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Allgemeine Zeitung. Nr. 143. Augsburg, 22. Mai 1840.

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eine kleine Vergnügungsreise gemacht hatte, um den Herzog v. Buckingham zu besuchen? Und als Lord Stanley ein andermal wegen häuslicher Betrübniß an die Höflichkeit des Hauses und des Ministers appellirte, wurde seinem Wunsche nicht augenblicklich, obwohl zum offenbaren Nachtheil der liberalen Partei, Genüge geleistet? Aber die Sache ist, daß der Kampf zur Vertheidigung des Bestechungssystems für die Conservativen ein Kampf auf Leben und Tod ist; und der wesentliche Inhalt ihrer Aeußerungen am Montag (11 Mai) war kein anderer als der, wenn das Haus nicht darein willigen will, alle Art von Bestechung bei den Wahlen hingehen zu lassen, so sind wir entschlossen, den Gang der öffentlichen Geschäfte aufzuhalten. Wir müssen nun abwarten, ob sie im Angesicht des entrüsteten Volks diese "Aufhaltungspolitik" Lord Stanley's wirklich in ihrem ganzen Umfang anzuwenden wagen; aber auf jeden Fall wird das ihnen in diesem Augenblick der Aufregung entrissene Geständniß, daß sie die Kämpfer für Corruption sind, für England nicht verloren seyn. Besonders wird unser Vaterland Sir Robert Peels sorgfältig ausgearbeitete Vertheidigungsrede für den Gebrauch die Wähler zu traktiren (treating) nicht vergessen; nicht vergessen seine bestimmte Erklärung, daß systematisches Traktiren - z. B. Bestechung durch Bier, Unmäßigkeit u. dgl. keine Bestechung sey, und also keinen Rechtsgrund für Untersuchung oder Aufschub darbiete. - Die Aeußerungen Sir Robert Peels (in der Sitzung vom 11 Mai), auf die sich das M. Chronicle bezieht, und die wir hier nachträglich mittheilen, sind folgende: "Der Bericht des Untersuchungsausschusses (über die Ludlower Wahlen) enthält kein Wort von Bestechung (bribery), sondern bloß, daß ein allgemeines System von Traktirung (treating) der Wähler auf der letzten Wahl von Ludlow herrschend gewesen ist." Wegen bloßer Traktirung aber kann man keinem Burgflecken sein Wahlrecht nehmen. Ehe man dergleichen beschließen wollte, müßte man zuvor bestimmen, was die Punkte sind, durch die Tractirung ebenso strafbar werden kann als Bestechung."

In der Sitzung des Hauses der Gemeinen vom 14 Mai, aus der wir gestern bereits Lord Palmerstons Erklärung über Persien mitgetheilt haben, wurde nun auch, da Lord John Russell wieder gegenwärtig war, Graf Darlington's Motion um ein neues Writ für Ludlow aufs neue vorgenommen. Nach einigen, an den wieder gegenwärtigen edlen Lord gerichteten Entschuldigungen und Höflichkeiten von Seite Graf Darlingtons, die jener eben so erwiederte, lautete die Rede des edlen Lord Secretärs für die Colonien im Auszuge folgendermaßen: "Wenn ich behaupte, daß das von dem Untersuchungsausschusse ans Licht gezogene schmähliche Verfahren bei den Ludlower Wahlen in diesem Hause die vollste Prüfung verdiene, so behaupte ich zugleich, daß aus dieser Berathung für keine der beiden Parteien irgend ein Vortheil entspringen kann, weil eben keine von beiden sich rühmen kann, bei jenem Verfahren fleckenlos gewesen zu seyn. Auf jeden Fall aber würde jetzt die Partei in der öffentlichen Meinung am meisten verlieren, die einer gründlichen, von diesem Haus vorzunehmenden Verbesserung jener eingerissenen schändlichen Mißbräuche sich am meisten zu widersetzen unternähme. So auffallend nämlich auch in diesen beiden Fällen - denn man wird mir erlauben mit dem Fall in Ludlow den ganz ähnlichen in Cambridge zu verbinden - und so beispiellos ekelhaft die Nichtswürdigkeit der Wählerschaft sowohl, als sehr hochstehender, mit ihr verbundener Personen sich gezeigt hat, so bin ich doch nicht gesonnen, mich deßhalb der Erlassung eines neuen Writ für