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Allgemeine Zeitung. Nr. 159. Augsburg, 7. Juni 1840.

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eines Pariser Feuilleton. Voila, sagt Hr. Delrieu, nachdem er diese Mixtur gehörig geschüttelt und gerührt hat, voila ce qui peint la Boheme etc. Ich hätte vorgezogen: Et voilla mit zwei ll, das hätte wenigstens an Odry und einen derben grotesken Spaß erinnert. Denn je mehr ich diese Elucubration ansehe, je mehr dünkt es mich, daß Hr. Delrieu nur schreibt, um seine Leser zu ergötzen und lachen zu machen, wäre es auch auf seine eigene Kosten. Dieser letztere Punkt freilich macht mich noch ungläubig, denn einer seiner Freunde, dem ich die Gewissensfrage gestellt: Glauben Sie, daß Hr. Delrieu Verstand genug habe, um sich albern zu stellen und Possen eines litterarischen Bajazzo zu reißen? antwortete mir mit vieler Ruhe: ich denke nicht.

Heute kam die Reihe an das Budget. Ich habe aus dem Bericht der Commission einige ihrer Monita notirt. Die Regierung hatte Gehaltszulagen für mehrere Consularagenten verlangt; nur für einen wurde sie gebilligt, für den Bruder des Hrn. Barrot, der in Manilla residirt. Die Commission führt Beschwerde, daß die Präfecten durch die ihnen aufgetragenen politischen Arbeiten von ihren Verwaltungsarbeiten abgezogen werden. Der Entwurf des neuen Douanengesetzes untersagt den Transit der belgischen Nachdrücke französischer Werke; die Commission will außerdem eine genauere Aufmerksamkeit der Zollbeamten auf diese Nachdrücke eingeführt wissen. Bis jetzt ist diese Aufmerksamkeit weder streng, noch ist sie gleichförmig an allen Gränzorten, so daß man z.B. in Straßburg die belgischen Nachdrücke ungehindert hereinbringt. - Hr. Thiers und der Minister des Innern versichern den Deputirten, sie hätten eine Anzahl Präfecten und Unterpräfecten theils gänzlich entfernt, theils versetzt, und diese Veränderungen würden nächstens veröffentlicht werden.

Niederlande.

Die erste Kammer der Generalstaaten nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Budget von 1840 an. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer stattete die Centralabtheilung Bericht über mehrere Gesetzesentwürfe, unter andern über die die Veränderungen des Staatsgrundgesetzes und die ministerielle Verantwortlichkeit betreffenden, ab. Der Präsident beantragte, daß die Berathung über das Strafgesetzbuch nächsten Montag und über die Revision des Staatsgrundgesetzes Tags darauf stattfinden solle. Auf Anregung des Hrn. van Dam entstand eine kurze Discussion über die Frage, ob die Gesetze bezüglich der Revision des Staatsgrundgesetzes mit der gewöhnlichen Majorität oder mit drei Viertel der Stimmen angenommen werden müssen, wie Art. 232 des Staatsgrundgesetzes erheische. Auf den Antrag des Hrn. Luzac wurde diese Discussion nicht fortgesetzt, er wünschte, man möge diese Frage erst näher überdenken. Wahrscheinlich werden alle in dieser Session noch zur Abstimmung kommenden Gesetzesentwürfe angenommen, da die Regierung in Vielem nachgegeben hat. - Der Prinz von Oranien ist von Tilburg in unsere Residenz zurückgekehrt.

Deutschland.

Wie man vernimmt, ist heute ein Courier mit erfreulichen Nachrichten über das Befinden Sr. Maj. des Königs von Preußen hier eingetroffen; derselbe soll vom Großfürsten-Thronfolger, der seiner durchlauchtigsten Mutter entgegen gereist, von Küstrin aus an die hohe Braut, die sich jetzt in unserer Stadt befindet, abgesandt worden seyn. - Gestern wurden in der Kirche der barmherzigen Schwestern neuerdings zehn Jungfrauen, darunter mehrere von wohlhabenden Eltern, eingekleidet. Wer das wohlthätige Wirken des Ordens des heiligen Vincenz von Paula kennt, muß sich über die Zunahme seiner Mitglieder freuen, während die Wahl dieses strengen Berufs bei günstigen äußern Verhältnissen in unsern Tagen doppelte Beachtung verdient. - Zu den namhaften Fremden, die hier angekommen, gehört der k. k. österreichische Hofrath Hr. v. Huszar.

