Allgemeine Zeitung. Nr. 12. Augsburg, 12. Januar 1840.
Niederlande. Haag, 27 Dec. Das Journal von Arlon, unter allen Lügenblättern der belgisch-revolutionären Partei für französisch-propagandistische Interessen das rücksichtsloseste, fährt mit seinem Denunciationssystem gegen die großherzogliche Regierung in Luxemburg fort, und die Blätter des Nachbarstaats von ähnlicher Gesinnung nehmen, was es liefert, bereitwillig in ihre Spalten auf. Eben so werden dem National von Zeit zu Zeit Dinge aus Brüssel geschrieben, welche natürlich wie ein Evangelium geglaubt werden müssen. Ich will mich für heute bloß auf die erneuerten Beschuldigungen wegen Luxemburg beschränken, und da das große Publicum nun schon einmal wegen der Masse von sich drängenden Tagesereignissen ein kurzes Gedächtniß hat, so ist es nothwendig, bereits Gesagtes noch einmal zu wiederholen. Die großherzogliche Regierung in Luxemburg bindet sich streng an den Tractat und verfolgt Niemanden, der, von politischen Ansichten bestimmt, auch noch so schlecht sich betrageu, ja selbst Verbrechen begangen hatte. Daß aber jede Regierung das Recht und die Pflicht habe, Beamte und Angestellte zu entlassen, welche ihr nicht anstehen, und denen sie kein Vertrauen schenken kann, ist eine ausgemachte Sache. Die Luxemburgische Regierung hat jedoch dieß nicht einmal gethan, sondern mit Angestellten der angedeuteten Kategorie bloß Versetzungen vorgenommen, wodurch jene Leute aus ihren früheren, für das Ganze verderblichen Verhältnissen herausgebracht und unter bessere Aufsicht gestellt wurden. Welche vernünftige Regierung wird dieß nicht ebenfalls thun? Das Geschrei über die deutsche Sprache ist eine wahre Ungereimtheit. Das ganze Land, so wie es nun von den wallonischen Elementen geschieden, circumscribirt ist, besitzt keine andere Sprache als die deutsche; sie ist die des gemeinen Volks, der Familien im Innern des Hauses, der Priester auf der Kanzel. Die von Belgien während der Revolutionsperiode eingedrungenen Beamten, welche bloß französisch redeten, hatten fürwahr seit 1831 Zeit genug gehabt, sich in der deutschen Sprache zu üben, und diejenigen, welche derselben wohl kundig, jedoch an der Gallomanie leidend, ihre Cultur vernachlässigten, sich darin zu vervollkommnen. Wer nun in diese Classe fällt, der hat die Schuld sich allein zuzuschreiben, wenn die Ausübung seines Berufes dadurch Hindernisse erfährt. Die Regierung ist aber noch weiter gegangen, als sie zu thun verpflichtet war; sie hat den Gebrauch beider Sprachen für facultativ erklärt, und nur verlangt, daß in der Sprache, in welcher eine Sache einmal angefangen worden, dieselbe auch fortverhandelt und zu Ende gebracht werden soll. Die Gemeinden außerhalb der Hauptstadt hatten freilich in der Regel keinen andern Beamten, als den Secretär, welcher bloß französisch verstand oder zu verstehen sich stellte; dadurch kam der ganze Gemeindehaushalt in die Hände einer Anzahl von Secretären, welche diesen Dienst oft in fünf bis sieben, ja noch mehr Gemeinden zu gleicher Zeit bekleideten. Um einem solchen Mißbrauche zu steuern, verfügte die Regierung, daß es den Gemeinden künftig frei stehen solle, deutsch zu schreiben, was eigentlich von vornherein als allein zulässig sich verstanden hätte. Der Erfolg rechtfertigte die Maaßregel nach mehreren Monaten und die freudige Zustimmung der Bevölkerung ist die beste Apologie für das Praktische und Populäre der Verordnung. - Die großherzogliche Regierung, welcher seit der Gebietstrennung von Niederland es erst recht möglich geworden war, Alles anzuwenden, um das Land, welches seiner ganzen Natur nach deutsch ist, auch den deutschen Interessen zuzuwenden, that aus diesem Grunde bereits mehrere Schritte zum Anschluß an den deutschen Zollverein, als das wichtigste Mittel, das Land durch seine materiellen Interessen mit Deutschland inniger zu verbinden. Es bleibt ihr somit bloß der Wunsch übrig, daß die Vereinsregierungen dieses Bestreben nicht vereiteln mögen. Die großherzogliche Regierung ist von