beide Orte - wiewohl das Haus dazu das Recht hätte - zu widersetzen, sondern vielmehr das Haus zu vermögen, daß es einige allgemeinere, sowohl die Bestechung als die sogenannte Traktirung der Wähler verhindernde Maaßregeln ergreife. Denn was die sogenannte Traktirung betrifft, z. B. den Gebrauch eine Menge Wirthshäuser zu öffnen, wo die Unterstützer eines gewissen Candidaten nach Gefallen essen und trinken können, so halt' ich denselben für wo möglich noch schändlicher als offene Bestechung, und glaube, daß er um so sicherer verdient gestraft zu werden, als er offen am Tage liegt. Leider sind unsere Gesetze (namentlich die von 1637) in dieser Beziehung nicht scharf genug, und ich möchte, um diese Mängel zu verbessern, folgende neue Bestimmungen vorschlagen: 1) Jede Art Geschenk vor oder nach der Wahl empfangen, für schon abgegebene oder noch abzugebende Stimmen, so wie für das Versprechen, die Stimme nicht abgeben zu wollen, soll Bestechung seyn. 2) Alle Zeugen vor dem Ausschuß sollen, auch wenn sie gegen sich selbst deponiren, der Strafe enthoben seyn. 3) Hat von zwei Candidaten der eine seine größere Stimmenzahl durch Bestechung erlangt, so soll statt seiner der zweite, wenn er von dieser Schuld frei, unmittelbar als Parlamentsmitglied anerkannt seyn. 4) Die Untersuchungsausschüsse sollen die Sache fortan nicht mehr ansehen wie einen Proceß zwischen den beiden Candidaten, sondern wie eine allgemeine Untersuchung über Wahlreinheit und Unbeflecktheit des Hauses. Uebrigens verlange ich, wie gesagt, für jetzt keineswegs die Unterdrückung eines neuen Writs für Ludlow, sondern hoffe von dem öffentlichen Gefühl der Bevölkerung von Ludlow, daß sie bei einer neuen Wahl Scenen, wie sie bei der frühern vorgefallen, vermeiden wird." - Trotz dieser Rede drängt Hr. Hawes noch einmal auf genauere Untersuchung und auf Suspendirung des Writs für Ludlow, und ebenso Hr. Warburton für Cambridge; doch verwirft das Haus dieß wie jenes Amendement und beschließt die Erlassung der beiden Writs. - (Ueber den zwischen England und Frankreich angeknüpften Handelsvertrag erklärt Hr. Labeuchere, auf eine Frage des Hrn. Pattan, daß er noch nicht abgeschlossen sey. (Dasselbe berichtet der Courrier francais (17 Mai) zur Widerlegung der Angabe mehrerer französischen Blätter, als wäre der Vertrag bereits abgeschlossen.)

Das Unterhaus hat diese Woche fast gar nichts gethan, indem die Parteien am Montag zufällig hart an einander geriethen, da die Tories durchaus darauf bestanden, in der Abwesenheit des Lords John Russell einen Vorschlag zu machen, und als man sie von ministerieller Seite daran verhinderte, nun auch ihrerseits nicht gestatten wollten, daß die Minister in irgend etwas fortrücken sollten, wenn der Gegenstand auch noch so gleichgültig war. Auch im Oberhaus ist wenig geschehen, obgleich dort kein äußeres Hinderniß statt fand. Der Großkanzler hat demselben einen Vorschlag für die Bildung einer neuen Gerichtsstelle im Kanzleihofe vorgelegt, in der Hoffnung, dadurch einmal zur Reinigung dieses Augiasstalles uralter Processe zu kommen. Aber obgleich Lord Lyndhurst, die Nothwendigkeit einer solchen Maaßregel anerkennend, den Vorschlag unterstützte, so machten doch er sowohl als andere Rechtsgelehrte seiner Partei so viele Einwendungen gegen einzelne Theile der Maaßregel, daß man nur wenige Hoffnung für deren glückliche Durchsetzung hegt, und die ganze Verhandlung für verlorne Mühe hält. Wichtig in jeder Beziehung war eine Rede des Herzogs v. Wellington, womit der gerade Soldat vorgestern Abend einem Vorschlage des Grafen Stanhope begegnete, durch welchen dieser abenteuerliche Mann das Haus dazu bringen wollte, den chinesischen Behörden in
ihrem Streite mit unserer Regierung ohne weiteres Recht zu geben.

