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Allgemeine Zeitung. Nr. 143. Augsburg, 22. Mai 1840.

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Kammer das Amendement der Commission, und nahm den Credit mit großer Majorität an.

Die Debatte über die Wahlreform begann, und endigte in der Deputirtenkammersitzung am 16 Mai. Die Kammer sprach die Tagesordnung aus über alle eingelaufenen Bittschriften. Sie wollte weder von dem allgemeinen Votum, noch vom Wahlrecht der Nationalgarde, noch von der Abschaffung des politischen Eides etwas hören; die wichtige Frage ist demnach nach einer eintägigen, ziemlich kalten Debatte wenigstens bis zur nächsten Session verschoben. Nur zwei Redner der äußersten Linken, die HH. Arago und Garnier-Pages führten für die Reform das Wort; die gemäßigte Linke, darunter Hr. Odilon-Barrot, blieb stumm. Frankreich, sagte Hr. Arago, zähle gegenwärtig 34 Millionen Einwohner. Rechne man, daß die Hälfte darunter Weiber und 9 Millionen Männer unter 25 Jahren seyen, so blieben immer noch 8 Millionen Männer, von welchen nur 200,000 das Wahlrecht besäßen; somit komme auf 40 Franzosen über 25 Jahren nur ein Wähler. Die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Franzosen bezahlten den größern Theil der Steuern. Im Namen des Rechts fordere er ihre Theilnahme an der Wahl der Volksvertreter. Man habe behauptet, daß wenn die Wahlreform zugestanden, nur politische Schriftsteller gewählt würden; man möge aber an den Convent denken. "Unter dem Convent, sagte der Redner, wurden zwar Grauel geübt, die man nicht genug verabscheuen kann, aber der Convent hat das Land gerettet, er hinderte die Fremden an der Eroberung von Paris, der Convent besaß Muth und das Gefühl der Ehre und Vaterlandsliebe; Sie sehen, daß das Volk seine Vertreter auszusuchen versteht." (Eine Stimme aus dem Centrum: Ja, im Wirthshaus!) Hr. Arago fortfahrend: "Hat man im Wirthshaus die bedeutenden Männer des Convents gewählt? Der Convent zählte in seiner Mitte vierzehn Bischöfe, sechs protestantische Geistliche, dreizehn Schriftsteller, neununddreißig Advocaten; aus ihm gingen eilf Senatoren, zwölf Mitglieder des Instituts hervor; Sie sehen, daß das Volk, wie schon Montesquieu sagte, in seinen Wahlen bewundernswürdig ist." Im Laufe seiner Rede sagte Hr. Arago noch, das Elend und die Nahrungslosigkeit nehme in Frankreich mit jedem Jahre mehr zu; dieß zeige sich auch durch die Abnahme der Zahl der für den Militärdienst fähigen jungen Leute; das Volk quäle der Hunger. (Murren.) Um einem solchen Zustand abzuhelfen oder wenigstens ihn zu lindern, um zu hindern, daß das Volk sich den Verlockungen von Saint-Simonianern oder ähnlichen Secten hingebe, sey eine Kammer nothwendig, welche der Nation Vertrauen einflöße! - Der Präsident des Conseils, Hr. Thiers, antwortete Hrn. Arago: "Die Nationalsouveränetät, als unbegränzte Souveränetät der Masse verstanden, ist das gefährlichste und verderblichste Princip für eine Gesellschaft, ein Princip, welches nirgends gilt. Die Nationalsouveränetät, wie wir sie verstehen, ist die Souveränetät des Königs und der beiden Kammern, welche das Gesetz machen und den Willen der Nation ausdrücken; eine andere Souveränetät kenne ich nicht. Wer irgend vor der Thüre dieser Versammlung sagt: "ich habe ein Recht", lügt, denn es gibt keine Rechte, als die, welche das Gesetz geschaffen hat. Ich wiederhole: die Souveränetät der Menge ist eine Absurdität. Ihr wollt, daß man die Zahl beachte; mit welchem Recht schließt ihr dann die Weiber, Kinder und Minderjährigen aus? Ihr sagt, sie hätten nicht den erforderlichen Verstand, um mit den Angelegenheiten des Landes sich zu beschäftigen. Wenn ihr aber sonach das Recht habt 17 Millionen von der Wahl auszuschließen, habe ich im Namen des Gesetzes das Recht, eine noch größere Zahl auszuschließen, wenn das Gesetz erklärt, daß es dieser größern Zahl die nöthige Fähigkeit, über die Angelegenheiten des Landes zu entscheiden, nicht zuerkennt. Ihr schließt im Namen der Vernunft aus, ich im Namen des Gesetzes, welches allein der Ausdruck der Nationalsouveränetät ist. Ja, es gibt Volksclassen, welche leiden, wiewohl nicht so sehr als ihr es schildert. Aber ich halte für gefährlich, für sehr gefährlich die Männer, welche jene Classen zu überreden suchen, daß sie nicht durch Arbeit, sondern durch Aenderung politischer Institutionen ihre Lage verbessern würden; damit schafft man nur Anarchisten, nichts weiter. (Murren auf der äußersten Linken.) Die Meinung der Regierung ist für die Tagesordnung. Wäre diese Frage ernstlich in Anregung gebracht, läge ein Antrag vor, der verdiente, daß man alle Seiten der Frage untersuchte, so würden wir dieß thun. Aber wir haben es nur mit einfachen Petitionen zu thun, mit Petitionen, welche die Frage nicht auf ernste Weise in Anregung bringen. Es ist jetzt nicht der passende Augenblick, die Frage zu discutiren; wir verschieben dieß auf ein andermal. Für den Augenblick verlange ich im Namen der Regierung einfach die Tagesordnung." (Beifall. Ruf: zur Abstimmung!) Hr. Garnier-Pages folgte mit einer ziemlich unbedeutenden Rede für die Wahlreform.

(Commerce.) Die Commission für den Entwurf der Abholung der Gebeine Napoleons hat am 16 Mai die für das Begräbniß vorgeschlagenen Orte besucht. Hr. Thiers und Hr. v. Remusat begleiteten die Commissarien zuerst nach der Madeleinekirche, dann noch nach der Kirche der Invaliden. Sie konnten sich bei den Invaliden überzeugen, daß die Lilien, die sogar in den Mosaiks des Bodens eingelegten Chiffren einen anstößigen Widerspruch mit der neuen Bestimmung, die man der Kirche geben wollte, bilden würden, ohne noch andere Beweggründe zu erwähnen, welche gegen diesen Theil des ministeriellen Entwurfs sprechen. Die Commission wird erst nach dem Besuche aller vorgeschlagenen Localitäten ihren Entschluß fassen. Hr. v. Las Cases, Vater, der fortwährend unpäßlich ist, konnte seine Collegen nicht begleiten. - Man hat berechnet, daß die Fregatte, welche die Asche Napoleons abholen soll, bei der Hinreise 2,140 Lieues (wegen der herrschenden Südostwinde) und bei der Rückreise 1800 Lieues zurückzulegen hat, und daß die ganze Reise fünf Monate dauern muß.

Die Rentencommission der Pairskammer hat den Grafen Roy zu ihrem Berichterstatter ernannt, wonach die gestrige Angabe zu berichtigen ist. Dem Journal des Debats zufolge hat sich die Commission einstimmig gegen den Gesetzesentwurf der Conversion und zugleich gegen die Zeitgemäßheit der Maaßregel erklärt. Für die Gesetzmäßigkeit der Conversion soll bloß Graf Mole sich ausgesprochen haben.

Vor der Pariser Zuchtpolizei begann am 15 Mai der Proceß gegen die angeschuldigten Urheber der Explosion einer Bombe in der Rue Montpensier. Drei der Angeklagten sind flüchtig. Beraud, auf dem der stärkste Verdacht haftet, erklärte seinen Entschluß, auf keine Frage Antwort geben zu wollen. Das Gericht möge mit ihm machen, was es für gut finde. Alle übrigen Angeklagten, in deren Haus man Pulver und Bomben gefunden, versicherten, unbekannte Personen hätten ihnen diese Gegenstände ins Haus gebracht. Am 16 Mai sprach das Zuchtpolizeigericht das "Schuldig" über sämmtliche Angeklagte aus, und verurtheilte Matthieu zu drei Jahren Gefängniß; Beraud zu zwei Jahren Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe; Boulanger zu 18 Monaten Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe; die übrigen Angeklagten zu sechs Monaten bis ein Jahr Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe. Die drei Abwesenden Caillaud, Arnoud und Bouillaud wurden zu zweijährigem Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe in contumaciam verurtheilt.

Kammer das Amendement der Commission, und nahm den Credit mit großer Majorität an.