dem ernstlichsten Bestreben erfüllt, das Land deutsch zu erhalten, sie wird aber nimmermehr dahin zu bringen seyn, ihre Selbstständigkeit aufzugeben; sie ist zur Darreichung aller Garantien an den Verein bereitwillig, welche von ihr billigerweise gefordert werden können; allein sie wird sich durchaus nicht zu einer Stellung verstehen, welche Luxemburg Preußen gleichsam incorporirt. Sollte daher diese Macht Dinge verlangen, welche einen Zustand dieser Art herbeizuführen geeignet wären, und sollten die übrigen Regierungen Preußen in den angedeuteten Absichten begünstigen, so würde Luxemburg sich des Anschlusses an den Zollverein enthalten und sich durch seine eigenthümliche Lage bestimmt fühlen, mit Belgien einen Zollvertrag einzugehen, welches, wie aus sichern Quellen mitgetheilt werden kann, zu einer solchen Verbindung sehr geneigt ist. So viel zur nähern Beleuchtung einer Frage, welche bereits, unter allerlei irrigen und entstellenden Voraussetzungen, auf das Gebiet der Publicität gezogen worden ist. Wien, 28 December 1839. Wie gleichgültig auch sonst erscheint, was in unserer vielschreibenden Zeit Hr. A oder B über theatralische Kunst und ihre Leistungen sagen mögen, da das Publicum, für welches eigentlich jene, meist durch die unwürdigsten Nebenrücksichten entstandenen, Berichte berechnet sind, längst gewöhnt ist, sie nicht zu beachten, so ist dieß doch nicht der Fall bei einem Aufsatze in einer so weit verbreiteten und dabei so geachteten Zeitung, wie die "Allgemeine," und zwar um so minder, als er mit Thatsachen prunkend, mit der Keule der Wahrheit gewaffnet, auftritt. Es ist damit der Aufsatz: "Wien und die Wiener," in der Beilage Nr. 347 gemeint, in welchem, bei gefälliger Anerkennung:
Niederlande. Haag, 27 Dec. Das Journal von Arlon, unter allen Lügenblättern der belgisch-revolutionären Partei für französisch-propagandistische Interessen das rücksichtsloseste, fährt mit seinem Denunciationssystem gegen die großherzogliche Regierung in Luxemburg fort, und die Blätter des Nachbarstaats von ähnlicher Gesinnung nehmen, was es liefert, bereitwillig in ihre Spalten auf. Eben so werden dem National von Zeit zu Zeit Dinge aus Brüssel geschrieben, welche natürlich wie ein Evangelium geglaubt werden müssen. Ich will mich für heute bloß auf die erneuerten Beschuldigungen wegen Luxemburg beschränken, und da das große Publicum nun schon einmal wegen der Masse von sich drängenden Tagesereignissen ein kurzes Gedächtniß hat, so ist es nothwendig, bereits Gesagtes noch einmal zu wiederholen. Die großherzogliche Regierung in Luxemburg bindet sich streng an den Tractat und verfolgt Niemanden, der, von politischen Ansichten bestimmt, auch noch so schlecht sich betrageu, ja selbst Verbrechen begangen hatte. Daß aber jede Regierung das Recht und die Pflicht habe, Beamte und Angestellte zu entlassen, welche ihr nicht anstehen, und denen sie kein Vertrauen schenken kann, ist eine ausgemachte Sache. Die Luxemburgische Regierung hat jedoch dieß nicht einmal gethan, sondern mit Angestellten der angedeuteten Kategorie bloß Versetzungen vorgenommen, wodurch jene Leute aus ihren früheren, für das Ganze verderblichen Verhältnissen herausgebracht und unter bessere Aufsicht gestellt wurden. Welche vernünftige Regierung wird dieß nicht ebenfalls thun? Das Geschrei über die deutsche Sprache ist eine wahre Ungereimtheit. Das ganze Land, so wie es nun von den wallonischen Elementen geschieden, circumscribirt ist, besitzt keine andere Sprache als die deutsche; sie ist die des gemeinen Volks, der Familien im Innern des Hauses, der Priester auf der Kanzel. Die von Belgien während der Revolutionsperiode eingedrungenen Beamten, welche bloß französisch redeten, hatten fürwahr seit 1831 Zeit genug gehabt, sich in der deutschen Sprache zu üben, und diejenigen, welche derselben wohl kundig, jedoch an der Gallomanie leidend, ihre Cultur vernachlässigten, sich darin zu vervollkommnen. Wer nun in diese Classe fällt, der hat die Schuld sich allein zuzuschreiben, wenn die