eine kleine Vergnügungsreise gemacht hatte, um den Herzog v. Buckingham zu besuchen? Und als Lord Stanley ein andermal wegen häuslicher Betrübniß an die Höflichkeit des Hauses und des Ministers appellirte, wurde seinem Wunsche nicht augenblicklich, obwohl zum offenbaren Nachtheil der liberalen Partei, Genüge geleistet? Aber die Sache ist, daß der Kampf zur Vertheidigung des Bestechungssystems für die Conservativen ein Kampf auf Leben und Tod ist; und der wesentliche Inhalt ihrer Aeußerungen am Montag (11 Mai) war kein anderer als der, wenn das Haus nicht darein willigen will, alle Art von Bestechung bei den Wahlen hingehen zu lassen, so sind wir entschlossen, den Gang der öffentlichen Geschäfte aufzuhalten. Wir müssen nun abwarten, ob sie im Angesicht des entrüsteten Volks diese „Aufhaltungspolitik“ Lord Stanley's wirklich in ihrem ganzen Umfang anzuwenden wagen; aber auf jeden Fall wird das ihnen in diesem Augenblick der Aufregung entrissene Geständniß, daß sie die Kämpfer für Corruption sind, für England nicht verloren seyn. Besonders wird unser Vaterland Sir Robert Peels sorgfältig ausgearbeitete Vertheidigungsrede für den Gebrauch die Wähler zu traktiren (treating) nicht vergessen; nicht vergessen seine bestimmte Erklärung, daß systematisches Traktiren – z. B. Bestechung durch Bier, Unmäßigkeit u. dgl. keine Bestechung sey, und also keinen Rechtsgrund für Untersuchung oder Aufschub darbiete. – Die Aeußerungen Sir Robert Peels (in der Sitzung vom 11 Mai), auf die sich das M. Chronicle bezieht, und die wir hier nachträglich mittheilen, sind folgende: „Der Bericht des Untersuchungsausschusses (über die Ludlower Wahlen) enthält kein Wort von Bestechung (bribery), sondern bloß, daß ein allgemeines System von Traktirung (treating) der Wähler auf der letzten Wahl von Ludlow herrschend gewesen ist.“ Wegen bloßer Traktirung aber kann man keinem Burgflecken sein Wahlrecht nehmen. Ehe man dergleichen beschließen wollte, müßte man zuvor bestimmen, was die Punkte sind, durch die Tractirung ebenso strafbar werden kann als Bestechung.“

In der Sitzung des Hauses der Gemeinen vom 14 Mai, aus der wir gestern bereits Lord Palmerstons Erklärung über Persien mitgetheilt haben, wurde nun auch, da Lord John Russell wieder gegenwärtig war, Graf Darlington's Motion um ein neues Writ für Ludlow aufs neue vorgenommen. Nach einigen, an den wieder gegenwärtigen edlen Lord gerichteten Entschuldigungen und Höflichkeiten von Seite Graf Darlingtons, die jener eben so erwiederte, lautete die Rede des edlen Lord Secretärs für die Colonien im Auszuge folgendermaßen: „Wenn ich behaupte, daß das von dem Untersuchungsausschusse ans Licht gezogene schmähliche Verfahren bei den Ludlower Wahlen in diesem Hause die vollste Prüfung verdiene, so behaupte ich zugleich, daß aus dieser Berathung für keine der beiden Parteien irgend ein Vortheil entspringen kann, weil eben keine von beiden sich rühmen kann, bei jenem Verfahren fleckenlos gewesen