Braunschweig-Wolfenbüttel, Heinrich Julius von: Kirchenordnung Unnser, von Gottes Genaden, Julii Hertzogen zu Braunschweig und Lüneburg, etc. Wie es mit Lehr und Ceremonien unsers Fürstenthumbs Braunschweig, Wulffenbütlischen Theils, Auch derselben Kirchen anhangenden sachen und verrichtungen hinfurt ... gehalten werden sol. Wolfenbüttel, 1569.Wacht / vnd dergleichen Personlicher beschwerden / vnnd sachen frey sein vnd bleiben. Sie sollen auch Wun / Wasser / vnd Weid / vnnd andere Gerechtsame / gleichsam andern selbigen Flecken / Vnderthonen / doch mit des Flecken maß vnd Ordnung zugeniessen vnd zugebrauchen haben. Vnd so sich nach schickung des Allmechtigen fügte / das bey dem Kirchen Ampt / solcher Kirchen diener einer mit Todt verführe / Weib vnd Kinder hinder sich liesse / sollen sich vnsere Amptleut vnd Gericht / neben dem Superintendenten jrer mit ernst vnd trewen annehmen / So es die notturfft erheischte / Vormünder vnnd Pfleger zugleich andern Widwen vnd Weisen selbigen orts / verordnen / jren nutzen / wolfart vnd notturfft verhandlen / pflegen vnd veruormünden lassen / jnen auch in allem anliegen berahten vnd verholffen sein. Vnnd zu fernerer Gnad / wöllen wir den Widwen vnd Kindern / ein halb Jar / nach jres Ehewirts vnd Vatern absterben / in der Pfarr / Predicatur / oder Caplaney / behausung den sitz / darzu das einkommen der Pfarr gleich als lang dem Dato nach / von der zeit seines absterbens verfolgen vnnd werden / Auch solche weil durch die genachbawrten die Pfarr / Predicatur / oder Diaconat versehen. Wacht / vnd dergleichen Personlicher beschwerden / vnnd sachen frey sein vnd bleiben. Sie sollen auch Wun / Wasser / vnd Weid / vnnd andere Gerechtsame / gleichsam andern selbigen Flecken / Vnderthonen / doch mit des Flecken maß vnd Ordnung zugeniessen vnd zugebrauchen haben. Vnd so sich nach schickung des Allmechtigen fügte / das bey dem Kirchen Ampt / solcher Kirchen diener einer mit Todt verführe / Weib vnd Kinder hinder sich liesse / sollen sich vnsere Amptleut vnd Gericht / neben dem Superintendenten jrer mit ernst vnd trewen annehmen / So es die notturfft erheischte / Vormünder vnnd Pfleger zugleich andern Widwen vnd Weisen selbigen orts / verordnen / jren nutzen / wolfart vnd notturfft verhandlen / pflegen vnd veruormünden lassen / jnen auch in allem anliegen berahten vnd verholffen sein. Vnnd zu fernerer Gnad / wöllen wir den Widwen vnd Kindern / ein halb Jar / nach jres Ehewirts vnd Vatern absterben / in der Pfarr / Predicatur / oder Caplaney / behausung den sitz / darzu das einkommen der Pfarr gleich als lang dem Dato nach / von der zeit seines absterbens verfolgen vnnd werden / Auch solche weil durch die genachbawrten die Pfarr / Predicatur / oder Diaconat versehen. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0367" n="219"/> Wacht / vnd dergleichen Personlicher beschwerden / vnnd sachen frey sein vnd bleiben.</p> <p>Sie sollen auch Wun / Wasser / vnd Weid / vnnd andere Gerechtsame / gleichsam andern selbigen Flecken / Vnderthonen / doch mit des Flecken maß vnd Ordnung zugeniessen vnd zugebrauchen haben.</p> <p>Vnd so sich nach schickung des Allmechtigen fügte / das bey dem Kirchen Ampt / solcher Kirchen diener einer mit Todt verführe / Weib vnd Kinder hinder sich liesse / sollen sich vnsere Amptleut vnd Gericht / neben dem Superintendenten jrer mit ernst vnd trewen annehmen / So es die notturfft erheischte / Vormünder vnnd Pfleger zugleich andern Widwen vnd Weisen selbigen orts / verordnen / jren nutzen / wolfart vnd notturfft verhandlen / pflegen vnd veruormünden lassen / jnen auch in allem anliegen berahten vnd verholffen sein.</p> <p>Vnnd zu fernerer Gnad / wöllen wir den Widwen vnd Kindern / ein halb Jar / nach jres Ehewirts vnd Vatern absterben / in der Pfarr / Predicatur / oder Caplaney / behausung den sitz / darzu das einkommen der Pfarr gleich als lang dem Dato nach / von der zeit seines absterbens verfolgen vnnd werden / Auch solche weil durch die genachbawrten die Pfarr / Predicatur / oder Diaconat versehen.</p> </div> </body> </text> </TEI> [219/0367]
Wacht / vnd dergleichen Personlicher beschwerden / vnnd sachen frey sein vnd bleiben.
Sie sollen auch Wun / Wasser / vnd Weid / vnnd andere Gerechtsame / gleichsam andern selbigen Flecken / Vnderthonen / doch mit des Flecken maß vnd Ordnung zugeniessen vnd zugebrauchen haben.
Vnd so sich nach schickung des Allmechtigen fügte / das bey dem Kirchen Ampt / solcher Kirchen diener einer mit Todt verführe / Weib vnd Kinder hinder sich liesse / sollen sich vnsere Amptleut vnd Gericht / neben dem Superintendenten jrer mit ernst vnd trewen annehmen / So es die notturfft erheischte / Vormünder vnnd Pfleger zugleich andern Widwen vnd Weisen selbigen orts / verordnen / jren nutzen / wolfart vnd notturfft verhandlen / pflegen vnd veruormünden lassen / jnen auch in allem anliegen berahten vnd verholffen sein.
Vnnd zu fernerer Gnad / wöllen wir den Widwen vnd Kindern / ein halb Jar / nach jres Ehewirts vnd Vatern absterben / in der Pfarr / Predicatur / oder Caplaney / behausung den sitz / darzu das einkommen der Pfarr gleich als lang dem Dato nach / von der zeit seines absterbens verfolgen vnnd werden / Auch solche weil durch die genachbawrten die Pfarr / Predicatur / oder Diaconat versehen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |