Magirus, Johannes: Christliche und getreue Warnung vor dem falschen calvinischen Wegweiser Georg Hanfelds. Tübingen, 1592.lehrt haben / wie Hanfeld mit vnwarheit fürgibt / ist bißher gnugsam bewisen Pag. 117.worden. Es hat auch gleichwol Philippus den zehenden Artickel ettwas geändert / daß er jhn aber auff den Zwinglischen schlag gerichtet / das stehet dem Hanfeld zubeweisen. Dann im Colloquio zu Worms / da den vnsern / vnder welchen Philippus auch gewesen / dise Veränderung der ersten Augspurgischen Confession fürgeworffen worden / haben sie das Pag. 117. 120exhibeantur, (auff welches er dringet) das ist / mit Brot vnd Wein der Leib Christi vberreicht werde / also erklärt: Weil Christus spreche: Nemet / esset / das ist mein Leib / vnd darnach: Das ist mein Blut / Darumb bekennen sie / daß im Abendmal warhafftig vnd wesentlich der Leib vnnd das Blut Christi zugegen seind / vnd mit Brot vnd Wein gegeben werden / denen / die diß Sacrament empfahen / welches ja nicht Zwinglisch / sonder gut Lutherisch deutet. So hat auch Philippus dise Enderung auß Geheiß der Ständ gar nicht fürgenommen. So kan auch Hanfeld nicht anzeigen / wann vnd wo dieselbige Ständ beisammen gewest / vnd dise änderung Philippo befohlen haben: So dagegen vnlaugbar ist / daß ettliche auß jhnen / vnnd sonderlich die Statt Nürnberg / darüber geklagt / daß es ohne jhr vorwissen geschehen. Wie auch der Churfürst zu Sachsen (welcher damaln der fürnembst vnder den Ständen der Augspurgischen Confession gewesen) dem Herrn Philippo dise eigenwillige änderung durch D. Brücken ernstlich hat verweisen lassen: Vnd gleichsfals D. Luther selbst jhne offt darfür gebeten / die erste Confession vngeändert zulassen / vnnd es jhme mit ernst ettwa vndersagt hat. Pag. 117.Es hat auch gleichwol Anno / etc. 51. nicht die erste Confession / sonder wie sie durch Herrn Philippum widerholet / gen Trient sollen vbersendet werden / nicht der meinung / daß der zehend Artickel derselbigen Confession mangelhafft gewesen / sonder weil man andere Artickel / als von der Rechtfertigung des Sünders / vnd dergleichen / so zwischen den Protestie renden vnd Päpstischen streitig waren / ettwas ausführlichers hat wöllen stellen. So vil aber die Lehr vom Abendmal betrifft / haben sie im Lateinischen Exemplar also gesetzt: Es werden die Leut vnderrichtet / daß in dem Brauch / den Christus eingesetzt hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werden. Welches ja abermal nicht auff Zwinglisch / sonder gut Lutherisch lautet. lehrt haben / wie Hanfeld mit vnwarheit fürgibt / ist bißher gnugsam bewisen Pag. 117.worden. Es hat auch gleichwol Philippus den zehenden Artickel ettwas geändert / daß er jhn aber auff den Zwinglischen schlag gerichtet / das stehet dem Hanfeld zubeweisen. Dann im Colloquio zu Worms / da den vnsern / vnder welchen Philippus auch gewesen / dise Veränderung der ersten Augspurgischen Confession fürgeworffen worden / haben sie das Pag. 117. 120exhibeantur, (auff welches er dringet) das ist / mit Brot vnd Wein der Leib Christi vberreicht werde / also erklärt: Weil Christus spreche: Nemet / esset / das ist mein Leib / vnd darnach: Das ist mein Blut / Darumb bekennen sie / daß im Abendmal warhafftig vnd wesentlich der Leib vnnd das Blut Christi zugegen seind / vnd mit Brot vnd Wein gegeben werden / denen / die diß Sacrament empfahen / welches ja nicht Zwinglisch / sonder gut Lutherisch deutet. So hat auch Philippus dise Enderung auß Geheiß der Ständ gar nicht fürgenommen. So kan auch Hanfeld nicht anzeigen / wann vnd wo dieselbige Ständ beisammen gewest / vnd dise änderung Philippo befohlen haben: So dagegen vnlaugbar ist / daß ettliche auß jhnen / vnnd sonderlich die Statt Nürnberg / darüber geklagt / daß es ohne jhr vorwissen geschehen. Wie auch der Churfürst zu Sachsen (welcher damaln der fürnembst vnder den Ständen der Augspurgischen Confession gewesen) dem Herrn Philippo dise eigenwillige änderung durch D. Brücken ernstlich hat verweisen lassen: Vnd gleichsfals D. Luther selbst jhne offt darfür gebeten / die erste Confession vngeändert zulassen / vnnd es jhme mit ernst ettwa vndersagt hat. Pag. 117.Es hat auch gleichwol Anno / etc. 51. nicht die erste Confession / sonder wie sie durch Herrn Philippum widerholet / gen Trient sollen vbersendet werden / nicht der meinung / daß der zehend Artickel derselbigen Confession