Darmstadt, 2 Jun. Die Berathung über die von der Regierung den Ständen angesonnene Summe von 800,000 fl. zu Deckung älterer und neuerer Passiven Sr. k. H. des Großherzogs ist in unsrer zweiten Kammer bereits erledigt. Der Ausschuß derselben hatte auf Genehmigung angetragen, und in diesem Ausschusse sitzen zwei Mitglieder, welche man sonst zur Opposition rechnet. Bei der Berathung wollten die Abg. Emmerling und Glaubrech vorerst nähere Nachweisung und Specification der Bedürfnisse und zu diesem Zwecke Rückweisung der Sache an den Ausschuß. Abg. Striegler aber bestritt die Proposition, weil darnach die 800,000 fl. aus denjenigen zwei Drittheilen der Domänen getilgt werden sollen, welche, nach der Verfassungsurkunde, unveräußerlich sind. Gegen beiderlei Bedenken sprachen hierauf der Finanzminister v. Hofmann und die Abg. Brunck, Hellmann, Knorr, der erste Präsident Schenck, Goldmann u. A. Besonders lebhaft gegen Emmerling und Glaubrech äußerte sich der Abg. v. Grolman. Bei der Abstimmung waren 41 gegen 2 Stimmen (Emmerling, Glaubrech) gegen eine Rückverweisung an den Ausschuß, und 40 gegen 3 Stimmen (Emmerling, Glaubrech und Striegler) für die Bewilligung der 800,000 fl. (Oeffentl. Mitth.)

Dresden, 29 Mai. Die heutige Verhandlung der ersten Kammer galt der Berathung des (gestern mitgetheilten) Berichts der dritten Deputation über den Eisenstuck'schen Antrag in Bezug auf die hannover'sche Verfassungsangelegenheit. Die Discussion darüber führten vorzüglich: Vicepräsident v. Carlowitz, Graf Hohenthal (Püchau), Kammerherr Ziegler und Klipphausen, Kammerherr v. Thielau, Klostervoigt v. Posern, Domherr Dr. Schilling, Superintendent Dr. Großmann, die Bürgermeister Wehner und Gottschald, und der Referent Amtshauptmann v. Welck; die Regierung war vertreten durch die Minister v. Zeschau und v. Könneritz. Der Vicepräsident v. Carlowitz bestritt vorzüglich die Competenz der Kammer, so wie der Ständeversammlungen überhaupt zu Behandlung der hannover'schen Verfassungsfrage; seine Beweisführung war jedoch schwächer als sonst und im Ganzen nur der Reflex der bekannten Ansichten des Ministers v. Blittersdorf in Baden. In gewisser Hinsicht zur Ordnung verwiesen wurden Ziegler und v. Posern, der letztere jedoch nur durch den Referenten, welcher darauf aufmerksam machte, daß die Deputation in ihrem Berichte sich aller Beurtheilung des Verfahrens des Königs von Hannover enthalten habe, daher v. Posern als Deputationsmitglied nun nicht davon abweichen dürfe. Der letztere hatte nämlich erklärt, auch die Aristokratie könne das, was in Hannover geschehen, nicht gutheißen, und da er und sie alle, die Mitglieder der ersten Kammer, zur Aristokratie gehörten, so folge daraus, daß auch sie ihr Votum abgeben müssen. Ziegler tadelte gleichfalls die geschehene Aufhebung der hannover'schen Verfassung, wurde aber vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Art und Weise, wie er es gethan, nicht gezieme. Obgleich nun Ziegler auf das Beispiel der badischen Kammer hinwies und äußerte, daß Männer wie v. Itzstein, v. Rotteck, Welcker eine ganz andere Sprache geführt hätten, so entgegnete doch der Referent v. Welck, daß die erste Kammer in Sachen solcher Beispiele nicht bedürfe, sondern selbst