zu seyn. Auf jeden Fall aber würde jetzt die Partei in der öffentlichen Meinung am meisten verlieren, die einer gründlichen, von diesem Haus vorzunehmenden Verbesserung jener eingerissenen schändlichen Mißbräuche sich am meisten zu widersetzen unternähme. So auffallend nämlich auch in diesen beiden Fällen – denn man wird mir erlauben mit dem Fall in Ludlow den ganz ähnlichen in Cambridge zu verbinden – und so beispiellos ekelhaft die Nichtswürdigkeit der Wählerschaft sowohl, als sehr hochstehender, mit ihr verbundener Personen sich gezeigt hat, so bin ich doch nicht gesonnen, mich deßhalb der Erlassung eines neuen Writ für beide Orte – wiewohl das Haus dazu das Recht hätte – zu widersetzen, sondern vielmehr das Haus zu vermögen, daß es einige allgemeinere, sowohl die Bestechung als die sogenannte Traktirung der Wähler verhindernde Maaßregeln ergreife. Denn was die sogenannte Traktirung betrifft, z. B. den Gebrauch eine Menge Wirthshäuser zu öffnen, wo die Unterstützer eines gewissen Candidaten nach Gefallen essen und trinken können, so halt' ich denselben für wo möglich noch schändlicher als offene Bestechung, und glaube, daß er um so sicherer verdient gestraft zu werden, als er offen am Tage liegt. Leider sind unsere Gesetze (namentlich die von 1637) in dieser Beziehung nicht scharf genug, und ich möchte, um diese Mängel zu verbessern, folgende neue Bestimmungen vorschlagen: 1) Jede Art Geschenk vor oder nach der Wahl empfangen, für schon abgegebene oder noch abzugebende Stimmen, so wie für das Versprechen, die Stimme nicht abgeben zu wollen, soll Bestechung seyn. 2) Alle Zeugen vor dem Ausschuß sollen, auch wenn sie gegen sich selbst deponiren, der Strafe enthoben seyn. 3) Hat von zwei Candidaten der eine seine größere Stimmenzahl durch Bestechung erlangt, so soll statt seiner der zweite, wenn er von dieser Schuld frei, unmittelbar als Parlamentsmitglied anerkannt seyn. 4) Die Untersuchungsausschüsse sollen die Sache fortan nicht mehr ansehen wie einen Proceß zwischen den beiden Candidaten, sondern wie eine allgemeine Untersuchung über Wahlreinheit und Unbeflecktheit des Hauses. Uebrigens verlange ich, wie gesagt, für jetzt keineswegs die Unterdrückung eines neuen Writs für Ludlow, sondern hoffe von dem öffentlichen Gefühl der Bevölkerung von Ludlow, daß sie bei einer neuen Wahl Scenen, wie sie bei der frühern vorgefallen, vermeiden wird.“ – Trotz dieser Rede drängt Hr. Hawes noch einmal auf genauere Untersuchung und auf Suspendirung des Writs für Ludlow, und ebenso Hr. Warburton für Cambridge; doch verwirft das Haus dieß wie jenes Amendement und beschließt die Erlassung der beiden Writs. – (Ueber den zwischen England und Frankreich angeknüpften Handelsvertrag erklärt Hr. Labeuchere, auf eine Frage des Hrn. Pattan, daß er noch nicht abgeschlossen sey. (Dasselbe berichtet der Courrier français (17 Mai) zur Widerlegung der Angabe mehrerer französischen Blätter, als wäre der Vertrag bereits abgeschlossen.)