mangelhafft gewesen / sonder weil man andere Artickel / als von der Rechtfertigung des Sünders / vnd dergleichen / so zwischen den Protestie renden vnd Päpstischen streitig waren / ettwas ausführlichers hat wöllen stellen. So vil aber die Lehr vom Abendmal betrifft / haben sie im Lateinischen Exemplar also gesetzt: Es werden die Leut vnderrichtet / daß in dem Brauch / den Christus eingesetzt hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werden. Welches ja abermal nicht auff Zwinglisch / sonder gut Lutherisch lautet. <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0062" n="60"/> lehrt haben / wie Hanfeld mit vnwarheit fürgibt / ist bißher gnugsam bewisen <note place="left">Pag. 117.</note>worden. Es hat auch gleichwol Philippus den zehenden Artickel ettwas geändert / daß er jhn aber auff den Zwinglischen schlag gerichtet / das stehet dem Hanfeld zubeweisen. 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Luther selbst jhne offt darfür gebeten / die erste Confession vngeändert zulassen / vnnd es jhme mit ernst ettwa vndersagt hat.</p> <note place="left">Pag. 117.</note> <p>Es hat auch gleichwol Anno / etc. 51. nicht die erste Confession / sonder wie sie durch Herrn Philippum widerholet / gen Trient sollen vbersendet werden / nicht der meinung / daß der zehend Artickel derselbigen Confession mangelhafft gewesen / sonder weil man andere Artickel / als von der Rechtfertigung des Sünders / vnd dergleichen / so zwischen den Protestie renden vnd Päpstischen streitig waren / ettwas ausführlichers hat wöllen stellen. So vil aber die Lehr vom Abendmal betrifft / haben sie im Lateinischen Exemplar also gesetzt: Es werden die Leut vnderrichtet / daß in dem Brauch / den Christus eingesetzt hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werden. 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lehrt haben / wie Hanfeld mit vnwarheit fürgibt / ist bißher gnugsam bewisen worden. Es hat auch gleichwol Philippus den zehenden Artickel ettwas geändert / daß er jhn aber auff den Zwinglischen schlag gerichtet / das stehet dem Hanfeld zubeweisen. Dann im Colloquio zu Worms / da den vnsern / vnder welchen Philippus auch gewesen / dise Veränderung der ersten Augspurgischen Confession fürgeworffen worden / haben sie das exhibeantur, (auff welches er dringet) das ist / mit Brot vnd Wein der Leib Christi vberreicht werde / also erklärt: Weil Christus spreche: Nemet / esset / das ist mein Leib / vnd darnach: Das ist mein Blut / Darumb bekennen sie / daß im Abendmal warhafftig vnd wesentlich der Leib vnnd das Blut Christi zugegen seind / vnd mit Brot vnd Wein gegeben werden / denen / die diß Sacrament empfahen / welches ja nicht Zwinglisch / sonder gut Lutherisch deutet.
Pag. 117.
Pag. 117. 120 So hat auch Philippus dise Enderung auß Geheiß der Ständ gar nicht fürgenommen. So kan auch Hanfeld nicht anzeigen / wann vnd wo dieselbige Ständ beisammen gewest / vnd dise änderung Philippo befohlen haben: So dagegen vnlaugbar ist / daß ettliche auß jhnen / vnnd sonderlich die Statt Nürnberg / darüber geklagt / daß es ohne jhr vorwissen geschehen. Wie auch der Churfürst zu Sachsen (welcher damaln der fürnembst vnder den Ständen der Augspurgischen Confession gewesen) dem Herrn Philippo dise eigenwillige änderung durch D. Brücken ernstlich hat verweisen lassen: Vnd gleichsfals D. Luther selbst jhne offt darfür gebeten / die erste Confession vngeändert zulassen / vnnd es jhme mit ernst ettwa vndersagt hat.
Es hat auch gleichwol Anno / etc. 51. nicht die erste Confession / sonder wie sie durch Herrn Philippum widerholet / gen Trient sollen vbersendet werden / nicht der meinung / daß der zehend Artickel derselbigen Confession mangelhafft gewesen / sonder weil man andere Artickel / als von der Rechtfertigung des Sünders / vnd dergleichen / so zwischen den Protestie renden vnd Päpstischen streitig waren / ettwas ausführlichers hat wöllen stellen. So vil aber die Lehr vom Abendmal betrifft / haben sie im Lateinischen Exemplar also gesetzt: Es werden die Leut vnderrichtet / daß in dem Brauch / den Christus eingesetzt hat / in der Communion / Christus warhafftig vnd wesentlich gegenwertig sey / vnd den niessenden der Leib vnd das Blut Christi gegeben werden. Welches ja abermal nicht auff Zwinglisch / sonder gut Lutherisch lautet.
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