eines Pariser Feuilleton. Voilà, sagt Hr. Delrieu, nachdem er diese Mixtur gehörig geschüttelt und gerührt hat, voilà ce qui peint la Bohème etc. Ich hätte vorgezogen: Et voillà mit zwei ll, das hätte wenigstens an Odry und einen derben grotesken Spaß erinnert. Denn je mehr ich diese Elucubration ansehe, je mehr dünkt es mich, daß Hr. Delrieu nur schreibt, um seine Leser zu ergötzen und lachen zu machen, wäre es auch auf seine eigene Kosten. Dieser letztere Punkt freilich macht mich noch ungläubig, denn einer seiner Freunde, dem ich die Gewissensfrage gestellt: Glauben Sie, daß Hr. Delrieu Verstand genug habe, um sich albern zu stellen und Possen eines litterarischen Bajazzo zu reißen? antwortete mir mit vieler Ruhe: ich denke nicht.

Heute kam die Reihe an das Budget. Ich habe aus dem Bericht der Commission einige ihrer Monita notirt. Die Regierung hatte Gehaltszulagen für mehrere Consularagenten verlangt; nur für einen wurde sie gebilligt, für den Bruder des Hrn. Barrot, der in Manilla residirt. Die Commission führt Beschwerde, daß die Präfecten durch die ihnen aufgetragenen politischen Arbeiten von ihren Verwaltungsarbeiten abgezogen werden. Der Entwurf des neuen Douanengesetzes untersagt den Transit der belgischen Nachdrücke französischer Werke; die Commission will außerdem eine genauere Aufmerksamkeit der Zollbeamten auf diese Nachdrücke eingeführt wissen. Bis jetzt ist diese Aufmerksamkeit weder streng, noch ist sie gleichförmig an allen Gränzorten, so daß man z.B. in Straßburg die belgischen Nachdrücke ungehindert hereinbringt. – Hr. Thiers und der Minister des Innern versichern den Deputirten, sie hätten eine Anzahl Präfecten und Unterpräfecten theils gänzlich entfernt, theils versetzt, und diese Veränderungen würden nächstens veröffentlicht werden.

Niederlande.

Die erste Kammer der Generalstaaten nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Budget von 1840 an. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer stattete die Centralabtheilung Bericht über mehrere Gesetzesentwürfe, unter andern über die die Veränderungen des Staatsgrundgesetzes und die ministerielle Verantwortlichkeit betreffenden, ab. Der Präsident beantragte, daß die Berathung über das Strafgesetzbuch nächsten Montag und über die Revision des Staatsgrundgesetzes Tags darauf stattfinden solle. Auf Anregung des Hrn. van Dam entstand eine kurze Discussion über die Frage, ob die Gesetze bezüglich der Revision des Staatsgrundgesetzes mit der gewöhnlichen Majorität oder mit drei Viertel der Stimmen angenommen werden müssen, wie Art. 232 des Staatsgrundgesetzes erheische. Auf den Antrag des Hrn. Luzac wurde diese Discussion nicht fortgesetzt, er wünschte, man möge diese Frage erst näher überdenken. Wahrscheinlich werden alle in dieser Session noch zur Abstimmung kommenden Gesetzesentwürfe angenommen, da die Regierung in Vielem nachgegeben hat. – Der Prinz von Oranien ist von Tilburg in unsere Residenz zurückgekehrt.

Deutschland.