Die Debatte über die Wahlreform begann, und endigte in der Deputirtenkammersitzung am 16 Mai. Die Kammer sprach die Tagesordnung aus über alle eingelaufenen Bittschriften. Sie wollte weder von dem allgemeinen Votum, noch vom Wahlrecht der Nationalgarde, noch von der Abschaffung des politischen Eides etwas hören; die wichtige Frage ist demnach nach einer eintägigen, ziemlich kalten Debatte wenigstens bis zur nächsten Session verschoben. Nur zwei Redner der äußersten Linken, die HH. Arago und Garnier-Pagès führten für die Reform das Wort; die gemäßigte Linke, darunter Hr. Odilon-Barrot, blieb stumm. Frankreich, sagte Hr. Arago, zähle gegenwärtig 34 Millionen Einwohner. Rechne man, daß die Hälfte darunter Weiber und 9 Millionen Männer unter 25 Jahren seyen, so blieben immer noch 8 Millionen Männer, von welchen nur 200,000 das Wahlrecht besäßen; somit komme auf 40 Franzosen über 25 Jahren nur ein Wähler. Die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Franzosen bezahlten den größern Theil der Steuern. Im Namen des Rechts fordere er ihre Theilnahme an der Wahl der Volksvertreter. Man habe behauptet, daß wenn die Wahlreform zugestanden, nur politische Schriftsteller gewählt würden; man möge aber an den Convent denken. „Unter dem Convent, sagte der Redner, wurden zwar Grauel geübt, die man nicht genug verabscheuen kann, aber der Convent hat das Land gerettet, er hinderte die Fremden an der Eroberung von Paris, der Convent besaß Muth und das Gefühl der Ehre und Vaterlandsliebe; Sie sehen, daß das Volk seine Vertreter auszusuchen versteht.“ (Eine Stimme aus dem Centrum: Ja, im Wirthshaus!) Hr. Arago fortfahrend: „Hat man im Wirthshaus die bedeutenden Männer des Convents gewählt? Der Convent zählte in seiner Mitte vierzehn Bischöfe, sechs protestantische Geistliche, dreizehn Schriftsteller, neununddreißig Advocaten; aus ihm gingen eilf Senatoren, zwölf Mitglieder des Instituts hervor; Sie sehen, daß das Volk, wie schon Montesquieu sagte, in seinen Wahlen bewundernswürdig ist.“ Im Laufe seiner Rede sagte Hr. Arago noch, das Elend und die Nahrungslosigkeit nehme in Frankreich mit jedem Jahre mehr zu; dieß zeige sich auch durch die Abnahme der Zahl der für den Militärdienst fähigen jungen Leute; das Volk quäle der Hunger. (Murren.) Um einem solchen Zustand abzuhelfen oder wenigstens ihn zu lindern, um zu hindern, daß das Volk sich den Verlockungen von Saint-Simonianern oder ähnlichen Secten hingebe, sey eine Kammer nothwendig, welche der Nation Vertrauen einflöße! – Der Präsident des Conseils, Hr. Thiers, antwortete Hrn. Arago: „Die Nationalsouveränetät, als unbegränzte Souveränetät der Masse verstanden, ist das gefährlichste und verderblichste Princip für eine Gesellschaft, ein Princip, welches nirgends gilt. Die Nationalsouveränetät, wie wir sie verstehen, ist die Souveränetät des Königs und der beiden Kammern, welche das Gesetz machen und den Willen der Nation ausdrücken; eine andere Souveränetät kenne ich nicht. Wer irgend vor der Thüre dieser Versammlung sagt: „ich habe ein Recht“, lügt, denn es gibt keine Rechte, als die, welche das Gesetz geschaffen hat. Ich wiederhole: die Souveränetät der Menge ist eine Absurdität. Ihr wollt, daß man die Zahl beachte; mit welchem Recht schließt ihr dann die Weiber, Kinder und Minderjährigen aus? Ihr sagt, sie hätten nicht den erforderlichen Verstand, um mit den Angelegenheiten des Landes sich zu beschäftigen. Wenn ihr aber sonach das Recht habt 17 Millionen von der Wahl auszuschließen, habe ich im Namen des Gesetzes das Recht, eine noch größere Zahl auszuschließen, wenn das Gesetz erklärt, daß es dieser größern Zahl die nöthige Fähigkeit, über die Angelegenheiten des Landes zu entscheiden, nicht zuerkennt. Ihr schließt im Namen der Vernunft aus, ich im Namen des Gesetzes, welches allein der Ausdruck der Nationalsouveränetät ist. Ja, es gibt Volksclassen, welche leiden, wiewohl nicht so sehr als ihr es schildert. Aber ich halte für gefährlich, für sehr gefährlich die Männer, welche jene Classen zu überreden suchen, daß sie nicht durch Arbeit, sondern durch Aenderung politischer Institutionen ihre Lage verbessern würden; damit schafft man nur Anarchisten, nichts weiter. (Murren auf der äußersten Linken.) Die Meinung der Regierung ist für die Tagesordnung. Wäre diese Frage ernstlich in Anregung gebracht, läge ein Antrag vor, der verdiente, daß man alle Seiten der Frage untersuchte, so würden wir dieß thun. Aber wir haben es nur mit einfachen Petitionen zu thun, mit Petitionen, welche die Frage nicht auf ernste Weise in Anregung bringen. Es ist jetzt nicht der passende Augenblick, die Frage zu discutiren; wir verschieben dieß auf ein andermal. Für den Augenblick verlange ich im Namen der Regierung einfach die Tagesordnung.“ (Beifall. Ruf: zur Abstimmung!) Hr. Garnier-Pagès folgte mit einer ziemlich unbedeutenden Rede für die Wahlreform.