Ausübung seines Berufes dadurch Hindernisse erfährt. Die Regierung ist aber noch weiter gegangen, als sie zu thun verpflichtet war; sie hat den Gebrauch beider Sprachen für facultativ erklärt, und nur verlangt, daß in der Sprache, in welcher eine Sache einmal angefangen worden, dieselbe auch fortverhandelt und zu Ende gebracht werden soll. Die Gemeinden außerhalb der Hauptstadt hatten freilich in der Regel keinen andern Beamten, als den Secretär, welcher bloß französisch verstand oder zu verstehen sich stellte; dadurch kam der ganze Gemeindehaushalt in die Hände einer Anzahl von Secretären, welche diesen Dienst oft in fünf bis sieben, ja noch mehr Gemeinden zu gleicher Zeit bekleideten. Um einem solchen Mißbrauche zu steuern, verfügte die Regierung, daß es den Gemeinden künftig frei stehen solle, deutsch zu schreiben, was eigentlich von vornherein als allein zulässig sich verstanden hätte. Der Erfolg rechtfertigte die Maaßregel nach mehreren Monaten und die freudige Zustimmung der Bevölkerung ist die beste Apologie für das Praktische und Populäre der Verordnung. – Die großherzogliche Regierung, welcher seit der Gebietstrennung von Niederland es erst recht möglich geworden war, Alles anzuwenden, um das Land, welches seiner ganzen Natur nach deutsch ist, auch den deutschen Interessen zuzuwenden, that aus diesem Grunde bereits mehrere Schritte zum Anschluß an den deutschen Zollverein, als das wichtigste Mittel, das Land durch seine materiellen Interessen mit Deutschland inniger zu verbinden. Es bleibt ihr somit bloß der Wunsch übrig, daß die Vereinsregierungen dieses Bestreben nicht vereiteln mögen. Die großherzogliche Regierung ist von dem ernstlichsten Bestreben erfüllt, das Land deutsch zu erhalten, sie wird aber nimmermehr dahin zu bringen seyn, ihre Selbstständigkeit aufzugeben; sie ist zur Darreichung aller Garantien an den Verein bereitwillig, welche von ihr billigerweise gefordert werden können; allein sie wird sich durchaus nicht zu einer Stellung verstehen, welche Luxemburg Preußen gleichsam incorporirt. Sollte daher diese Macht Dinge verlangen, welche einen Zustand dieser Art herbeizuführen geeignet wären, und sollten die übrigen Regierungen Preußen in den angedeuteten Absichten begünstigen, so würde Luxemburg sich des Anschlusses an den Zollverein enthalten und sich durch seine eigenthümliche Lage bestimmt fühlen, mit Belgien einen Zollvertrag einzugehen, welches, wie aus sichern Quellen mitgetheilt werden kann, zu einer solchen Verbindung sehr geneigt ist. So viel zur nähern Beleuchtung einer Frage, welche bereits, unter allerlei irrigen und entstellenden Voraussetzungen, auf das Gebiet der Publicität gezogen worden ist. Wien, 28 December 1839. Wie gleichgültig auch sonst erscheint, was in unserer vielschreibenden Zeit Hr. A oder B über theatralische Kunst und ihre Leistungen sagen mögen, da das Publicum, für welches eigentlich jene, meist durch die unwürdigsten Nebenrücksichten entstandenen, Berichte berechnet sind, längst gewöhnt ist, sie nicht zu beachten, so ist dieß doch nicht der Fall bei einem Aufsatze in einer so weit verbreiteten und dabei so geachteten Zeitung, wie die „Allgemeine,“ und zwar um so minder, als er mit Thatsachen prunkend, mit der Keule der Wahrheit gewaffnet, auftritt. 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Auf einer Reise in die Bretagne habe ich voriges Jahr in der Nähe von Laval eine neuangelegte Departementalstraße gesehen, die bereits die Productivität des in ihrem Bereich liegenden Grundeigenthums um wenigstens 20 Procent vermehrt hat. In Folge dieser Anlage ist es nämlich möglich geworden, große Massen von Gyps und Kalk vermittelst Steinkohlen wohlfeil zu brennen und als Düngungsmittel im Großen anzuwenden. Im Departement Mayenne sind in den letzten Jahren eine Menge solcher Oefen auf eine sehr großartige Weise angelegt worden, und die Anwendung dieses Düngungsmittels nimmt dort reißend zu. Doch bin ich auch in demselben Departement auf einen Weg zwischen einer Stadt und einem ziemlich großen Dorf mit einem Cabriolet so versunken, daß ich fremder Hülfe bedurfte, um durchzukommen. Die Leute auf dem Lande in Frankreich, so weit ich sie gesehen habe, sind vom Geist der Verbesserung noch nicht absonderlich ergriffen. Es gibt keinen zäheren Anhänger am Alten, als den französischen Bauer.