Wie man vernimmt, ist heute ein Courier mit erfreulichen Nachrichten über das Befinden Sr. Maj. des Königs von Preußen hier eingetroffen; derselbe soll vom Großfürsten-Thronfolger, der seiner durchlauchtigsten Mutter entgegen gereist, von Küstrin aus an die hohe Braut, die sich jetzt in unserer Stadt befindet, abgesandt worden seyn. – Gestern wurden in der Kirche der barmherzigen Schwestern neuerdings zehn Jungfrauen, darunter mehrere von wohlhabenden Eltern, eingekleidet. Wer das wohlthätige Wirken des Ordens des heiligen Vincenz von Paula kennt, muß sich über die Zunahme seiner Mitglieder freuen, während die Wahl dieses strengen Berufs bei günstigen äußern Verhältnissen in unsern Tagen doppelte Beachtung verdient. – Zu den namhaften Fremden, die hier angekommen, gehört der k. k. österreichische Hofrath Hr. v. Huszar.

Darmstadt, 2 Jun. Die Berathung über die von der Regierung den Ständen angesonnene Summe von 800,000 fl. zu Deckung älterer und neuerer Passiven Sr. k. H. des Großherzogs ist in unsrer zweiten Kammer bereits erledigt. Der Ausschuß derselben hatte auf Genehmigung angetragen, und in diesem Ausschusse sitzen zwei Mitglieder, welche man sonst zur Opposition rechnet. Bei der Berathung wollten die Abg. Emmerling und Glaubrech vorerst nähere Nachweisung und Specification der Bedürfnisse und zu diesem Zwecke Rückweisung der Sache an den Ausschuß. Abg. Striegler aber bestritt die Proposition, weil darnach die 800,000 fl. aus denjenigen zwei Drittheilen der Domänen getilgt werden sollen, welche, nach der Verfassungsurkunde, unveräußerlich sind. Gegen beiderlei Bedenken sprachen hierauf der Finanzminister v. Hofmann und die Abg. Brunck, Hellmann, Knorr, der erste Präsident Schenck, Goldmann u. A. Besonders lebhaft gegen Emmerling und Glaubrech äußerte sich der Abg. v. Grolman. Bei der Abstimmung waren 41 gegen 2 Stimmen (Emmerling, Glaubrech) gegen eine Rückverweisung an den Ausschuß, und 40 gegen 3 Stimmen (Emmerling, Glaubrech und Striegler) für die Bewilligung der 800,000 fl. (Oeffentl. Mitth.)

Dresden, 29 Mai. Die heutige Verhandlung der ersten Kammer galt der Berathung des (gestern mitgetheilten) Berichts der dritten Deputation über den Eisenstuck'schen Antrag in Bezug auf die hannover'sche Verfassungsangelegenheit. Die Discussion darüber führten vorzüglich: Vicepräsident v. Carlowitz, Graf Hohenthal (Püchau), Kammerherr Ziegler und Klipphausen, Kammerherr v. Thielau, Klostervoigt v. Posern, Domherr Dr. Schilling, Superintendent Dr. Großmann, die Bürgermeister Wehner und Gottschald, und der Referent Amtshauptmann v. Welck; die Regierung war vertreten durch die Minister v. Zeschau und v. Könneritz. Der Vicepräsident v. Carlowitz bestritt vorzüglich die Competenz der Kammer, so wie der Ständeversammlungen überhaupt zu Behandlung der hannover'schen Verfassungsfrage; seine Beweisführung war jedoch schwächer als sonst und im Ganzen nur der Reflex der bekannten Ansichten des Ministers v. Blittersdorf in Baden. In gewisser Hinsicht zur Ordnung verwiesen wurden Ziegler und v. Posern, der letztere jedoch nur durch den Referenten, welcher darauf aufmerksam machte, daß die Deputation in ihrem Berichte sich aller Beurtheilung des Verfahrens des Königs von Hannover enthalten habe, daher v. Posern als Deputationsmitglied nun nicht davon abweichen dürfe. Der letztere hatte nämlich erklärt, auch die Aristokratie könne das, was in Hannover geschehen, nicht gutheißen, und da er und sie alle, die Mitglieder der ersten Kammer, zur Aristokratie gehörten, so folge daraus, daß auch sie ihr Votum abgeben müssen. Ziegler tadelte gleichfalls die geschehene Aufhebung der hannover'schen Verfassung, wurde aber vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Art und Weise, wie er es gethan, nicht gezieme. Obgleich nun Ziegler auf das Beispiel der badischen Kammer hinwies und äußerte, daß Männer wie v. Itzstein, v. Rotteck, Welcker eine ganz andere Sprache geführt hätten, so entgegnete doch der Referent v. Welck, daß die erste Kammer in Sachen solcher Beispiele nicht bedürfe, sondern selbst