Das Unterhaus hat diese Woche fast gar nichts gethan, indem die Parteien am Montag zufällig hart an einander geriethen, da die Tories durchaus darauf bestanden, in der Abwesenheit des Lords John Russell einen Vorschlag zu machen, und als man sie von ministerieller Seite daran verhinderte, nun auch ihrerseits nicht gestatten wollten, daß die Minister in irgend etwas fortrücken sollten, wenn der Gegenstand auch noch so gleichgültig war. Auch im Oberhaus ist wenig geschehen, obgleich dort kein äußeres Hinderniß statt fand. Der Großkanzler hat demselben einen Vorschlag für die Bildung einer neuen Gerichtsstelle im Kanzleihofe vorgelegt, in der Hoffnung, dadurch einmal zur Reinigung dieses Augiasstalles uralter Processe zu kommen. Aber obgleich Lord Lyndhurst, die Nothwendigkeit einer solchen Maaßregel anerkennend, den Vorschlag unterstützte, so machten doch er sowohl als andere Rechtsgelehrte seiner Partei so viele Einwendungen gegen einzelne Theile der Maaßregel, daß man nur wenige Hoffnung für deren glückliche Durchsetzung hegt, und die ganze Verhandlung für verlorne Mühe hält. Wichtig in jeder Beziehung war eine Rede des Herzogs v. Wellington, womit der gerade Soldat vorgestern Abend einem Vorschlage des Grafen Stanhope begegnete, durch welchen dieser abenteuerliche Mann das Haus dazu bringen wollte, den chinesischen Behörden in
ihrem Streite mit unserer Regierung ohne weiteres Recht zu geben.

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eine kleine Vergnügungsreise gemacht hatte, um den Herzog v. Buckingham zu besuchen? Und als Lord Stanley ein andermal wegen häuslicher Betrübniß an die Höflichkeit des Hauses und des Ministers appellirte, wurde seinem Wunsche nicht augenblicklich, obwohl zum offenbaren Nachtheil der liberalen Partei, Genüge geleistet? Aber die Sache ist, daß der Kampf zur Vertheidigung des Bestechungssystems für die Conservativen ein Kampf auf Leben und Tod ist; und der wesentliche Inhalt ihrer Aeußerungen am Montag (11 Mai) war kein anderer als der, wenn das Haus nicht darein willigen will, alle Art von Bestechung bei den Wahlen hingehen zu lassen, so sind wir entschlossen, den Gang der öffentlichen Geschäfte aufzuhalten. Wir müssen nun abwarten, ob sie im Angesicht des entrüsteten Volks diese &#x201E;Aufhaltungspolitik&#x201C; Lord Stanley's wirklich in ihrem ganzen Umfang anzuwenden wagen; aber auf jeden Fall wird das ihnen in diesem Augenblick der Aufregung entrissene Geständniß, daß sie die Kämpfer für Corruption sind, für England nicht verloren seyn. Besonders wird unser Vaterland Sir Robert Peels sorgfältig ausgearbeitete Vertheidigungsrede für den Gebrauch die Wähler zu traktiren (treating) nicht vergessen; nicht vergessen seine bestimmte Erklärung, daß <hi rendition="#g">systematisches</hi> Traktiren &#x2013; z. B. Bestechung durch Bier, Unmäßigkeit u. dgl. keine Bestechung sey, und also keinen Rechtsgrund für Untersuchung oder Aufschub darbiete. &#x2013; Die Aeußerungen Sir Robert Peels (in der Sitzung vom 11 Mai), auf die sich das M. Chronicle bezieht, und die wir hier nachträglich mittheilen, sind folgende: &#x201E;Der Bericht des Untersuchungsausschusses (über die Ludlower Wahlen) enthält kein Wort von Bestechung (bribery), sondern bloß, daß ein allgemeines System von Traktirung (treating) der Wähler auf der letzten Wahl von Ludlow herrschend gewesen ist.&#x201C; Wegen bloßer Traktirung aber kann man keinem Burgflecken sein Wahlrecht nehmen. Ehe man dergleichen beschließen wollte, müßte man zuvor bestimmen, was die Punkte sind, durch die <hi rendition="#g">Tractirung</hi> ebenso strafbar werden kann als <hi rendition="#g">Bestechung</hi>.&#x201C;</p><lb/>