</p><lb/> </div> </div> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b">Niederlande.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="3"> <byline>✝✝</byline> <dateline><hi rendition="#b">Haag,</hi> 27 Dec.</dateline> <p> Das Journal von Arlon, unter allen Lügenblättern der belgisch-revolutionären Partei für französisch-propagandistische Interessen das rücksichtsloseste, fährt mit seinem Denunciationssystem gegen die großherzogliche Regierung in Luxemburg fort, und die Blätter des Nachbarstaats von ähnlicher Gesinnung nehmen, was es liefert, bereitwillig in ihre Spalten auf. Eben so werden dem National von Zeit zu Zeit Dinge aus Brüssel geschrieben, welche natürlich wie ein Evangelium geglaubt werden müssen. Ich will mich für heute bloß auf die erneuerten Beschuldigungen wegen Luxemburg beschränken, und da das große Publicum nun schon einmal wegen der Masse von sich drängenden Tagesereignissen ein kurzes Gedächtniß hat, so ist es nothwendig, bereits Gesagtes noch einmal zu wiederholen. Die großherzogliche Regierung in Luxemburg bindet sich streng an den Tractat und verfolgt Niemanden, der, von politischen Ansichten bestimmt, auch noch so schlecht sich betrageu, ja selbst Verbrechen begangen hatte. Daß aber jede Regierung das Recht und die Pflicht habe, Beamte und Angestellte zu entlassen, welche ihr nicht anstehen, und denen sie kein Vertrauen schenken kann, ist eine ausgemachte Sache. Die Luxemburgische Regierung hat jedoch dieß nicht einmal gethan, sondern mit Angestellten der angedeuteten Kategorie bloß Versetzungen vorgenommen, wodurch jene Leute aus ihren früheren, für das Ganze verderblichen Verhältnissen herausgebracht und unter bessere Aufsicht gestellt wurden. Welche vernünftige Regierung wird dieß nicht ebenfalls thun? Das Geschrei über die deutsche Sprache ist eine wahre Ungereimtheit. Das ganze Land, so wie es nun von den wallonischen Elementen geschieden, circumscribirt ist, besitzt keine andere Sprache als die deutsche; sie ist die des gemeinen Volks, der Familien im Innern des Hauses, der Priester auf der Kanzel. Die von Belgien während der Revolutionsperiode eingedrungenen Beamten, welche bloß französisch redeten, hatten fürwahr seit 1831 Zeit genug gehabt, sich in der deutschen Sprache zu üben, und diejenigen, welche derselben wohl kundig, jedoch an der Gallomanie leidend, ihre Cultur vernachlässigten, sich darin zu vervollkommnen. Wer nun in diese Classe fällt, der hat die Schuld sich allein zuzuschreiben, wenn die Ausübung seines Berufes dadurch Hindernisse erfährt. 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Der Erfolg rechtfertigte die Maaßregel nach mehreren Monaten und die freudige Zustimmung der Bevölkerung ist die beste Apologie für das Praktische und Populäre der Verordnung. – Die großherzogliche Regierung, welcher seit der Gebietstrennung von Niederland es erst recht möglich geworden war, Alles anzuwenden, um das Land, welches seiner ganzen Natur nach deutsch ist, auch den deutschen Interessen zuzuwenden, that aus diesem Grunde bereits mehrere Schritte zum Anschluß an den deutschen Zollverein, als das wichtigste Mittel, das Land durch seine materiellen Interessen mit Deutschland inniger zu verbinden. Es bleibt ihr somit bloß der Wunsch übrig, daß die Vereinsregierungen dieses Bestreben nicht vereiteln mögen. Die großherzogliche Regierung ist von dem ernstlichsten Bestreben erfüllt, das Land deutsch zu erhalten, sie wird aber nimmermehr dahin zu bringen seyn, ihre Selbstständigkeit aufzugeben; sie ist zur Darreichung aller Garantien an den Verein bereitwillig, welche von ihr billigerweise gefordert werden können; allein sie wird sich durchaus nicht zu einer Stellung verstehen, welche Luxemburg Preußen gleichsam incorporirt. Sollte daher diese Macht Dinge verlangen, welche einen Zustand dieser Art herbeizuführen geeignet wären, und sollten die übrigen Regierungen Preußen in den angedeuteten Absichten begünstigen, so würde Luxemburg sich des Anschlusses an den Zollverein enthalten und sich durch seine eigenthümliche Lage bestimmt fühlen, mit Belgien einen Zollvertrag einzugehen, welches, wie aus sichern Quellen mitgetheilt werden kann, zu einer solchen Verbindung sehr geneigt ist. 