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[1269/0005] eines Pariser Feuilleton. Voilà, sagt Hr. Delrieu, nachdem er diese Mixtur gehörig geschüttelt und gerührt hat, voilà ce qui peint la Bohème etc. Ich hätte vorgezogen: Et voillà mit zwei ll, das hätte wenigstens an Odry und einen derben grotesken Spaß erinnert. Denn je mehr ich diese Elucubration ansehe, je mehr dünkt es mich, daß Hr. Delrieu nur schreibt, um seine Leser zu ergötzen und lachen zu machen, wäre es auch auf seine eigene Kosten. Dieser letztere Punkt freilich macht mich noch ungläubig, denn einer seiner Freunde, dem ich die Gewissensfrage gestellt: Glauben Sie, daß Hr. Delrieu Verstand genug habe, um sich albern zu stellen und Possen eines litterarischen Bajazzo zu reißen? antwortete mir mit vieler Ruhe: ich denke nicht. _ Paris, 1 Jun. Heute kam die Reihe an das Budget. Ich habe aus dem Bericht der Commission einige ihrer Monita notirt. Die Regierung hatte Gehaltszulagen für mehrere Consularagenten verlangt; nur für einen wurde sie gebilligt, für den Bruder des Hrn. Barrot, der in Manilla residirt. Die Commission führt Beschwerde, daß die Präfecten durch die ihnen aufgetragenen politischen Arbeiten von ihren Verwaltungsarbeiten abgezogen werden. Der Entwurf des neuen Douanengesetzes untersagt den Transit der belgischen Nachdrücke französischer Werke; die Commission will außerdem eine genauere Aufmerksamkeit der Zollbeamten auf diese Nachdrücke eingeführt wissen. Bis jetzt ist diese Aufmerksamkeit weder streng, noch ist sie gleichförmig an allen Gränzorten, so daß man z.B. in Straßburg die belgischen Nachdrücke ungehindert hereinbringt. – Hr. Thiers und der Minister des Innern versichern den Deputirten, sie hätten eine Anzahl Präfecten und Unterpräfecten theils gänzlich entfernt, theils versetzt, und diese Veränderungen würden nächstens veröffentlicht werden. Niederlande. _ Aus dem Haag, 31 Mai. Die erste Kammer der Generalstaaten nahm in ihrer gestrigen Sitzung das Budget von 1840 an. In der gestrigen Sitzung der zweiten Kammer stattete die Centralabtheilung Bericht über mehrere Gesetzesentwürfe, unter andern über die die Veränderungen des Staatsgrundgesetzes und die ministerielle Verantwortlichkeit betreffenden, ab. Der Präsident beantragte, daß die Berathung über das Strafgesetzbuch nächsten Montag und über die Revision des Staatsgrundgesetzes Tags darauf stattfinden solle. Auf Anregung des Hrn. van Dam entstand eine kurze Discussion über die Frage, ob die Gesetze bezüglich der Revision des Staatsgrundgesetzes mit der gewöhnlichen Majorität oder mit drei Viertel der Stimmen angenommen werden müssen, wie Art. 232 des Staatsgrundgesetzes erheische. Auf den Antrag des Hrn. Luzac wurde diese Discussion nicht fortgesetzt, er wünschte, man möge diese Frage erst näher überdenken. Wahrscheinlich werden alle in dieser Session noch zur Abstimmung kommenden Gesetzesentwürfe angenommen, da die Regierung in Vielem nachgegeben hat. – Der Prinz von Oranien ist von Tilburg in unsere Residenz zurückgekehrt. Deutschland. _ München, 5 Jun. Wie man vernimmt, ist heute ein Courier mit erfreulichen Nachrichten über das Befinden Sr. Maj. des Königs von Preußen hier eingetroffen; derselbe soll vom Großfürsten-Thronfolger, der seiner durchlauchtigsten Mutter entgegen gereist, von Küstrin aus an die hohe Braut, die sich jetzt in unserer Stadt befindet, abgesandt worden seyn. – Gestern wurden in der Kirche der barmherzigen Schwestern neuerdings zehn Jungfrauen, darunter mehrere von wohlhabenden Eltern, eingekleidet. 