, doch die meisten Böhmischen Stände/ wolten ihn nicht vor einen rechten König erkennen/ wie denn auch kurtz darauf/ und zwar anno 1310. Rudolphus die Schuld der Natur bezahlete/ wiewohl insgemein behauptet werden wil/ als ob ihm von den Böhmen entweder wäre mit Gifft vergeben/ oder er im Bette ersticket worden sey. Nach dessen Tode/ suchte des Kaysers anderer Sohn / Friederich der schöne/ den Böhmischen Purpur zu erlangen/ weshalben er auch mit einer guten Armèe ins Reich kam. Doch die Sache lief nicht nach Wunsch: und Kayser Henrich der VII. aus dem Hause Lugelburg/ brachte es durch Gewalt dahin/ daß erstlich ihm/ und dann auch seinem Sohn Johanni, die Crone aufgesetzet werden muste. Diesem ward die Printzessin Elisabeth vermählet / nachdem sie der Kayder dahin beredet hatte/ daß sie heimlich/ und in verstellter Kleydung/ aus Böhmen zu ihm/ nach Speyer kommen solte/ allwo das Beylager gehalten/ und hernach ihr Gemahl/ mit gewaffneter Hand/ in dem Besitz dieses Reichs gebracht ward. Bey dessen familie solches bis auf den Kayser Sigismundum verbliebe/ welcher/ weil dessen Männlicher Stamm ausgienge / in einem Testament denen Böhmen/ seinen Eydam/ den Kayser Albertum II. zum Nachfolger vortruge/ der auch öffentlich zum König gekrönet ward/ obgleich welche unruhige Köpffe den Printz Casimirn aus Pohlen haben wolten. Doch dieser Kayser/ muste anno 1439. unvermuhtet ins Grab: worauf die Böhmen von dem Oesteichischen Hause wieder abgiegen; Als aber anno 1526. der König Ludovicus, in der fatalen Schlacht bey Mohaz, in Ungarn/ Cron und Leben einbüssete / verlangete der Kayser Ferdinand I. der des unglücklichen Königs Ludwigs, Schwester/ die Printzessin Anna, in der Ehe hatte/ so wohl wegen eigener/ des Hauses Oestereich/ auf diese Crone habender alten Ansprüche/ als auch jure uxoris, den Böhmischen Scepter/ und ward den 24. Febr. 1527. zu Praag öffentlich gekrönet. Von selbiger Zeit an/ ist dieses Reich beständig bey Oestereich verblieben/ welches/ wie die Böhmischen Scribenten wollen/ derowegen nie anders/ als ex jure electitio succedirt haben soll. Doch/ dem sey/ wie ihm wolle/ sothane ehemahlige Freyheit/ ist nach der unseligen/ 1619. aufm Weissenberge vor Praag vorgefallenen Schlacht/ nunmehro völlig erloschen/ sintemahlen von selbiger Zeit an/ denen Böhmen alle privilegia genommen/ und sie in ein blosses Erb-Reich verwandelt worden/ dergestalt/ daß ein Ertz-Hertzog von Oestereich / dermahlen auch sogleich König in Böhmen wird. Ob vid. Dubrav. Hist. Bohem. l. 19. Id. l. cit. Id. l. cit. Sylv. c. 31. v. Dubrav. l. 27. AEn. Sylv. c. 53. Dubrav. l. 33.
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macht/ indem er Hertzog Heinrichen aus Kärndten/ der des verstorbenen Königs ältere Schwester/ die Printzessin Anna zur Ehe hatte/ mit gewaffneter Hand daraus vertriebe/ damit er sich auch desto fester auf dem Thron setzen konte/ vermählte er sich mit des ältern Wenceslai hinterlassenen Wittwe/ der Königin Elisabeth, doch die meisten Böhmischen Stände/ wolten ihn nicht vor einen rechten König erkennen/ wie denn auch kurtz darauf/ und zwar anno 1310. Rudolphus die Schuld der Natur bezahlete/ wiewohl insgemein behauptet werden wil/ als ob ihm von den Böhmen entweder wäre mit Gifft vergeben/ oder er im Bette ersticket worden sey. Nach dessen Tode/ suchte des Kaysers anderer Sohn / Friederich der schöne/ den Böhmischen Purpur zu erlangen/ weshalben er auch mit einer guten Armèe ins Reich kam. Doch die Sache lief nicht nach Wunsch: und Kayser Henrich der VII. aus dem Hause Lugelburg/ brachte es durch Gewalt dahin/ daß erstlich ihm/ und dann auch seinem Sohn Johanni, die Crone aufgesetzet werden muste. Diesem ward die Printzessin Elisabeth vermählet / nachdem sie der Kayder dahin beredet hatte/ daß sie heimlich/ und in verstellter Kleydung/ aus Böhmen zu ihm/ nach Speyer kommen solte/ allwo das Beylager gehalten/ und hernach ihr Gemahl/ mit gewaffneter Hand/ in dem Besitz dieses Reichs gebracht ward. Bey dessen familie solches bis auf den Kayser Sigismundum verbliebe/ welcher/ weil dessen Männlicher Stamm ausgienge / in einem Testament denen Böhmen/ seinen Eydam/ den Kayser Albertum II. zum Nachfolger vortruge/ der auch öffentlich zum König gekrönet ward/ obgleich welche unruhige Köpffe den Printz Casimirn aus Pohlen haben wolten. Doch dieser Kayser/ muste anno 1439. unvermuhtet ins Grab: worauf die Böhmen von dem Oesteichischen Hause wieder abgiegen; Als aber anno 1526. der König Ludovicus, in der fatalen Schlacht bey Mohaz, in Ungarn/ Cron und Leben einbüssete / verlangete der Kayser Ferdinand I. der des unglücklichen Königs Ludwigs, Schwester/ die Printzessin Anna, in der Ehe hatte/ so wohl wegen eigener/ des Hauses Oestereich/ auf diese Crone habender alten Ansprüche/ als auch jure uxoris, den Böhmischen Scepter/ und ward den 24. Febr. 1527. zu Praag öffentlich gekrönet. Von selbiger Zeit an/ ist dieses Reich beständig bey Oestereich verblieben/ welches/ wie die Böhmischen Scribenten wollen/ derowegen nie anders/ als ex jure electitio succedirt haben soll. Doch/ dem sey/ wie ihm wolle/ sothane ehemahlige Freyheit/ ist nach der unseligen/ 1619. aufm Weissenberge vor Praag vorgefallenen Schlacht/ nunmehro völlig erloschen/ sintemahlen von selbiger Zeit an/ denen Böhmen alle privilegia genommen/ und sie in ein blosses Erb-Reich verwandelt worden/ dergestalt/ daß ein Ertz-Hertzog von Oestereich / dermahlen auch sogleich König in Böhmen wird. Ob
vid. Dubrav. Hist. Bohem. l. 19.
Id. l. cit.
Id. l. cit.
Sylv. c. 31.
v. Dubrav. l. 27. AEn. Sylv. c. 53.
Dubrav. l. 33.
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