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gebunden waren, nicht sogleich am ersten Tag, nachdem man sie ihrer Bande entledigt, gehen konnten. Gleichwohl folgt daraus nichts weniger, als daß die Lösung dieser Bande schädlich und gefährlich sey. Wenn man in allen diesen administrativen Angelegenheiten die französischen Zustände mit den belgischen vergleicht, so findet man, daß diese jenen um hundert Jahre voran sind. Die belgische Stadt- und Provincialverwaltung, welche durch die von den Districten erwählten Provincial-Conseils unter dem Präsidium des Gouverneurs besorgt wird, ist in der That eine musterhafte. Im Uebrigen kann ich aus eigener Anschauung Zeugniß von der großen Nützlichkeit des französischen Departementalstraßenbaues geben. Auf einer Reise in die Bretagne habe ich voriges Jahr in der Nähe von Laval eine neuangelegte Departementalstraße gesehen, die bereits die Productivität des in ihrem Bereich liegenden Grundeigenthums um wenigstens 20 Procent vermehrt hat. In Folge dieser Anlage ist es nämlich möglich geworden, große Massen von Gyps und Kalk vermittelst Steinkohlen wohlfeil zu brennen und als Düngungsmittel im Großen anzuwenden. Im Departement Mayenne sind in den letzten Jahren eine Menge solcher Oefen auf eine sehr großartige Weise angelegt worden, und die Anwendung dieses Düngungsmittels nimmt dort reißend zu. Doch bin ich auch in demselben Departement auf einen Weg zwischen einer Stadt und einem ziemlich großen Dorf mit einem Cabriolet so versunken, daß ich fremder Hülfe bedurfte, um durchzukommen. Die Leute auf dem Lande in Frankreich, so weit ich sie gesehen habe, sind vom Geist der Verbesserung noch nicht absonderlich ergriffen. Es gibt keinen zäheren Anhänger am Alten, als den französischen Bauer.
Niederlande.
✝✝ Haag, 27 Dec. Das Journal von Arlon, unter allen Lügenblättern der belgisch-revolutionären Partei für französisch-propagandistische Interessen das rücksichtsloseste, fährt mit seinem Denunciationssystem gegen die großherzogliche Regierung in Luxemburg fort, und die Blätter des Nachbarstaats von ähnlicher Gesinnung nehmen, was es liefert, bereitwillig in ihre Spalten auf. Eben so werden dem National von Zeit zu Zeit Dinge aus Brüssel geschrieben, welche natürlich wie ein Evangelium geglaubt werden müssen. Ich will mich für heute bloß auf die erneuerten Beschuldigungen wegen Luxemburg beschränken, und da das große Publicum nun schon einmal wegen der Masse von sich drängenden Tagesereignissen ein kurzes Gedächtniß hat, so ist es nothwendig, bereits Gesagtes noch einmal zu wiederholen. Die großherzogliche Regierung in Luxemburg bindet sich streng an den Tractat und verfolgt Niemanden, der, von politischen Ansichten bestimmt, auch noch so schlecht sich betrageu, ja selbst Verbrechen begangen hatte. Daß aber jede Regierung das Recht und die Pflicht habe, Beamte und Angestellte zu entlassen, welche ihr nicht anstehen, und denen sie kein Vertrauen schenken kann, ist eine ausgemachte Sache. Die Luxemburgische Regierung hat jedoch dieß nicht einmal gethan, sondern mit Angestellten der angedeuteten Kategorie bloß Versetzungen vorgenommen, wodurch jene Leute aus ihren früheren, für das Ganze verderblichen Verhältnissen herausgebracht und unter bessere Aufsicht gestellt wurden. Welche vernünftige Regierung wird dieß nicht ebenfalls thun? Das Geschrei über die deutsche Sprache ist eine wahre Ungereimtheit. Das ganze Land, so wie es nun von den wallonischen Elementen geschieden, circumscribirt