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Striegler aber bestritt die Proposition, weil darnach die 800,000 fl. aus denjenigen zwei Drittheilen der Domänen getilgt werden sollen, welche, nach der Verfassungsurkunde, unveräußerlich sind. Gegen beiderlei Bedenken sprachen hierauf der Finanzminister v. Hofmann und die Abg. Brunck, Hellmann, Knorr, der erste Präsident Schenck, Goldmann u. A. Besonders lebhaft gegen Emmerling und Glaubrech äußerte sich der Abg. v. Grolman. Bei der Abstimmung waren 41 gegen 2 Stimmen (Emmerling, Glaubrech) gegen eine Rückverweisung an den Ausschuß, und 40 gegen 3 Stimmen (Emmerling, Glaubrech und Striegler) für die Bewilligung der 800,000 fl. (Oeffentl. Mitth.) Dresden, 29 Mai. Die heutige Verhandlung der ersten Kammer galt der Berathung des (gestern mitgetheilten) Berichts der dritten Deputation über den Eisenstuck'schen Antrag in Bezug auf die hannover'sche Verfassungsangelegenheit. Die Discussion darüber führten vorzüglich: Vicepräsident v. Carlowitz, Graf Hohenthal (Püchau), Kammerherr Ziegler und Klipphausen, Kammerherr v. Thielau, Klostervoigt v. Posern, Domherr Dr. Schilling, Superintendent Dr. Großmann, die Bürgermeister Wehner und Gottschald, und der Referent Amtshauptmann v. Welck; die Regierung war vertreten durch die Minister v. Zeschau und v. Könneritz. Der Vicepräsident v. Carlowitz bestritt vorzüglich die Competenz der Kammer, so wie der Ständeversammlungen überhaupt zu Behandlung der hannover'schen Verfassungsfrage; seine Beweisführung war jedoch schwächer als sonst und im Ganzen nur der Reflex der bekannten Ansichten des Ministers v. Blittersdorf in Baden. In gewisser Hinsicht zur Ordnung verwiesen wurden Ziegler und v. Posern, der letztere jedoch nur durch den Referenten, welcher darauf aufmerksam machte, daß die Deputation in ihrem Berichte sich aller Beurtheilung des Verfahrens des Königs von Hannover enthalten habe, daher v. Posern als Deputationsmitglied nun nicht davon abweichen dürfe. Der letztere hatte nämlich erklärt, auch die Aristokratie könne das, was in Hannover geschehen, nicht gutheißen, und da er und sie alle, die Mitglieder der ersten Kammer, zur Aristokratie gehörten, so folge daraus, daß auch sie ihr Votum abgeben müssen. Ziegler tadelte gleichfalls die geschehene Aufhebung der hannover'schen Verfassung, wurde aber vom Präsidenten darauf aufmerksam gemacht, daß sich die Art und Weise, wie er es gethan, nicht gezieme. Obgleich nun Ziegler auf das Beispiel der badischen Kammer hinwies und äußerte, daß Männer wie v. Itzstein, v. Rotteck, Welcker eine ganz andere Sprache geführt hätten, so entgegnete doch der Referent v. Welck, daß die erste Kammer in Sachen solcher Beispiele nicht bedürfe, sondern selbst

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 159. Augsburg, 7. Juni 1840, S. 1269. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_159_18400607/5>, abgerufen am 02.05.2024.