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[1138/0002] eine kleine Vergnügungsreise gemacht hatte, um den Herzog v. Buckingham zu besuchen? Und als Lord Stanley ein andermal wegen häuslicher Betrübniß an die Höflichkeit des Hauses und des Ministers appellirte, wurde seinem Wunsche nicht augenblicklich, obwohl zum offenbaren Nachtheil der liberalen Partei, Genüge geleistet? Aber die Sache ist, daß der Kampf zur Vertheidigung des Bestechungssystems für die Conservativen ein Kampf auf Leben und Tod ist; und der wesentliche Inhalt ihrer Aeußerungen am Montag (11 Mai) war kein anderer als der, wenn das Haus nicht darein willigen will, alle Art von Bestechung bei den Wahlen hingehen zu lassen, so sind wir entschlossen, den Gang der öffentlichen Geschäfte aufzuhalten. Wir müssen nun abwarten, ob sie im Angesicht des entrüsteten Volks diese „Aufhaltungspolitik“ Lord Stanley's wirklich in ihrem ganzen Umfang anzuwenden wagen; aber auf jeden Fall wird das ihnen in diesem Augenblick der Aufregung entrissene Geständniß, daß sie die Kämpfer für Corruption sind, für England nicht verloren seyn. Besonders wird unser Vaterland Sir Robert Peels sorgfältig ausgearbeitete Vertheidigungsrede für den Gebrauch die Wähler zu traktiren (treating) nicht vergessen; nicht vergessen seine bestimmte Erklärung, daß systematisches Traktiren – z. B. Bestechung durch Bier, Unmäßigkeit u. dgl. keine Bestechung sey, und also keinen Rechtsgrund für Untersuchung oder Aufschub darbiete. – Die Aeußerungen Sir Robert Peels (in der Sitzung vom 11 Mai), auf die sich das M. Chronicle bezieht, und die wir hier nachträglich mittheilen, sind folgende: „Der Bericht des Untersuchungsausschusses (über die Ludlower Wahlen) enthält kein Wort von Bestechung (bribery), sondern bloß, daß ein allgemeines System von Traktirung (treating) der Wähler auf der letzten Wahl von Ludlow herrschend gewesen ist.“ Wegen bloßer Traktirung aber kann man keinem Burgflecken sein Wahlrecht nehmen. Ehe man dergleichen beschließen wollte, müßte man zuvor bestimmen, was die Punkte sind, durch die Tractirung ebenso strafbar werden kann als Bestechung.“ In der Sitzung des Hauses der Gemeinen vom 14 Mai, aus der wir gestern bereits Lord Palmerstons Erklärung über Persien mitgetheilt haben, wurde nun auch, da Lord John Russell wieder gegenwärtig war, Graf Darlington's Motion um ein neues Writ für Ludlow aufs neue vorgenommen. Nach einigen, an den wieder gegenwärtigen edlen Lord gerichteten Entschuldigungen und Höflichkeiten von Seite Graf Darlingtons, die jener eben so erwiederte, lautete die Rede des edlen Lord Secretärs für die Colonien im Auszuge folgendermaßen: „Wenn ich behaupte, daß das von dem Untersuchungsausschusse ans Licht gezogene schmähliche Verfahren bei den Ludlower Wahlen in diesem Hause die vollste Prüfung verdiene, so behaupte ich zugleich, daß aus dieser Berathung für keine der beiden Parteien irgend ein Vortheil entspringen kann, weil eben keine von beiden sich rühmen kann, bei jenem Verfahren fleckenlos gewesen zu seyn. Auf jeden Fall aber würde jetzt die Partei in der öffentlichen Meinung am meisten verlieren, die einer gründlichen, von diesem Haus vorzunehmenden Verbesserung jener eingerissenen schändlichen Mißbräuche sich am meisten zu widersetzen unternähme. So auffallend nämlich auch in diesen beiden Fällen – denn man wird mir erlauben mit dem Fall in Ludlow den ganz ähnlichen in Cambridge zu verbinden – und so beispiellos ekelhaft die Nichtswürdigkeit der Wählerschaft sowohl, als sehr hochstehender, mit ihr verbundener Personen sich gezeigt hat, so bin ich doch nicht gesonnen, mich deßhalb der Erlassung eines neuen Writ für beide Orte – wiewohl das Haus dazu das Recht hätte – zu widersetzen, sondern vielmehr das Haus zu vermögen, daß es einige allgemeinere, sowohl die Bestechung als die sogenannte Traktirung der