ist, besitzt keine andere Sprache als die deutsche; sie ist die des gemeinen Volks, der Familien im Innern des Hauses, der Priester auf der Kanzel. Die von Belgien während der Revolutionsperiode eingedrungenen Beamten, welche bloß französisch redeten, hatten fürwahr seit 1831 Zeit genug gehabt, sich in der deutschen Sprache zu üben, und diejenigen, welche derselben wohl kundig, jedoch an der Gallomanie leidend, ihre Cultur vernachlässigten, sich darin zu vervollkommnen. Wer nun in diese Classe fällt, der hat die Schuld sich allein zuzuschreiben, wenn die Ausübung seines Berufes dadurch Hindernisse erfährt. Die Regierung ist aber noch weiter gegangen, als sie zu thun verpflichtet war; sie hat den Gebrauch beider Sprachen für facultativ erklärt, und nur verlangt, daß in der Sprache, in welcher eine Sache einmal angefangen worden, dieselbe auch fortverhandelt und zu Ende gebracht werden soll. Die Gemeinden außerhalb der Hauptstadt hatten freilich in der Regel keinen andern Beamten, als den Secretär, welcher bloß französisch verstand oder zu verstehen sich stellte; dadurch kam der ganze Gemeindehaushalt in die Hände einer Anzahl von Secretären, welche diesen Dienst oft in fünf bis sieben, ja noch mehr Gemeinden zu gleicher Zeit bekleideten. Um einem solchen Mißbrauche zu steuern, verfügte die Regierung, daß es den Gemeinden künftig frei stehen solle, deutsch zu schreiben, was eigentlich von vornherein als allein zulässig sich verstanden hätte. Der Erfolg rechtfertigte die Maaßregel nach mehreren Monaten und die freudige Zustimmung der Bevölkerung ist die beste Apologie für das Praktische und Populäre der Verordnung. – Die großherzogliche Regierung, welcher seit der Gebietstrennung von Niederland es erst recht möglich geworden war, Alles anzuwenden, um das Land, welches seiner ganzen Natur nach deutsch ist, auch den deutschen Interessen zuzuwenden, that aus diesem Grunde bereits mehrere Schritte zum Anschluß an den deutschen Zollverein, als das wichtigste Mittel, das Land durch seine materiellen Interessen mit Deutschland inniger zu verbinden. Es bleibt ihr somit bloß der Wunsch übrig, daß die Vereinsregierungen dieses Bestreben nicht vereiteln mögen. Die großherzogliche Regierung ist von dem ernstlichsten Bestreben erfüllt, das Land deutsch zu erhalten, sie wird aber nimmermehr dahin zu bringen seyn, ihre Selbstständigkeit aufzugeben; sie ist zur Darreichung aller Garantien an den Verein bereitwillig, welche von ihr billigerweise gefordert werden können; allein sie wird sich durchaus nicht zu einer Stellung verstehen, welche Luxemburg Preußen gleichsam incorporirt. Sollte daher diese Macht Dinge verlangen, welche einen Zustand dieser Art herbeizuführen geeignet wären, und sollten die übrigen Regierungen Preußen in den angedeuteten Absichten begünstigen, so würde Luxemburg sich des Anschlusses an den Zollverein enthalten und sich durch seine eigenthümliche Lage bestimmt fühlen, mit Belgien einen Zollvertrag einzugehen, welches, wie aus sichern Quellen mitgetheilt werden kann, zu einer solchen Verbindung sehr geneigt ist. So viel zur nähern Beleuchtung einer Frage, welche bereits, unter allerlei irrigen und entstellenden Voraussetzungen, auf das Gebiet der Publicität gezogen worden ist.
Wien, 28 December 1839. Wie gleichgültig auch sonst erscheint, was in unserer vielschreibenden Zeit Hr. A oder B über theatralische Kunst und ihre Leistungen sagen mögen, da das Publicum, für welches eigentlich jene, meist durch die unwürdigsten Nebenrücksichten entstandenen, Berichte berechnet sind, längst gewöhnt ist, sie nicht zu beachten, so ist dieß doch nicht der Fall bei einem Aufsatze in einer so weit verbreiteten und dabei so geachteten Zeitung, wie die „Allgemeine,“ und zwar um so minder, als er mit Thatsachen prunkend, mit der Keule der Wahrheit gewaffnet, auftritt.
Es ist damit der Aufsatz: „Wien und die Wiener,“ in der Beilage Nr. 347 gemeint, in welchem, bei gefälliger Anerkennung:
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