(Commerce.) Die Commission für den Entwurf der Abholung der Gebeine Napoleons hat am 16 Mai die für das Begräbniß vorgeschlagenen Orte besucht. Hr. Thiers und Hr. v. Rémusat begleiteten die Commissarien zuerst nach der Madeleinekirche, dann noch nach der Kirche der Invaliden. Sie konnten sich bei den Invaliden überzeugen, daß die Lilien, die sogar in den Mosaiks des Bodens eingelegten Chiffren einen anstößigen Widerspruch mit der neuen Bestimmung, die man der Kirche geben wollte, bilden würden, ohne noch andere Beweggründe zu erwähnen, welche gegen diesen Theil des ministeriellen Entwurfs sprechen. Die Commission wird erst nach dem Besuche aller vorgeschlagenen Localitäten ihren Entschluß fassen. Hr. v. Las Cases, Vater, der fortwährend unpäßlich ist, konnte seine Collegen nicht begleiten. – Man hat berechnet, daß die Fregatte, welche die Asche Napoleons abholen soll, bei der Hinreise 2,140 Lieues (wegen der herrschenden Südostwinde) und bei der Rückreise 1800 Lieues zurückzulegen hat, und daß die ganze Reise fünf Monate dauern muß.

Die Rentencommission der Pairskammer hat den Grafen Roy zu ihrem Berichterstatter ernannt, wonach die gestrige Angabe zu berichtigen ist. Dem Journal des Débats zufolge hat sich die Commission einstimmig gegen den Gesetzesentwurf der Conversion und zugleich gegen die Zeitgemäßheit der Maaßregel erklärt. Für die Gesetzmäßigkeit der Conversion soll bloß Graf Molé sich ausgesprochen haben.

Vor der Pariser Zuchtpolizei begann am 15 Mai der Proceß gegen die angeschuldigten Urheber der Explosion einer Bombe in der Rue Montpensier. Drei der Angeklagten sind flüchtig. Béraud, auf dem der stärkste Verdacht haftet, erklärte seinen Entschluß, auf keine Frage Antwort geben zu wollen. Das Gericht möge mit ihm machen, was es für gut finde. Alle übrigen Angeklagten, in deren Haus man Pulver und Bomben gefunden, versicherten, unbekannte Personen hätten ihnen diese Gegenstände ins Haus gebracht. Am 16 Mai sprach das Zuchtpolizeigericht das „Schuldig“ über sämmtliche Angeklagte aus, und verurtheilte Matthieu zu drei Jahren Gefängniß; Béraud zu zwei Jahren Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe; Boulanger zu 18 Monaten Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe; die übrigen Angeklagten zu sechs Monaten bis ein Jahr Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe. Die drei Abwesenden Caillaud, Arnoud und Bouillaud wurden zu zweijährigem Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe in contumaciam verurtheilt.