Wähler verhindernde Maaßregeln ergreife. Denn was die sogenannte Traktirung betrifft, z. B. den Gebrauch eine Menge Wirthshäuser zu öffnen, wo die Unterstützer eines gewissen Candidaten nach Gefallen essen und trinken können, so halt' ich denselben für wo möglich noch schändlicher als offene Bestechung, und glaube, daß er um so sicherer verdient gestraft zu werden, als er offen am Tage liegt. Leider sind unsere Gesetze (namentlich die von 1637) in dieser Beziehung nicht scharf genug, und ich möchte, um diese Mängel zu verbessern, folgende neue Bestimmungen vorschlagen: 1) Jede Art Geschenk vor oder nach der Wahl empfangen, für schon abgegebene oder noch abzugebende Stimmen, so wie für das Versprechen, die Stimme nicht abgeben zu wollen, soll Bestechung seyn. 2) Alle Zeugen vor dem Ausschuß sollen, auch wenn sie gegen sich selbst deponiren, der Strafe enthoben seyn. 3) Hat von zwei Candidaten der eine seine größere Stimmenzahl durch Bestechung erlangt, so soll statt seiner der zweite, wenn er von dieser Schuld frei, unmittelbar als Parlamentsmitglied anerkannt seyn. 4) Die Untersuchungsausschüsse sollen die Sache fortan nicht mehr ansehen wie einen Proceß zwischen den beiden Candidaten, sondern wie eine allgemeine Untersuchung über Wahlreinheit und Unbeflecktheit des Hauses. Uebrigens verlange ich, wie gesagt, für jetzt keineswegs die Unterdrückung eines neuen Writs für Ludlow, sondern hoffe von dem öffentlichen Gefühl der Bevölkerung von Ludlow, daß sie bei einer neuen Wahl Scenen, wie sie bei der frühern vorgefallen, vermeiden wird.“ – Trotz dieser Rede drängt Hr. Hawes noch einmal auf genauere Untersuchung und auf Suspendirung des Writs für Ludlow, und ebenso Hr. Warburton für Cambridge; doch verwirft das Haus dieß wie jenes Amendement und beschließt die Erlassung der beiden Writs. – (Ueber den zwischen England und Frankreich angeknüpften Handelsvertrag erklärt Hr. Labeuchere, auf eine Frage des Hrn. Pattan, daß er noch nicht abgeschlossen sey. (Dasselbe berichtet der Courrier français (17 Mai) zur Widerlegung der Angabe mehrerer französischen Blätter, als wäre der Vertrag bereits abgeschlossen.) _ London, 14 Mai. Das Unterhaus hat diese Woche fast gar nichts gethan, indem die Parteien am Montag zufällig hart an einander geriethen, da die Tories durchaus darauf bestanden, in der Abwesenheit des Lords John Russell einen Vorschlag zu machen, und als man sie von ministerieller Seite daran verhinderte, nun auch ihrerseits nicht gestatten wollten, daß die Minister in irgend etwas fortrücken sollten, wenn der Gegenstand auch noch so gleichgültig war. Auch im Oberhaus ist wenig geschehen, obgleich dort kein äußeres Hinderniß statt fand. Der Großkanzler hat demselben einen Vorschlag für die Bildung einer neuen Gerichtsstelle im Kanzleihofe vorgelegt, in der Hoffnung, dadurch einmal zur Reinigung dieses Augiasstalles uralter Processe zu kommen. Aber obgleich Lord Lyndhurst, die Nothwendigkeit einer solchen Maaßregel anerkennend, den Vorschlag unterstützte, so machten doch er sowohl als andere Rechtsgelehrte seiner Partei so viele Einwendungen gegen einzelne Theile der Maaßregel, daß man nur wenige Hoffnung für deren glückliche Durchsetzung hegt, und die ganze Verhandlung für verlorne Mühe hält. Wichtig in jeder Beziehung war eine Rede des Herzogs v. Wellington, womit der gerade Soldat vorgestern Abend einem Vorschlage des Grafen Stanhope begegnete, durch welchen dieser abenteuerliche Mann das Haus dazu bringen wollte, den chinesischen Behörden in ihrem Streite mit unserer Regierung ohne weiteres Recht zu geben.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 143. Augsburg, 22. Mai 1840, S. 1138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_143_18400522/2>, abgerufen am 21.11.2024.