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Die vom Wahlrecht ausgeschlossenen Franzosen bezahlten den größern Theil der Steuern. Im Namen des Rechts fordere er ihre Theilnahme an der Wahl der Volksvertreter. Man habe behauptet, daß wenn die Wahlreform zugestanden, nur politische Schriftsteller gewählt würden; man möge aber an den Convent denken. &#x201E;Unter dem Convent, sagte der Redner, wurden zwar Grauel geübt, die man nicht genug verabscheuen kann, aber der Convent hat das Land gerettet, er hinderte die Fremden an der Eroberung von Paris, der Convent besaß Muth und das Gefühl der Ehre und Vaterlandsliebe; Sie sehen, daß das Volk seine Vertreter auszusuchen versteht.&#x201C; (Eine Stimme aus dem Centrum: Ja, im Wirthshaus!) Hr. Arago fortfahrend: &#x201E;Hat man im Wirthshaus die bedeutenden Männer des Convents gewählt? 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Wenn ihr aber sonach das Recht habt 17 Millionen von der Wahl auszuschließen, habe ich im Namen des Gesetzes das Recht, eine noch größere Zahl auszuschließen, wenn das Gesetz erklärt, daß es dieser größern Zahl die nöthige Fähigkeit, über die Angelegenheiten des Landes zu entscheiden, nicht zuerkennt. Ihr schließt im Namen der Vernunft aus, ich im Namen des Gesetzes, welches allein der Ausdruck der Nationalsouveränetät ist. Ja, es gibt Volksclassen, welche leiden, wiewohl nicht so sehr als ihr es schildert. Aber ich halte für gefährlich, für sehr gefährlich die Männer, welche jene Classen zu überreden suchen, daß sie nicht durch Arbeit, sondern durch Aenderung politischer Institutionen ihre Lage verbessern würden; damit schafft man nur Anarchisten, nichts weiter. (Murren auf der äußersten Linken.) Die Meinung der Regierung ist für die Tagesordnung. Wäre diese Frage ernstlich in Anregung gebracht, läge ein Antrag vor, der verdiente, daß man alle Seiten der Frage untersuchte, so würden wir dieß thun. Aber wir haben es nur mit einfachen Petitionen zu thun, mit Petitionen, welche die Frage nicht auf ernste Weise in Anregung bringen. Es ist jetzt nicht der passende Augenblick, die Frage zu discutiren; wir verschieben dieß auf ein andermal. Für den Augenblick verlange ich im Namen der Regierung einfach die Tagesordnung.&#x201C; (Beifall. Ruf: zur Abstimmung!) Hr. <hi rendition="#g">Garnier</hi>-<hi rendition="#g">Pagès</hi> folgte mit einer ziemlich unbedeutenden Rede für die Wahlreform.</p><lb/>
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[1140/0004] Kammer das Amendement der Commission, und nahm den Credit mit großer Majorität an. Die Debatte über die Wahlreform begann, und endigte in der Deputirtenkammersitzung am 16 Mai. Die Kammer sprach die Tagesordnung aus über alle eingelaufenen Bittschriften. Sie wollte weder von dem allgemeinen Votum, noch vom Wahlrecht der Nationalgarde, noch von der Abschaffung des politischen Eides etwas hören; die wichtige Frage ist demnach nach einer eintägigen, ziemlich kalten Debatte wenigstens bis zur nächsten Session verschoben. Nur zwei Redner der äußersten Linken, die HH. Arago und Garnier-Pagès führten für die Reform das Wort; die gemäßigte Linke, darunter Hr. Odilon-Barrot, blieb stumm. Frankreich, sagte Hr. Arago, zähle gegenwärtig 34 Millionen Einwohner. 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Arago fortfahrend: „Hat man im Wirthshaus die bedeutenden Männer des Convents gewählt? Der Convent zählte in seiner Mitte vierzehn Bischöfe, sechs protestantische Geistliche, dreizehn Schriftsteller, neununddreißig Advocaten; aus ihm gingen eilf Senatoren, zwölf Mitglieder des Instituts hervor; Sie sehen, daß das Volk, wie schon Montesquieu sagte, in seinen Wahlen bewundernswürdig ist.“ Im Laufe seiner Rede sagte Hr. Arago noch, das Elend und die Nahrungslosigkeit nehme in Frankreich mit jedem Jahre mehr zu; dieß zeige sich auch durch die Abnahme der Zahl der für den Militärdienst fähigen jungen Leute; das Volk quäle der Hunger. (Murren.) Um einem solchen Zustand abzuhelfen oder wenigstens ihn zu lindern, um zu hindern, daß das Volk sich den Verlockungen von Saint-Simonianern oder ähnlichen Secten hingebe, sey eine Kammer nothwendig, welche der Nation Vertrauen einflöße! – Der Präsident des Conseils, Hr. Thiers, antwortete Hrn. Arago: „Die Nationalsouveränetät, als unbegränzte Souveränetät der Masse verstanden, ist das gefährlichste und verderblichste Princip für eine Gesellschaft, ein Princip, welches nirgends gilt. Die Nationalsouveränetät, wie wir sie verstehen, ist die Souveränetät des Königs und der beiden Kammern, welche das Gesetz machen und den Willen der Nation ausdrücken; eine andere Souveränetät kenne ich nicht. Wer irgend vor der Thüre dieser Versammlung sagt: „ich habe ein Recht“, lügt, denn es gibt keine Rechte, als die, welche das Gesetz geschaffen hat. Ich wiederhole: die Souveränetät der Menge ist eine Absurdität. Ihr wollt, daß man die Zahl beachte; mit welchem Recht schließt ihr dann die Weiber, Kinder und Minderjährigen aus? Ihr sagt, sie hätten nicht den erforderlichen Verstand, um mit den Angelegenheiten des Landes sich zu beschäftigen. Wenn ihr aber sonach das Recht habt 17 Millionen von der Wahl auszuschließen, habe ich im Namen des Gesetzes das Recht, eine noch größere Zahl auszuschließen, wenn das Gesetz erklärt, daß es dieser größern Zahl die nöthige Fähigkeit, über die Angelegenheiten des Landes zu entscheiden, nicht zuerkennt. Ihr schließt im Namen der Vernunft aus, ich im Namen des Gesetzes, welches allein der Ausdruck der Nationalsouveränetät ist. Ja, es gibt Volksclassen, welche leiden, wiewohl nicht so sehr als ihr es schildert. Aber ich halte für gefährlich, für sehr gefährlich die Männer, welche jene Classen zu überreden suchen, daß sie nicht durch Arbeit, sondern durch Aenderung politischer Institutionen ihre Lage verbessern würden; damit schafft man nur Anarchisten, nichts weiter. (Murren auf der äußersten Linken.) Die Meinung der Regierung ist für die Tagesordnung. 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Sie konnten sich bei den Invaliden überzeugen, daß die Lilien, die sogar in den Mosaiks des Bodens eingelegten Chiffren einen anstößigen Widerspruch mit der neuen Bestimmung, die man der Kirche geben wollte, bilden würden, ohne noch andere Beweggründe zu erwähnen, welche gegen diesen Theil des ministeriellen Entwurfs sprechen. Die Commission wird erst nach dem Besuche aller vorgeschlagenen Localitäten ihren Entschluß fassen. Hr. v. Las Cases, Vater, der fortwährend unpäßlich ist, konnte seine Collegen nicht begleiten. – Man hat berechnet, daß die Fregatte, welche die Asche Napoleons abholen soll, bei der Hinreise 2,140 Lieues (wegen der herrschenden Südostwinde) und bei der Rückreise 1800 Lieues zurückzulegen hat, und daß die ganze Reise fünf Monate dauern muß. Die Rentencommission der Pairskammer hat den Grafen Roy zu ihrem Berichterstatter ernannt, wonach die gestrige Angabe zu berichtigen ist. Dem Journal des Débats zufolge hat sich die Commission einstimmig gegen den Gesetzesentwurf der Conversion und zugleich gegen die Zeitgemäßheit der Maaßregel erklärt. Für die Gesetzmäßigkeit der Conversion soll bloß Graf Molé sich ausgesprochen haben. Vor der Pariser Zuchtpolizei begann am 15 Mai der Proceß gegen die angeschuldigten Urheber der Explosion einer Bombe in der Rue Montpensier. Drei der Angeklagten sind flüchtig. Béraud, auf dem der stärkste Verdacht haftet, erklärte seinen Entschluß, auf keine Frage Antwort geben zu wollen. Das Gericht möge mit ihm machen, was es für gut finde. Alle übrigen Angeklagten, in deren Haus man Pulver und Bomben gefunden, versicherten, unbekannte Personen hätten ihnen diese Gegenstände ins Haus gebracht. Am 16 Mai sprach das Zuchtpolizeigericht das „Schuldig“ über sämmtliche Angeklagte aus, und verurtheilte Matthieu zu drei Jahren Gefängniß; Béraud zu zwei Jahren Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe; Boulanger zu 18 Monaten Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe; die übrigen Angeklagten zu sechs Monaten bis ein Jahr Gefängniß und 50 Fr. Geldstrafe. Die drei Abwesenden Caillaud, Arnoud und Bouillaud wurden zu zweijährigem Gefängniß und 500 Fr. Geldstrafe in contumaciam verurtheilt.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 143. Augsburg, 22. Mai 1840, S. 1140. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_143_18400522/4>, abgerufen am 28.04.2024.